Die Corona-Einreise-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet alle Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 10. April 2020 (Karfreitag) aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben und sich beim Gesundheitsamt zu melden. Bestimmte Berufsgruppen wie Grenzpendler, medizinisches Personal oder LKW-Fahrer sind von dieser Einreise-Verordnung nicht betroffen.Â
Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Kreis Kleve, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren, müssen sich beim Gesundheitsamt melden. Hierfür wurde eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: reiserueckkehrer@kreis-kleve.de. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name/Namen, Vorname/Vornamen, Geburtsdatum/Geburtsdaten, Anschrift, Telefonnummer, Reisedaten, Hinweis auf grippeähnliche Symptome (welche, ab bzw. bis wann). Falls die Zusendung einer E-Mail nicht möglich ist, ist eine Kontaktaufnahme über das Info-Telefon der Kreisverwaltung Kleve unter der Rufnummer 02821 594 950 möglich. Die Betroffenen erhalten vom Gesundheitsamt eine Rückmeldung. Weitere Informationen wurden auf der Coronavirus-Internetseite des Kreises Kleve hinterlegt. Auf der Homepage www.kreis-kleve.de gibt es einen Direktlink zu dieser Internetseite. +++ Woher kommt eigentlich das Wort Quarantäne? Bereits 1374 ist eine, allerdings nur zehn Tage dauernde, Quarantäne in Reggio nell`Emilia durchgeführt worden. Zur Isolierung der von einer Seuche befallenen Menschen wurden früher häufig Seuchenhäuser errichtet. Um ihre Stadt vor Pestepidemien zu schützen, beschloss im Juli 1377 die Regierung der Republik Ragusa, dass sich vor dem Betreten der Stadt alle ankommenden Reisenden und Kaufleute dreißig, später dann vierzig (d. h. quaranta) Tage lang isoliert in eigens dafür errichteten Lazaretten aufhalten müssen, darunter in Lazareti bei Dubrovnik. Von dieser Regelung leitete sich der Begriff Quarantäne in der heutigen Bedeutung ab. 1383 wurde zum ersten Mal in Marseille die Quarantäne über ankommende Schiffe verhängt, um sich auch vor der Pest zu schützen, die damals in Europa wütete. Eine andere Quelle spricht davon, dass Beamte aus Venedig 1374 die Quarantäne einführten. Besatzung und Waren wurden zunächst auf der Insel Lazzaretto Nuovo isoliert und durften erst nach dreißig, später nach vierzig Tagen an Land.
@12.Husky “ Kreis mich rechtlich nicht belangen könnte…“
Dank den Consorten des „Erfinder“-Professors von der Tauchermaske, weil denen auch wichtiger ist,sich wichtig zu machen und ihren Senf in einer 4. Lesung am Dienstag dazuzugeben, anstatt sich wirklich um Probleme im Land zu kümmern.
Alles klar, manchen ist nicht zu helfen, ausser mit einer gratis Reise nach Nordkorea
https://www.snopes.com/fact-check/kim-jong-shot-coronavirus-patient/
@13. HL.L das liegt daran, mit wem Sie Körperkontakt bekommen , viel Spass auf den „Wallen“.
Ich denke, dass ich mich auf dem Klever Wochenmarkt auf der Linde eher infizierten kann als 72 Stunden in Amsterdam oder drei Stunden Spaziergang an einem Nordseestrand. …
@11
Ist mir egal, zudem der Kreis mich rechtlich nicht belangen könnte wenn ich mich dort nicht melde. Weil es keine Rechtsgrundlage gibt.
Ich halte das Corona gequake eh für VÖLLIG Ãœbertrieben, zumal. Jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit. Was sieht man da. 10er Gruppen der Risikogruppe 65+ die gemütlich durch den Park flanieren. 20 Meter weiter das Ordnungsamt und Polizei die irgendwelchen Jugendlichen Platzverweise erteilen weil sie es wagen zu dritt nur 1,49m Auseinander zu stehen…
Was auch niemand sieht, wir sind schön auf dem Weg zu einem Ãœberwachungsstaat, Regierung und co wollen an unsere Handy und Kontaktdaten ran, angeblich nur in „zeiten der Krise“ und danach? Rechte die man einmal hat gibt man ungern wieder her. Das Recht auf Demonstration? Ha… vergiss es… und alle jubueln einem Bayrischen Minidiktator zu …
@10. Husky „Den Kreis Kleve gehts nichts an“
Im Prinzip haben Sie Recht, und wenn Sie das Recht durchseten möchten, empfehle ich Ihnen eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchpl. 5, 48143 Münster.
Dann werden Sie bestimmt in 3 oder 4 Jahren ein Urteil erwirkt haben, Wenn Sie Pech haben, wird die Klage auch vorher abgelehnt, weil es eventuell Bundesrecht tangiert.
Aber einmal den rechtlichen Aspekt zur Seite geschoben, wie toll würden Sie es finden, wenn ihre Eltern, Onkel, Tanten, jemand anderes aus Familien- oder Bekanntenkreis, oder Sie selbst schlussendlich an Corona versterben?
Manches muss man einfach einmal über sich ergehen lassen, die Alternative ist die, dass überall Strassensperren errichtet werden, wie z.B. Frankreich das z.Zt. macht.
Wäre Ihnen das lieber, denn dann gäbe es in einer Woche keine Eier, kein Fleisch, und nicht mehr ausreichend Gemüse, das aus dem Ausland kommt, im Supermarkt zu kaufen ?
Wir haben aussergewöhnliche Zeiten, und da muss man einfach einmal aussergewöhnliche Maßnahmen über sich ergehen lassen.
Den Kreis Kleve gehts nichts an ob ich 72 Stunden in Amsterdam gewesen bin oder 128.
Vor allem, wo ist der Unterschied ob man in Amsterdam oder in Köln gewesen ist?
@1. Adam Weißhaupt „wenn irgendwo in China ein Sack Reis umfällt“
Ich wusste gar nicht, dass Straussvögel ein weißes Haupt haben. Sind Sie wirklich so ignorant ?
Ãœbrigens, so habe ich Boris Brexit und Donald Fantastic „nur Grippe, zu Ostern denken wir da bereits nicht mehr dran“ auch noch im Ohr, aber das Ergebnis sollte sogar bis zu Ihnen durchgedrungen sein.
@6. Verschwörung? Massnahmen
Klar, ich verstehe Sie, auch ich bin voll von Kritik auf viele Massnahmen, stellen Sie sich vor, Einwohner von Schleswig-Holstein, die werden ja auch zum Verlassen des Territoriums von Hamburg aufgefordert, aber man muss schon anerkennen, im Vergleich zu Frankreich und den Niederlanden haben wir doch bisher eine geringe Sterberate.
Und dann denke ich, so bekloppt wie manche Massnahmen daherkommen, insgesamt haben die doch irgendwas positives bewirkt.
Die Bestattet sollten mal für einen solchen Zeitraum das Land verlassen, dann in Quarantäne gehen. Vielleicht wird dann festgestellt, dass eine Systemrelevanz für diese Berufsgruppe auch in NRW von Nöten ist. Aber solange der RKI-Präsident in einer PK erklärt, dass FFP2- und FFP3-Masken ausschließlich Medizinern und medizinischem Personal vorbehalten bleiben sollten, kann sich u.U. die Bundeswehr vorbereiten, Verstorbene zuhause, in Alteneinrichtungen sowie aus den Prosekturen der Krankenhäuser etc abzuholen. ….
@5.jean-baptiste
Warum soll gerade ich das erzählen, da ich diese Maßnahmen nicht verstehe?
Deshalb meine Fragen.
@4. Joseph Johann „Forschung Corona“
Klar wird unaufhörlich geforscht, aber die Viren haben einen extrem langen DNA-Strang, deshalb ist ja auch durch einen „Unfall“ in der Kopie des Genstrangs dieser neue Virustyp entstanden.
Nach einer neuen Variante kann man nicht prophylaktisch forschen, das sind die Unfälle der Natur.
@3. Verschwörung? „2 Tage“
willkürlich gewählt, natürlich können Sie sich schon bei einen Aufenthalt von 10 Minuten anstecken, aber erzählen Sie mir einmal, weshalb man bei einem kurzen Aufenthalt in Meckenheim besser geschützt sein soll, als bein einem kurzen Aufenthalt in Gennep ?
Es sollte doch endlich einmal Schluss sein mit all diesen nationalen Gedanken, wenn die Reichsbürger oder andere neu-Nazi´s Drogen aus oder nach NL verbringen haben die auf einmal kein Problem mehr mit dem Ausland.
Die ganze Welt ist in Aufruhr. Es wird eiligst nach einem Impfschutz oder Medikament gegen ein Corona Virus gesucht. Die Virus-Familie Corona enthält mehrere Formen von Viren. Wird da nicht laufend nach Formen von Viren geforscht? Es werden Millionen für Nobel-Preise, Uno-Preise, Forschung und Entwicklung, Staatspreise usw. aufgewandt, aber die Forschung nach schlimmen Viren scheint dabei unbeachtet zu bleiben. Ob sich daran jetzt etwas ändert? Es wird Zeit, dass in Erkenntnis des Weltgeschehens den Notwendigkeiten Rechnung getragen wird.
Mit den derzeitigen vielfältigen Einschränkungen müssen wir leben. Wann sich etwas ändert, steht in den Sternen.
Muss oder kann man das so verstehen, dass Grenzpendler, medizinisches Personal oder LKW-Fahrer, nicht von dem Virus be- bzw. überfallen werden können? Und warum ausgerechnet 72 Stunden? Welche Begründung gibt es dafür?
Ich rechne damit das bis zum 23.04 erhebliche Lockerungsmaßnahmen stattfinden werden.
Das ist doch langsam alles nur noch zum Totlachen. Das alles kommt mir inzwischen so wie ein großer weltweiter Test vor, der überprüfen soll, wie sich die Menschheit unter Angst und Androhung von Tod und Seuche kontrollieren lässt. 🙂
Ich bin mal gespannt wie oft, und schnell, die Rote Linie der Grundrechtsbeschneidung wieder übertreten wird wenn irgendwo in China ein Sack Reis umfällt. Willkommen in der Diktatur der Angst.. 23….23…..!!!!….23