Der Flachbau an der Albersallee mit der Hausnummer 150 war jahrelang ein Ort, an dem sich nur wenige Dinge unter einem Blutalkoholgehalt von zwei Promille stattfanden. Die Adresse blieb, die Namen der jeweiligen Lokalitäten wechselten so schnell wie der Schaum auf den dort gezapften Bieren in sich zusammenfiel. Meiner Erinnerung nach firmierten unter der Adresse unter anderem Gaststätten namens Oberbayern, Bananas, Café Country, Euforia, Rhino’s (letztere Lokalität hatte sich dem florierenden Hamburger-Business verschrieben (dazu später mehr), allerdings auch nur für kurze Zeit, dann hieß es: Wegen Renovierung geschlossen!). Künftig aber wird an der Adresse in der Oberstadt nicht mehr die Praxis des Alkoholkonsums ausgeübt, sondern dessen Genuss (bzw. Nicht-Genuss) theoretisch erörtert: Michael Geurts eröffnet in dem Gebäude seine Fahrschule Drive Academy.Â
Hier der Überblick für die Theorie-Prüfung: 0,0 ‰ Alkohol im Blut gilt für Fahranfänger (Probezeit und bis zum Alter von 21 Jahren). 0,3 ‰ Alkohl im Blut bei Gefährdung des Verkehrs: 3 Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe. 0,5 ‰ Alohol im Blut: 500-15000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, 1-3 Monate Fahrverbot. 1,1 ‰ Aol im Blut: variable Geldstrafe nach Tagessätzen oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis. Zum Vergleich: Deutschland 1950: keine Promillegrenze. Die kam erst 1953 und belief sich auf 1,5 ‰ (nach heutigen Maßstäben also weit über der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit).Â