HfBK, Braunschweig, sieht die Sache wie Bettina Paust

Kurzes Intermezzo aus den weiten Gefilden des Feuilletons (Lesequote sinkt), bevor es in Sachen Marienschule, Kurhaus, Uedem weitergeht (Lesequote steigt). Also los: Vor einigen Wochen hat kleveblog ein Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, das die Beuys-Witwe Eva für sich erstritten hatte, in seiner irrwitzigen Tragweite erläutert. Die Entscheidung untersagte dem Museum Schloss Moyland, Fotografien einer Beuys-Performance zu zeigen, die 1964 in einer ZDF-Sendung abgehalten wurde (hier der Bericht).

Jetzt hat sich Hubertus von Amelunxen, Präsident der Hochschule für Bildende Künste, Braunschweig, zu Wort gemeldet und leistet der Moyländer Museumschefin Bettina Paust Schützenhilfe. Amelunxen bezeichnet das Urteil in der FAZ als »kurios oder gar bizarr«, und es beraube Fotografen ihrer Rechte. Das Fazit des Autors: »Es liegt nun an der VG Bild, die dringend gebotene Revision des Urteils einzureichen, um die Rechte ihrer Fotografen zu schützen und damit ein Recht zu vertreten, das sich geschichtlich selbst in der Kunst von Joseph Beuys offenbart.«

Lesenswerter Artikel, leider zurzeit (noch?) nicht online…

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