Erneut ist vor dem Landgericht Kleve ein Bordellprozess mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Doch diesmal kamen die Angeklagten, die als RTL-2-Bordelltesterin bekannte Ulla O. und ihr Mann Johannes, die gemeinsam das bekannte „FKK van Goch“ betreiben, mit Bewährungsstrafen davon: Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kleve hat die beiden Angeklagten wegen Umsatzsteuerhinterziehung in 18 Fällen verurteilt, die 60-jährige Frau unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten, den 57-jährigen Mann zu einer solchen von 11 Monaten.
Darüber hinaus ist gegen beide Angeklagten die Einziehung des Werts von Taterträgen in Höhe von gut 200.000 € (als Gesamtschuldner) angeordnet worden. Nach den Feststellungen der Kammer sollen die beiden Angeklagten – nach Beschränkung der Anklagevorwürfe hierauf (nach einer entsprechenden Verständigung) – in der Zeit von 2013 bis Frühjahr 2016 Umsatzsteuern in Höhe von rund 200.000,00 € hinterzogen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Angeklagte können binnen einer Woche Revision zum BGH einlegen.
Der Prozess hatte insbesondere wegen der Medienpräsenz der Betreiberin für einiges an Aufsehen gesorgt. Eine WDR-Reporterin hatte für eine Reportage eine Woche in dem Bordell gearbeitet, und für RTL 2 war Ulla O. als „Bordelltesterin“ unterwegs, was allerdings, wie sie selbst in der Verhandlung einräumte, weitestgehend frei erfunden war.
Hier die beiden früheren Berichte zum Prozess:
RTL2-Bordelltesterin vor Gericht: „Die Sendung hatte mit der Wirklichkeit nichts zu tun“
Fernsehstunde im Gerichtssaal: Strafkammer zeigt WDR-Dokumentation über FKK van Goch