Filmemacher aus Kevelaer: Missbrauchsprozess beginnt am 14. Februar

Die Ankündigung des Landgerichts überschreibt die Terminankündigung wie folgt: „Strafverfahren gegen einen 50-Jährigen aus Kevelaer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 52 Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 11 Fällen, in weiterer Tateinheit mit sexuellen Übergriffs in 5 Fällen und versuchten sexuellen Übergriffs in weiteren 5 Fällen“. Angeklagt ist der Filmemacher aus Kevelaer, der auch für den Kreis Kleve tätig war und der sich in seinen Werken insbesondere für benachteiligte Kinder eingesetzt hatte. Wenn die Vorwürfe zutreffen, war das jedoch wohl vor allem Fassade.

„Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll es in den Jahren 1998 bis 2002 in den damals bewohnten Wohnungen des Angeklagten in Kevelaer und während zweier Urlaube in den Niederlanden zu mindestens 42 sexuellen Handlungen des Angeklagten zum Nachteil seines Mitte 1990 geborenen Neffen gekommen sein“, heißt es in der Mitteilung des Landgerichts. Im Rahmen von sozialen Projekten/Jugendarbeit – es handelte sich um Ferienfreizeiten – soll es in weiteren 10 Fällen sexuelle Handlungen gegeben haben, die der Filmemacher an Kindern vorgenommen haben soll.

Eine von dem Kevelaerer geplante Dokumentation über eine der Ferienmaßnahmen, bei der ausgewählte Schulkinder im vergangenen Jahr eigenverantwortlich durch Deutschland radelten, sollte sogar im Fernsehen ausgestrahlt werden. Im Rahmen einer am 11.07.2019 bei dem Angeklagten in Kevelaer durchgeführten Wohnungsdurchsuchung sollen insgesamt 27 Lichtbilder mit kinderpornographischen Inhalten aufgefunden worden sein. Deshalb muss der Mann sich zudem wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften verantworten.

Der Prozess, der vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts in der Klever Schwanenburg verhandelt wird, beginnt am 14. Februar um 9:30 Uhr. Zwei Fortsetzungstermine finden am 18. und 28. Februar statt.

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19 Kommentare

  1. 18

    @16. Realität
    Mir scheint, wir teilen beide die gleichen Bedenken, und was Herrn Noack betrifft, … geschenkt, wenn man sich dem Gutachter Platzen, den Namen hatten die Niederrhein-Nachrichten zuwendet.
    Der Name taucht nirgendwo in Google auf, und so wird dann schnell deutlich, dass der Redakteurin der NN ein Hörfehler unterlaufen sein muss, denn es gibt einen Dr Martin Platzek, dessen berufliches Spektrum genau die hier erforderliche forensische Psychiatrie umfasst, und der auch als Platzhirsch am unteren Niederrhein oft (nach eigenen Aussagen in mehr als 3000 gerichtlich bestellten Gerichtsgutachten) gutachterlich tätig ist.
    Wer bin ich, um eine solche Expertise anzuzweifeln, nur, genau in diesem Fall könnte er ungewollt unparteiisch sein und sich vom Angeklagten unbewusst habe in die Irre führen lassen, indem er dessen Einlassungen unverkürzt im Gutachten als eigene Erkenntnis verarbeitet hat.
    So finden sich auch in anderen seiner Gutachten z.B. https://rp-online.de/nrw/staedte/nettetal/falscher-arzt-psychisch-krank_aid-11279339
    durchaus Passagen, die bestimmt nicht jeder Psychiater so als verfahrensrelevante objektive Darstellung eigener Erkenntnisse bei Gericht vortragen würde, wie z.B. “ war immer ausgesucht gekleidet und sehr gepflegt.“ Anzeichen einer Verwahrlosung bestanden zu diesem Zeitpunkt nicht. … habe sich immer sehr gewählt ausgedrückt. Seine Wohnung sei geschmackvoll, wenn auch spärlich eingerichtet gewesen.“.
    Ein Gutachter von Ausserhalb des rheinischen Dunstkreises täte dem Verfahren mit Sicherheit gut.

    Was den Prozess, vor Allem die Geständigkeit des Filmemachers anbetrifft, mögen übrigens einige Zweifel angebracht sein, wenn man die inhaltlichen Beschreibungen der NN https://www.niederrhein-nachrichten.de/2020/02/18/kindesmissbrauchsprozess-er-hat-vertrauen-missbraucht/ liest.
    Auf mich macht das allerdings nicht den Eindruck, als dass sich da läuternde Erkenntnis breitgemacht hat.
    Mögen das Gericht zu einem gerechten Urteil finden, mit dem vor Allem die Opfer sich ernst genomen fühlen, und leben können.

    @17. Chewgum da stimme ich Ihnen 100% zu.

     
  2. 17

    Es gibt eigentlich strenge Regeln für psychologische oder psychiatrische Gutachten, die einem Gericht vorgetragen werden. Dazu gehört z.B., dass nicht belegbare und subjektive Äußerungen der begutachteten Person immer im Konjunktiv wieder gegeben werden sollen (Beispiel: Herr B. gibt an, er könne sich nicht vorstellen … und er habe dies oder jenes nicht getan).

    Das ist eine Regel, aber keine gesetzliche Vorschrift. Jedes Gericht sollte darauf achten, welche unbelegbaren Einlassungen als gesetzt „verkauft“ werden.

    Dabei muss nicht mal eine Absicht des Gutachters vorliegen. Sehr viele Gutachter haben keine fundierte Ausbildung für die Gutachtenerstellung. Außerdem gibt es u.a. verzerrende Effekte durch Sympathie oder Mitleid, auch aufgrund von Manipulation durch den zu Begutachtenden.

     
  3. 16

    @15. jean baptiste
    Die bis jetzt vorliegenden Informationen legen den Verdacht nahe, dass der Täter manipulatives Verhalten (Erschleichen von Vertrauen usw.) aufweist und wahrscheinlich eine manipulative Persönlichkeit hat. Deshalb habe ich eine Beschreibung von manipulativen Persönlichkeiten gesucht und bin u.a. auf den Link in Post 14 gestoßen. Ich habe nur die 17 Punkte bzw. Merkmale einer manipulativen Persönlichkeit (eines Manipulators) gelesen und mich nicht mit Herrn Noak und seiner Homepage beschäftigt. Es ging mir um eine verständliche Beschreibung manipulativen Verhaltens und nicht um eine Werbung für Herrn Noak oder um eine Empfehlung für ihn als Gutachter.
    Der Grund Post 14 zu schreiben war die Vermutung, dass der Gutachter Herr Platzen anscheinend nicht bemerkt hat, dass er höchstwahrscheinlich sich selbst hat von dem manipulativen Verhalten des Angeklagten während der Begutachtung täuschen lassen.
    Im Artikel der Niederrhein Nachrichten vom 19.02.2020 (Link von Ihrem Post 10) wird der Gutachter wie folgt zitiert: „“Keiner ist unglücklicher über das, was passiert ist, als der Angeklagte selbst. Er ist selbst sein härtester Ankläger“, meinte Platzen, der im Prozess wegen Kindesmissbrauchs gegen den Kevelaerer ein Gutachten erstellt hat.“
    Zweifel daran sind angebracht. Warum hat der Angeklagte, der als Sozialpädagoge über eine Ausbildung verfügt, in der auch sexueller Missbrauch ein Thema während des Studiums gewesen sein sollte, sich nicht Hilfe geholt, als er sich seiner pädophilen Neigung bewusst geworden ist? Dass er sich dieser Neigung bewusst gewesen sein muss, steht bei seinem Beruf außer Frage.
    Es gibt professionelle Hilfsangebote wie z.B.
    https://www.kein-taeter-werden.de/

    die er hätte nutzen können, wenn ihm etwas daran gelegen hätte seine pädophile Neigung so zu kontrollieren, dass niemand zu Schaden kommt. Von außen mit den relativ oberflächlichen Informationen, die zur Verfügung stehen, sieht das ganz stark danach aus, dass der Angeklagte vorgibt über die eigenen Taten entsetzt zu sein. Wenn der Gutachter das ohne es zu hinterfragen in sein Gutachten übernimmt, liegt der Verdacht nahe, dass er nicht durchschaut hat wie der Angeklagte ihn während der Begutachtung manipuliert hat.
    Es mag Täter geben, die aufrichtig bereuen, was sie getan haben.

     
  4. 15

    @11. und ff
    Ok, bin jedenfalls nicht ich, der als erster in die inhaltliche Diskussion eingetreten ist.
    Gibt es neben der Staatsanwaltschaft auch noch Nebenkläger?

    Ich muss 13.??? recht geben, ein höchst merkwürdiger Gutachter, und ein wertloser (da er nicht kritisch hinterfragt) Bericht der Niederrhein-Nachrichten. Haben eigentlich andere Medien gar nicht kritisch inhaltlich über den Prozess berichtet, oder gilt hier wieder die Niederrhein-Omerta ?
    Jedenfalls, wenn ein Gutachter zu dem Schluss kommt, dass jemand, der seit seiner Jugend unaufhaltsam Missbrauch begeht, der Aufdeckung seiner Straftaten nur deshalb mit Selbstanzeige zuvorkommt, weil ein Opfer nicht loslässt, und er deshalb die Entlarvung ohne sein Zutun fürchtet, sind starke Zweifel angebracht, anzunehmen, dass Wiederholungsgefahr nicht zu befürchten sei.
    Immerhin hatte er ja bereits neue “ Ferienzeiten “ geplant und ausgeschrieben.
    Dass auch seine Ehe und Partnerschaft zu seiner Ehefrau stark unter seinen Neigungen litt und leidet, und alles Andere als stabil zu sein scheint, spricht auch nicht gerade dafür, dass er jetzt sellisch stabil ist.
    Ohne dem Gutachter, selbst sein Name wurde anscheinend nicht genannt, zu nahe treten zu wollen, erscheinen die gutachterlichen Aussagen in dieser eh schon subjektiven Fachrichtung eher auf Gefälligkeit, denn auf harten Fakten zu beruhen.
    Die Richter scheinen mir gut beraten, einen zweiten, in seinem Fachgebiet hochrangig anerkannten Gutachter einzuschalten, und sollte das Gericht das nicht selbständig anordnen, so wäre das auch noch eine dankbare Aufgabe für die Staatsanwaltschaft, dieses zu beantragen.
    Ãœbrigens, die RP zitiert einen Zeugen und Freund des Angeklagten, für die „Vorfälle“ habe es ` keine Anzeichen `gegeben. Wieso gibt es denn für den Gutachter deutliche Anzeichen, dass der nicht in sein bisheriges Verhaltensmuster zurückfällt ?

    @14. Realität
    Wenn ich mir die Homepage von Herrn Noack anschaue, das ganze ist doch ein einziges Postulat, aber welche Ausbildung er genossen hat, um sein diesbezügliches Wirken zu unterbauen, da finde ich total nichts.
    Auch der scheint nur ordentlich einzuwickeln, wie Sie das nennen.
    Wenn ein Gutachter in der Materie fit sein sollte, müsste es schon ein forensischer Psychiater sein, wie z.B. in diesem Fall :https://www.suedkurier.de/region/nachbarschaft/freiburg/Missbrauchsprozess-von-Staufen-Zu-diesen-Ergebnissen-kommt-der-psychiatrische-Gutachter;art372515,9809736

    Um auf die Verhandlung zurückzukehren, wie KleBlog am 5.Februar mitteilte, wurden bei einer Hausdurchsuchung “ insgesamt 27 Lichtbilder mit kinderpornographischen Inhalten aufgefunden worden sein. Deshalb muss der Mann sich zudem wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften verantworten “ und das, obwohl er mit der Durchsuchung rechnen musste und genügend Zeit hatte, Beweismittel verschwinden zu lassen.
    Das alleine lässt schon tief blicken.

     
  5. 13

    Was ist das für ein merkwürdiger Gutachter, der es noch hervorhebt, dass dieser Mensch sich nur an schlafende Kinder heran gemacht hat? Soll das eine Positivbewertung für den Täter sein?

    Ich finde es den Opfern gegenüber abscheulich, zu betonen, dass keiner unglücklicher ist, als der Angeklagte.
    Das kann bei den Opfern nie wieder gut gemacht werden. Ist das dem Täter und dem Gutachter bewusst?

    Wird hier vom Gutachter der Täter zum Opfer gemacht?

     
  6. 12

    @10 jb Jedenfalls hat da eine Journalistin ohne große Distanz geschrieben. Im Grunde hat sie nur direkt oder indirekt zitiert.

    Der weder in die eine noch in die andere Richtung beweisbare Satz „Er wäre nicht in der Lage gewesen, ein Kind zu quälen“ hätte ruhig weggelassen werden können, hat aus meiner Sicht auch nichts in einem Gutachten zu suchen. Der Satz impliziert auch, dass sexueller Missbrauch keine Qual ist.

    Und dass der Gutachter wissen will, dass keiner unglücklicher ist als der Angeklagte, ist schon eine Zumutung für die Opfer und deren Angehörige. Muss man auch nicht einfach übernehmen.

     
  7. 8

    @Joseph Johann Warten wir mal das Urteil ab, bevor wir ihn schuldig sprechen. Aber auch wenn er verurteilt wird, wird nicht zu verhindern sein, dass auch in Zukunft solche Dinge passieren. Es ist einfach nicht zu ändern.

     
  8. 7

    Leider sterben solche Schmierfinken nicht aus. Was ist in einem solchen Fall eine gerechte Strafe?

     
  9. 5

    @3. Niederrhein
    In Deutschland sind Strafprozesse von Gesetz wegen stets öffentlich.
    Nur wenn besondere schützenswerte Umstände (z.B. Jugendschutz) vorliegen kann das Gericht beschliessen, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschliessen.
    @2.??? klar hatte ich das mit „Zuschauerbühne“ etwas umständlich beschrieben, aber wer weiss, wie das angekommen wäre, wenn ich geschrieben hätte.
    Ãœbrigens, so abwegig ist die Teilnahme als Zuschauer gar nicht, signalisiertsie dem Angeklagten doch, dass der Prozess keine anonym staatliche Massnahme ist, sondern, wie im Urteil auch ausgesprochen wird, im Namen des Volkes stattfindet.

     
  10. 3

    @??? eine öffentliche Verhandlung kann für einige (ehemalige) Freunde bzw. das gesamte ehemalige Umfeld des Täters Hilfe zur Bewältigung geben.

     
  11. 2

    @1. jean baptiste

    Ich verstehe, wie Sie das Thema mit der „Zuschauertribüne“ meinen.

    Für mich ist dieser „Mensch“, obwohl ich ihn überhaupt nicht kenne, einfach widerwertig und ekelerregend, sodass ich als unbeteiligte Person, überhaupt nicht daran denken würde, einen Teil meiner Lebenszeit dort zu verbringen, sondern lieber auf positive Themen lenke.

    Die armen gutgläubigen Opfer, die ihm vertrauten!

     
  12. 1

    An diesen Terminen auf der Zuschauertribüne zu sitzen kann man sich wohl abschminken, da ist der Jugendschutz natürlich vor.
    Reist der Filmemacher denn direkt aus gesiebter Luft mit Privatchauffeur an, oder kann er sich zur Zeit, da geständig, frei bewegen ?
    Wird mit Sicherheit auch für die Zeugen kein einfacher Gang sein, es sei denn, er ist in Allem voll geständig, dann könnte das Gericht auf die Vorladung verzichten, allerdings, dann bräuchte man vermutlich keine 3 Sitzungstage.
    Interessant wird für die Öffentlichkeit auch mehr das Urteil, Google zeigt da ähnliche Fälle mit bis zu 12 Jahren und anschliessender Sicherheitsverwahrung an, bin gespannt, zu welchem Ergebnis die klever Verhandlung führt.