Der zweite Prozesstag

Tag 2 im Prozess um eine mehrfache Vergewaltigung, die vier rumänische Wanderarbeiter begangen haben sollen. Hier der Bericht, den ich für die Rheinische Post verfasst habe:

»Es gab keine Schläge, keine Gewalt, keine Drohungen«, hatte einer der Angeklagten am ersten Prozesstag gesagt – sondern nur einvernehmlichen Sex. Gestern, am zweiten Verhandlungstag gegen vier Männer aus Rumänien, die der gemeinschaftlichen Vergewaltigung einer Landsmännin in Kleve angeklagt sind, kam nun das Opfer zu Wort – und zeichnete das Bild eines alptraumhaften Martyriums nach, das Staatsanwalt Gerd Schulte bereits in seiner Anklage geschildert hatte.

Die 19 -jährige Rumänin erschien allerdings nicht selbst vor Gericht: »Ich habe keinen Kontakt zu ihr, ich denke nicht, dass sie kommen wird«, so Anwalt Reinhard Graetsch, Vertreter der Nebenklage. Er sollte Recht behalten, zumal in der Verhandlung plötzlich der merkwürdige Umstand zur Sprache kam, dass das Opfer von der Familie eines der Angeklagten wunschgemäß Geld erhalten hat. »Wir können den Überweisungsbeleg vorlegen«, so Rechtsanwalt Stefan Siebert. Deshalb fällte die 1. große Strafkammer unter Richter Jürgen Ruby den Beschluss, die Videoaufzeichnung der richterlichen Vernehmung des Opfers vorzuführen.

Was die Prozessbeteiligten in den folgenden knapp drei Stunden zu hören bekommen, ist schwer verständlich. In technischer Hinsicht, weil die Aufnahme manchmal hakt. Vor allem aber in menschlicher Hinsicht, weil viel von dem Geschilderten geradewegs in seelische Abgründe führt, die für zarter besaitete Menschen kaum erträglich sind.

In der Videoaufzeichnung ist eine junge Frau zu sehen, die ihre dunklen Haare zu einem Pferdeschwanz gebunden hat, die in kurzen Sätzen redet, und deren Stimme sich überschlägt, wenn sie auf den Tathergang zu sprechen kommt. Der Kern ihrer Aussage: »ich wurde von 4 Männern vergewaltigt. Ich musste Sachen machen, die ich nicht machen wollte.«

Diese »Sachen« werden in den folgenden Stunden im Detail vorgetragen, wobei der vernehmende Richter oftmals derbe sexuelle Ausdrücke verwenden muss, um mit der Angeklagten eine Verständigungsebene zu erreichen. Sie beschreibt einen grausamen Exzess, bei dem sie sogar mit einem Besenstil verprügelt worden sei, während sie einen der Angeklagten oral befriedigen musste. Kann man sich so etwas ausdenken?

Die vier Angeklagten blicken mal fassungslos auf den Bildschirm, mal schütteln sie bedächtig den Kopf oder vergraben das Gesicht in ihre Hände, einer wischt sich Tränen aus dem Gesicht. So viel ist sicher: Entweder stimmen die Einlassungen der Frau nicht, oder das, was Costinel L. am ersten Verhandlungstag erzählt hatte, ist blanker Unsinn.

Einzig bei der Vorgeschichte – dass sie in Frankfurt als Prostituierte gearbeitet habe und dass es einmal Sex mit L. gegeben habe – lässt sich eine gewisse Deckungsgleichheit der Aussagen erkennen. Allerdings behauptet das Opfer, das ihm bereits in Frankfurt Gewalt angedroht worden sei. Warum die Frau dann allerdings am Abend des gleichen Tages mit den Angeklagten nach Kleve gefahren ist, bleibt ihr Geheimnis.

Begonnen hatte der Tag damit, dass Richter Ruby die Ergebnisse der DNA-Untersuchungen vorgetragen hatte. Die Auswertung von Abstrichen und anderen Körperspuren belegt, dass es zwischen zwei der vier Angeklagten und dem Opfer zu Sexualverkehr gekommen ist – was aber auch nichts darüber aussagt, wieviel Zwang im Spiel war.

Der Prozess wird am Mittwoch, 31. August, um 10 Uhr mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.

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