Stell dir vor, in den Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden können, betreut dich kein ausgebildeter Notfallsanitäter, sondern ein Hochstapler ohne jede Qualifikation! Das ist im Rheinland Dutzende Male passiert – und führte in Kamp-Lintfort erwiesenermaßen zu einem Todesfall, verursacht durch Inkompetenz. Der Fall wurde jetzt vor dem Landgericht in Kleve verhandelt. Am Ende gab es eine langjährige Gefängnisstrafe. Zugleich legte das Verfahren Schwächen im System offen – Datenschutz verhindert eine effektive Kontrolle.
In der Notfallmedizin werden Entscheidungen oftmals unter hohem Druck getroffen, oftmals in unklaren Situationen – und Fehler können schnell fatale Folgen haben. Umso wichtiger ist, dass gut ausgebildete Kräfte am Patienten arbeiten und dass deren Kompetenzen klar geregelt sind. In Deutschland gibt es Notärzte, die ein jahrelanges Medizinstudium absolviert haben, Notfallsanitäter, die eine dreijährige Ausbildung hinter sich gebracht haben, und dann gibt es auch noch Rettungssanitäter, denen in einer 160-stündigen Ausbildung Basiswissen beigebracht wird, das für helfende Tätigkeiten ausreichen soll.
Der 30 Jahre alte Mann aus Hückelhoven, der im Juli in der Klever Schwanenburg auf der Anklagebank saß und der sich wegen Totschlags, Körperverletzung und Urkundenfälschung verantworten musste, sagte von sich, dass er „helfen“ wollte. Seine Schullaufbahn war schwach (dreimal nicht versetzt) und endete ohne Abschluss, ein freiwilliges soziales Jahr wurde nicht anerkannt (zu viele Fehlzeiten). Zweimal versuchte er, sich zum Rettungssanitäter ausbilden zu lassen, zweimal scheiterte die Ausbildung an der schriftlichen Prüfung. Das war’s, würde man normalerweise an dieser Stelle sagen und etwas anderes versuchen.
Doch die Einsätze, die der junge Mann im Rahmen seiner Ausbildung absolvierte, hatten offenbar eine stärkere Wirkung: Die Fahrten mit Blaulicht und Martinshorn waren sein Ding, er wollte offenbar zu den bewunderten „Rettern“ gehören – und so kam der Mann auf die Idee, sich mit Hilfe des Internets einen entsprechenden Abschluss selbst zu basteln, und trotz unterdurchschnittlicher Intelligenz war er so geschickt, eine Lücke im System auszunutzen, die eine Überprüfung verhinderte: Er verdingte sich bei Zeitarbeitsfirmen, die sich auf die Vermittlung von Sanitätern spezialisiert hatten. Der Datenschutz erschwerte den Arbeitgebern zu überprüfen, inwieweit die vorgelegten Zeugnisse echt waren.
Die Hochstapelei funktionierte im vergangenen Jahr erstaunlich gut. Es gab bei zwei Arbeitgebern offenbar Dutzende Einsatzfahrten, an denen der Mann teilnahm. Doch es kam zu zwei Zwischenfällen – der zweite davon endete tödlich. Der erste, bei dem der Hochstapler unsachgemäß eine Infusion verabreichte, blieb glücklicherweise folgenlos, doch der eklatante Fehler brachte den Fall ins Rollen, der vor dem Landgericht verhandelt wurde. Eine Kollegin informierte ihre Chefin, danach wurden die Behörden von den Zweifeln in Kenntnis gesetzt.
Tödlich endete am 22. August 2025 der Einsatz bei einem 80 Jahre alten Mann aus Kamp-Lintfort – ein geradezu alptraumhaftes Geschehen. Der falsche Sanitäter verabreichte ein schädliches Medikament, außerdem weigerte er sich über eine halbe Stunde lang, einen Notarzt hinzuziehen, obwohl dies ein Kollege vor Ort vehement einforderte. Doch der Angeklagte war beim Einsatz der Chef: Sein gefälschtes Zeugnis wies ihn als Notfallsanitäter aus, obwohl er nicht einmal zum Rettungssanitäter befähigt war. Während der Zustand des an Atemnot leidenden Rentner sich fortwährend verschlechterte, fragte er den Patienten mehrfach: „Geht es wieder besser?“ Unmittelbar nach der Einlieferung ins Krankenhaus verstarb der Mann.
„Ein ausgebildeter Notfallsanitäter hätte den kritischen Zustand erkennen müssen“, befand ein vom Gericht hinzugezogener Gutachter. „Bei richtiger Therapie wäre der unmittelbare Tod zu verhindern gewesen.“ Die aktiven Handlungen des Angeklagten seien „todesursächlich“ gewesen für den betagten Mann, dessen Verwandte wegen Atembeschwerden den Rettungsdienst gerufen hatten.
Dementsprechend drastisch fiel das Urteil des Schwurgerichts unter Vorsitz von Richter Gerhard van Gemmeren aus: Die Kammer erkannte in dem Handeln einen Totschlag, hatte aber auch erwogen, ob nicht auch eine Verurteilung wegen Mordes infrage kommt. „Die schwierigste Frage war: zehn Jahre oder lebenslang“, so der Vorsitzende Richter. Da zudem auch eine versuchte gefährliche Körperverletzung (wegen der unsachgemäßen Infusion) und Urkundenfälschung erkannt wurden, ergab sich eine Gesamtstrafe von zehn Jahren Haft.
Als Motiv unterstellte die Kammer dem 30-Jährigen „Geltungssucht“. Zum Angeklagten gewandt sagte der Richter: „Das Großmannspielen ist Ihnen wichtiger als das Leben derjenigen, die Ihnen anvertraut sind.“ Mit dem Strafmaß blieb das Gericht noch einmal eineinhalb Jahre über dem, was die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert hatte. Gerhard van Gemmeren hatte allerdings einen anderen Blickwinkel auf das Urteil: „Sie haben Glück, dass hier nicht eine lebenslange Strafe erforderlich war!“

