Der Mann auf der Anklagebank ist ein Kerl wie ein Baum, seine Arme sind muskulös, voller Narben und Tattoos. Die auffälligste Zeichnung auf seinem linken Unterarm ist ein Motiv aus der amerikanischen Gefängniskultur: die Theatermasken „Smile now, cry later“, ein Bild, das die Ambivalenz des Lebens symbolisieren sollen. Gut möglich, dass der Mann, über dessen Schicksal seit Donnerstag das Schwurgericht auf der Klever Schwanenburg verhandelt, für sich realisiert hat, dass die Zeit des Lachens vorbei ist. Vielleicht aber hat es sie auch nie gegeben.
Angeklagt ist der 35 Jahre alte Dennis H. wegen versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung. All das geht zurück auf einen Wohnhausbrand in Goch Anfang des Jahres. Dort hatte H. im ersten Obergeschoss des Mehrfamilienhauses in der Straße Kleinfeldchen zur Miete gewohnt, diesen Vertrag jedoch gekündigt, dann allerdings seine Meinung nochmals geändert. Er wollte sein Zuhause nun doch behalten, offenbar aber war die 70 Jahre alte Vermieterin ganz froh darüber, ihren Mieter loswerden zu können und weigerte sich, die erhaltene Kündigung ungeschehen zu machen.
Daraufhin drehte der Mieter durch, kaufte an einer Tankstelle an der Oststraße 15 l Benzin, verschüttete die brennbare Flüssigkeit im Treppenhaus und entzündete sie, in dem er ein brennendes Zippo-Feuerzeug in die Lache warf. Das Haus brannte aus, ist nicht mehr bewohnbar, die Vermieterin konnte sich zwar ins Freie retten, erlitt aber eine Rauchvergiftung. Die Frage in dem Prozess ist, wie das „Durchdrehen“ bewertet wird.
Für Staatsanwalt Pascal Merchlowski stellt das Geschehen einen Mordversuch dar. Der Angeklagte habe heimtückisch agiert und beschlossen, die Geschädigte zu töten. Folgt das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Gerhard van Gemmeren dieser Auffassung, steht eine lebenslange Haftstrafe im Raum. Allerdings wird im Rahmen des Prozesses auch mithilfe eines psychiatrischen Sachverständigen untersucht, inwieweit der 35 Jahre alte Mann aus Goch für das Geschehen verantwortlich gemacht werden kann.
Die Tat selbst räumte der Angeklagte unumwunden ein. In einer Erklärung, die sein Verteidiger Jan-Henning Schultes (Kleve) verlas, sagte er: „Ich möchte die Verantwortung übernehmen. Ich schäme mich.“ Er sei „extrem aufgewühlt“ zu gewesen, habe sich „herabgesetzt gefühlt“ und sei „in eine Art Tunnel geraten“. Und weiter: „Da war nur der Gedanke, etwas zu zerstören und ein Zeichen zu setzen. Ich wollte der [Vermieterin] Angst machen.“
Zuvor hatte Dennis H. in eigenen Worten seine über weite Strecken trostlose Kindheit und Jugend geschildert. Es waren Jahre mit Heimaufenthalten, Alkoholmissbrauch und Grenzüberschreitungen jeglicher Art, die auch vielfach schon zu therapieren versucht wurden – der einzige Erfolg allerdings bisher war, dass H. beinahe schon selbst wie ein Psychologe klang, wenn er über sich sprach.
Seine leiblichen Eltern bezeichnete er als „Erzeuger“ und „Erzeugerin“ (den Erzeuger lernte er nie kennen, beide waren drogenabhängig), sodass er eigenen Angaben zufolge schon mehrfachabhängig zur Welt kam. In der Pflegefamilie, in die er mit anderthalb Jahren kam, habe es „Vertrauens- und Bindungsprobleme“ gegeben, in der Schule habe er „Regeln gebrochen“, für die Ausbildung sei er „zu unreif“ gewesen, und dann habe es da auch noch einen „Zwischenfall“ gegeben (einen Diebstahl).
In den Jungerwachsenen-Jahren hielt er sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser, bestimmt wurde der Tagesablauf durch den Konsum hochprozentiger Alkoholika sowie von Amphetaminen und Ecstasy. In mindestens einer Beziehung war Gewalt an der Tagesordnung, der Versuch, die Partnerin mit einem Küchenmesser zu töten und später zu erwürgen bzw. zu ersticken, endete in einer von mehreren Vorverurteilungen.
„Ich bin noch nie wirklich so angekommen und viel herumgezogen“, so beschrieb er diese Jahre, deren größter Erfolg vielleicht eine immerhin elfmonatige Phase ohne Drogen war. „Von April 2020 bis März 2021 habe ich abstinent gelebt“, so der Angeklagte.
Nach der Einlassung des Angeklagten vernahm das Schwurgericht zahlreiche Zeugen, auch die Sachverständigen wurden noch gehört. Das Urteil soll am zweiten Prozesstag besprochen werden, der für den 17. August terminiert ist.

