Neulich auf der A57

Hoffentlich sind die Brücken hoch genug

Baum an Selbstabholer zu verschenken? Stand eine Ebay-Kleinanzeige am Anfang dieses bemerkenswerten Transportvorgangs, und was sagt eigentlich die Autobahnpolizei dazu? Zum Glück tauchte in den Unfallmeldungen der vergangenen Woche nichts auf in der Art: „Autofahrer von fliegendem Baum erschlagen“…

Veröffentlicht am
Kategorisiert in Alles

Deine Meinung zählt:

10 Kommentare

  1. 10

    Tatsächlich klimaneutral fahren die Autos von Binnenschiffern. Zumindest den Rhein rauf oder runter.

     
  2. 9

    Könnte man nicht davon ausgehen, dass das ganze vehicle mit eventuellem biegsamen Kunstbaum obenauf, als fahrbares Kunstobjekt betrachtet werden soll? 😉

     
  3. 8

    @ 6 „Jean-Baptiste le Rond d’Alembert“:

    2,55 m zulässige Breite entsprechen ungefähr zwei Euro-Paletten quer
    oder drei Euro-Paletten längs, jeweils plus eine Handbreit.
    Der Baum ist niemals breiter als 2,55 m!

    1,5 m Abstand zu Fahrrädern – in ungefähr 2 m Höhe?
    Da ist der – unzweifelhaft zulässige – Außenspiegel mit Sicherheit
    wesentlich gefährlicher!

    @ 7 Jutta Weyers:

    Vielleicht umgekehrt genau so, wie er ihn reinbekommen hat … ?

    Jedenfalls durch das Dachfenster.

    Der Baum wird während der Fahrt wohl kaum so viel gewachsen sein,
    dass er am Zielort nicht mehr durchpasst …

    🙂

    @ Ralf Daute:

    Die Standard-Durchfahrthöhe von Brücken beträgt in Deutschland
    mindestens 4 m, meistens tatsächlich mindestens etwa 4,20m.
    Der Kleintransporter – anscheinend ein Renault Kangoo – ist so hoch,
    dass ich ganz entspannt darüber hinwegsehen kann, also etwa 1.65 m.
    Der Baum schaut nicht so weit heraus wie der Kleintransporter hoch ist.
    Also ist die Baumspitze etwa 3 m über Bodenhöhe, allerhöchstens 3,20 m.
    Die Durchfahrthöhe unter den Brücken reicht demzufolge ganz locker.

     
  4. 6

    @5 Friedrich Foerster „Gegen welche Vorschriften soll hier denn verstoßen werden?“
    maximale Breite des Fahrzeugs überschritten ? darf ja nicht breiter als 2,55m – und dann die Sache mit den 1,50m Seitenabstand zu Fahhrädern, alles ziemlich bedenklich.

     
  5. 5

    Gegen welche Vorschriften soll hier denn verstoßen werden?
    Da ist doch gar nichts Verbotenes erkennbar …
    So schnell, dass der Baum „davonfliegen“ könnte,
    kann dieser Kleintransporter bauartbedingt gar nicht werden …

    Der Fahrer beweist viel Phantasie;
    vielleicht hat er zu Hause eine größere Volière
    und braucht einen Baum mit genug Nistplätzen …

     
  6. 4

    @1 Stier „GEZ-Flüchtling“
    Hat sich das im Kuhstall noch nicht ´rumgesprochen, dass es die GEZ seit 2013 nicht mehr gibt, und der Besitz von Empfangsgeräten nicht mehr Basis der Zwangsabgabe ist ?
    Jetzt zählt nur noch Anzahl der Zitzen / 4 in einem Haushalt, was natürlich eine klare Diskriminierung der Stier I nnen darstellt.

    Aber was höchst problematisch bei der Ladung ist, ist das seitliche Herausragen. Es wäre wenigstens eine türkische Flagge (wegen dem überwiegenden Rot-anteil ) anzubringen, ersatzweise geht auch ´ne schweizer Flagge, oder ein rotes T-Shirt

     
  7. 1

    Mmuuuh, das ist doch nur die gut getarnte Antenne eines GEZ-Flüchtlings für seinen Weltempfänger, mmuuuh gewusst wie! Da müssen die GEZ-Spürnasen erst einmal den leitenden Pigmentlack erkennen, mit dem die Baumrinde und die Nadeln getränkt sind, mmuuuh so nahe der Grenze hört der GEZ-Flüchtling bestimmt Radio Veronica relaoded. Mmuuuh, da rockt sogar Opa Niederrheinstier dazu.