Du hattest Corona und möchtest es die ganze Welt wissen lassen? So geht’s

Vorsicht, wenn jemand Ihnen so etwas unter die Nase hält!

Der Kreis Kleve stellt Bescheinigungen für Covid-19-Genesene aus – damit ist der Inhaber einem Menschen, der über einen aktuellen negativen Schnelltest verfügt, gleichgestellt. Dies bedeutet, dass Menschen mit dem Nachweis ihrer Impfung oder einer überstandenen Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Dienstleistungen in Anspruch nehmen können oder Geschäfte des Einzelhandels nach Terminabsprache betreten dürfen.

Als Nachweis einer Erkrankung gilt die Bescheinigung über das positive Laborergebnis. Doch die haben sicher viele schon verbrannt oder nicht daran gedacht, sie sich ausdrucken zu lassen, als sie an der Beatmungsmaschine hingen. Deshalb bietet der Kreis Kleve alternativ an, die Quarantäne infolge einer laborbestätigten Corona-Erkrankung zu bescheinigen.

Es gibt vier verschiedene Möglichkeiten, in den Genuss der neuen Freiheiten zu gelangen – und eine fünfte Gruppe, die ein bisschen gekniffen ist. Wer nämlich (z. B. als Partner) eines Erkrankten die Seuche durchlitten hat, ohne sich dafür eigens testen zu lassen, gilt in dem neuen Regelwerk als nicht erkrankt. Er oder sie muss weiterhin einen tagesaktuellen Schnelltest mit negativem Ergebnis vorweisen.

Hier der Überblick über die Menschen, die unter die neuen Regelungen fallen:

  1. Personen, die mittlerweile bereits zweimal geimpft sind: Sie benötigen keine Bescheinigung über ihre Genesung. Der Impfnachweis reicht aus.
  2. Personen, deren Erkrankung 28 Tage bis sechs Monate zurückliegt: Der Kreis Kleve stellt ihnen unaufgefordert eine entsprechende Bescheinigung aus, mit der sie ihre Erkrankung belegen können. Da dies mehrere tausend Personen betrifft, kann es mehrere Tage dauern, bis jedes Schreiben seinen Adressaten erreicht hat. Der Kreis Kleve bittet deshalb darum, von Anfragen und Anrufen abzusehen. Wer bis Mitte Mai keine Bescheinigung erhalten hat, kann sich per E-Mail an bescheinigung-corona@kreis-kleve.de wenden.
  3. Personen, deren Erkrankung mehr als sechs Monate zurückliegt und die mittlerweile die erste von zwei Schutzimpfungen erhalten haben: Dem Kreis Kleve liegen keine personenbezogenen Impfdaten vor. Diese Personen können sich beim Kreis Kleve melden, wenn sie eine Bescheinigung über ihre mehr als sechs Monate vergangene Genesung benötigen. Anfragen dazu können an die E-Mail-Adresse bescheinigung-corona@kreis-kleve.de gerichtet werden.
  4. Personen, die aktuell erkrankt sind oder künftig erkranken: Sie werden gebeten, auf der Homepage des zuständigen Labors, in dem der Corona-Test untersucht wurde, den personalisierten Befund herunterzuladen und auszudrucken. Bei der Testung wird ein Etikett mit einem QR-Code ausgehändigt, mit dem der Test der Corona-Warn-App hinzugefügt werden kann. Neben bzw. unter diesem QR-Code steht eine Identifikationsnummer, die zum Herunterladen des Befundes benötigt wird. Die Befunde stehen beim Labor in der Regel 30 Tage ab Vorliegen des Testergebnisses zum Abruf bereit.

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3 Kommentare

  1. 3

    Geimpfte und genesene erhalten wenn man es realistisch betrachtet keine Freiheiten die andere nicht hätten.
    Der Test fällt weg. Nicht mehr nicht weniger.
    Bei geimpften ist das sicher eine gute Sache.
    Bei genesenen halte ich das für eine große Fehlentscheidung.
    Wenn der Titer nicht kontrolliert wird dann ist das eine ehr heikle Angelegenheit und das im Vergleich zu einem Schnelltest.
    Es geht um einen Schnelltest und nicht um einen aufwendigen Test.
    Wo liegt da das Problem?

     
  2. 2

    Heute erfahren, bei „Moderna“ (mRNA-1273) ☝🏽KANN es zu Gesichtslähmungen kommen u.U. 3 Tage 😳.Auf dieses Vaccine werde ich verzichten denn dieses Symtome bekomme ich täglich wenn ich div. bekannte 💀 💀💀 sehe die mich unbedingt ihrer Impf Hyperbole unterwerfen wollen.🤫 Ich werde ☝🏽wie Herakles das “ Orakel von Delphi “ um Rat befragen welches zweifelhaftes Zeug ich mir ohne größere Schäden zumuten kann. 🤔🙄