Corona in Geldern: 50 (!!) neue Fälle, Index springt auf 21,8

Schöne Bescherung

(Aktualisiert) Am heutigen Freitag, 31. Juli 2020, 12.35 Uhr, liegen dem Kreisgesundheitsamt insgesamt 903 labordiagnostisch bestätigte Corona-Infektionen seit Beginn der Corona-Pandemie vor. 

Von den 903 Indexfällen sind 48 in Bedburg-Hau, 106 in Emmerich am Rhein, 167 in Geldern, 96 in Goch, 32 in Issum, 34 in Kalkar, 42 in Kerken, 66 in der Wallfahrtsstadt Kevelaer, 119 in Kleve, 12 in Kranenburg, 56 in Rees, 16 in Rheurdt, 69 in Straelen, 8 in Uedem, 14 in Wachtendonk und 18 in Weeze. 

Bei 50 Neuinfektionen in Geldern handelt es sich um Gäste der Festveranstaltung im Kreis Wesel, eine Hochzeit in Rheinberg. „Bei dem Gast, der die weiteren Besucher wahrscheinlich angesteckt hat, soll es sich um eine Frau aus Schweden handeln, die zur Hochzeit angereist war“, schreibt die Bild-Zeitung.

Es muss weiterhin davon ausgegangen werden, dass diese Zahlen nicht den tatsächlichen Sachstand widerspiegeln, da zum einen laufend neue Fälle gemeldet werden und zum anderen mit hoher Wahrscheinlichkeit zahlreiche unentdeckte Infizierte eine schwer zu schätzende Dunkelziffer bilden.

Von den insgesamt 903 bestätigten Corona-Fällen sind 793 Personen genesen und 37 Personen verstorben. Aktuell befindet sich drei Personen im Krankenhaus.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner. In diesem Zeitraum gab es im Kreisgebiet 68 neue labordiagnostisch bestätigte Corona-Infektionen. Dies ergibt im Kreis Kleve eine 7-Tage-Inzidenz von 21,8. 

Aktuell befinden sich insgesamt 276 Personen in häuslicher Quarantäne. 

Die Schutzvorschriften zu Corona scheinen schon ihren Sinn zu haben, wenn man sich die neueste Meldung aus dem Kreishaus zu Gemüte führt: Unter den mehr als 100 Besuchern einer Familienfeier im Kreis Wesel, die aus Geldern stammen, sind nunmehr 54 (!!) positiv auf das Coronavirus getestet worden. Das heißt, das Infektionsgeschehen, das im Kreis Kleve fast völlig zum Erliegen gekommen war, ist wieder auf dem Stand vom 2. Juni, als 54 Menschen in einer Woche neu positiv getestet worden waren. Hier die Meldung im Wortlaut:

50 weitere positive Corona-Tests bei Gelderner Gästen der Festveranstaltung im Kreis Wesel

Bekanntlich hatte das Gesundheitsamt des Kreises Kleve zahlreiche Gelderner Gäste einer Festveranstaltung im Kreis Wesel als Kontaktpersonen eines Corona-Indexfalls auf Covid-19 getestet. Diese Kontaktpersonen hatte die Stadt Geldern in enger Zusammenarbeit mit dem Kreis Kleve ermittelt. Das Gesundheitsamt hat in diesem Zusammenhang insgesamt 111 Personen getestet. Alle Kontaktpersonen stehen bereits unter Quarantäne.

Am heutigen Freitag, 31. Juli 2020, 9.00 Uhr, liegen dem Gesundheitsamt des Kreises Kleve insgesamt 98 Laborergebnisse vor (88 Prozent). Insgesamt sind 54 Testergebnisse positiv und 44 negativ. 4 positive Testergebnisse lagen am gestrigen Donnerstag vor und sind damit bereits in die Corona-Statistik eingegangen. Heute wurden somit weitere 50 Gäste der Festveranstaltung nun selbst Corona-Indexfälle. „Das Gesundheitsamt nimmt direkt Kontakt mit den positiv getesteten Personen auf, um weitere Informationen zu erhalten“, so Landrat Wolfgang Spreen. Die Kontaktpersonenermittlung läuft.

Informationen für Reiserückkehrer:

Reiserückkehrer aus so genannten Risikogebieten können sich bei ihrem Hausarzt oder beim Gesundheitsamt des Kreises Kleve testen lassen. Test-Termine beim Gesundheitsamt werden am dortigen Info-Telefon vereinbart (02821 594 950 – montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr). Eine Übersicht der aktuellen Risikogebiete ist auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts hinterlegt (www.rki.de). In jedem Fall müssen sich diese Reiserückkehrer nach ihrer Einreise beim Gesundsamt melden und sich unverzüglich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die Quarantäne darf nur für die Hin- und Rückfahrt zur Testung unterbrochen werden. Alle Informationen zur Meldung beim Gesundheitsamt (inklusive Meldeformular) sind auf der Corona-Internetseite des Kreises Kleve hinterlegt (www.kreis-kleve.de – Direktlink auf der Homepage). 

Für alle Reiserückkehrer aus anderen Gebieten ist eine solche Testung derzeit nicht vorgesehen. Sollten diese Reiserückkehrer jedoch Corona-Krankheitssymptome haben, so ist der Hausarzt der richtige Ansprechpartner. Falls ein Arbeitgeber eine Testung wünscht, so kann diese eventuell über einen Betriebsarzt veranlasst werden. Darüber hinaus ist in jedem Fall eine Testung beim Hausarzt auf eigene Kosten möglich. 

Hier die aktualisierte kleveblog-Tabelle: Gesamtüberblick Corona Kreis Kleve

Weitere Ergänzung: Das Corona-Info-Board der Stadt Goch führt auf, wie sich die jeweiligen Zuwächse sich auf die 16 Kommunen des Kreises verteilen. Hier der Link: Corona-Info-Board.

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30 Kommentare

  1. 30

    Meine persönliche Meinung zum Thema Corona: ob als Geschäftsinhaber, Pächter einer Gastronomie oder als Privatmann; jeder sollte mit einem Bußgeld belegt werden. Die Leute, die sich nicht richtig anstellen können und die, die gegen die Verordnung verstoßen. Jeder sollte doch mittlerweile verstanden haben, dass keine 1,50m Mindestabstand heißt Maske aufsetzen. Und da sollte es doch egal,sein, ob draußen oder nicht.

    Auch schon beobachtet: die Risikogruppe ältere Menschen halten sich schön an den Mindestabstand während Sie in der Kirchenbank sitzen, aber wenn die Messe zu Ende ist, gehen alle Dicht an Dicht ohne Maske durch den Kircheneingang. Da frage ich mich, warum die Menschen überhaupt sich brav in der Kirchenbank am Mindestabstand gehalten haben…

    Benno

     
  2. 29

    @25. jean-baptiste / @26. chewgum
    Tatsächlich begeht nach §18 Absatz 2 Ziffer 31 CoronaSchVO eine Ordnungswidrigkeit, wer entgegen § 14 Absatz 1 Satz 1 eine gastronomische Einrichtung betreibt, ohne die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten. Die Maskenpflicht besteht wie erwähnt nur in geschlossenen Bereichen.

    Um das Bußgeld korrekt zu bewerten, müsste der Bescheid mit Begründung der Behörde vorliegen.

    Zur Durchsetzung der Maskenpflicht:
    Der Betrieb hat im Rahmen seines Hausrechts zwar nicht die Möglichkeiten – wohl auch nicht die Befugnis – über die Durchsetzung der Maskenpflicht. Allerdings besteht weiterhin die Berechtigung, Personen, die sich nicht an die Regelungen halten, von den Leistungen etc. auszuschließen.

    Da steht man dann als Betrieb wieder vor der Frage, ob man in diesen Zeiten einen Teil seiner Kunden, womöglich die einzige Einnahmequelle an einem Tag, vor die Tür setzen möchte oder einfach darauf hofft, dass genau in dieser Zeit keine Kontrollen durchgeführt werden.

    Meine Meinung: unterstützt die lokalen Betriebe, die haben es schon schwer genug, und haltet euch dabei an die geltenden Regeln, sicherheitshalber auch etwas strenger, wenn die genauen Vorschriften nicht bekannt sind. Dann haben alle etwas davon!

     
  3. 28

    @21. Niederrheinstier
    Die „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ (bestes Juristendeutsch :-)😂) wurde auf Grund der § 32 und 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) unter der Beachtung der Straf- und Bußgeldvorschriften in § 73 und 75 IfSG erlassen. Die Verordnungsermächtigung in § 32 IfSG scheint zum 22.03.2020 die einzige anwendbare Rechtsgrundlage gewesen zu sein.

    Der Zweck des IfSG wird ausdrücklich in § 1 genannt. Hier heißt es: „Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.“ Die Ausrottung von Krankheiten wird hier nicht erfasst, daher vermutlich auch keine Benennung (und womöglich auch nicht der Zweck) der Verordnung dahingehend.

    An der Bindung an die Coronaschutzverordnung hätte eine andere Benennung jedenfalls nichts geändert. Ob eine „Coronaausrottungsverordnung“ mit gleichem Inhalt jedoch eine höhere Akzeptanz oder ein höheres Bewusstsein innerhalb der Bevölkerung mit sich gebracht hätte, kann ich nicht beantworten.

     
  4. 27

    Im Bergbau war ich als Aufsichtsperson u.a. auch verantwortlich für die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften. Es gehörte zu meinen Pflichten, das Tragen von Staubschutzmasken an bestimmten Orten und Arbeitsplätzen durchzusetzen. Dazu habe ich auch schriftliche Abmahnungen erteilt, welche in die Personalakte aufgenommen wurden.

    Anders als beim Thema Covid-19 war die Datenbasis sehr solide, aufgrund mehrerer hundert Jahre Erfahrung mit der Steinstaublunge. Die Einsparungen für das betriebliche und staatliche Gesundheitswesen durch die Maßnahmen gegen Silikose sind enorm und offensichtlich. Aber darum geht es mir hier nicht.

    Meine Erfahrungen im Umgang mit Staubschutzmasken:

    * Niemand trägt diese Masken freiwillig. Bei Uneinsichtigen oder Bequemen muss ein Zwang dahinter stehen.
    * Jeder kann sich an das Tragen von Masken gewöhnen, bis hin zur Selbstverständlichkeit.
    * Wenn Verstöße bestraft werden, ist die individuelle Gewöhnungszeit i.d.R. relativ kurz.
    * Wenn jemand nur widerwillig und bockig die Mindestanforderungen erfüllt und auf Ausnahmen für sich selbst besteht, gibt es keine Gewöhnung.

    Die Situation ist heute ähnlich wie der Einführung der Gurtpflicht für Autofahrer. Zeter und Mordio, und: Ich bin anders.

     
  5. 26

    @25 j-b Es ist davon auszugehen, dass Gastronomen für eine möglichst geringe Ansteckungsgefahr in ihrem Lokal (und ggf. den Außenanlagen) verantwortlich ist. Die Auflagen ist sind ja auch ohne Corona-Verordnung schon hoch.

    Btw – anderer Aspekt: Ich weiß auch nicht, wie trainiert die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sind. Wenn Kunden dann ggf. einfach wegrennen, gäbe das gar keine guten Bilder. Während rd aus dem Bus nicht hätte entkommen können, wären hier doch viele weg.

    In der besagten Eisdiele ist man, so hatte ich den Eindruck, auch genervter von den Vorgaben als sonstwo. Als ich an der Theke Cappuccino (für draußen) bestellen wollte, hieß es, das würden sie nicht mehr machen wegen der aufwändigen Zettelausgabe, dafür hätten sie kein Personal. Draußen mit Eis im Becher am Tisch sitzen ging aber, ohne Zettel. Und das Getränkegeschäft lässt man sausen.

     
  6. 25

    @24. Chewgum
    Völlig mit einverstanden, aber das nimmt nicht das Problem weg, dass hier umgekehrtes Recht angewendet wird.
    Wäre doch ein Einfaches gewesen, die Leute, die da anstehen, mit 20 Euro zu bebüßen, aber die Menschen vom Ordnungsdienst fürchten die Diskussion, und das führt zu Unrecht.
    Wenn der Verkäufer im Laden für die Kunden auf der Strasse haftbargemacht werden, kann der den Laden besser schliessen, er D A R F nicht einmal eingreifen, ohne sich der Nötigung und Amtsanmassung schuldig zu machen.

     
  7. 23

    Aktuell: Insgesamt 917 bestätigte Corona-Infektionen im Kreis Kleve / 6 weitere Festgäste aus Geldern positiv getestet / lediglich 1 Test noch offen — Der Kreis Kleve (Bevölkerungsanteil an der Bundesrepublik: rund 0,4 %) war am Freitag für rund 5 aller Neuinfektionen in Deutschland) verantwortlich.

     
  8. 22

    @15. Chewgum “ hat die Eisdiele diese Woche 250 Euro zahlen müssen“
    Reine Geldschneiderei. Natürlich müssen die Abstands- und Maskenregeln befolgt werden, wir sehen ja, was passiert, wenn auf einer Hochzeitsfeier nur ein Superspreader das Covid einträgt, aber wie bitte, muss die Eisdiele sich bei den Wartenden durchsetzen ?
    Wenn jemand ein Knöllchen kriegen sollte, dann wohl eher die Wartenden in der Reihe.
    Ausserdem, wenn ich die Bilder aus Berlin von der Demo von heute sehe https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/corona-leugner-demonstrieren-in-berlin-zehntausend-menschen-gegen-auflagen-auf-der-strasse-a-0454fc84-6c4c-4204-903e-cb21f33cff89 , und spricht man von „zahlreichen Leuten“
    aber da kommt keiner auf die Idee, auch nur eine Buße auszuschreiben.

     
  9. 21

    @18 (Rechtsverdreher)
    Mmuuuh, Rechtsverdreher, warum heißt die Verordnung, die uns verordnet wurde, eigentlich CoronaSCHUTZverordnung, mmuuuhprotect? Vermmuuuhtlich würden die darin enthaltenen Regeln doch von so mancher Person an der Grenze zur Ordnungswidrigkeit viel besser verstanden und befolgt werden, wenn diese Verordnung CoronaAUSROTTUNGSverordnung hieße, mmuuuhkorrigier? Oder verstehe ich da etwas falsch, mmuuuhschwervonBegriff?

     
  10. 20

    @17 Könnte man so sehen. Aber wenn es keine „zentrale“ Zuständigkeit gäbe, würden wohl viel mehr Leute sich nicht an die Regeln halten und manch ein Gastronomiebetrieb würde eher nachlässig.

    Im Interesse aller, auch des Personals in der Gastronomie, ist es wohl ganz gut durch das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Verordnungen der Länder geregelt.

     
  11. 19

    Da hilft jetzt nur noch die einsame Insel. Obwohl da könnte es sein, dass man nach 31 Jahren Einsamkeit, auch offiziell vertrieben wird. 😉

    Na ja, Kleve ist ja auch dabei, einsam zu werden. Gutes Klima hier …………
    Nach einigen Kommentaren ist man gut beraten, möglichst alles was menschenähnlich ist, überhaupt zu meiden! Nach der vorangegangenen Corona-Frühjahrszeit, wird es nicht mehr so schwer fallen, die Menschen aus den Augen zu verlieren!

     
  12. 18

    Ein Blick in die aktuelle Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 01.07.2020:

    Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 CoronaSchVO ist das Tragen einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. Alltagsmaske, Tuch, Schal) empfohlen, wenn die Einhaltung des Mindestabstands aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist.

    Gemäß Â§ 2 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 7 CoronaSchVO sind in geschlossenen Räumlichkeiten von gastronomischen Einrichtungen, außer am Sitzplatz, Inhaber, Leiter und Beschäftigte sowie Kunden, Nutzer und Patienten zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Absatz 2 Satz 1 verpflichtet.

    Damit dürfte der Sachverhalt geklärt sein. Es sollte jedoch auch nicht unerwähnt bleiben, dass grundsätzlich nach § 1 Abs. 1 CoronaSchVO jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person verpflichtet ist, sich im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt.

     
  13. 17

    @15. Chewgum

    Wäre es nicht korrekter gewesen, wenn die Leute vor der Eisdiele abgemahnt worden wären?

     
  14. 16

    Auf jeden Fall gilt die Maskenpflicht u.a. an Haltestellen, Bahnhöfen und Wochenmärkten.

     
  15. 15

    Also, in der Gastronomie darf man doch erst am Tisch die Maske abnehmen, oder? Gilt meiner Meinung nach, sobald man das gastronomische Terrain betreten hat, sofern es kein öffentlicher Bürgersteig o.Ä. ist. Macht nur kaum jemand, ebenso wie das zum Tisch führen kaum gemacht wird.

    Vielleicht habe ich aber die letzten Änderungen nicht auf dem Schirm … rd weiß es als Gastronom wohl genau.

    In einem Ort bei Kleve hat die Eisdiele diese Woche 250 Euro zahlen müssen, weil Leute, die draußen Schlange standen, keine Maske trugen. Da es dort keine Innengastronomie mehr gibt, ging es darum nicht.

     
  16. 14

    @. schwanenjunge

    rd hat die Antwort bereits gegeben.

    Eine provokante Frage an Sie: Haben Sie keine Sorgen, dass Sie durch Speisen und Getränke infiziert werden könnten?

    Um Allem aus dem Wege zu gehen, auch Menschen, die andere beobachten und anprangern, vermeide ich, wie viele andere auch, bewusst solche Situationen.

     
  17. 12

    @ 4 etc
    Helfen Sie mir bitte konkret, wo ich nicht richtig informiert bin. Gerne nehme ich richtige Informationen auf.
    Ich kann im Vorfeld nicht ahnen, dass sich andere Gäste nicht Regelkonform verhalten. Daher ist meine Entrüstung über dieses Verhalten um so größer, weil es eben diese Person war, die sich so wie beschrieben verhalten hat.
    Wenn ich wählen müsste zwischen Datenschutz und Infektion muss ich nicht lange und viel überlegen.
    Provokativ : Lieber anomym und krank als Stadtbekannt und gesund ?

     
  18. 11

    @ 2 rd
    Draußen oder drinnen. Corona macht da keinen Unterschied.
    Kann der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden, muss eine Maske getragen werden.
    Genau Ihre Haltung hält Corona aktiv.
    Zu Ihrem Schutz trägt die Bedienung eine Maske.
    Damit ist alles gesagt.

     
  19. 10

    Obwohl man bei diesem Wetter in Gefahr kommt, bei Maskentragung, Schnappatmung zu bekommen, trage ich sie natürlich bei Notwendigkeit auch (auch länger!). Trotzdem bei manchen Beobachtungen und Kommentaren fühle ich mich in eine Zeit versetzt, wo man darauf wartete, jemanden der Öffentlichkeit preis zu geben ………. nur mein Gefühl!

    Und das Händewaschen und Hygiene ist auch nichts Neues, das kennt man hier in unseren Gebieten eigentlich seit Kindheit an.

    Die armen Allergiker werden bei Hüsteln oder einfachem Niesen, direkt als verdächtig eingestuft und so behandelt!

    Nein, so macht das keine Freude mehr. Mehrere Menschen sind aggressiv und kaltherzig geworden. Studien zeigen und beweisen, dass leider auch durch diese Krise, bei Kindern und Jugendlichen, psychische Störungen zugenommen haben.
    Meine Meinung ist, dass man viele Folgen unterschätzt hat. Das ist nur meine Meinung!

     
  20. 9

    @7. jean-baptiste
    Für einige reicht das wohl tatsächlich nicht. Wenn aber jüngere Nicht-Risikopatienten nach einer Coronainfektion die Fitness von 80-jährigen haben, weil sie noch Wochen und Monate nach überstandener Covid-19-Erkrankung unter lähmender Erschöpfung und teilweise unter Schmerzen leiden, wirkt sich das negativ auf die Arbeitskraft und damit auf die Wirtschaft aus.

     
  21. 8

    @3. Klever
    Planbare Operationen wurden abgesagt, weil mit dem Schlimmsten gerechnet wurde. Patienten sind nicht zu Kontrolluntersuchungen oder regelmäßig benötigten Behandlungen wie z.B. Dialyse gegangen als bei uns die erste Welle ihren Lauf nahm. Als Risikopatient ohne Angehörige, die die Fahrt zum Dialysezentrum übernehmen können, bei hoher Infektionsgefahr mit einem Taxi zur Dialyse zu fahren ist durchaus heikel. Menschen mit akuten Beschwerden haben sich nicht getraut zum Arzt oder ins Krankenhaus zu gehen aus Furcht vor einer Infektion mit dem Virus. Das war im 3. Kommentar gemeint und nicht eine Flut von Coronapatienten und chaotische Zustände wie in Italien. Aber der Schaden war und ist so schon groß genug, medizinisch und wirtschaftlich. Auf eine zweite Welle können wir alle gut verzichten.

    Es mag sein das es für einige gefühlt noch nicht mal eine erste Welle gab, weil wir das Riesenglück hatten gerade noch rechtzeitig das Ruder herumgerissen zu haben. Und nicht flächendeckend sondern vor allem punktuell bzw. regional Coronainfektionen gehäuft auftraten.

    Anmerkung: Ich bin kein Dialysepatient und gehöre auch sonst nicht zu einer Risikogruppe. Ich habe das aber in meinem Umfeld (von Kollegen, Nachbarn, etc.) mitbekommen.

     
  22. 5

    @ 3
    Nennen Sie mir Kliniken die voll mit Corona-Patienten waren was chaotische Zuständen ausuferte! ich kenne keine einzige. Die Intensivstationen waren so leer wie lange nicht mehr.

     
  23. 4

    @1. schwanenjunge

    Keine Ahnung, ob man sich beschweren sollte, wenn man nicht richtig informiert ist?

    Wenn Sie doch Sorge haben, warum setzen Sie sich dann selber der „Gefahr“ aus?

    Ich kann die Menschen sehr gut verstehen, die freiwillig nirgendwo mehr mit „Maske“ und Hinterlegung der privaten Daten, sowie Gesichtserkennung, hingehen!!!

     
  24. 3

    Wenn ich daran denke, dass sich gerade erst langsam alles wieder in den Krankenhäusern und Pflegeheimen normalisiert und das ganze möglicherweise wieder von vorne losgeht. Abgesagte OPs, Vernachlässigung bzw. Einschränkung der medizinischen Versorgung, Isolation, etc. frage ich mich ob Feierlichkeiten in großen Rahmen oder andere größere Veranstaltungen es wert sind mit den möglichen oder wahrscheinlichen Nachwirkungen wie Auslösen einer zweiten Infektionswelle zu leben.

     
  25. 1

    Die Schutzvorschriften scheinen nicht nur einen Sinn zu haben; Sie haben einen Sinn.
    Alle sollten sich nur an die Vorschriften halten. Ich habe vor 4 Wochen an einem Sonntag nachmittag in einer Außengastronomie am Spoykanal Ihnen gegenüber gesessen und Sie haben beim Verlassen derselben weder eine Maske getragen noch sich an den Mindestabstand gehalten. Sie gingen direkt an unserem Tisch vorbei. Sie sind zum Bezahlen an den Tresen gegangen und haben ohne Maske mit der Bedienung gesprochen, die eine Maske trug.
    Mein Vater hätte gesagt : Aufstehen reicht nicht, wach werden !