Gleich zwölf Verhandlungstage hat Julia Voß, Vorsitzende Richterin der 9. großen Strafkammer (die am Landgericht in Kleve die Wirtschaftsstrafkammer ist) angesetzt, um die in der Anklage erhobenen Vorwürfe zu klären – und auf der Anklagebank sitzt jemand, dessen Name schon vor fünf Jahren, ebenfalls in einem Mammutprozess, gefallen ist. Angeklagt sind ein 55-jähriger niederländischer Staatsangehöriger aus Goch sowie ein 63-jähriger niederländischer Staatsangehöriger aus Goch wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehr als 100 Fällen, wobei der 63-Jährige wegen Beihilfe hierzu angeklagt wird.
Laut Staatsanwaltschaft soll der 55-jährige Angeklagte über den Zeitraum von Juli 2016 bis einschließlich Dezember 2020 als Geschäftsführer einer GmbH die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen auf einem Gelände in Goch organisiert, sowie ein Café auf dem Gelände betrieben haben.
Ein Café und Veranstaltungen auf einem Gelände in Goch? Dazu fällt dem wissenden Leser nur das Kloster Graefenthal ein, das Mitglieder der Glaubensgemeinschaft der „Transformanten“ als Eventlocation betreiben. Das 1248 von Graf Otto II. von Geldern gegründete Kloster ist seit vielen Jahren ein beliebtes Ausflugsziel und eine geschätzte Eventlocation.
Aktuell sind angekündigt der „Tag des offenen Denkmals“, der „Mittelaltermarkt 1474“, ein Grillfest sowie das „Halloweenfestival NRW“, außerdem wirbt das Kloster damit, für Hochzeiten und andere Festivitäten „der richtige Ort“ zu sein. Nach dem Urteil in dem spektakulären Prozess gegen den Leiter der Glaubensgemeinschaft (er wurde wegen sexuellen Missbrauchs zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt) war es allerdings ruhig um das Kloster geworden, die Veranstaltungen gingen wie gewohnt weiter. Nur der Delinquent musste das Land verlassen.
Doch werden die Transformanten von der Vergangenheit eingeholt. In der Vorschau des Gerichts heißt es: „Die für die offiziell beschäftigten Festangestellten und geringfügig Beschäftigten angegebenen geleisteten Arbeitsstunden seien dabei nicht ausreichend gewesen, um den tatsächlichen Personalbedarf zu decken. Anhand einer Vergleichsrechnung seien Differenzen in den Stunden festgestellt worden, die entweder durch nicht gemeldete Arbeitskräfte oder Mehrarbeit der lediglich geringfügig Beschäftigten geleistet worden sein sollen. Daraus ergebe sich ein niedrigerer sechsstelliger Betrag, der als Sozialversicherungsbeitrag gegenüber den Krankenkassen hätte abgeführt werden müssen.“
Interessant ist der genannte Zeitraum von 2016 bis 2020. Weiter als 2016 zurück geht nicht, mögliche Delikte aus dieser Zeit wären bereits verjährt. Und warum nur bis 2020? Am 21. Oktober 2020 fand der spektakuläre Polizeieinsatz auf Graefenthal statt, bei dem gegen 3:30 Uhr eine Hundertschaft der Polizei das Gelände stürmte. Der Verdacht einer Freiheitsberaubung stand im Raum. Offenbar geht es in dem Prozess um Aufzeichnungen, die im Zuge des Einsatzes sichergestellt werden konnten.
Der Prozess beginnt am Dienstag, 15. September, um 9 Uhr. Weitere Termine sind am 18.09.2026, 22.09.2026, 13.10.2026, 16.10.2026, 03.11.2026, 10.11.2026, 13.11.2026, 27.11.2026, 08.12.2026, 11.12.2026, 18.12.2026 und am 08.01.2027. Zum Auftakttermin sind sechs Zeugen geladen.

