Wenn sich Seeadler oder Milane nähern, wird das Windrad stillstehen – dank einer Anti-Kollisions-Warnanlage, deren Installation es den Umweltbetrieben der Stadt Kleve (USK) nun ermöglichen wird, am Klärwerk in Salmorth eine Windenergieanlage zu bauen und somit einen Beitrag zur Energiewende zu leisten, ohne zugleich geschützten Vogelbestand zu schreddern. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, den die USK am Donnerstag mit dem Umweltverband NABU vor Gericht schlossen.
Beide Parteien verschickten eine gemeinsame Pressemitteilung, in der es heißt: „Das Windrad auf Salmorth darf gebaut werden – unter Berücksichtigung des Schutzes von Seeadler, Rotmilan und Schwarzmilan. Zudem tragen die Umweltbetriebe Stadt Kleve (USK) AöR, zukünftig jährlich mit einer finanziellen Unterstützung aus den Erträgen der Windenergieanlage (WEA) zur Entwicklung von Flächen im EU-Vogelschutzgebiet ,Unterer Niederrhein‘ bei, so die gestrige Vereinbarung zwischen NABU und USK vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.“
„Eine Einigung im Sinne des Artenschutzes, konnten wir so doch das Risiko für gefährdete Vogelarten weitestgehend reduzieren und die Gefahr für den Vogelschutz am ,Unteren Niederrhein‘ abmildern“, erklärte Susanne Wangert, stellvertretende Vorsitzende des NABU Nordrhein-Westfalen.
So wird mit Inbetriebnahme der Windenergieanlage ein Anti-Kollisions-System am Turm der WEA angebracht, das bei Sichtung des Seeadlers, des Rotmilans und des Schwarzmilans umgehend die WEA in den Trudelbetrieb versetzt und damit das Risiko für Greifvögel weitgehend reduziert. „Wir sehen hier eine Basis für eine künftige gute Zusammenarbeit des Naturschutzes mit den Umweltbetrieben Kleve“, so Monika Hertel, Vorsitzende des NABU Kreis Kleve weiter. Die Vögel knallen häufig gegen die Flügel von Windenergieanlagen, weil sie auf der Suche nach Beute nach unten gucken und nicht nach vorne.
„Wir haben eine Lösung gefunden, die allen Seiten gerecht wird und können nun rechtssicher die Windenergieanlage auf der Kläranlage bauen“, freut sich USK-Vorstand Karsten Koppetsch. Bürgermeister Markus Dahmen und Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Klaus Keysers, die ebenfalls zum Gerichtstermin in Münster anwesend waren, freuten sich ebenfalls über diese Einigung: „Ein guter Tag für Kleve und die Klimaschutzziele der Stadt Kleve“, sind sich beide einig.
Der NABU Nordrhein-Westfalen hatte gegen die Genehmigung einer Windenergieanlage der USK AöR durch das Land NRW in einer Enklave des EU-Vogelschutzgebietes auf Salmorth vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster geklagt. Der NABU sah eine Verletzung der Europäischen Regelungen zur FFH- und zur Vogelschutzrichtlinie – insbesondere der Schutz von arktischen Wildgänsen, Wiesenvögeln und Seeadlern sei am Standort Salmorth nicht mehr gewährleistet. Vor Gericht schlossen beide Parteien gestern nun einen Vergleich.


Seeadler, Rotmilan und Schwarzmilan werden nicht geschreddert. Das ist gut.
Bleibt zu fragen, was ist mit den kleineren +10 Greifvogelarten?
Greift diese Einrichtung bei denen auch?
Was macht die Anlage mit den restlichen fast 400 kleineren Vogelarten in Kleve bzw. NRW ?
Es wäre wirklich interessant zu erfahren, was diese technische Einrichtung tatsächlich kann – und was nicht.
Die Woche fängt mit einer guten Nachricht an, obwohl es die Karnevalswoche ist. Das ist selten, ich freue mich. Mein ausdrücklicher Dank, ohne jegliche Häme und ohne satirischen Hintergrund, gilt allen an dieser Entscheidung beteiligten Personen und Körperschaften. Künftig kann nun nicht mehr behauptet werden, alle Klever seien nur hirnlose NIMBs. (NIMB = „Not in my backyard.“)
Es bleibt nur eine bange Frage:
Hat diese Entscheidung auch Einfluss auf den geplanten Windpark im Reichswald – und falls ja: Welchen Einfluss genau?