Verhuven im Prozess: Ich sage nichts!

Ein Mann fährt seinen Weg (im silberfarbenen Mercedes SL): Willi Verhuven

Alltours-Chef Willi Verhuven hielt sich geradezu sklavisch an die Empfehlung der kleveblog-Rechtsabteilung, im Prozess besser gar nichts zu sagen. Bekanntlich muss sich der millionenschwere Unternehmer vor dem Amtsgericht Duisburg wegen Körperverletzung und Widerstandes verantworten muss. Laut Anklage fuhr er am 21. März in Duisburg einen Polizisten über den Haufen, weil dieser ihn wegen einer Gewerkschaftsdemo daran hinderte, bis zur Firmenzentrale vorzudringen. Der Alltours-Chef wiederum zeigte den Polizisten wegen Sachbeschädigung an – er habe die Scheibenwischer seines Mercedes mutwillig abgerissen. Im Prozess gestern machte Verhuven von seinem gesetzlich verbrieften Schweigerecht Gebrauch und ließ seine Anwälte sprechen. Die sorgten dafür, dass das Spektakel nach 20 Minuten vorbei war und auf unbestimmte Zeit vertagt wurde. Das Gericht entsprach dem Antrag der Verteidigung, zwei neue Gutachten einzuholen: Das erste soll die Verletzungen des Polizisten analysieren. Das zweite soll beweisen, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Knie-Verletzungen des Polizisten und den Beschädigungen am Mercedes von Verhuven gibt. Fortsetzung voraussichtlich 2013.

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15 Kommentare

  1. 15

    Ein deja vu, in diesen Tagen: Prozessfortsetzung- und der Herr V. sagt immer noch nichts. Obwohl es doch damals angeblich Zeugen für seine Version gegeben haben soll. WO sind sie nur hin, diese Zeugen? Man soll nicht vorschnell urteilen, aber das, was die Medien dieser Tage zum Prozess wieder geben, spricht nicht unbedingt für Herrn V. … dann hoffen wir mal auf Gerichtigkeit – wie immer diese auch aussehen wird …

     
  2. 13

    Ich recherchiere diese Info nicht, ich werde den Teufel tun, hier mit dienstlichen Daten offen zu gehen. Das habe ich einzig diesem Artikel und einigen post entnommen und habe dem Journalisten und Postern geglaubt, dass es so ist, wie es da steht: „Spoy-Palais: Gedanken zum Richtfest (ohne Führerschein)“

    EK

     
  3. 12

    @Echte Kriminalpolizei
    was schreibst du für einen Blödsinn? Willi Verhuven hat seinen Führerschein im April zurückbekommen und fährt seitdem vergnügt vorne links

     
  4. 11

    @bratz: Hier steht aber wohl Aussage gegen Aussage. Bevor ein Gericht nicht die Schuld bewiesen hat gilt die Unschuldsvermutung, unabhängig vom Bankkonto!

     
  5. 10

    Das bittere Ende wird kommen. Dass er seinen Lappen derzeit los ist, wird ihn wenig interessieren. Hat Geld genug, sich die Landschaft auch von hinten rechts anzusehen.

     
  6. 9

    @tango-delta
    Die Verfolgung eines Straftatbestandes des Widerstandes gegen die Staatsgewalt liegt schon aus der Natur der Sache im öffentlichen Interesse

     
  7. 8

    Der Vergleich mit der Alleinerziehenden SGB2 Empfängerin hinkt. An der Strafverfolgung der Mutter hätte niemand ein solches Interesse, da es hier keine Neider gibt die ein „Arbeitstier“ – von NIX kommt NIX – und im Gegensatz zur SGB2 Empfängerin mit Prozesskostenhilfe und staatlich finanziertem Pflichtverteidiger trägt hier alleine der Beschuldigte das finanzielle Prozessrisiko.

     
  8. 7

    @stopsi
    @Georg Dönisch
    Die alleinerziehende Hartz-IV Empfängerin bei vorliegendem Sachverhalt hinreichend Aussicht auf einen Pflichtverteidiger.

    Das Gesetz bestimmt hierzu in § 140 Abs. 2 StPO: „In anderen Fällen bestellt der Vorsitzende
    auf Antrag oder von Amts wegen einen Verteidiger, wenn wegen der Schwere der Tat oder
    wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten
    erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann

    Eine Pflichtverteidigung erscheint hier angezeigt (notwendig), da der bisherige Prozessverlauf auf einen nicht einfach gelagerten Fall hindeutet, der diec Möglichkeit zur Eigenverteidigung nicht unerheblicheinschränkt, sie sogar aufhebt.

    Und schon ist auch die Hartz-IV Empfängerin wieder vor dem Gesetz gleich!

     
  9. 6

    @bratz
    eben. er kann sich das risiko leisten, trotz der gutachten verurteilt zu werden und die kosten dafür dann tragen zu müssen.

     
  10. 5

    Was der Angeklagte in diesem Fall macht, ist natürlich sein gutes Recht. Und wie die Richterin hiermit umgeht, ist zu begrüßen, da es ja nicht nur um den Angeklagten geht sondern auch um die Glaubwürdigkeit des Polizisten.
    Im übrigen kann natürlich in einem Strafprozess jeder Anträge stellen. Nur wird es kaum einen Anwalt geben, der eine „Alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerin“ ohne Kostenvorschuss vertritt, da im Strafprozeß keine Verfahrenskostenhilfe beantragt werden kann.
    Weiterhin ist nicht ersichtlich, weshalb die Verfahrenskostenhilfe „zusammengestrichen“ wird. Hier gibt es ganz klare Berechnungsgrundlagen. Selbst Hausbesitzer mit „normalem“ Einkommen klagen im Wege der Verfahrenskostenhilfe. Man muss eben nur genügend Verbindlichkeiten haben…………

     
  11. 4

    @Georg Dönisch
    auch die alleinerziehende Hartz-IV Mutter kann im Strafprozess Gutachten beantragen. Bei Freispruch trägt der Staat die Kosten, auch die eines Verteidigers freier Wahl.
    Das Problem in kostentechnischer Hinsicht ist oftmals,im wahrsten Sinne des Wortes, die Schuld des Angeklagten

     
  12. 3

    Genau. Das ist SEIN gutes Recht. Recht bzw. Rechtsprechung wird hier personalisiert. Wer es sich leisten kann bekommt SEIN gutes Recht – der Rest muss sehen wo er bleibt.
    Und das hier versucht wird Einfluss zu nehmen bzw. das Druck ausgeübt wird von interessierter Seite, davon kann man ausgehen. Ob das dann Rechtsbeugung heißen darf oder kann, sei mal dahingestellt.

     
  13. 2

    Hallo, ist sein gutes recht, unangenehmer fände ich es, wenn man den Verdacht der Rechtsbeugung haben sollte

     
  14. 1

    2 Gutachten. Alle Achtung. Aber alleinerziehenden Hartz-IV Müttern wird die Prozesskostenhilfe zusammengestrichen. Soviel zum Thema Gleichheit.