Schlacht um Königsgarten: Spreen-Offensive gegen Ostfront

Der Streit darum, welche Anwohner der Straße Königsgarten welche Beträge zur Sanierung der Straße beisteuern, geht in eine neue Runde. Nach kleveblog-Informationen hat nun Landrat Wolfgang Spreen in den Konflikt eingegriffen und den Beschluss des Stadtrats, die gesamte Straße nach dem Kommunalabgabengesetz zu berechnen, aufgehoben. Der Landrat schließe sich der Sichtweise der Stadtverwaltung an, dass es den hinteren Bereich des Königsgartens als ausgebauten Bereich nicht gegeben hat. Bei der Auseinandersetzung geht es um einen sechsstelligen Betrag, der entweder Anwohnern zusätzlich aufgebürdet wird oder von der Stadt selbst getragen wird.

Es ist eine denkbar komplizierte Geschichte mit ungewissem Ausgang, die sich hier vor den Augen eines mit skurrilen Vorgängen seit Monaten verwöhnten Klever Publikums entfaltet. Vereinfacht gesagt, gibt es den Königsgarten als offiziell fertig gestellte Straße laut städtischen Unterlagen nur von der Worcesterbrücke bis zur Einmündung In den Galleien. Wird die Straße dort erneuert, verschönert, kanalisiert, werden die Anwohner dafür nach dem Kommunalabgabengesetz zur Kasse gebeten.

Der zweite, östliche gelegene Teil der Straße, von besagter Einmündung bis zu deren Ende an der Kalkarer Straße, ist dagegen, obwohl seit 1957 in der jetzigen Form als Straße fertiggestellt, wie die Unterlagen anhand von Fotos beweisen, aus behördlicher Sicht nicht existent. (Häuser hat es in diesem Bereich schon 1935 gegeben, jedoch ohne befestigte Straße.) Rein rechtlich gesehen muss diese Straße also neu erschlossen werden. Dann greift das Baugesetzbuch.

Das mag man für Paragraphenreiterei halten, aber es macht sich für die Anwohner im Geldbeutel bemerkbar – während auf der preisgünstigen Seite für ein 3500 m² großes Grundstück Kosten in Höhe von etwa 3500 Euro anfallen (Beispielrechnung anhand der Straße In den Galleien), können bei einem Immobilienbesitzer auf der schlechten Seite für ein nicht einmal halb so großes Grundstück durchaus gut 30.000 Euro Kosten auflaufen.

Ursprünglich hatte der Rat der Stadt Kleve ein Einsehen gezeigt und allen Anwohnern des Königsgartens zugesichert, nach der günstigeren Variante abzurechnen. Dagegen wiederum hatte Bürgermeister Theo Brauer interveniert. Das Thema kam erneut auf die Tagesordnung des Stadtrates, und erneut stimmte das Gremium mit Mehrheit dafür ab, nur dass für die Anwohner angenehmere Kommunalabgabengesetz anzuwenden. Daraufhin wandte sich offenbar die Verwaltung, an deren Spitze bekanntlich Bürgermeister Theo Brauer steht, hilfesuchend an den Kreis Kleve – obwohl die beiden Hauptpersonen bekanntlich sonst ja nicht so gut miteinander können. In diesem Fall allerdings handelte Spreen ganz im Sinne von Brauer und hob den Beschluss auf.

„Wir geben die Hoffnung nicht auf und bleiben im Dialog“, so Erich Billion von der Interessengemeinschaft Königsgarten. Er hat bereits mit den Vorsitzenden der Ratsfraktion gesprochen und hofft, dass diese den Mut finden, vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zu klagen. „So, wie es jetzt ist, ist es nicht gerecht“, so Billion.

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56 Kommentare

  1. 56

    ich bin gestern bei zwischenzeitlich wunderschönem Herbstwetter und mit Stiefel bewaffnet mal im KöGa spazieren gewesen. Meint die Stadt das wirklich ernst, die Straße auf dieser Länge und zu dieser Jahreszeit aufgebrochen zu haben? Weiß jemand etwas zum Bauablauf? Bleibt das jetzt den ganzen Winter so?

    Im Ãœbrigen möchte ich dort derzeit nicht wohnen. Schlammlöcher, Zentimeterdicke Schlammpackung auf der „Straße“ und das womöglich über den gesamten Winter.
    Die Anwohner fahren Schritttempo und umkurven die Schlaglöcher während dann gestern (Sonntag gegen 16:15 Uhr) ein Kleinwagen der USK (KLE-608) mit guten >50 km/h durch die Baustelle bretterte und meterhohe Wasser-/Schlamm-/Steinfontänen erzeugte und damit zum einen die bei intakter Straße vorgegebenen 30 km/h deutlich überschritt und dabei auch die Beschädigung einiger Fahrzeuge (grauer Opel Corsa u.a.) durch die oben beschriebenen Fontänen billigend in Kauf genommen hat! Dazu kommt noch, dass der städtische (und durch uns Bürger bezahlte) PKW durch diese Aktion in völlig unnötiger Weise strapaziert wird… MUSS DAS SEIN???

    Liebe USK: prüfen Sie doch mal bitte, wer gestern mit Ihrem Fahrzeug KLE-608 (grauer ?Skoda?) unterwegs war und nehmt ihm für ein paar Wochen oder Dauerhaft den Wagen ab!

    Liebe Anwohner: Sollte Ihnen an Ihrem Fahrzeug ein Schaden auffallen, schreiben Sie hier über den Kleveblog. Für den Bereich Königsgarten/Einfahrt Burggarten kann ich gerne als Zeuge aussagen!

     
  2. 55

    @kanalratte
    Unser Bürgermeister sieht das aber völlig anders als das Bundesverfassungsgericht.
    Den völlig logischen Standpunkt hatte im Sinne der Anlieger ja schon der Stadtrat eingenommen.
    Theo scheut keine Zeit, Mühen und Steuergeldsverschwendung, seine subjektive Sicht der Dinge juristisch durchzusetzen.

     
  3. 54

    In der Zwischenzeit hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zum Thema Beiträge gefällt.

    Zitat: „aa) Rechtssicherheit und Vertrauensschutz gewährleisten im
    Zusammenwirken mit den Grundrechten die Verlässlichkeit der
    Rechtsordnung als wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung
    über den eigenen Lebensentwurf und seinen Vollzug. Der Grundsatz des
    Vertrauensschutzes besagt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf die
    Fortwirkung bestimmter Regelungen in gewissem Umfang verlassen dürfen.
    Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet darüber hinaus aber unter
    bestimmten Umständen Rechtssicherheit auch dann, wenn keine Regelungen
    bestehen, die Anlass zu spezifischem Vertrauen geben, oder wenn Umstände
    einem solchen Vertrauen sogar entgegenstehen. Es schützt in seiner
    Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und vorhersehbarkeit davor,
    dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene
    Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden
    können.

    bb) Soweit Beitragspflichten zum Vorteilsausgleich an zurückliegende
    Tatbestände anknüpfen, ist es verfassungsrechtlich geboten, diese
    Inanspruchnahme zeitlich zu begrenzen. “

    > http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-019

     
  4. 53

    Der Vergleich hinkt, da die Spreenschen Offensiven niemals werden enden können;
    denn ständiges Wirtschaftswachstum mit ständig neuem Schuldenmachen zwingt zu ständig neuen Massakern.

     
  5. 52

    Lieber Herr Günter: Der In de kamp ist tatsächlich schon abgerechnet. Aber Sie schneiden ein wichtiges Thema an. So scheint es noch einige Straßen in Kleve noch nicht „abgerechnet “ zu sein. Das macht die ganze Angelegenheit umso verwickelter.

     
  6. 51

    Herr Bay, ist eigentlich die Strasse Kleve, In de Kamp schon abgerechnet? Oder fällt sie auch unter den noch nicht abgerechneten Strassen in Kleve?

     
  7. 50

    @M. Bay
    Die Abrechnung zum Königsgarten stellt Sie, Ihre Ratskollegen sicher vor ein menschliches und juristisches Problem.
    Es ist nicht einfach dem Bürger zu vermitteln, dass eine Strasse die er seit Jahrzehnten benutzt jetzt auf einmal juristisch eine neue Strasse sein soll.
    Diese Beurteilung rechtlich ist sicher sehr komplex.

    Es wundert mich jedoch sehr, dass der Rat einen Beschluss fasst der nach der Rechtsauffassung des Bürgermeisters nicht korrekt ist.

    Das sich daraus entwickelnde Verfahren über den Kreis möglicherweise Verwaltungsgericht usw. ist formell bestimmt in Ordnung.
    Es bleibt aber offen, wer zahlt dieses Desaster.

    In einem solchen komplexen Fall wäre es korrekt der Rat hätte sich von einem für diesen Bereich kompetenten Juristen beraten lassen und erarbeitet daraus eine rechtsverbindliche gemeinsame Entscheidung.

    Es ist sehr befremdlich, dass anscheinend nur noch Gerichte in der Lage sind die Egoismen der Beteiligten zu bremsen.
    An vielen Beispielen Flughafen Weeze, Fc Kleve, Bebauung der Unterstadt usw. wird deutlich dass sich die Politik nur noch zum Verfahren äussert nicht aber was ist gut für Kleve welchen Nutzen stellt die Entscheidung dar und was kostet es.

     
  8. 49

    @ 46. Michael Bay :
    Ja, eine vollkommen gerechte Lösung gibt es vermutlich gar nicht.
    Ja, alles, was annähernd gerecht wäre,
    eckt bei dem ein oder anderen Gesetz an.
    Ja, rein formal handeln Brauer und Spreen vermutlich korrekt.

    Rein formal ist der KönigsGarten aber auch gar keine Straße.

    Zwischen „rein formal“ und „vernünftig“ kann eine sehr große Lücke klaffen.

    Wir alle, die wir in den vorigen 50 Jahren über den KönigsGarten gefahren sind, müssen jetzt erfahren,
    daß es diese Straße gar nicht gegeben hat und momentan immer noch nicht gibt ?
    Und dann sollen wir uns nicht veräppelt fühlen ?

    Erst recht müssen sich dieJenigen weit mehr als nur veräppelt fühlen, die jetzt deftig bezahlen sollen.

    Ja, rein formal mag das jetzt völlig korrekt sein.

    Doch wer einfach nur stur nach GesetzesBuchStaben vorgeht,
    ohne darauf einzugehen, wie abstrus das sein mag,
    der erweckt den Eindruck, ein BetonKopp und ParagrafenReiter zu sein.

    Der darf sich dann auch nicht wundern,
    wenn er kritisiert wird.

    SIE erklären HIER wenigstens im Prinzip,
    daß Brauer und Spreen SO handeln müßten.

    Wo ist die BRAUER’s ÖFFENTLICHE Erklärung
    “ Hier stehe ich, ich kann nicht anders ! “ ???

    Wo erklärt er,
    den IrrWitz der Situation zu erkennen und anZuErkennen ?

    Wo erklärt ER,
    daß er zwar die Proteste versteht,
    aber aus diesem und jenem formalen Grund gezwungen ist,
    die Entscheidung des Rates anzufechten ?

    Wo gesteht er ein,
    daß die Verwaltung in den vorigen 50 Jahren ( mindestens ) gepennt hat ( wenn nicht schlimmeres ) ?
    Daß die schuldigen gesucht und – soWeit noch faßbar – verfolgt werden ?
    Daß der Fehler, der nun mal extiert, jetzt ausgebügelt werden soll ?
    Und daß dazu ein vernünftiger Weg gesucht wird ?

    Ein BürgerMeister, der SO vorgehen würde,
    käme den Bürgern nicht als SchulMeister vor.

    Wenn dieser BürgerMeister dann auch noch in allen anderen Fällen genauSo streng aber vernünftig handeln würde,
    wenn er nicht zulassen würde, daß gewissen Spezis die Stadt zu Füßen gelegt wird,
    dann würde dieser BürgerMeiter auch den Respekt der Bürger verdienen.

     
  9. 48

    @ 46. Michael Bay, 47. ralf.daute :
    Auch ich finde diese Ãœberschrift nicht glücklich,
    akzeptiere sie aber noch im Sinne von „SprachWitz“.

    Menschen aus der Generation meiner Eltern wäre sie vermutlich unerträglich.
    Als in den 1970ern sich eine Band „WinterKrieg“ nannte
    oder in ein DJ rief “ Wollt Ihr den totalen Tanz ? „,
    waren meine Eltern empört und entsetzt.
    Sie fanden es extrem gedanken- und geschmacklos,
    denn sie hatten wirklichen, totalen WinterKrieg erlebt.

    Mir war das damals noch nicht bewußt,
    ich fand es nur eigenwillig und nicht nach meinem Geschmack,
    heute sehe ich das anders.
    Weil ich inzwischen einiges über die Schrecken des Krieges – gerade an der OstFront – gelesen habe,
    finde ich den Bezug darauf hier in der Ãœberschrft nicht angemessen.

    Aber die aller meisten der heutigen KleveBlogLeser werden wohl kaum noch konkretes damit verbinden.
    Deshalb schlucke ich zwar, wenn ich die Ãœberschrift lese,
    aber ich „schlucke“ sie am Ende auch.

    Ob es allerdings klug ist, so leicht(fertig) mit solchen Begriffen umzugehen, bezweifle ich.

    Welchen Eindruck von „dem Schlachten in Schlachten an der OstFront “ gewinnen jüngere Generationen dadurch ?
    Wie harmlos wird ihnen Krieg vorkommen ?
    Wie leicht(fertig) werden sie sich eines Tages in einen stürzen (lassen) ?

     
  10. 47

    @Michael Bay Kann sein, dass eine kurz zuvor genossene Doku über Stalingrad auf N24 stilbildend war. Aber kleveblog lebt auch vom Sprachwitz und leistet sich zuweilen den Luxus, auf suchmaschinenoptimierte Ãœberschriften einfach zu verzichten.

     
  11. 46

    Lieber Ralf Daute. Ich möchte mir die Anmerkung erlauben, dass ich die Ãœberschrift des Artikels für völlig entglitten halte. Sie erzeugt Assoziationen, die mit der Realität nun wirklich nichts zu tun haben und die vielschichtige Problemlage im Hinblick auf den Abschnitt des Königsgartens wird durch sie auch nicht erklärt.
    Sei’s drum:
    Vielleicht wäre es wünschenswert, wenn die Sachlage tatsächlich so einfach wäre, wie mache Zeitgenossen sie hinstellen. Das ist sie aber nicht.
    Es gibt keinen Konflikt zwischen Rat und BM. Der BM ist per Gesetz dazu verpflichtet, Ratsbeschlüsse, die er für nicht richtig hält, dem Landrat zur Prüfung vorzulegen. Und wenn der Beschluß (möglicherweise) gegen geltendes Recht verstößt, dann muß er aufgehoben werden.
    Jeder, der das recht differenzierte Schreiben des LR intensiv gelesen hat, muß zu dem Schluß kommen, dass der Beschluß nochmals im Rat ausführlich wird diskutiert werden müssen. Auch daran ist ja nichts Schlechtes. Das Problem mit der Abrechnung des Königsgartens enthält soviele zu beachtende Einzelpunkte, dass es nicht leicht, meiner Meinung nach sogar unmöglich sein wird, das Recht nicht zu beugen, um vermeintlich gerecht zu sein. Und: Sowohl Rat als auch BM haben das geltende Recht zu beachten und umzusetzen und nicht nach möglichen Wünschen irgendeiner Seite zu handeln.
    Einen schönen Sonntag noch

     
  12. 45

    Das Königsgartentheater soll doch nur ablenken von einem viel größeren Verwaltungstheater…. Das Thema Rathausneubau ist doch viel interessanter…. Und stellt mal wieder die abgezocktheit unserer Klever Verwaltung schonungslos dar..

     
  13. 44

    @42
    Natürlich, auch ich habe Kindheitserinnerinnerungen, zu denen die sonntägliche Chlorreinigung der Atemwege beim Hallenbadbesuch gehört.
    Und ja, auch ich habe schon des öfteren heimlich meinen Königs-Garten als Ánschluss zur Innenstadt, insbesondere den Niederländer-freien Parkplätzen an der Stadthalle genutzt.
    Aber hier herrscht Monarchie und nicht Ratsmehrheit.
    Mein Wille sei Gesetz.
    BASTA

     
  14. 43

    Na denn,
    da lese ich gerade die tageszeitung.
    Haus Freudenberg sucht einen Dipl-Kaufmann /Dipl. Betriebswirt für das Rechnungswesen.

    Wie schon mal an anderer stelle gesagt, nach dem Bewerbungsverfahren ist vor dem Bewerbungsverfahren

    Die Kosten für diese Stellenanzeige hätte man sich auch sparen können, hätte damals das Bewerbungsverfahren stattgefunden.

    Ist ja auch noch die Frage, ob eine neue kaufm. Stelle ausreicht bei zwei Abgängen im kaufm. Führungsbereich,
    oder wie man das verteilen will.

    Als ob unser Landrat mit seiner Dauerbruchbude Flughafen, und seiner neuen Bruchbuden- Konstruktion Haus Freudenberg nicht genügend Betätigungsfelder in seinem ureigensten Aufgabenbeeich vorfinden würde…

     
  15. 42

    @41

    In meiner Badewanne bin ich Kapitän.

    Ihr überseht immer den eigentlichen Punkt. Laut Stadt ist der Königsgarten lediglich eine Anliegerstrasse. Tatsächlich dient er als Erschliessungs-/Durchgangsstrasse zu den Stichstrassen inklusive den Galleien und zur Wasserstrasse bis hin zum Grossen Markt einschliesslich der Parkplätze am Hallenbad bzw. an der Stadthalle. Von Anliegerstrasse kann da keine Rede mehr sein.

     
  16. 41

    Liebe Untertanen.
    Merkt denn keiner von euch, worüber ihr da die ganze Zeit diskutiert?
    In MEINEM Königs-Garten bestimmt nur einer!
    Nix Demokratie, nicht hier. Nix parteiübergreifende Mehrheit.
    BASTA!

     
  17. 40

    Stellt sich noch die Frage, welche Parteifreunde Herr Spreen demnächst in die beiden vakanten kaufmännischen Führungspositionen bei Haus Freudenberg bugsiert.

    Als weiteres würde sich die Frage stellen, wer muss zuerst Insolvenz anmelden:
    Haus Freudenberg Unternehmensinsolvenz, weil es von der CDU ausgebeutet worden isr,
    oder ein Anwohner des Königsgartens Privatinsolvenz, weil er von der CDU ausgebeutet worden ist.

     
  18. 39

    Bin seit 1954 Anwohner des Königsgartens. Die Kolleginnen und Kollegen der Interessengemeinschaft Königsgarten (IGK) haben mich gebeten, im Stadtarchiv (Triftstr.) die geschichtliche Entwicklung unserer Straße nachzuvollziehen. Hier ist anhand der alten Stadtpläne aus den Jahren 1910, 1927, 1948, 1951, 1963 deutlich zu erkennen, dass sich die Straßen In den Galleien und Königsgarten vergleichbar entwickelt haben. Insofern sind die baulichen Erneuerungsmaßnahmen auch grundsätzlich nach gleichem Recht den Anlieger in Rechnung zu stellen. In Kleve ticken die Uhren aber anders. Die gerade fertiggestellte Erneuerung der Straße In den Galleien wurde nach alter Satzung(KAG) mit 50% auf die Anlieger umgelegt. Wir hier – um die Ecke herum – im Königsgarten sollen hingegen wie eine Straße in einem Neubaugebiet mit 90 % nach BauGB veranlagt werden. Diese vom Bürgermeister und der Kämmerei gegen den Rat beabsichtigte Vorgehensweise ist doch ganz offensichtlich ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Nun unterstützt auch noch der Landrat (CDU – Parteifreund des Bürgermeisters) dieses Vorgehen, womit die Behördenwillkür in Kleve perfekt wird. Die Franzosen waren anscheinend nicht lange genug in Kleve, um die Grundsätze der frz. Revolution (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)in die rheinischen Häupter einzuhauchen.

     
  19. 37

    Liebe Ratsmitglieder,
    die Lösung des Problems bedarf keiner teuren, zeitraubenden juristischen Lösung, wo nur Pargraphenwender uns noch ärmer machen.
    Unser Bürgermeister hat das Gefühl für Gerechtigkeit und Angemessenheit verloren.
    Er kennt nicht den Wutunterschied zwischen ungerechten 2 und 30.000 Euro. Er verteidigt prinzipientreu die Position der 2 Euro
    Vom Sonderschullehrer hochgeliftet in die Spähren von ständiger hochkomplexer juristischer Fachsimpelei, fehlt ihm heute das Auge für den einfachen Mann.
    Holt ihn zurück auf den Boden der Tatsachen!

    Setzt ihn ab!!!

    Dann habt ihr das Problem voll und ganz unter Kontrolle.
    Und jetzt habt ihr ein Wochenende darüber nachzudenken.

     
  20. 36

    @Killerplauze
    das waren aber nie richtige Freunde.
    Wir könnten dieses Provinz-Possenspiel gar erleben, wenn nicht, nachdem der CDU-Nordkreisvorstand TB als Lnadtagkandidaten vorgeschlagen hatte, ein gewisser Manni seinen Hut in den Ring warf, eine Mitgliederbefragung erzwang und Theolein aus dem Ring kegelte.
    Das verzeiht der dem, wie er mir mal in einem persönlichen Gespräch sagte, bis zum Lebensende nicht.
    Echte Parteifeinde!

     
  21. 35

    @Obi

    Das lettte Engagement der Truppe kostete der Stadt schlappe 70.000€ für die Beantwortung der Frage ob das Unterstadtverfahren abgewürgt werden könnte.

     
  22. 33

    @Killerplautze, #29: „Witzig“ wäre dann noch, dass die anwaltliche Vertetung so um die 100.000,– Euro kostet – und aus Steuergeldern bezahlt wird…

     
  23. 32

    Ich las gerade auf rp-online Bericht „Königsgarten – Bürgermeister sieht sich im Recht“

    Zitat „Ich handle nach Recht und Gesetz und messe nicht mit zweierlei Maß. Schließlich geht es darum, alle Klever Bürger gleichzubehandeln“, argumentiert Brauer.

    Zählt auch Herr Zevens als Klever Bürger?

    Wenn ja, muss er ja für seine 1,30m Ãœberschreitung gut etwas zahlen. Diese Summe könnten dann den Anwohner des Königsgarten für die Sanierung gestiftet werden.

    Das, lieber Theo, wäre echt gerecht.

    Bis zur nächsten Wahl

    Benno

     
  24. 31

    Lt. RP müsstens sonst alle Klever 107.000 zahlen. Das wären dann ca. sagenhafte 2 Euro pro Nase, oder als Alternative bis zu 30.000,– pro Hausbesitzer, also eine Kaltenteignung, z.B. für die Finanzierung von Flughafen und Opschlagklinkertreppenanlage?!

    Vorschlag: Ich, Herr Spreen und Herr Brauer, zahle die 2 Euro für die Anlieger am Königsgarten mit, wenn alle Entscheidungsträger rund um den Flughafen, der Opschlagtreppenanlage und dem Museumsbau, nebst Lightex-Desaster, den Schaden für den Steuerzahler aus eigener Tasche im Gegenzug übernehmen.

    Abgemacht?

    Hier kann man sehr schön sehen, wofür eine Gemeinschaft, eine öffentliche Institution gut sein kann und wofür nicht.

    Sie ist nicht dazu da, marode Haushalte mit Panikverkäufen von Grundstücken an Banken, Hoteliers, Einkaufshöllenentwickler etc. zu sanieren, um damit direkt oder indirekt Klinkerhöllen, Planungsflops (Museum), Lehman-Brothers-Geschäfte wie Lightex bzw. FC Kleve oder Grossflughafengrößenwahnvorstellungen nachträglich zu finanzieren.

    (Für die, denen das nicht ganz klar ist: Der Spreen saugt sein Geld teilweise direkt von den Kommunen ab, die dann eben beispielsweise kein Geld mehr für die Unterstützung von Vereinen, Kindergärten oder Anliegern von virtuellen Straßen haben.)

    Der Flughafen kostet der Gemeinschaft, wenn ich den ganze Kreis Kleve mit ein berechne (30 Mio. vernichtet, bei 300.000 Einwohnern), bisher EU 100 pro Kopf, auf Pump übrigens, denn die Rechnung folgt noch…

    Da habe ich natürlich viele Äpfel mit Birnen verglichen!?

    Die Gemeinschaft ist, so wie sie sich momentan darstellt -und das nicht nur am Niederrhein-, ein Dampfer mit verschiedensten Klassen an Bord und darauf hockenden Seemöwen, in einer eigens dafür hergerichteten Extra-Klasse, als Mannschaft (zwei drei gefärbte Raben ggf. dazwischen- Kuckuck wurde auch gesehen), die beim nächsten Eisberg dahin flattern- ohne uns…

    Also, ich werfe 2 Euro in den Topf, für den Königsgarten!

     
  25. 30

    @DeltaTango: Ja, kann man einsehen, dass der Herr BM alles auf Ordnungsmäßigkeit prüft und so – bloß: Mal macht er es, mal denkt er gar nicht mal dran mit dem „Argument“ „…der Rat hat entschieden…“
    Somit verbleibt bei mir der Eindruck, dass die Angelegenheiten selbstherrlich, willkürlich und nach Interessenlage einiger weniger behandelt werden. Es kann nicht sein; mal so, mal umgekehrt…!

     
  26. 28

    @ 24. Jens-Uwe Habedank :
    ### Brief von Theo Brauer … : „Der Rat der Stadt Kleve ist durch Wahlen die legitime Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kleve…und hat entschieden. ” usw… ###

    Tja, was TB so von sich gibt …

    Vor der Wahl das eine versprechen
    – nach der Wahl genau das abstreiten :
    “ SoWas konnte ich doch gar nicht versprechen, denn nicht ich entscheide, sondern der Rat. “

    Erst sich dahinter verstecken, daß es ausschließlich der Rat sei, der ganz allein und souverän entscheide,
    doch schon im nächsten AtemZug sich selbst entlarven :
    “ DER Antrag ist so absurd, daß ich ihn niemals im Rat zur Abstimmung stellen werde. “

    Aha, der Rat muß also wie ein KinderGarten beVormundet werden, denn selber kann er angeblich nicht erkennen, wenn ein plausibel klingender Vorschlag eines Bürgers völlig abstrus ist – bzw. seinsoll.

    DIESE Weisheit besitzt einzig TB !

     
  27. 27

    Rechtsverständnis und Rechtsauffassung sind nicht immer das, was man im rechtlichen Sinne als korrekt einstufen würde.

    Wenn ein Gläubiger einen Schuldner in Zahlungsverzug setzen möchte, dann muss der Fristen wahren.
    Sollte der Gläubiger vor Gericht darlegen können, das die Schuld besteht und sollte der Schuldner dieser Darlegung nicht glaubhaft widersprechen, so wird im schlimmsten Fall ein dreißig Jahre gültiger Titel erteilt.

    Kann eine Stadt denn wirklich fünfzig Jahre lang eine „Straße“ dulden, bewirtschaften und abrechnen, ohne diese jemals als „echte Straße“ abgerechnet zu haben?
    Hätten dann die Anwohner dort bis heute ein Dreikammersystem betreiben dürfen, also ohne Anschlusszwang bezüglich der Abwasserentsorgung?

    Ganz im Ernst:
    Für alles gibt es Fristen in Deutschland … aber eine endgültige Straßenerschließung kann unendlich lange warten?
    Wann ist denn eine Straße „fertiggestellt“?

     
  28. 26

    @J-U H: Wenn die Verwaltung einen Ratsbeschluss als nichts rechtskonform ansieht muss sie diesen beanstanden, da ist es vollkommen egal ob der Rat als legitimer Vertreter der Bürger entschieden hat oder im eigenen Interesse. Der Bürgermeister, als Verwaltungsorgan ist für die Einhaltung der Rechtskonformität nun einmal zuständig! Und nur weil die Erhebung der Anschlussgebühren vielleicht nach logischem Menschenverstand ungerecht erscheint, ist die Verwaltung trotzdem verpflichtet die Zahlung einzufordern, wenn die Forderung rechtskonform ist! Jede erhobene Gebühr, Beitragszahlung oder Steuer geht im Ãœbrigen an die Allgemeinheit oder andersherum betrachtet jeder nicht erhobene Betrag muss durch die Allgemeinheit ersetzt werden!

     
  29. 25

    Es ist schwer vorstellbar, daß die Juristen der Parteien und auch weitere Ratsmitglieder, die Kommunalgesetzgebung nicht
    kennen. Dann handelt es sich hier um großes Schmieren-Theater. Wir Bürger sollen glauben…………ja was wohl!!

     
  30. 24

    In Unterlagen von vor 2,5 Jahren habe ich mal einen Brief von Theo Brauer, Thema war die Verbindlichkeit von Ratsbeschlüssen, gefunden. Da stand u.a. drin: „Der Rat der Stadt Kleve ist durch Wahlen die legitime Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kleve…und hat entschieden. Die Vertereter erüllen Volkes Stimme…dem ist nichts mehr hinzuzufügen“ usw….

    Offenbar aber doch: Es, nach dem Meinungsschwenk, hätte da noch stehen sollen: „Solange der Rat beschliesst, was ich vorgebe, absegne oder evtl. als Lobbyist zu vertreten habe, funktioniert das mit der „Gewalt des Rates“ – ansonsten zeig‘ ich denen mal, was ’ne Harke ist…“

     
  31. 22

    @Otto

    Für die Städte und Gemeinden sind die jeweiligen Kreise als Kommunalaufsichtsbehörde zuständig. Für kreisfreie Städte die Bezirksregierungen.

    Eine rechtlche Bewertung können aber nur die Verwaltungsgerichte vornehmen. Der Kreis prüft nur auf formale, nicht inhaltliche Korrektheit.

     
  32. 21

    @ OTTO:

    Kommunalaufsicht

    Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde wacht darüber, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Ãœbereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verwaltet werden (Rechtsaufsicht).

    Bestimmte Maßnahmen, die eine Stadt/Gemeinde treffen möchte, müssen nach der Gemeindeordnung der Kommunalaufsicht angezeigt oder von ihr genehmigt werden. Die Kommunalaufsicht prüft dann die Rechtmäßigkeit der Maßnahme.
    Um eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung durch die Gemeinden zu sichern, besitzt der Landrat als Kommunalaufsicht weitreichende Befugnisse. Angefangen bei der Möglichkeit, sich jederzeit über das Handeln der Gemeinde informieren zu können, bis hin zur Aufhebung rechtswidriger Beschlüsse eines Gemeinderates/ rechtswidriger Anordnungen eines Bürgermeisters reichen seine Befugnisse.

    Rechtliche Grundlagen:
    Gemeindeordnung, Kreisordnung

     
  33. 20

    So sehr ich mich auch für die vielen Leute freue die sich jetzt ins Fäustchen lachen weil Rat und Bürgermeister gegenteiliger Meinung sind. Hier ist nicht der Bürgermeister in seiner politischen Rolle sondern als Verwaltungsleiter tätig und muss nach Recht und Gesetz handeln. Dieses hat er getan in dem er einen Beschluss des Rates beanstandet hat. Zu dieser Beanstandung ist er nicht nur berechtigt sondern nach GO NRW verpflichtet! Wird ein beanstandeter Beschluss vom Beschlussgremium im gleichen Sinn oder Wortlaut neu gefasst und ist somit wieder zu beanstanden ist er der Kommunalaufsicht, also dem Kreis vorzulegen. Und auch hier agiert der Landrat nicht als politischer Amtsträger sondern als Verwaltungsorgan und muss sich ebenfalls an Recht und Gesetz halten. Wenn auch diese Prüfung zu dem gleichen Ergebnis kommen steht dem unterlegenen Gremium natürlich der Weg zum Verwaltungsgericht frei.

     
  34. 19

    Wenn ich die Berichte richtig interpretiere, hat der Rat seinen Beschluß noch einmal wiederholt, sodaß dieser Beschluß für den BM bindend sein müßte. Dass der Ratsbeschluß geltendes Recht verletzt, ist für mich nicht erkennbar. Zeit wann ist die Kreisverwaltung denn der Kommunalaufsichtsbehörde gleichgestell? Hat der Rechtsdirektor der Stadt den BM nicht ausreichend beraten?
    Es ist natürlich möglich, daß die Auseinandersetzung mit
    Siggi Nöldners Palais-Gestaltung ihn überfordert.

     
  35. 17

    Nun, nach dieser Philosophie des Landrates,sind also Bescheide über Grundsteuern B,Straßenreinigungsgebühren,subjektive Vorstellungen der Anlieger,die natürlich den USK Betrieben für die Ableitung
    von Niederschlags- und Schmutzwasser in immaginären Kanälen,
    reichlich Gebühren bezahlen,obwohl doch alles nicht real vorhanden ist, sondern nur subjektiv schon einmal dem Bauunternehmer bei der Errichtung bezahlt wurde.
    Technische Einrichtungen unterliegen aufgrund ihrer Nutzung einer Materialermüdung und haben eine begrenzte Nutzungsdauer.
    Dies jedoch zum Anlass für eine Luxus Sanierung zu nehmen, den Anliegern dann die Errichterkosten in Rechnung zu stelllen und parallel dazu für die selbst bezahlten Kanäle wiederum jährlich Kanalbenutzungsgebühren neben Klärwerksgebühren zu berechnen, spricht schon für sich.

    Das jede erbrachte Leistung einen Wert hat und entsprechend vergütet werden sollte,steht ausser Frage,worin aber die Leistung einiger politischer Kräfte besteht, entzieht sich mittlerweile meiner Vorstellungskraft.

     
  36. 16

    kleveblog dokumentiert (Zusammenfassung der Begründung): Der Landrat ist der Auffassung, dass nach dem üblichen Sprachgebrauch der Ausdruck „vorhanden“ nur besagt, dass etwas tatsächlich existent ist. Demgegenüber müsse der Begriff einer „vorhandenen Erschließungsanlage“ anders verstanden werden. Allein der tatsächliche, objektiver Ausbauzustand einer Straße stellen nicht das alleinige Kriterium der endgültigen Herstellung einer Straße im beitragsrechtlichen Sinne dar. Der Schluss, eine Straße sei bereits endgültig hergestellt, lasse sich nicht aus dem objektiven Ausbauzustand ableiten. Für die Entscheidung, ob eine „vorhandene Straße“ im Sinne des § 242 Abs. 1 BauGB vorliege, müsse auch der gemeindliche Wille herangezogen werden. Nach Auffassung der Kreisjuristen Ist es entscheidungserheblich, ob der Ostteil der Straße Königsgarten im beitragsrechtlichen Sinne eine „vorhandene“ Straße darstellt. Die nackten sei zu entnehmen, dass dieses Teilstück nicht unter das Ortsgesetz über die Bebauung in der Stadt Cleve vom 4.4.1906 falle und somit nicht zum gemeindliche vorgesehenen Ausbauprogramm gehörte. Wohnhäuser auf diesem Teilstück sei nicht bekannt gewesen und auch auf entsprechenden Stadtplänen nicht verzeichnet. Der Ostteil der Straße Königsgarten habe somit nicht zur geschlossenen Ortslage von Kleve gehört und diente somit auch nicht der Erschließung von Wohnhäusern im Rahmen des Ortsstatuts. Hinsichtlich des Bauverbots seien zwar Ausnahmen erteilt worden, so dass sich in der Wahrnehmung eine zusammenhängende Bebauung gebildet habe. Jedoch habe die Stadt Kleve in der Zeit ab 1957 regelmäßig nur Vorausleistungen festgesetzt und erhoben. In frühen Heranziehungsbescheiden sei dokumentiert, dass die Straße Königsgarten noch nicht das endgültige Ausbaumaß erreicht habe. In diesen Jahren ausgestellte Bescheinigungen zum Zwecke der Aufnahme eines Hypothekendarlehens besagten, dass das Grundstück an einer öffentlichen Straße liege, welche noch nicht (endgültig) ausgebaut sei. Insofern könne die Sachlage auch nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der östliche Teilbereich der Straße Königsgarten aus Sicht der Gemeinde als eine Erschließungsanlage anzusehen sei, die bereits unter Geltung des preußischen Anlieger rechts erstmals endgültig fertig gestellt worden sei. Fazit der Kreisverwaltung: „Aus der subjektiven Betrachtungsweise der Stadt Kleve heraus muss somit festgehalten werden, dass der betreffende Teilbereich der Straße Königsgarten aus Sicht der Gemeinde nicht die Merkmale einer vorhandenen Straße im Sinne des § 242 Abs. 1 BauGB erfüllt.“

     
  37. 15

    @Martin Fingerhut Es war die Beispielrechnung eines Anliegers. Werde ich nachrecherchieren.

     
  38. 14

    @ Ralf Daute :
    Für die umzulegenden Kosten sind insgesamt ca. 500.000€ prognostiziert worden
    ( “ Techn. Beigeordneter Rauer teilt mit, dass der Rat die Straße per Satzung als Haupterschließungsstraße klassifiziert habe. Umlagefähige Kosten werden ca. in Höhe von 500.000,00 € vorhanden sein. “ )
    und laut Kämmerer soll der Unterschied zwischen Abrechnung nach KAG bzw. BauGB ca. 100.000€ ausmachen.
    Betroffen sind ca. 38 GrundStücke.
    Wie kann der Unterschied dann allein für EIN GrundStück bereits rund 30.000€ betragen ?

     
  39. 13

    @ 11. obi :
    Zumindest die ca. 100.000€ sind kein Gerücht.
    Der Kämmerer höchstPersönlich wird so in einem SitzungsProtokoll zitiert.
    Und der sollte es doch genau wissen.
    oder ?!

     
  40. 12

    @ Martin Fingerhut
    dass das Domizil des ehemaligen Bau Dezernenten in der Beuth
    Straße steht, ist natürlich purer Zufall, sondern nur der
    nachrangigen Wertigkeit der Straße für das Allgemeinwohl geschuldet.

    @Messerjocke
    Die Dienstanweisung zur Veruntreuung von städtischem Vermögen,wird es natürlich nicht schriftlich geben.
    Könnte doch der auf Weisung schludernde Beamte sonst im
    Falle eines Falles nachweisen,hier nur im Auftrage der
    obersten Klüngler gehandelt zu haben.

    Da es nun einmal leichter ist, mit Paragraphen dem Bürger,das Geld aus der Tasche zu ziehen, als zu rechtfertigen,warum man ehemaligen kriminellen Vereinsvorständen auch im Nachgang noch Schützenhilfe leistet,beeilt man sich,bevor noch jemand auf die Idee kommt, wegen grobfahrlässiger Veruntreuung von Volkseigentum,ach nein ist ja nur das Vermögen der Klever Bürger,die Kommunalaufsicht einzuschalten, wegen Begünstigung im Amt.

     
  41. 11

    Es ist nachvollziehbar und gut, dass die Politik sich in dieser Frage auf die Seite der Bürger stellt.

    Das eine seit Jahrzehnten existierende Straße von der Verwaltung nicht abgerechnet wurde, ist eine deutliche Verfehlung.

    Gerüchteweise gab es in diesen Jahrzehnten sogar Anfragen durch Anlieger an die Verwaltung nach einer Abrechnung, denen nicht entsprochen wurde.

    Gerüchteweise gab es in diesen Jahrzehnten aber auch Anlieger, die höhere Positionen in der Verwaltung inne hatten.

    Gerüchteweise beträgt der Unterschiedsbetrag bei den beiden Abrechnungsregelungen (Kommunalabgabengesetz vs. Baugesetzbuch) ca. 100.000,- €. Warum die Verwaltung für diesen Betrag so ein Fass aufmacht, ist unverständlich. Vermutlich haben die Beratungskosten für Rechtsanwälte schon die Hälfte gekostet.

    Wie gessagt, alles nur Gerüchte.

     
  42. 10

    @ 9. C. Zuse :
    mein Kandidat für eine Nicht-Straße :
    die Beuth-Straße.
    Beim KöGa wurde behauptet:
    “ Hat einseitig keinen BürgerSteig
    – also ist es keine Straße. “
    BeuthStraße hat auf BEIDEN Seiten keinen.
    Müßte also noch mehr NichtStraße sein.

     
  43. 9

    Das ganze hat schon einen sehr faden Beigeschmack, denn die meisten Anwohner dürften die dortigen Häuser und Grundstücken frei von allen Lasten gekauft haben. Die Verkäufer gibt es wahrscheinlich nach über 60 Jahren nicht mehr.
    Herr Brauer scheint „seinen“ Rat nicht mehr unter kontrolle zu haben und sucht Hilfe beim großen Bruder Kreis. Vielleicht das endgültige Signal, dass in Kleve politisch eine Wende bevorstehen muß um wieder Politik für Bürger und nicht für „Brauer’s Eleven“ zu machen. Was hier in den letzten Monaten und Jahren städtebau- und wirtschaftspolitisch passiert ist, zeigt wie eine langfristige Verbindung zur Verpfilzung führt.
    Würde im Königsgarten die brauersche Lokalprominenz wohnen, sähe das Ganze sicher ganz Anders aus…
    Aber früher war es ja auch nicht besser, ich erinnere an die Posse um die mehrfache Luxus-Sanierung der Wasserburger-Allee.
    Man darf gespannt sein, welche „nicht vorhandenen“ Strassen in Zukunft noch neu erstellt werden…

     
  44. 8

    Alle Anlieger des Kö-Ga sollten mal den Kaufvertrag durchlesen, da müßte zum Kaufpreis in der Regel irgendwas von Erschließungsabgaben / Anliegerkosten zu finden sein. Wenn dem nicht so ist, einfach Pech gehabt, dann wäre die Stadt voll im Recht. Siehe hierzu Nr.6. Markus van Appeldorn.

     
  45. 6

    Es liegt durchaus auch in der Verantwortung eines Grunstückserwerbers, sich darüber zu erkundigen, ob die Straße, an der die Immobilie liegt, bereits endausgebaut ist. diese Endausbaukosten zu erlassen, liegt freilich nicht in der Kompetenz des Stadtrates. So ungern man einem Karnevalsprinzen, hüstel, Bürgermeister, der die Inbetriebnahme einer Rolltreppe feiert, als wäre es die erste Mondlandung, da recht geben möchte.

     
  46. 4

    zu #2: Das war doch so gewollt. Dumm stellen, nach außen verlieren und im Endeffekt schützen, was zu schützen ist.

    zu #3: Der Verkehrslandeplatz Laarbruch bei Wemb bei Weeze bei Kleve bei Krefeld bei Düsseldorf ist und bleibt DAS Leuchtturmprojekt.

    Btw.: So ein Leuchtturm kann ganz unterschiedliche Signale feuern 😉

     
  47. 3

    Herr Spreen sollte erstmal den Flughafen stillegen, und dort ein Mahnmal gegen Prestige-Idotie und politische Grosskotzsucht errichten lassen.
    Dann wäre der Kreis auch wieder etwas flüssiger, um den Kommunen ein bisschen unter die Arme zu greifen.

     
  48. 1

    Anscheinend stehen nicht nur die Ruhrgebiet Städte wie Essen kurz vor der Pleite; sondern auch die Stadt Kleve.
    Denn sonst hätte man ein solches unseriöses Finanzgebaren nicht nötig.

    Wo die ganze Schulden Lüge wahrscheinlich einmal enden wird, kann man bei steuerboykott.org nachlesen.