Revolten und Unfug

Was den Arabern ihr Erdöl, sind den Bedburg-Hauern die forensischen (=gerichtspsychiatrischen) Patienten, eine sehr pragmatische Sicht der Dinge, gegen die im Grunde nicht viel zu sagen ist. Kürzlich stimmte die Gemeinde sogar einer Verdoppelung der ursprünglich vorgesehen Patientenzahl für den Forensik-Neubau in der örtlichen Landesklinik zu, was im Gegenzug sicherlich neues Geld aus dem Landschaftsverband in die Gemeindekasse befördern wird. Und jeder, der einmal das Vergnügen hatte, in der neuen Turnhalle der Gemeinde zu trainieren (z. B. ich), weiß, dass dieses Geld gut angelegt wird. Da nun aber die ganze Einrichtung in diesen Tagen ihr 95-jähriges Bestehen feiert, ist es vielleicht einmal an der Zeit zurückzublicken – in die Anfänge des so genannten „Bewahrungshauses“, wie sie vom Landschaftsverband Rheinland in der Festschrift „Rheinische Anstaltspsychiatrie“ (zum 50-jährigen Bestehen der Landesklinik 1962 veröffentlicht) geschildert werden:

Die Erfahrung mit Kranken im Bewahrungshaus und die allgemein von Sachverständigen geteilte Ansicht, dass ein solches Haus nicht fest und sicher genug gebaut werden konnte, hatte baulich und technisch zu Einrichtungen geführt, die eine denkbar größte Gewähr gegen Ausbruch, Revolten und Unfug bildeten. So peinlich und drückend die Gitter auf den Besucher wirken, für die Kranken selbst, z. B. als Abschluss der Zelle, sind sie auch heute noch ein wohltätige Maßregel: die Zelle bekommt auf diese Weise reichlich Licht und Luft, der Insasse sieht auf den Korridor und durch das gegenüberliegende Fenster direkt ins Freie, er kann sich mit den vorübergehenden Pflegern unterhalten und ist nicht so abgeschlossen und sich selbst überlassen wie hinter einer massiven Tür. Andererseits ermöglicht das Gitter eine bessere und unauffälligere Beobachtung des Kranken durch das Personal.

Ärztekonferenz

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