Pudding vergiftet, Urteil gefällt

Landgericht Kleve: Die 2. große Strafkammer bestrafte Anstifterin im Prozess um vergifteten Pudding

Fünf Jahre und neun Monate soll eine 48 Jahre alte Kleverin für ihre Beteiligung an dem Komplott, bei dem ein damals 93 Jahre alter Rentner beraubt wurde, hinter Gittern – der Haftbefehl wurde wegen des schlechten Gesundheitszustands der Frau  vorerst außer Vollzug gesetzt.

Nach den Plädoyers haben die Angeklagten in einer Gerichtsverhandlung das letzte Wort, und normalerweise ist von der Anklagebank selten mehr als ein Satz der Reue zu hören. Am Montag, bevor sich die 2. große Strafkammer des Landgerichts Kleve zur Urteilsberatung zurückzog, war dies anders. Monika G., angeklagt, mit zwei Komplizen einen zum Tatzeitpunkt 93 Jahre alten Mann aus Emmerich ausgeraubt zu haben, sprach mehr als zehn Minuten und konnte erst durch ihren Anwalt, den Strafverteidiger Gerhard Thien aus Essen, wieder beruhigt werden.

„Verdammt ungerecht“ finde das, was im Gerichtssaal passiert sei. „Die ganze Sache“ habe sie dermaßen mitgenommen, dass sie „ohnehin schon kaputt“ sei. Mittendrin baute sie sich vor Staatsanwältin Kim Görtz auf und versuchte mit einem Foto zu belegen, dass sie während ihrer Haft misshandelt worden sei. Die Tat, die ihr vorgeworfen werde, passe gar nicht zu ihr: „Warum soll ich so etwas tun, ich bin doch ein guter Mensch.“

Von diesen Worten aber aber ließ sich die Kammer unter Vorsitz von Richter Gerhard van Gemmeren ebenso wenig beeindrucken wie zuvor vom Plädoyer ihres Anwalts. Der Verteidiger war die Staatsanwältin frontal angegangen: „Ich wunderte mich, als ich den Vortrag der Staatsanwältin hörte. Der wirkte so, als ob Sie bei der Beweisaufnahme nicht dabei gewesen waren.“ Dann brachte der Jurist sogar eine Weisheit an, die so wahrscheinlich nicht in den Kommentaren zum Strafgesetzbuch zu finden ist: „Dem größten Ganoven wird geglaubt, wenn er den anderen in die Pfanne haut.“

Das war in der Tat ein Problem für die 48 Jahre alte Kleverin, aber beileibe nicht das einzige. Denn nicht nur die beiden Mittäter hatten im ersten Prozess in dieser Sache ausgesagt, auch die Angeklagte selbst hatte sich gegenüber Polizei und Haftrichter zu dem Raub geäußert. Hinzu kamen viele Indizien – beispielsweise durch Handy-Ortung ermittelte Bewegungsprofile und abgehörte Telefonate -, so dass sich für die Strafkammer am Ende ein recht stabiles Bild ergab: „Man verabredete sich zu dritt, diesen Mann auszuplündern“, so das Fazit von Richter van Gemmeren.

Dieser Mann, das war der wohlhabende Senior aus dem Emmericher Ortsteil Praest, der über die Zeitungsanzeige „Suche liebe Frau mit Auto“ an das Trio aus Kleve geraten war. Die drei Klever verabredeten, einen Pudding mit Schlafmittel zu versetzen und diesen dem Rentner bei einem Vorstellungsgespräch zu verabreichen. Die Süßspeise war als „Überraschung“ angekündigt worden. Nachdem der Rentner noch am Esstisch wegsackte, durchsuchte eine Komplizin die Wohnung und machte reiche Beute – 12.000 Euro und 8500 tschechische Kronen sowie eine Bankkarte, mit deren Hilfe wenig später weitere 2000 Euro abgehoben werden konnten.

Im Blut des Opfers konnten später Spuren zweier Schlafmittel nachgewiesen werden, die Wirksubstanz eines der beiden Mittel findet sich in frei verkäuflichen Tabletten der Marke „Schlafsterne“. Dieses Medikament nahm die Angeklagte. Auch 1500 Euro aus der Beute stellte die Polizei in der Wohnung von Monika G. sicher – allerdings erst, als sie selbst die Ermittler auf das Versteck hingewiesen hatte.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte sich eines schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht habe. Die Haftstrafe wurde mit fünf Jahren und neun Monaten etwa in der Region bemessen, die auch von der Staatsanwaltschaft gefordert worden war. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Antreten muss die Kleverin die Haft vorerst nicht – dazu ist ihr psychischer Gesundheitszustand viel zu angegriffen.

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