Jetzt sind die Pläne fürs »Kombibad« im Sternbusch öffentlich – es ist die komplette Zerhackung der bisherigen Freibad-Anlage, die allerdings – das muss man wohl konzedieren – so heute auch nicht mehr gebaut werden würde. Becken Nr. 7 ist das heute 50-Meter-Becken. Das bisherige Kinderbecken wird demnach eliminiert, stattdessen wird das nördlich des Olympiabeckens gelegene bisherige »Ich-kann-so-ein-bisschen-schwimmen«-Becken für die Kleinen umgemodelt. Die Diskussion ist eröffnet!
Hier findet man nun die Präsentation: http://www.kleve.de/www/sitzungsdienst.nsf/HTML/E1542F8F39B484A5C1257A78003002FA/$FILE/PPP%20B%C3%A4dersituation%20in%20Kleve_1.pdf
und den groben Terminplan der Baumaßnahmen:
http://www.kleve.de/www/sitzungsdienst.nsf/HTML/E1542F8F39B484A5C1257A78003002FA/$FILE/2012-09-20%20Terminplan.pdf
Das Finanzamt hat halt einen Ermessensspielraum, den kann es nutzen.
Möglicherweise will man aber auch bei der Bädergesellschaft einen höheren Verlust erzielen, da dieser ja gemäß Ergebnisabführungsbetrag vom Mutterunternehmen übernommen wird. Da das Mutterunternehmen bisher gute Ergebnisse erzielt und Steuern zahlt, kommt so eine Ergebnisminderung eventuell gar nicht ungelegen. Da braucht es dann einen guten Steuerberater um im Unternehmensgeflecht der Stadtwerke die Steuerbelastung „optimal“ zu gestalten.
@Messerjocke; die Frage ob man eine korrekte Berrechnung durchgeführt hat stellt sich für mich nicht. Nach mehr als 15 Jahren in der kaufmännischen Revision glaube ich sagen zu können, dass Zahlen aus Sicht der Auftraggeber richtig ermittelt werden. Ob das zu objektiv richtigen Zahlen führt, wage ich zu bezweifeln.
@HeinzS
Was politisch vom Finanzamt erwartet wird, ist klar.
Und jede staatliche Institution ist im Zweifel oft auch mal „politisch“.
Ich erinnere mich an ein Gespräch mit einem Münchner Rechtsanwalt. Er erläuterte mir, wie das Bundesverfassungsgericht sich vor einem „unerwünschten“ Urteil drückte:
Es wies die Klage seines Berliner Mandanten mit folgender Begründung ab: Det Kläger (nach meiner Erinnerung ca. 1980 geboren) hätte bis (ca.) 1960 klagen müssen. Nun sei er zu spät dran…
Also: Wo ein Willeist, da findet sich auch ein Weg … 😉
@KHO
Mit der Argumentation wird man es schwer haben,beim Finanzamt.
Bei dem Beispiel Hallenbad/Freibad,würde es im Aufwand gebucht,
zu einem negativen Jahresergebnis führen, mit entsprechendem
Verlustvortrag. In so einem Fall besteht das Finanzamt auf
Aktivierung,da will man dann doch lieber Steuern einnehmen.
Aus eigener Erfahrung!
Wenn die Bäder von der Stadt saniert würden,würde ich der Argumentation folgen,da im NKF der steuerliche Aspekt zu vernachlässigen ist,aber hier sind die Stadtwerke involviert.
KHO,…nur mit Zahlen läßt sich der Betrieb eines Bades nicht rechtfertigen.
Das steht außer Frage. Mich interessiert rein technisch, wie man in Berechnungen dazu kommt, dass eine augenscheinlich sinnvolle Zusammenlegung der Bäder, die über einen Nutzungszeitraum X (wie lange?) günstiger sein müsste, höhere laufende Kosten verursacht. Vielleicht liegt hier -was häufig zu beobachten ist- ein Fehler im Ansatz der ganzen Berechnung vor- irgend eine Vermischung von Abschreibungen, Laufzeiten, Zinsen, steigende Energiekosten, Personalkosten etc…
Alleine schon die Ersparnisse durch eine neue Heizanlage und eine Verbesserung des gesamten energetischen Systems, der Erlös aus dem Grundstück unten…
Egal, ohne Zahlen, die wir auch hier wohl nie erfahren werden, bleibt es bei dem, was uns die Medien vorrechnen und das -siehe die letzten Jahre Flughafen- macht mich nervös…
Sanierungsaufwand kann unter Umständen aktiviert werden, wenn die Sanierung zu einer über den ursprünglichen Zustand (= Zustand/Wert bei erstmaliger Aktivierung) hinaus führenden Verbesserung führt.
Dies ist im Einzelfall zu prüfen, ob es auf den Sternbusch/das Hallenbad zutrifft, kann man ohne Kenntnis der Sachlage und der geplanten Maßnahmen nicht beurteilen. Erfahrungsgemäß ist eine Erfassung als Aufwand wahrscheinlicher.
Aus rein wirtschaftlicher Sinn schaffen weder ein Neubau noch eine Sanierung mehr Wert, da der Wertsteigerung im Anlagevermögen eine Wertminderung im Eigen- oder Fremdkapital entgegen steht. Desweiteren wäre für eine Beurteilung einer Wertsteigerung zu prüfen, welcher Verkaufspreis für den Wertgegenstand -das Bad- auf dem freien Markt erzielt werden kann. Liegt dieser Marktpreis unter dem Wertansatz in den Büchern, könnte man über eine außerplanmäßige Abschreibung diskutieren. Dass der Marktpreis tendenziell unter Buchwert liegt, lässt sich aus dem defizitären Betrieb (Zuschüße 1,3 Mio EUR pro Jahr) leicht ableiten.
Aber wie schon mal gesagt, nur mit Zahlen läßt sich der Betrieb eines Bades nicht rechtfertigen. Der Betrieb eines Bades ist für eine Stadt/Gemeinde zumeist ein Zuschußbetrieb, wird aber zur Erhöhung der Attraktivität der Stadt genutzt.
Auch eine Sanierung wird aktiviert.
„Sicherlich mit ein Entscheidungskriterium: Sanierung ist in voller Höhe Aufwand und belastet das Ergebnis“
da würde ich mal widersprechen. eine sanierung wertet den bestand auf, schafft also einen mehrwert und ist in dieser höhe mit sicherheit nicht in voller höhe aufwand sondern wird auch nach und nach abgeschrieben, ganz ähnlich wie ein neubau.
ansonsten wäre es aber auch egal, einen neubau belastet das erbebins dann halt in kleinen häppchen über 1+x jahre und eine sanierung in einem großen happen nur im 1. jahr.
Soweit die Zahlen in den diversen Gazetten richtig sind, sehen die so aus:
Sanierung Hallenbad 6 Mio EUR
Sanierung Sternbusch 4,5 Mio EUR
Summe 10,5 Mio EUR
Neubau Hallenbad 10 Mio EUR
Sanierung Sternbusch 4,5 Mio EUR
Summe 14,5 Mio EUR
Der Vergleich hinkt ein wenig, da in den 4,5 Mio Sanierungskosten der Umbau mit drin ist. Ob der bei Variante 1 so erfolgen würde, ist fraglich. Aber besser geht’s ohne Details halt nicht.
Sicherlich mit ein Entscheidungskriterium: Sanierung ist in voller Höhe Aufwand und belastet das Ergebnis, einen Neubau kann man aktivieren und über die Nutzungsdauer abschreiben. Für den Kämmerer im Ergebnishaushalt also interessanter. Im Finanzhaushalt siehts dann eben anders aus.
Allerdings sollte man sich von den Zahlen lösen, denn dann rechnet sich gar keine Variante.
Was denn jetzt? Wenn ich alles so belasse wie es ist, ein altes Gammelhallenbad am Königsgarten und Freiluftkachelbecken im Sternbusch, diese energetischen Dinosaurier weiter betreibe und für hunderttausende oder sogar Millionen die gekachelten Becken und alte Rohre ständig saniere, dann ist das günstiger als ein Neubau, vereint an einem Standort, mit Edelstahlbecken, die mehr oder weniger wartungsfrei sind, einem Neubau, der sogar insgesamt weniger Fläche bietet?
Denn, wenn dem so wäre, was zum Teufel soll dann das Ganze?
@Klepeter
Ich würde mich auch nie mit fremden Federn schmücken. Ich wollte nur deutlich machen, dass diese Art der Argumentation für mich persönlich grober Unfug ist.
Dass die Ratsmitglieder so argumentieren (müssen?) ist mir klar, wie will man sonst dem kritischen Bürger erklären, warum er was bekommt das er nicht will, und dafür auch noch mehr zahlen soll.
@rd
Wieso würde die Anlage in dieser Form heute nicht mehr gebaut?
Was mich am Umbau am meisten stört, ist, dass das Olympia72-Flair dann wohl ganz weg ist. Und der Verzicht auf den 10m-Turm. Dann muss man wohl das Sprungbecken nicht so tief bauen. Kommt das jetzige denn dann weg?
Weg ist es auch teilweise jetzt schon durch den Anstrich, aber der liess sich möglicherweise aus Bautechnischen Gründen nicht vermeiden. Die Farben passen aber gar nicht.
Schön ist aber, dass man zumindest die Form der im Sternbusch damals eingesetzten 45°-Zaungitter an der Klinkerwüste Spoykanal wiederverwendet hat, – wenn auch unlackiert.
🙂
Ich phantasiere ab und zu davon, es würden die Olympischen Sommerspiele in die Euregio Maas-Rhein-Waal -von Lüttich bis Arnhem – geholt. Mit Austragung des Wassersports im Sternbusch. Die Kulisse wäre absolut perfekt.
Ein Traum. Aber ein schöner. 🙂
@Leser, die Ironie ist aber nicht von Dir. Die Aussage habe ich von einem Klever Ratspolitiker im gleichen Zusammenhang ganz ohne Ironie vernommen.
@Messerjocke
Nein, der Bericht der RP ist nicht falsch. Es wurde bisher in allen Berichten bestätigt, dass das neue Bad teurer werden würde als die alte Lösung.
ABER
*Ironie an*
Im Gegenzug erhält der Klever Bürger ein SUPER-Kombi Bad. Es werden also Sachwerte geschaffen, die nebenbei auch noch das Image der Stadt bessern. Seien wir also froh, dass ein so tolles, neues, teures Bad gebaut wird.
*Ironie aus*
Auch im Sportausschuss wurden keine konkreten Bewertungskriterien und Bewertungen der fünf von der Stadtplanung untersuchten möglichen Standorte einsehbar gemacht. Offenkundig interessiert dies die Klever Politik auch nicht. Bzw. man vertraut dem Urteil der in der Stadtwerke-AG beteiligten Ratsmitglieder.
Im Grunde finde ich die Standortentscheidung und die genannten (allgemeinen) Gründe ja nachvollziehbar. Aber in der vorletzten Sportausschusssitzung wurde behauptet, dass der Standort allein vom Rat festgelegt wird.
Da sollte der Rat doch ein wenig mehr Einsicht in die Hintergründe der andernorts getroffene Entscheidung erhalten.
Mir kann man diese ja verweigern, so auch auf meine Nachfrage nach der Ausschusssitzung. Aber die Ratsmitglieder scheinen gar kein Interesse zu haben, sich ein eigenständigeres Urteil zu bilden. Vielleicht wissen sie aber auch, dass Vertrauen in die Entscheider angemessen ist.
Mir wurde zugesagt, dass die vorgestellte Präsentations-Datei auch im Internet als Anlage zum Protokoll veröffentlicht wird. Dort finden sich in einer Tabelle einige Zahlen der jährlichen Kosten bei verschiedenen Neubau- bzw. Sanierungsvarianten. Sonderlich ins Details gingen diese aber nicht. Angesprochen in der Sitzung wurden nur die Gesamtsummen.
Weitere Information scheint auch nicht beabsichtigt. (Es sei denn, man wird dazu „gezwungen“.) Die Stadtwerke haben (aus nachvollziehbaren Gründen) wenig Interesse daran, dass genauere Hintergrundzahlen usw. öffentlich werden. Und die Klever Politik scheint dies nicht einfordern zu wollen.
Es ist ja gut möglich, dass das Finanzamt (wie andernorts wohl geschehen) die Quersubventionierung innerhalb der Stadtwerke nicht akzeptieren wird. Für diesen Fall hat Herr Haas wohl das Scheitern der Kombi-Bad-Pläne angekündigt. Aber mit solchen Szenarien beschäftigt man sich öffentlich (noch) nicht. Ich erwarte auch die „Einsicht“ des Finanzamts… 😉
@Beobachter
Im Sportausschuss wurde auch gesagt, dass der Begriff „Super-Bad“ unangemessen und von den Beteiligten nicht verwendet worden sei. Es sei ein Kombi-Bad.
Daraufhin warf ein Bürger (der 1.) ein, dass es ein „Super-Kombi-Bad“ sei… 😉
Interessant fand ich auch, als der Bürgermeister („Gute Politik wird meist nur mit Schweigen begleitet“) anerkennendes Klopfen für die Arbeit der Lenkungsgruppe einforderte und wohl nur einer (Herr Bay?) kurz klopfte…
Zum Abschluss was Positiveres. Mein Fazit:
Die dargestellten „Vorplanungen“ (Wasserflächen u.ä.) machen auf mich einen recht sinnvollen und angemessenen Eindruck.
Insofern „klopfe“ ich hier für die Arbeit der Arbeitsgruppe. 😉
Die alte Anlage ist doch zu sehen! Becken 7 ist das bisherige 50m-Becken. Beim Becken 9 sieht man oben von links das 1m-Brett, den 3m-Turm und den großen Sprungturm.
Becken 8 ist das größere Nichtschwimmerbecken.
Das alte kleine bzw. flachere Nichtschwimmerbecken ist links neben 8 und 9 gestrichelt zu erkennen.
Zumindest soweit erst mal…
SUPER – nicht Kombi, Ralf.
… selbst wenn es jetzt plötzlich nur noch als „Kombi“ bezeichnet wird, weil das Attribut „SUPER“ nach den Skizzen und Größenangaben eher lächerlich scheint …
Toll! Das ist immer noch mehr, als andere Städte gleicher Größe. Schade nur, dass es nicht mit der Gemeinde Bedburg-Hau zusammen geplant wird. Weil wegen Zukunft und so…
Interessant wäre, wenn jemand die bestehende Anlage in diese Zeichnung hinein skizzieren könnte.
Zudem fehlen zur Diskussion einige, nein ALLE Parameter, wie z.B. Kosten/Fläche. Zudem, welche Kosten haben welchen Anteil in welcher Höhe an den Gesamtkosten (Personal, Heizung, Versicherung, Abschreibungen etc.)? Kann man das irgendwo einsehen?
So bringt das jedenfalls nichts.
Ãœbrigens scheint sich im Bericht der RP ein Fehler eingeschlichen zu haben. Dort werden die Unterhaltskosten für das neue Bad höher angegeben, als für die aktuelle Konstellation mit getrennten Standorten. Das kann doch nicht sein, oder?