Der Tod von Buchnummer 456/18/0: Was geschah am 17. September in Zelle 143 der JVA Kleve?

Das „Vollstreckungsblatt“ von Ahmed Amed

(Aktualisiert und ergänzt)

Am heutigen Montag veröffentlichte das Justizministerium des Landes NRW einen 60-seitigen Untersuchungsbericht, der – weitestgehend aus der Feder des Klever Leitenden Oberstaatsanwalts Holger Schönwitz – erstmals eine Gesamtschau auf die Ereignisse liefert, die am 17. September zum Tod eines syrischen Staatsbürgers führten, der zu Unrecht im Gefängnis war. kleveblog dokumentiert anhand des Berichts die Folge der Ereignisse von dem Anruf bei der Polizei in Geldern bis zu dem Tag, an dem der 26 Jahre alte Syrer in der Bochumer Klinik an den Folgen des von selbst gelegten Brandes in Zelle 143 der Klever JVA verstarb – drei Tage, nachdem die Verwechslung erkannt worden war.

Der vollständige Bericht der Landesregierung ist online als PDF-Dokument abrufbar: „Todesfall in Folge eines Brandes in der JVA Kleve

6. Juli, 15:26 Uhr: Polizeibeamte der Wache Geldern werden zu einer Kiesgrube am Hartefelder Heideweg in Geldern gerufen. Vier Frauen geben an, von dem – dort noch anwesenden – Mann „auf sexueller Grundlage beleidigt“ (wie das in der Juristensprache heißt) worden zu sein. (In Presseberichten war zu lesen, der Mann habe die Frauen „mit Blicken ausgezogen“ und an Masturbation erinnernde Handbewegungen ausgeführt.) Die Beamten belehren den Mann, der keine Angaben zur Sache macht und sich nicht ausweisen kann.

Nach 50 Minuten korrekt identifiziert

16:24 Uhr: Mit Hilfe des Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystems (Fast-ID) wird der Mann auf der Polizeiwache Geldern als namentlich bekannter syrischer Staatsangehöriger identifiziert. Eine elektronische Abfrage im System INPOL/Viva ergibt zwei Ausschreibungen zur Festnahme (Verfahren 2107 Js 601/16 und 3104 Js 328/15) der Staatsanwaltschaft Hamburg. Einer der beiden Kriminalbeamten, die mit dem Fall in der Wache Geldern betraut sind, vermerkt im Hinblick auf die in der Fahndung erfasste Ersatzfreiheitsstrafe, dass der Syrer angegeben habe, das Geld nicht beibringen zu können. Die tatsächlich gesuchte Person hat in den Unterlagen als Staatsangehörigkeit „malisch“ und als Geburtsort „Tombouctou“ vermerkt, für den mittels Fast-ID identifizierten Mann auf der Wache in Geldern finden sich die Angaben „syrisch“ und „Aleppo“. Die Führungspersonalien des tatsächlich gesuchten Mannes, zu denen ein Lichtbild gehört, das einen dunkelhäutigen Mann zeigt, werden durch die Beamten nicht überprüft („nach derzeitigem Erkenntnisstand“, heißt es in dem Bericht). Aufgrund einer Ähnlichkeit mit einem Täter einer angezeigten Vergewaltigung fertigen die Beamten Fotos des Mannes an, um den Ermittlungsvorgang fortzuführen. 

18:06 Uhr: In Emmerich wird eine Leiche gefunden. Da dieser Einsatz Vorrang hat, werden die Maßnahmen zur Überprüfung der Identität des Syrers in der Wache Geldern durch die Beamten abgebrochen.

18:12 Uhr: Ein Beamter aus Geldern unterrichtet per Fax das Landeskriminalamt Hamburg und erbittet die Übersendung der Haftbefehle. In dem Fax weist der Beamte darauf hin, dass die Person auch unter „Ago, Tombouctou Ana“ und „Ago Tombouctou“ geführt wird.

18:32 Uhr: Das Landeskriminalamt Hamburg übermittelt die Haftbefehle, in denen neben den malischen Namen auch der des Syrers vermerkt ist. 

„Suizidgefahr… Der Gef. darf nicht allein bleiben.“

21:10 Uhr: Der Syrer wird in die JVA Geldern-Pont überführt. Er wird mit den von der Polizei festgestellten syrischen Personalien und zudem mit dessen vermeintlichen Alias-Namen (die Personalien des Mannes aus Mali erfasst). (In Wahrheit war es genau andersherum: Der Mann als Mali nutzte die Personalien des Syrers als Alias-Namen.)  Er wird nach telefonischer Rücksprache mit dem JVA-Arzt in einem besonders gesicherten Haftraum untergebracht und hat den Vermerk: „Suizidgefahr. Gemeinschaft mit zuverlässigen Gef. Der Gef. darf nicht allein bleiben. Sicherungsmaßnahmen beachten!“

9. Juli (drei Tage nach der Festnahme): Der Anstaltsarzt führt die Aufnahmeuntersuchung durch. Er wird als vollzugstauglich eingestuft, allerdings für suizidgefährdet gehalten. Deshalb spricht er sich gegen eine Einzelunterbringung aus.

10. Juli: Eine Polizeibeamtin zeigt der Frau, die die Vergewaltigung angezeigt hatte, die Lichtbilder des Syrers. In der weiteren Vernehmung sagt die Frau, dass sie die Vergewaltigung nur vorgetäuscht habe. Die Sachbearbeiterin der Polizei informiert die JVA in Geldern. Das bedeutet, dass der Syrer in eine andere Haftanstalt verlegt werden kann. Das Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung gegen Syrer (Az. 203 Js 375/18) bei der Staatsanwaltschaft Kleve wird – später – wegen erwiesener Unschuld eingestellt werden.

10. Juli, 15:24 Uhr: Der Syrer wird der JVA Kleve zugeführt. Dort wird er unter der Buchnummer 456/18/0 mit denselben Personalien wie in Geldern erfasst.

11. Juli: Der Syrer wird durch den Anstaltsarzt der JVA Kleve untersucht. Seine Beurteilung: „vollzugstauglich: ja; Bedenken gegen Einzelunterbringung; Suizidgefährdung: ja; Bemerkungen: Beobachtung 15 Min.“

„Seit drei Jahren in Deutschland, die meiste Zeit in Mönchengladbach“

13. Juli: Ein Mitarbeiter des Sozialdienstes der JVA Kleve fertigt einen Vermerk über das Zugangsgespräch mit dem neuen Insassen. Demnach sei er Kriegsflüchtling aus Syrien, halte sich seit drei Jahren in Deutschland auf und habe die meiste Zeit in einer Flüchtlingsunterkunft in Mönchengladbach gelebt. Suizidgedanken würden negiert und seien auch nicht erkennbar.

19. Juli: Der Syrer beantragt die Aufhebung der Beobachtung.

20. Juli: Bei der JVA Geldern geht ein Aufnahmeersuchen der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen eines der beiden Delikte aus Hamburg ein. Es wird nach Kleve weitergeleitet. Darin werden neben den Personalien des malischen Staatsangehörigen weitere Personalien angegeben: „geboren am 01.01.1992 in Nouakchott, Staatsangehörigkeit: mauretanisch“.

130 Tagessätze je 5 Euro

27. Juli: Das zweite Aufnahmeersuchen aus Hamburg geht in Kleve ein. Wieder mit denselben Personalien. In dem mit übersandten Urteil des Amstgerichts Reinbek heißt es, wegen der Diebstahlsdelikte sei eine Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen je 5 Euro verhängt worden. Ebenfalls an diesem Tag geht ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 20.07. bei der JVA ein, in dem gefragt wird, „ob dort Nachweise über die dort geführten Personalien des Verurteilten vorliegen“. Gegebenenfalls werde um Übersendung von Kopien gebeten.

2. August: Der Anstaltsarzt schreibt anlässlich des Antrags in seine Beurteilung: „Bedenken gegen Einzelunterbringung? nein; Suizidgefährdung? nein“.

3. August: Die Anstaltspsychologin weist auf die ursprünglich gewählte Frist bis zum 30. August für eine erneute Beobachtung hin. Diese sei bewusst gewählt, um eine hinreichend verlässliche Beobachtungsgenauigkeit zu erlangen. Die Sicherungsmaßnahmen bleiben in Kraft.

„… hier liegen keine Nachweise vor“

6. August: Das Schreiben vom 20.07. wird im Original zurück nach Hamburg geschickt. Darauf wird handschriftlich vermerkt: „urschriftlich zurück: hier liegen keine Nachweise vor“. Die Rückmeldung geht am 9. August in Hamburg ein.

29. August: Der Syrer beantragt erneut die Aufhebung der besonderen Beobachtung.

„… eine Menge kaum nachvollziehbarer Angaben“

3. September: Die Anstaltspsychologin spricht aufgrund des Antrags erneut mit dem Syrer. Dieser sei freundlich und auskunftsbereit gewesen und habe „eine Menge kaum nachvollziehbarer Angaben zur Person“ gemacht und Folgendes erklärt: „Er habe seinen Namen immer korrekt mit Ahmad Amad angegeben, geboren sei er am 13. Juli 1992 – alle anders lautenden Angaben seien auf fehlerhafte Protokolle der Polizei zurückzuführen. Die Daten aus dem Urteil zu I. seien ihm allesamt unbekannt, das Urteil betreffe ihn nicht. Er kenne den Namen Amedy Guira nicht, sei nie in Hamburg oder Braunschweig gewesen – schon gar nicht zu der dort angegebenen Tatzeit – da sei er noch gar nicht in Deutschland gewesen usw. usf.“  Hinweise auf Suizidalität seien nicht zu erkennen. 

4. September, 9:30 Uhr: Die „besondere Beobachtung“ wird aufgehoben. Der Syrer beantragt in der Folgezeit die Teilnahme an Sportgruppen. Die wird ihm gestattet.

17. September, wenige Minuten nach 19 Uhr (Einschätzung des Brandsachverständigen): In Zelle 143 der Klever JVA, in der der Syrer untergebracht war, bricht ein Feuer aus. Der Syrer entzündete vermutlich mit einem Einwegfeuerzeug eine Rolle Toilettenpapier und legte die in einen Haufen Textilien auf seiner Matratze. 

Gegensprechanlage 9 Sekunden aktiv

19:19 Uhr: Der Syrer betätigt die Gegensprechanlage seiner Zelle, die auch ein Lichtsignal auslöst. Die Auswertung der Daten zeigt, dass der Kanal für neun Sekunden geöffnet war. Der Bedienstete (der den Ruf entgegennimmt) lässt zu diesem Zeitpunkt einen JVA-Insassen ein Telefonat führen, welches er pflichtgemäß mithört. Der Bedienstete teilt dem Syrer mit, dass er noch ein Telefonat zu führen habe und sich später melden werde. Da von der Gegenseite keine Reaktion kaum, quittierte (beendete) der Bedienstete den Ruf.

19:23 Uhr: Der JVA-Bedienstete alarmiert die Feuerwehr. Nicht ersichtlich aus dem Bericht wird, ob der JVA-Bedienstete davor oder danach die Zellentür öffnete. Der Syrer läuft heraus. Er wird ins Klever Krankenhaus eingeliefert und dann mit dem Rettungshubschrauber zu einer Spezialklinik nach Duisburg geflogen.

19:25 Uhr: Der Brand ist durch die JVA-Bediensteten weitestgehend abgelöscht. 

19:54 Uhr: Ein Streifenwagen der Polizei erhält den Auftrag, sich wegen einer Rauchentwicklung in die JVA zu begeben. Ab 20:30 Uhr führen sie eine Besichtigung des Brandortes durch und fertigen 34 Lichtbilder sowie eine Handskizze an. Die Zelle wird versiegelt: „Der Brandort ist beschlagnahmt. Betreten verboten!“

Ermittlungsverfahren wegen schwerer Brandstiftung

18. September: Die Staatswaltschaft Kleve leitet gegen den Syrer unter dem Aktenzeichen 103 Js 786/18 ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Brandstiftung ein.

24. September: Wegen einer dramatischen Verschlechterung des Gesundheitszustandes wird der Syrer von Intensivstation für Schwerbrandgeschäfigte der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Duisburg zur BGU Bergmannsheil nach Bochum verlegt. Ebenfalls am 24. September geht bei der Polizei in Geldern ein Schreiben der für eines der beiden Hamburger Verfahren zuständigen Rechtspflegerin ein. Sie fragt, „aufgrund welcher Erkenntnisse die dort geführten Personalien des Verurteilten geführt werden“. Um die Übersendung von Nachweisen wird gebeten. Ein Beamte des Bezirksdienst überprüft die Anfrage und findet heraus, dass zu der INPOL-Abfrage des Syrers auch der Datensatz des Mannes aus Mali ausgeworfen wird (weil den Namen des Syrers als Aliasnamen verwendet). Aufgrund dieser Unstimmigkeiten leitet der Beamte das Schreiben an die Fahndungsfachdienststelle des 3. Kriminalkommissariats weiter. 

Das KK 3 prüft – und entdeckt die Verwechslung

26. September: Das KK 3 überprüft die Sache. Abgefragt wird: „AHMED, * 01.01.1992“. Es gibt zwei Treffer. Einen für den Syrer, einen für den Mann aus Mali. Für den Syrer lagen jedoch zum 6. Juli keine Fahndungsnotierungen vor. Das für den Mann aus Mali, nach dem gefahndet wird, hinterlegte Lichtbild einer dunkelhäutigen Person macht erstmals die Verwechslung offenbar.

16:05 Uhr: Die Kriminalbeamtin der Fahndungsfachdienststelle unterrichtet per Fax die Staatsanwaltschaft Hamburg über die festgestellte Personenverwechslung. Um Entlassung aus der Haft wird ersucht. 

17:30 Uhr: Staatsanwalt Neifer wird durch den Leiter der Direktion Kriminalität der Polizei Kleve, Kriminaldirektor Gricksch, über die Personenverwechslung informiert. 

27. September: Die Staatsanwaltschaft leitet gegen sechs Polizeibeamte, die an der Festnahme und Identifizierung des Syrers beteiligt waren, ein Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung ein (414 Js 613/18).

29. September, 4:10 Uhr: Der Syrer erliegt im Krankenhaus Bergmannsheil in Bochum seinen durch den Brand erlittenen Verletzungen. 

Veröffentlicht am
Kategorisiert in Alles

Deine Meinung zählt:

30 Kommentare

  1. 29

    Sozialpolitische grüße aus Berlin Knastschadenkollektiv, wir sind im Bereich ärztliche Versorgung hinter Gittern zuständig und kämpfen seit Jahren gegen die Abschaffung der Einarztpolitik hinter Gittern und ihre Filgen! Verhungert, Rasmane Koala in der JVA Bruchsal, Willie in der JVA Bruchsal an AIDS bis zum letzten Atemzug in seiner Zelle mit über 20 Liter Wasser in seinem Bauch! Wir haben am 18.10.2015 den ersten Gedenktag für die Toten hinter Gittern veranstaltet! Wir erhalten seit Jahren gegen die ärztliche Versorgung hinter Gittern Unterstützung von Rechtsprofessoren/ innen und andere Juristen, Anwälte / innen usw.!✊🖤 Im März war ich als Experte bei der 10. Europäischen Gesundheitsfürsorge hinter Gittern in Bonn vom 20-22.2019 eingeladen und auch bei den Anti Knast Tagen in Berlin vom 23-27.10.2019 eingeladen und am 27.10. eine Informationsveranstaltung gegeben über die ärztliche Versorgung hinter Gittern und ihre Einarztpolitik, die nur Opfer schafft!!! Ich wurde seit Anfang Oktober von einer Journalistin der Süddeutschen begleitet, sie werden eine Biographie über meinen Kampf gegen die ärztliche Versorgung hinter Gittern und ihre Folgen! Von der Forderung, Rauchmelder in den Zellen einzubauen sowie Seelsorgetelefon… Nichts… Auch die Abschaffung der Einarztpolitik hinter Gittern abzuschaffen, die nur Todesfälle und chronisch kranke Menschen entlässt!! Werden Grundsätzlich ignoriert, als Mitbegründer der Gefangenengewerkschaft und ehemaliger Landessprecher NRW (2014/15) war ich bzw. Anfang 2015 war ich in jeder deutschen Tageszeitung, noch Heute wird unsere Arbeit fortgesetzt! Dazu bin ich der Mitautor des Buches Wege durch den Knast, Assoziations Verlag Berlin ( s.S.7) ! Dazu kommt Anfang 2020 das Buch heraus über die krassesten Ärzte hinter Gittern ! Wir möchten euch einladen uns unter unsere Facebook Seite zu Besuchen moussa.massoud.351 oder Beratungsagentur Knastschadenkollektiv im Jan.2020 sind wir auch mit eigener Seite Online! Wir Helfen Familien und ihre Angehörigen bei Opfern hinter Gittern, Kostenlos natürlich freuen wir uns über jede Spende ihr könnt uns auch eine Mail schreiben für mehr Infos schmitzandre62@gmail.com Auch können Sie mich Einladen für Vorträge über Sucht, über Haft und alle weiteren Themen zu ärztlichen Versorgung hinter Gittern und ihre Folgen einladen! Auch im Fall Ahmad Amad haben wir 2018 eine Hilfsorganisation bei Facebook eingerichtet!✊🖤🕯🔥🥀👏👏‼️‼️‼️👊⚖️Wir freuen uns über jede Anfrage auch Interviews zum Thema ärztliche Versorgung hinter Gittern ! Mit sozialpolitischen Grüßen Andre`Moussa Knastschadenkollektiv ✊🖤

     
  2. 27

    Hallo,

    für Interessierte:

    heute, 6.Dezember, 21:45 Uhr im ARD Fernsehen ein Bericht darüber. Gutachter zweifeln das bisherige Gutachten an.

    Benno

     
  3. 25

    Lieber Schachtelhalm, das ist mir alles bekannt, aber hier nochmal ausgeführt ist auch gut, danke. Ich hatte allerdings den Ãœberblick über die Bezüge verloren. Sie wahrscheinlich nicht. Deshalb würde ich mich freuen, wenn Sie meine Anmerkungen mit Fragezeichen in Post 21 kurz beantworten könnten. Vorschlag: Einfach den Text aus meinem Post 21 kopieren und Ihre Antworten hinter das jeweilige Fragezeichen schreiben. Vielen Dank!

     
  4. 24

    Dieser Mensch hätte unbedingt psychologisch unterstützt werden müssen.

    Auch diese „Buchnummer“ hatte eine Seele, die wie viele andere Menschen, für uns unfassbare, Kriegssituationen erleben musste.

    Möge seine Seele nun endlich Ruhe finden!

     
  5. 23

    @chewgum:

    Es ist keine Seltenheit, dass Alias-Personalien bei auswärtigen hier Aufhältigen existieren. Diese wurden oftmals bei Einreise, gerne in Verbindung mit einer syrischen Staatsangehörigkeit (Schutzstatus!) angegeben. Es handelt sich um die dann zur Identifizierung durchgehend verwendeten Personalien (obwohl sie, wie sich später herausstellt, FALSCH sind). Dass man den Mann per Fast-ID als den Syrer identifiziert hat, bedeutete noch nicht ohne weiteres, dass er nicht auch der (mutmaßlich) malische Staatsangehörige sein konnte, nach dem mit den Haftbefehl gesucht wurde (und der teilweise den Namen und Geburtsdatum des Syrers als Alias-Daten verwendete).
    Problem: Für die Ermittlungsbehörden ist es nicht leicht, konsequent weiter offenkundig falsche Personalien zu verwenden, um keine Verwirrung zu stiften. Dies umso mehr, als die Meldeämter die Personalien in ihren Systemen später meist korrigieren…

    Dies nur zum Verständnis, wie ein solcher Vorgang überhaupt möglich war. Man hätte aber tatsächlich einfach die Lichtbilder vergleichen können, müssen.

    P.S.: Dass er in Gewahrsam und später in Haft blieb, hatte mit dem „Sexualdelikt“ nichts mehr zu tun (so gravierend war das wohl nicht, dass es Untersuchungshaft gerechtfertigt hätte), sondern mit den vorliegenden Haftbefehlen.

     
  6. 22

    @20
    Der Beschuldigte war in der Vergangenheit schon wegen sexueller Belästigung aufgefallen.

    Ausserdem WOLLTE sich der Verdächtige nicht zum aktuellen Fall äußern, er konnte schon.

    Und 3. Warum sollten die 4 Frauen lügen? Unwahrscheinlich und reinste Spekulation.

    Ihre Sichtweise sei Ihnen natürlich gegönnt. Meine bilde ich mir aber ungern anhand von unwahrscheinlichen Spekulationen insofern kommen wir da nicht zusammen. Macht aber nichts

     
  7. 21

    Ich blick nicht ganz durch … habe Anmerkungen in Großbuchstaben in den Text von rd geschrieben, teilweise mit Fragezeichen:

    16:24 Uhr: Mit Hilfe des Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystems (Fast-ID) wird der Mann auf der Polizeiwache Geldern als namentlich bekannter syrischer Staatsangehöriger identifiziert (=RICHTIGE IDENTIFIZIERUNG). Eine elektronische Abfrage im System INPOL/Viva ergibt zwei Ausschreibungen zur Festnahme (Verfahren 2107 Js 601/16 und 3104 Js 328/15) der Staatsanwaltschaft Hamburg (FÃœR WEN?). Einer der beiden Kriminalbeamten, die mit dem Fall in der Wache Geldern betraut sind, vermerkt im Hinblick auf die in der Fahndung erfasste Ersatzfreiheitsstrafe, dass der Syrer (DER IN HARTEFELD FESTGENOMMENE?) angegeben habe, das Geld nicht beibringen zu können. Die tatsächlich gesuchte Person (MANN AUS MALI) hat in den Unterlagen als Staatsangehörigkeit „malisch“ und als Geburtsort „Tombouctou“ vermerkt, für den mittels Fast-ID identifizierten Mann auf der Wache in Geldern finden sich die Angaben „syrisch“ und „Aleppo“. Die Führungspersonalien des tatsächlich gesuchten Mannes (MANN AUS MALI), zu denen ein Lichtbild gehört, das einen dunkelhäutigen Mann zeigt, werden durch die Beamten nicht überprüft („nach derzeitigem Erkenntnisstand“, heißt es in dem Bericht). Aufgrund einer Ähnlichkeit mit einem Täter einer angezeigten Vergewaltigung (WER?) fertigen die Beamten Fotos des Mannes an, um den Ermittlungsvorgang fortzuführen.

    18:12 Uhr: Ein Beamter aus Geldern unterrichtet per Fax das Landeskriminalamt Hamburg und erbittet die Ãœbersendung der Haftbefehle. In dem Fax weist der Beamte darauf hin, dass die Person (WER?) auch unter „Ago, Tombouctou Ana“ und „Ago Tombouctou“ geführt wird.

    18:32 Uhr: Das Landeskriminalamt Hamburg übermittelt die Haftbefehle (FÃœR EIN UND DIESELBE PERON = MANN AUS MALI?), in denen neben den malischen Namen auch der des Syrers vermerkt ist.

     
  8. 20

    @19. pd

    Wer hat denn bis jetzt festgestellt, ob die Frauen die Wahrheit sagten? Selbst der Beschuldigte konnte sich überhaupt nicht dazu äußern.

    Ich finde, es ist nicht am Thema vorbei ………. aber die Sichtweisen stehen natürlich jedem Menschen, der nicht direkt involviert ist, frei. Dafür sind Diskussionen da.

     
  9. 19

    @15 ???
    Was Sie zitieren ist doch völlig am Thema vorbei. Die Unschuldsvermutung heißt nicht, dass jemand nicht eingesperrt werden darf. Auch stellt die hier überhaupt niemand in Frage, genauso wie niemand behauptet, er hätte schuldig und verurteilt im Knast gesessen.

    Ja, er hat unschuldig gesessen und trotzdem nein, das hat nichts mit dem Unrechtsstaat Türkei gemein. Zu unterstellen, „dass man einfach mal weggesperrt ist, obwohl man ganz gesetzesgetreu gelebt hat!“ passt in diesem Fall sicherlich nicht!

    Die Polizei hat auf einen Hilferuf von 4 Frauen reagiert und jemanden mitgenommen, der am Baggersee 1. sexuell belästigt hat und auf den 2. die Täterbeschreibung eines angezeigten (syrischen) Beschuldigten in einem Vergewaltigungsfall passte und der 3. polizeibekannt war (Körperverletzung und nochmal Beleidigung sexueller Art in der Vergangenheit). ZUSÄTZLICH dazu kamen noch die „Verwechslungs“haftbefehle auch Hamburg.

    Den Beamten ist zunächst also kein Vorwurf zu machen denn selbst wenn Sie die Verwechslung sofort bemerkt hätten dann bleibt die angezeigte Vergewaltigung und das einschlägige Verhalten am Baggersee… oder andersherum, wenn jemand sich Frauen so gegenüber verhält und dann noch Ähnlichkeit mit einem vermeintlichen (syrischen, nicht afrikanischen) Vergewaltiger hat, dann muss der festgesetzt werden.

    Der Polizei/Justizskandal beginnt erst mit dem entlarven der Falschaussage des angeblichen Vergewaltigungsopfers, danach hätte der Mann natürlich sofort auf freien Fuß gesetzt werden müssen aber bis dahin ist es eine Verkettung von selbst Schuld (Baggersee) und verwerflichem/kriminellen Verhalten der Frau die die Vergewaltigung falsch angezeigt hat.

     
  10. 18

    @rd Ja, stimmt, das geht aus den Angaben oben hervor.

    Der entscheidende Fehler war: „Die Führungspersonalien des tatsächlich gesuchten Mannes, zu denen ein Lichtbild gehört, das einen dunkelhäutigen Mann zeigt, werden durch die Beamten nicht überprüft“

     
  11. 17

    Die Festnahme war richtig, weil 4 Frauen der Polizei ein Delikt gemeldet hatten und der Mann sich nicht ausweisen konnte. Seine wahre Identität stand allerdings 50 Minuten nach der Festnahme fest. Er war zweifelsfrei Syrer und konnte nicht der gesuchte Mann aus Mali sein.

     
  12. 16

    @??? Der Mann wurde fälschlicherweise als eine zur Festnahme ausgeschriebene Person identifiziert. Der damaligen (im Nachhinein falschen) Logik folgend war die Festnahme richtig.

     
  13. 15

    @13. pd

    – Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948
    – Europäische Menschenrechtskonventionen (EMRK) Art. 6 Abs. 2

    Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

    Nach öffentlich bereitgestellten Informationen war dieser Mensch nicht einmal angeklagt. Da er keinen Kontakt zur Außenwelt hatte, geschweige denn zu seiner Familie, Freunden und auch zu keinem Anwalt, wusste anscheinend niemand, wo er war. Er hatte nie die Gelegenheit, sich selber offiziell über die Vorwürfe zu äußern.

    Er war also unschuldig inhaftiert.

    Sind wir hier in Erdoganien gelandet?

     
  14. 14

    Ein Fall, der nochmal klar macht, dass Verwechslungen ausgeschlossen werden müssen, z.B. in einem mehrstufigen Prüfverfahren. Die Ausführungen zum 3. September geben mir zu denken – Suizidalität ist nicht immer einfach in einem Gespräch festzustellen, aber warum hat die Psychologin sich mit den Angaben des Mannes zu seiner Person nicht umgehend an die JVA-Leitung gewendet? Vielleicht, weil sie sich statt einer Verwechslung eher vorstellen konnte, dass ein JVA-Insasse bestreitet, der Gesuchte zu sein?

     
  15. 13

    @11

    Das ist so nicht richtig. Die „Festnahme“ erfolgte, weil der Mann 4 Frauen penetrant belästigt hat. Anschreien seitens der Frauen, er solle aufhören und weggehen, hat nicht geholfen und so wurde die Polizei gerufen.

    Zusätzlich zu der Beleidigung auf sexueller Grundlage kommt dann eine Ähnlichkeit mit einem angezeigten Vergewaltiger. Ausserdem gibt die Akte noch Körperverletzung und Drogendelikte her. Dazu kommen dann noch die Sachen aus Hamburg, bei denen allerdings recht schnell klar hätte sein müssen dass eine Verwechslung vokriegt.

    Auch ohne Hamburg müssen da bei der Polizei alle AlarmGlocken klingen, ist schon verständlich.

    Alles in allEM würde ich nach jetzigem Wissensstand Chewgums Einschätzung teilen: viele unglücklichE Verkettungen, viel hätte wenn und aber.

    Hätte er sich am Baggersee benommen wäre nichts passiert, hätte die Frau keine Falschaussage gemacht wäre er sofort auf freien Fuß gekommen, wären die Beamten nicht unterbrochen worden hätten Sie vielleicht genauer hingesehen, wäre der Anwalt mehr auf zack gewesen…

    Was ich aber im Zeitalter der Vernetzung verwunderlich finde ist, dass so grundsätzliche Sachen wie personenbezogene Daten und Fahndungsfotos scheinbar teilweise wie im letzten Jahrhundert verglichen/überprüft werden.

    Ich selbst hab da nicht die Ahnung aber es kann nicht so schwer sein zu jeder Akte entsprechende Verweise zu haben und es ist mir Sicherheit kein Hexenverbrennung, irgendwas zu programmieren was auf Auffälligkeiten bei DoppelNamen, Namensähnlichkeit o. Ä. hinweist. Gefühlt schreibt ein 14jähriger so ein Programm in der grossen Pause.

    Insofern vielleicht doch ein Versäumnis des Ministers. Solche Verwechslungen müssten sich mit einfachen technischen Mitteln ausschliessen lassen.

     
  16. 11

    @10. Chewgum

    Menschliches Versagen ist in diesem Fall eine Mildtätigkeit gegenüber den Verantwortlichen.

    Es ist schon äußerst erschreckend, dass eine Falschaussage und danach unzureichende Datenabgleiche reichten, um unschuldig inhaftiert zu werden. Man muss sich das mal am eigenen Körper vorstellen, dass man einfach mal weggesperrt ist, obwohl man ganz gesetzesgetreu gelebt hat!

    Ich möchte nicht mit den Verantwortlichen tauschen!

     
  17. 10

    Menschliches Versagen, unglückliche Verkettungen … mehr kann ich auf den ersten Blick nicht erkennen.

     
  18. 9

    Ich finde es jämmerlich und erbärmlich, das sich jeder Nazi und Dödel und Konservative zu Rechtsprechunung berufen fühlt.

     
  19. 7

    Hab mich schon gefragt, wann kleveblog den Fall aufgreift. Aber da lief wohl schon länger eine ausgezeichnete Recherche … und das ist das detaillierte Ergebnis.

     
  20. 5

    Was sagt denn sein Anwalt ?
    Hier wird undifferenziert die Schuld auf jeden und Alles geschoben, aber der Pflichtverteidiger ist doch wohl der Erste, der für die Wahrnehmung der Rechte des Delinquenten zuständig ist.
    Klar, sehe ich schwere Versäumnisse bei Allen betroffenen, nur
    @2. Husky, was der Justitzminister hier falsch gemacht hat, das sehe ich nun wiederum nicht, oder braucht es nur ein Bauernopfer, um die Betroffenheit nach aussen zu demonstieren ?

     
  21. 4

    Es ist einfach nur schaurig und unerhört traurig, wie mittlerweile mit Menschen umgegangen wird.

    Das war jetzt nur die Chaosspitze, die einstmals beim BAMF anfing und nur Katastrophen hervorgerufen hat.

    Es ist sehr traurig, und menschlich unfassbar, dass ein Mensch, der vor Krieg in ein sicheres Land flieht, und dort mangels Verwaltungsvermögen zu Tode kommt.

     
  22. 3

    Einweg Feuerzeug ? Gehört das zur Grundausstattung eines U. Häftling der auch nur evtl. suizidal ist ? Nur mal so eine laienhafte Frage.

     
  23. 2

    Warum ist unser Justizminister noch im Amt?…

    Warum wurde bisher keiner wegen solch extrem grober Pflichtverletzung festgenommen? Aus dem Dienst entfernt?

    Wird unter garantie wieder ausgesessen…

     
  24. 1

    Ich Vollhonk habe, als der Vorfall öffentlich wurde, eiskalt noch behauptet, dass da wohl jemand des Lebens überdrüssig war.
    Gleichfalls hatte ich volles Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Judikative wie auch der Exekutive in Deutschland – und auch hier bei uns.
    Dieses Vertrauen ist mittlerweile bis in die Grundfesten erschüttert und quasi unwiederbringlich zerstört.
    Um den Menschen tut es mir leid, es war wahrscheinlich ein Hilfeschrei – geboren aus den scheinbar nicht aktenkundigen Äußerungen bezüglich seiner wahren Identität.