„Dat weet ik nit mehr. Die Knastaufenthalte waren auch nicht so schön, da vergisst man einiges…“

Diffus blieb auch die Faktenlage in der Schwanenburg

Es wird vermutlich für immer ein Rätsel bleiben, wer die beiden Schlafmittel in den Pudding rührte, den der 93 Jahre alte Mann aus Emmerich-Praest am Mittag des 26. September 2017 verspeiste. Das Dessert beraubte den Mann seiner Sinne, so dass die Frau, die sich zu einem Vorstellungsgespräch zu ihm begeben hatte, in Ruhe die Wohnung durchsuchen und am Ende mit rund 12.000 Euro Bargeld und einer Bankkarte zu ihren beiden Komplizen zurückkehren konnte.

Der Teil ist unstrittig, der Fall hatte seinerzeit bundesweit Schlagzeilen gemacht, und mittlerweile hat die Justiz zwei der drei Täter verurteilt: Die 32 Jahre alte Bewerberin erhielt eine fünfjährige Freiheitsstrafe und unterzieht sich derzeit einer Drogentherapie, der 54 Jahre alte Mann sitzt eine dreijährige Haftstrafe ab. Am Donnerstag begann nun vor dem Landgericht Kleve vor der zweiten großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Gerhard van Gemmeren der Prozess gegen die dritte an dem Verbrechen beteiligte Person – eine 48 Jahre alte Frau aus Kleve. (Das Verfahren war zuvor aufgrund einer Erkrankung der Frau abgetrennt worden.)

Vier weitere Verhandlungstage sind angesetzt, doch schon zum Verhandlungsauftakt zeichnete sich ab, dass – abgesehen von der allseits eingeräumten Gesamtverstrickung in das Geschehen – nur mühsam Klarheit wird Einzug halten.

Die beiden bereits verurteilten Mittäter waren als Zeugen geladen. Als erster trat Peter B., genannt Pit, vors Gericht. Sein Auftritt hatte die Grandezza des überheblichen Ganoven, der sich für ganz schlau hält, aber immer wieder in Handschellen endet.

Vom Vorsitzenden Richter befragt, was an jenem Tag geschehen sei, antwortete er: „Ja, was war da los? Das ist lange her. Da weiß ich gar nichts mehr. Keine Ahnung, ich hatte auch ein bisschen Wodka getrunken. Dat weet ik nit mehr. Die Knastaufenthalte waren auch nicht so schön, da vergisst man einiges. Ich bin unglaubwürdig, warum soll ich überhaupt aussagen?“

Er teilte noch mit, dass er seinen Hund weiterhin besitze, seine Mutter versorge ihn und es gehe ihm gut, bevor er sich mit einem freundlichen „Auf Wiedersehen!“ von allen Besuchern im Saal A 105 der Klever Schwanenburg verabschiedete.

Die Angeklagte selbst hatte zuvor ihren Anwalt eine Erklärung zur Person und zum Tatgeschehen verlesen lassen. Demnach sei sie schwer psychisch krank und zuletzt nicht mehr in der Lage gewesen, ihren Beruf als Altenpflegerin auszuüben. Mit Jobs als Haushaltshilfe hielt sie sich über Wasser.

So lernte sie auch den hochbetagten Mann aus Praest kennen, der im „Klever Wochenblatt“ eine Kleinanzeige geschaltet hatte: „Suche liebe Frau mit Auto“. Weil er darauf bestanden habe, dass die liebe Frau mit Auto auch bei ihm einziehe, sei der Job nichts für sie gewesen. Daraufhin stellte sie den Kontakt zu der 32 Jahre alten Kleverin her. Von dem Tatkomplott habe sie jedoch nichts gewusst, in der verlesenen Erklärung sagte sie dazu: „Ich habe erst durch die Polizei erfahren, dass ein vergifteter Pudding im Spiel gewesen ist.“

Dem widersprach die dritte Täterin. Als Zeugin berichtete sie, von der Angeklagten eine Tüte mit zwei Puddinggläsern bekommen zu haben, verbunden mit dem deutlichen Hinweis, dass das größere der beiden Gläser für den Rentner bestimmt sei. Der Hinweis aber er gibt nur einen Sinn, wenn ein Wissen um die besondere Zutat in einer der beiden Nachspeisen bestanden hat.

Davon ging auch die Polizei nach ihren Ermittlungen aus. Eine Kriminalkommissarin schilderte die Ermittlungsarbeiten und deren Fazit: Alle drei Täter seien sich darüber im klaren gewesen, dass etwas in dem Pudding gewesen sein. Jedoch habe man keine Klarheit darüber erlangen können, wer die Süßspeise mit dem Schlafmittel versetzt habe.

Der Prozess wird am Montag mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.

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3 Kommentare

  1. 1

    Nicht schön ? Da sollte die Politik schnell Sorge tragen das der Aufenthalt im Kahn erträglich und nur als eine schöne Erinnerung für das Klientel bleibt.