Die Verlesung der Anklage hatte allein 68 Minuten in Anspruch genommen, und Verhandlungstermine waren schon bis Mitte 2027 angesetzt worden. Doch soweit wird es nun nicht kommen, nicht einmal ansatzweise: Der Mammut-Finanzprozess gegen zwei verantwortliche Mitarbeiter des Klosters Graefenthal, der im September vor der 9. großen Strafkammer des Landgerichts Kleve begonnen hatte, steht nach sechs Verhandlungstagen vor einem Ende, mit dem alle Prozessbeteiligten offenbar gut leben können.
Die Einigung: Wenn bis zum nächsten Verhandlungstermin (13. November) eine Sicherheitsleistung von 85.000 Euro erbracht ist, wird das Verfahren mit zwei Geldauflagen gegen die beiden Angeklagten nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung eingestellt.
Was ist da passiert?
In einer Pause zwischen zwei Zeugenvernehmungen gab die Vorsitzende Richterin Julia Voß eine „vorläufige Einschätzung“ der Kammer bekannt. Die Anklage war der Ansicht gewesen, dass die zahlreichen Helfer der Eventgastronomie im Kloster Graefenthal nicht oder nur unvollständig mit den Sozialversicherungsträgern abgerechnet worden waren. Der Schaden soll sich auf mehr als 300.000 € belaufen haben. Die Verteidigung hingegen hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass viele der Leistungen freiwillig erbracht worden seien, wie bei einem „Pfarrfest“. Der Vergleich kam deshalb, weil hinter der Gastronomie auf Graefenthal die Sekte „Orden der Transformanten“ steht, die mit viel Einsatz das Areal zu einer gefragten Location für Veranstaltungen aller Art gemacht hat – von Hochzeiten bis zu Mittelaltermärkten.
In den folgenden Wochen bröckelten die Vorwürfe zum Teil erheblich. Insbesondere der Vortrag eines Mitarbeiters der Finanzverwaltung, wie die Schätzungen zustande kamen, wurde von der Verteidigung heftig kritisiert. Das alles führte nun, so die Vorsitzende Richterin, zu einer „Neubewertung der Anklage“. Angesichts einer „deutlichen Reduzierung der Schadenssumme“ stelle sich die Frage, ob es sinnvoll sei, das Verfahren bis zum Ende durchzuführen.
Der neue Betrag, um den es nunmehr ging, lag bei 100.000 Euro, also einem Drittel der ursprünglich angenommenen Schadensumme. Etwa in dieser Höhe soll nun eine Wiedergutmachung des Schadens erfolgen, daher die vorgeschlagene Sicherheitsleistung in Höhe von 85.000 Euro. Die restlichen 15.000 Euro ergeben sich aus den zwei Geldauflagen: 12.000 Euro soll der 55 Jahre alte Geschäftsführer der Gesellschaft, die die Gastronomie auf Graefenthal betreibt, bezahlen, 3000 Euro der mitangeklagte Mitarbeiter, dessen Rolle im Hintergrund blieb.
„Unter diesen Umständen könnte sich die Kammer eine Einstellung des Verfahrens vorstellen“, so die Vorsitzende Richterin. Mit dieser Vorstellung blieb sie nicht allein, auch der Staatsanwalt signalisierte sofort seine Zustimmung und auch bei den wie immer zahlreich erschienenen Verteidigern (fünf Rechtsanwälte für zwei Angeklagte) rannte Voß mit dieser Idee offene Türen ein.
Interessant waren am nunmehr voraussichtlich vorletzten Prozesstag noch einige Einblicke in das Geschäft, die ein früherer Mitarbeiter gab. Demnach kamen – laut einer internen Präsentation – zu einzelnen Veranstaltungen bis zu 21.000 Besucher, außerdem wurden auf dem Kloster Graefenthal 51 Hochzeiten pro Jahr ausgerichtet, also nahezu eine pro Woche. Das sind für gastronomische Verhältnisse beachtliche Zahlen.
Der Prozess wird am 13. November um 11 Uhr fortgesetzt – und, wenn die Zahlungen pünktlich eingehen, auch beendet.

