Invasion der Bauzaun-Plakate: Stadt prüfte Standort, Reihen mittlerweile gelichtet

Mut zur Lücke

Die Flut der Bauzaunplakate an der Gruftstraße hat offenbar ihren Scheitelpunkt überschritten – mittlerweile klaffen mehrere Lücken in den Ensemble aus Veranstaltungshinweisen, Hinweise auf Veranstaltungen, die bereits in der Vergangenheit liegen, wurden entfernt. Die Stadt teilte zudem mit, dass es keine Beschränkung für das Areal zwischen Gruftstraße und Stechbahn gebe, und die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer sei auch in Zeiten höchster Plakatdichte stets gewährleistet gewesen.

Wie kleveblog in der vergangenen Woche berichtete, waren auf der Fläche 14 großformatige Hinweise auf Volksfeste, Ausstellungen und andere Events angebracht worden – und man konnte sich zumindest die Frage stellen, ob die Verkehrsteilnehmer durch die Vielzahl dargebotener Informationen nicht abgelenkt werden würden.

Niklas Lembeck, Sprecher der Stadt Kleve: „Die erforderlichen Genehmigungen für die Aufstellung der Großraumplakate werden durch die Ordnungsbehörde der Stadt Kleve erteilt. Eine Höchstgrenze für die Anzahl von Großraumplakaten auf der Grünfläche ist nicht festgelegt. Der Ordnungs- und Servicedienst der Stadt Kleve hat sich die Situation vor Ort angeschaut. Es wurde festgestellt, dass sämtliche Großraumplakate in ausreichendem Abstand zu den Einmündungsbereichen aufgestellt sind. Eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ist nach derzeitiger Einschätzung nicht gegeben, sodass seitens der Ordnungsbehörde aktuell keine Bedenken gegen die Anzahl der Plakate bestehen.“

Trotzdem schrumpfte die Zahl der Plakate seit der Veröffentlichung, und der Hinweis auf die demontierte Strandbar könnte selbst nun auch noch demontiert werden. Für die Veranstalter von Volksfesten ist die Werbung an der Gruftstraße eine preisgünstige Möglichkeit, auf ihr Event aufmerksam zu machen. Abgesehen von den Druckkosten des Banners werden von der Stadt Kleve nur Gebühren erhoben, wenn es sich um kommerzielle Veranstaltungen handelt. Lembeck: „Die Gebühren liegen je nach Örtlichkeit beziehungsweise Zone zwischen 3 Euro und 6 Euro je angefangenem Quadratmeter Ansichtsfläche monatlich, mindestens jedoch 20 Euro.“

Gemäß § 9 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung werden Gebühren nicht erhoben für:
a) Sondernutzungen durch Behörden zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben,
b) Sondernutzungen, die unmittelbar mildtätigen, ideellen, religiösen oder politischen Zwecken dienen, insbesondere Informations- und Verkaufsstände gemeinnütziger Einrichtungen und Verbände,
c) Sondernutzungen mit dörflichem Charakter, insbesondere Nachbarschafts- und Straßenfeste sowie Blumenmärkte,
d) Fahrradständer, soweit sie nicht mit Werbeanlagen oder Hinweisschildern verbunden sind,
e) Stadtfeste und Feste der Straßengemeinschaften.

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