Gibt es den Königsgarten überhaupt? Und wenn ja, wie viele?

Die Weiten des Ratssaals und die Grenzen der Erkenntnis

Der Königsgarten, für viele Klever eine der besseren Adressen der Stadt, trotz des offenbar maroden Zustandes der Straße und der darunter verborgenen Kanalisation, die nicht nur Ex-, sondern vermutlich auch Infiltrationen zulässt. Nun will die Stadt also bauen, und gestern lud sie die betroffenen Bürger zu einem Informationsabend ein. Knapp hundert Interessierte kamen in den Ratssaal, nicht alle wohnen dort, aber das Thema elektrisiert wohl, denn es führt an die Grenzen menschlicher Erkenntnisfähigkeit. Die Essenz der gestrigen Veranstaltung: Es scheint die Straße Königsgarten in weiten Teilen überhaupt nicht zu geben!

Die Verwaltung hatte intensiv recherchiert, nicht nur Tiefbauamtsleiter Willibrord Janßen, der mit Hilfe einer Fotodokumentation den beklagenswerten Zustand der Straße belegte. Nein, es waren auch Mitarbeiter in den Aktenkeller gestiegen, und dort hatten sie recherchiert, wie der Königsgarten zu Seiten des seligen Stadtbaurats Hunscheidt (nach ihm ist eine kleine Straße in der Oberstadt benannt) ausgesehen hat. Ergebnis: Es gab ihn nicht, zumindest den östlichen Teil. In den Plänen aus den 20-er Jahren des vorigen Jahrhunderts geht es von der Wasserstraße bis zu den Galleien, danach ist Schluss.

Dies führt nun zu einem kuriosen Umstand, der die versammelte Volksseele, unter ihnen die Herren Dr. Blank, Billion, Hiob und Schmitthausen, an den Mächten des Schicksals verzweifeln ließ: Der Teil der Straße, der damals bereits in den Karten auftauchte, wird nach dem Kommunalabgabengesetz behandelt, der – längere – östliche Teil hingegen nach dem Baugesetzbuch, denn er gilt rein rechtlich (aus Sicht der Verwaltung) als »Ersterschließung«.

Eine verwaltungstechnische Finesse, möchte man meinen. Aber eine, die für die Anwohner einen großen Unterschied ausmacht: Im westlichen Teil müssen die Anwohner etwa 60 Prozent der umlagefähigen Kosten tragen, im östlichen 90 Prozent! Konkret ausgedrückt: Es kann sein, dass ein Anwohner in Königsgarten-West mit (sagen wir mal) 20.000 Euro zur Kasse gebeten wird. Seinem Nachbarn, der auf einem gleich großen Grundstück in Königsgarten-Ost wohnt, werden für die gleichen Straßenbauarbeiten dann 30.0000 Euro in Rechnung gestellt.

Die Kostendifferenz wäre noch größer, wenn die Stadt Kleve nicht zum Verdruss der Anwohner vor wenigen Monaten bereits an der Gebührenschraube für die kommunalen Abgaben gedreht hätte – auch die erleben jetzt nämlich, dass ihre Nachbarn in den Stichstraßen (Kermisdahlstraße, In den Galleien) deutlich besser weggekommen sind. Das sorgt für böses Blut, zumal in der Gegend auch Ratsmitglieder wohnen, die, wenn sie denn fraktionskonform gestimmt haben, dem Angriff auf ihre eigenen Ersparnisse zugestimmt haben.

Weitere Schlaglichter aus der Sitzung:

  • Der Preis für die schönste Formulierung geht an Willibrord Janßen, der von einer »mäandrierenden Wirkung« sprach, die der neue Straßenverlauf haben werde. Man hätte auch sagen können: Mal stehen die Bäume links, mal rechts.
  • Die Bauzeit soll ein Jahr betragen und in vier Abschnitten erfolgen. Der Auftrag werde deutschlandweit ausgeschrieben und geht am Ende an das Unternehmen – »Loock!« kam mehrfach da als Zwischenruf - mit dem besten Angebot. Janßen zu den Zwischenrufen: »Wir schreiben halt bundesweit aus und wenn die Firma Loock das wirtschaftlichste Angebot vorlegt, dann ist das halt so.« Ja, dann ist das halt so. Man sei sehr zufrieden mit dem Unternehmen.
  • Zu den Kosten sagte Janßen: »Wir haben die absolut billigste Variante gewählt.« Da aber fuhr im Kämmerer Willibrord Haas in die Parade: »Die preiswerteste Variante.«
  • Interessant auch der Dreh, den so manche Informationen bekamen. Die Sache mit den 90 Prozent, die Anwohner bei einer Ersterschließung zu tragen hätten, wurde wie in Stein gemeißelt präsentiert. Im betreffenden Gesetz, so einer der Besucher, heiße es hingegen: »Die Gemeinde zahlt mindestens 10 Prozent der Kosten.« Dazu Kämmerer Haas: »Die 90 Prozent sind eine Übung, die sich in den letzten Jahrzehnten durchgesetzt hat.« Von den 396 Kommunen in NRW gebe es höchstens eine Handvoll, die sich einen anderen Satz leisten könnte.
  • Offenbar haben sich die Anwohner bereits einen (offenbar auswärtigen) Rechtsbeistand geholt, mit dem sie gegen das Prozedere vorgehen wollen – weitere Berichte sind garantiert.
  • Moderiert wurde der Abend vom Technischen Beigeordneten Jürgen Rauer. Er machte seine Sache gut und trägt eine neue Brille, so ein bisschen Nerd-Style. Schick!
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33 Kommentare

  1. 31

    @Rainer Hoymann
    Ja, man begegnet ab und an einem kompetenten Mitarbeiter der Verwaltung (besonders unter den jungen).
    Trotzdem, und die Geschichte dieses Falles zeigt es mal wieder: Ersetze „Carthaginem“ durch „imperitus administrationis clivialis“

     
  2. 30

    @Anlieger: Dann haben Sie ja alles richtig gemacht und die CDU hat richtigerweise festgestellt, dass die Straße nach KAG normal abgerechnet werden kann und keine Ersterschließung hier erfolgt!

     
  3. 29

    Nur mal so am Rande… von wegen der Bürger muss sich selber kümmern.
    Wir haben Schriftwechsel mit der Stadt beginnend 1979 (!!) in der wir um die Abrechung bzw. Erstellung des Bürgersteiges auf der Nordseite gebeten haben. Die Stadt hat immer vertröstet.(Ausrede war damals schon die Finanzlage der Stadt Kleve).Bezüglich einer Anfrage zu der Verausleistung auf den Erschließungsbeitrag (Schreiben vom 06.03.1981 – Zahlung der Verausleistung 1974) in dem um Endabrechung bzw. Termin der Endabrechnung bzw. Erschließung ging, war die Antwort, dass ja die Bürgersteige noch nicht hergestellt wurden (siehe Anfang)und eine Endabrechnung nicht möglich und auch nicht zulässig ist.
    Jetzt frage ich, was man sonst noch hätte machen sollen als mündiger (?) Bürger. Weitere Schreiben an die Stadt folgten und blieben unbeantwortet…

     
  4. 28

    @ tango-delta und „alle“

    Vor wenigen Stunden habe ich ein sehr angenehmes Telefonat mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadt Kleve geführt. Die Fragen aus meiner eMail wurden vollständig beantwortet. Es wurden zwei Links genannt, die ich an dieser Stelle gerne nenne, ohne mich im Detail mit dem Seiteninhalt bisher auseinandergesetzt zu haben:

    http://www.kleve.de/c12576cd004c16b8/files/23-02.pdf/$file/23-02.pdf?openelement (Satzung der Stadt Kleve vom 18.04.2011 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen)
    und
    http://www.kleve.de/C12572B300270277/files/zeitplan_2012_2012.05.25.pdf/$file/zeitplan_2012_2012.05.25.pdf?OpenElement (Ãœbersicht der Baumaßnahmen des Fachbereiches Tiefbau der Stadt Kleve für das Jahr 2012).

    Es ist seitens der Verwaltung angedacht, die Bürger früher, als bisher, über geplante Maßnahmen zu unterrichten, so dass die Betroffenen ihre Finanzplanungen entsprechend strukturieren können.

    Das Prozedere von der Prüfung des Kanals bis zur Rechnungsstellung für die Kosten der Sanierung ist mir nun noch bewusster geworden.

    Losgelöst von diesem guten Gespräch, bin ich weiterhin der Meinung, dass diese Sanierungsmaßnahmen eine kollektive Aufgabe der Bürgerschaft darstellen und UNSERE Kommune hierfür Rücklagen zu bilden hat!

    Ceterum censeo Carthaginem esse delendam

     
  5. 27

    @Hoshimaru: Wenn dieses so ist, dann ist doch die Forderung der CDU Fraktion, die Straße als erschlossen zu betrachten auch gerechtfertigt und nicht zu beanstanden!
    @R.H.: Dann werden Sie sicherlich eine entsprechende Antwort erhalten aus der die geplanten Massnahmen hervorgehen bzw. einen Verweis auf die öffentliche Niederschrift in der eine vorläufige Reihenfolge festgelegt wurde – die abschliessende Festlegung kann schließlich erst erfolgen wenn der jeweilige Haushalt aufgestellt und genehmigt ist. Zu den Preisen wird man berechtigterweise auf vergleichbare aktuelle Ausbauten verweisen, deren Kosten sollten Ihnen ja eigentlich im gerundeten bereich aus der presse bekannt sein.

     
  6. 26

    @ tango-delta

    Danke für die Aufforderung. Ich habe am 23.05.2012 eine eMail – Anfrage an die Stadt Kleve gestellt. Vielleicht kann die Formulierung als Muster dienen :-), so dass ein zielgerichteter „Sparplan“ möglich ist:

    „ich bitte um Zusendung einer chronologisch geordneten Aufstellung der anstehenden Kanalsanierungen im Stadtgebiet Kleve.

    Es reicht, wenn der Straßenname und der angestrebte Umsetzungstermin aufgelistet sind und ein Hinweis, ob die Kanal- mit einer Straßensanierung einhergehen soll.
    Bitte berücksichtigen Sie alle Planungen bis 201_.

    Des Weiteren bitte ich um Zusendung der „Gebührenordnung“, aus der ersichtlich ist, welche Kosten auf die Anlieger umgelegt werden.

    Ihre Antwort können Sie gerne per eMail an mich weiterleiten. Ich bitte um Erledigung bis zum __. ____ ____.

    Für Rückfragen erreichen Sie mich auch telefonisch unter _________.“

    Natürlich kann man dieses Schreiben auch stärker individualisieren; sinngemäß: „Wann ist meine Straße dran? Wieviel muss ich bezahlen?“

    P.S.: Ein „bösen“ Rat und eine „böse“ Verwaltung kenne ich nicht. 🙂

    Ceterum censeo Carthaginem esse delendam

     
  7. 25

    @Tango

    Wie kann es dann sein, dass 1985 im angeblich ncht erschlossenem Teil der Strasse beim Bau einer Wohnanlage Erschliessungsbeiträge an die Stadt gezahlt wurden.

     
  8. 24

    Karthago muss nicht zerstört werden, es reicht nach Recht und Gesetz abzurechen.
    Jedem sind die Daten entsprechend zugänglich und jeder könnte sich damit beschäftigen (wenn er/sie es will)!
    Deutschland hat eine Flut an Gesetzen, aber das ist auch gut so beispielsweise ist in Deutschland nur das strafbar was auch in einem Gesetzestext als strafbar eingestuft ist (sogenannten Civil Law der kontinentaleuropäischen Länder). Beim Common Law (vornehmlich im Commonwealth Verbund) verbreiteten System, beruft man sich nicht auf Gesetze, sondern auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit – Präzedenzfälle – hier weiß man nie genau was raus kommt. Da hab ich lieber klare Richtlinien und niedergeschriebn was ich wann zu zahlen habe. natürlich ist auch dieses System nicht vor Präzidenzfällen – 60 Jahre nicht gewidmet und erstabgerechnet sicher, aber dafür gibt es dann das Fingerspitzengefühl was der Rat GEMEINSCHAFTLICH anwenden kann! Wenn nicht wieder so Offen ist auszuscheren!

     
  9. 23

    @ Anlieger und „Alle“

    … und wegen diesem ständigen Ärger um die sog. „Gerechtigkeit“ verweise ich auf meinen untenstehenden Beitrag Nr. 13.

    Die Diffenzierung zwischen „Trecker-“ und „gewöhnliche Belastung“ mag im Rahmen meiner vorgeschlagenen Pauschalierung als „ungerecht“ empfunden werden, dies gilt jedoch auch für einen Nicht-Autofahrer, der als Fußgänger bzw. Fahrradfahrer ebenfalls nur marginal zur sukzessiven Zerstörung der Straße beiträgt. Das KAG ist in der jetztigen Form ein Quell ständigen Ärgers!

    Eine Vermischung mit der knappen kommunalen Kassenlage, z. B. w/Fremdbestimmung durch Land und Bund, ist nicht zulässig. Es gilt das Abstraktionsprinzip (http://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip).

    Ceterum censeo Carthaginem esse delendam

     
  10. 22

    Lieber KlePeter als Kommunalpolitiker sollten sie den Unterschied zwischen den unterschiedlichen Abrechnungsarten doch eigentlich kennen, oder????
    Wenn die Mehrheitsfraktion sich dazu durchringt den normalen Straßenausbaubeitrag und nicht den Erschliessungsbeitrag anzusetzten ist das für die dortigen Anwohner positiv. Für mich als bewohner eines anderen Stadtteils jedoch nicht. Denn dann wird ein größerer Teil aus dem Gesamtetat – also der Steuern aller Klever – bezahlt werden müssen.
    Wenn die Straße noch nie gewidmet und Erschliessungstechnisch abgerechnet wurde dann ist es nur konsequent und richtig diese wie eine Ersterschliessung zu behandeln.

     
  11. 21

    Anliegerbeiträge? Da offensichtlich Beträge von bis zu 50.000 EUR im Raum stehen kann man ja schon fast von Enteignung reden. Die fehlende Einweihung oder Widmung – oder wie auch immer dieser merkwürdige behördliche Akt auch heißen mag – wurde doch ganz bewußt unterlassen. Ich kann mir nicht helfen, aber womöglich hängt der großzügig geplante Ausbau der Straße mit einer geänderten Straßenführung zusammen, wenn der „Bleichen“ dem Kanal geopfert wird…

    Die betroffenen Anwohner sollten dem Vorschlag von Herrn Rauer folgen und möglichst zahlreich rechtliche Schritte gegen einen Gebührenbescheid einlegen.

     
  12. 20

    Wie denn jetzt? Erst die Gebührensatzung verändern und dann von den eigenen Regelungen abweichen wollen. Weiß die CDU überhaupt noch was sie beschließt?

     
  13. 18

    Leider sind zum Link der Mustersatz nicht die entsprechenden Kommentierungen beigefügt, die ganz klar auf olgen hinweisen wenn der Satz zu niedrig angesetzt wird. Es gibt im Ãœbrigen auch Kommunen die sich an den Werten orientiert haben und die Mittelwerte genommen wurden!

     
  14. 17

    Der Städte- und Gmeindebund hat in seiner KAG-Mustersatzung keineswegs eine Erhöhung der Sätze vorgegeben, sondern hat schlicht die Spannen angegeben, innerhalb derer die Kommunen ihre Sätze festlegen können.

    http://www.bvk-kerken.de/satzungen/mustersatzung_strassenbaubeitragsrecht.pdf

    Die Stadt Kleve hat dann fast durchgehend die jeweiligen Höchstsätze genommen und diese in ihre neue KAG-Satzung gesetzt. Ich gebe ihnen Recht, dass die Bürger sich viel zu wenig in die politischen Belange ihrer Kommunen einmischen. Der Aufschrei hätte in der Tat 2011 im Vorfeld der damaligen Ratssitzung kommen müssen, zumal ja seitens der Opposition auch über die Presse auf die Pläne der CDU hingewiesen worden ist.

     
  15. 16

    Informieren heißt stetig informiert bleiben! Im Ãœbrigen haben fast alle Kommunen in NRW nach Vorgabe des SGB ihre Sätze angepasst!
    Es ist bedauerlich wie wenige Leute wissen was in Ihrer Kommune los ist, dazu gehört die Beratungsunterlagen und Niederschriften der öffentlichen Sitzungen ab und an mal zu lesen!

     
  16. 15

    @tango-delta

    Wären sie Grundstückbesitzer in Kleve und hätten ihren Immobilienkauf vor 2011 getätigt, so wäre ihre Erkundigung nach möglichen Anliegerbeiträgen schon wieder überholt.
    Der Rat hat in 2011 mit Mehrheit nämlich eine neue Beitragsatzung erlassen, die sich gewaschen hat:
    http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/kleve/nachrichten/kleve-langt-beim-buerger-zu-1.1206473
    Der KöGa ist nun die erste Straße, die nach der neuen Satzung abgerechnet werden wird.
    Das ein Teil der Straße allerdings sogar nach BauGb abrechnet werden soll, ist aber der Gipfel. Ich denke damit sollte die Stadt vor Gericht nicht durchkommen. Meiner Meinung ist es ein Versäumnis der Stadt, den Königsgarten in 40 Jahren nicht abzurechnen. Ein Anlieger der zB vor 10 Jahren einen Hauskauf am KöGa getätigt hat, muss davon ausgehen dürfen, dass eine seit Jahrzehnten bestehende Straße bereits erschlossen ist und somit Ersterschließungskosten bereits abgegolten sind.

     
  17. 14

    Etwa 90% des kommunalen Haushaltes sind fremdbestimmt und können überhaupt nicht durch die Verwaltung im Auftrage des Rates (der im Auftrag des Bürgers agiert)frei ausgegeben werden. Die Ausgabe der übrigen 10% sollte wohl bedacht erfolgen, dazu gehört auch der Anteil der in den Straßen- und Wegebau fliesst. Die Staffelung im KAG sind nicht ohne Bedacht gewählt und spiegeln die Nutzungsfrequenz sehr gut wieder, vom Prinzip her ist dieses System sehr gut! Alternativ gäb es einen deutlich höheren Haushaltsansatz für den Straßen- und Wegebau der wieder mit Steuern gefüllt werden muss. Natürlich kann man die Erhöhungen der KAG Sätze auf den bösen Rat und die noch bösere Verwaltung schieben, bei genauerer Betrachtung erahnt man jedoch das auch dieses fremdgesteuert ist. Der SGB hat hier entsprechend Vorschläge erarbeitet die, vom Land runter angewiesen, von den Kommunen umgesetzt werden müssen. Wer sich mit den Positionen befasst erkennt das Ungleichgewicht zwischen Ballungs- und ländlichen Raum, aber die wesentlich größere Ungleichbehandlung findet man bei uns im ländlichen Raum zwischen Innerorts und Außerorts! Bei einer vernünftigen Auslegung des Spielraums im KAG läßt sich so eine faire Lösung finden die es bei „Der Kämmerer zahlt alles!“ nicht geben kann. Warum soll der Bauer zu gleichen Teilen den Ausbau der Anliegersackgasse bezahlen wie der Bewohner und warum soll der Anwohner der Hauptstraße zu gleichen Teilen den Anliegergenutzten Wirtschaftsweg bezahlen wie der Landwirt der den Weg täglich mit seinem Trecker (kaputt /be)-fährt?
    Der Punkt mit der Rücklage ist richtig!!!! Gilt aber auch für den Privatmann / die Privatfrau wenn es seinen/ihren Grundbesitz betrifft, auch hier muss für mögliche Massnahmen eine Rücklage erfolgen, auf Basis der beim Erwerb ermittelten Daten – da ist man dann wieder bei der nötigen Information bevor man erwirbt!

     
  18. 13

    @ tango-delta und an „alle“

    Die Betrachtungsweise auf diesen Fall zu konzentrieren, ist nicht zielführend.

    Generell gilt m. E., dass eine Kommune auch die Aufgabe hat ein angemessenes Wegenetz zu unterhalten. Die Bürger haben, da ein einzelner hierzu nicht in der Lage ist, dieses sinnvolle Ziel zu erfüllen, die Aufgabe letztlich auf eine Institution namens „Stadt-Verwaltung“ (kontrolliert vom Stadtrat) übertragen (Hier wurde ein über die Jahrhunderte mühevoll und verlustreich errungender Status Quo im „Schweinsgalopp“ dargestelllt).

    Die Stadtverwaltung weiß bzw. kann ermitteln, wieviel der Unterhalt des städtischen Wegenetzes pro Jahr kostet. Daher sollte hierfür eine entsprechende Rücklage vorhanden sein bzw. gebildet worden sein (und zukünftig werden). Exkurs: In einem Privathaushalt sollte entsprechend gehandelt werden und z. B. für einen als wichtig angesehenen PKW eine mindestens der Abschreibung entsprechende, Sparrate einkalkuliert werden.

    Diese Rücklage / Sparrate wurde leider (!) nie gebildet oder bereits „verfrühstückt“. Damit stellt sich das Problem „woher nehmen, wenn nicht stehlen“.

    Ein Privathaushalt geht zur Bank oder least – oder verzichtet und fährt Rad bzw. benutzt den i. d. R. schlecht ausgebauten öffentlichen Nahverkehr.

    Unser Stadtverwaltung dehnt die KAG-Richtlinien aus und erhöht die Umlage für die betroffenen Anwohner.

    Viel besser wäre es m. E., wenn UNSERE Stadt ALLE Bürger in die Pflicht nehmen würde, denn letztlich ist jeder an einem guten Wegenetz interessiert. Der Unterhalt des Wegenetzes ist also aus dem ALLGEMEINEN Haushalt zu entnehmen,und da in der Vergangenheit hierfür nicht gespart wurde, bzw. das Gesparte anderweitig genutzt wurde, muss jetzt „geblutet“ (Einnahmen steigern und / oder Ausgaben reduzieren) oder verzichtet werden. Bei dieser Betrachtungsweise ist es auch völlig unerheblich, ob es sich um eine stark oder weniger genutzte Straße handelt, ob diese bereits vorher vorhanden war oder nicht oder ob die Betroffenen sich vorher hätten kundig machen sollen oder nicht.

    Ceterum censeo Carthaginem esse delendam

     
  19. 12

    @Rainer Hoymann:
    Nein, ich bin weder Jurist noch habe ich die schulische Ausbildung (Abi) um studieren zu gehen. Ich bin lediglich ein Mensch der in einer selbstbestimmten Welt leben möchte und entsprechend bereit bin mich selbst zu informieren und mir nicht alles vorkauen lassen muss! Dazu gehört auch nachfragen wenn man etwas nicht direkt nachvollziehen kann. Das KAG ist nicht immer einfach, aber bevor wir unser Grundstück gekauft haben, haben wir uns tatsächlich bei den entsprechenden Fachbereichsleitern der Verwaltung informiert wann die Straße zu letzt saniert wurde, wann mit der nächsten Baumassnahme zu rechnen ist, wie die KAG §8 Sätze bei der Anliegerbeteiligung sind, wo die Kanäle liegen und wie die Lage bei möglichen Baumassnahmen betrachtet werden, welche Grundflächenzahl angesetzt ist, welche gestalterischen Möglichkeiten der B-Plan läßt, usw.
    Ich finde es erschreckend wie Leute ständig über Alles meckern und herziehen anstatt sich selbst einzubringen und Verantwortung übernehmen. Die Stadt/Gemeinde besteht aus allen Bürgern und nicht aus Rat und Verwaltung, also haben wir alle Verantwortung und sind alle dafür zuständig uns über unser Lebensumfeld zu informieren!

     
  20. 11

    @ tango-delta

    Gehören Sie dieser Wachstumsbranche an?

    „Erstmals mehr als 150 000 Anwälte
    25.06.2009, 11:23 Uhr

    Der deutsche Anwaltsmarkt hat erstmals die Schallmauer von 150 000 Rechtsanwälten durchbrochen. Damit hat sich die Zahl der Anwälte in den vergangenen 20 Jahren fast verdreifacht. Experten sehen den Anwaltsmarkt in einem rasanten Strukturwandel – immer mehr Mandanten suchen gezielt nach Spezialisten.“

    http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/unternehmensrecht/anwaltsmarkt-erstmals-mehr-als-150000-anwaelte/3206204.html

     
  21. 10

    @zzz: Da ich kein Einwohner von Kleve bin habe ich überhaupt nicht dort gesessen! Ich finde es nur interessant wie die Leute meckern und wutschnaufend durch die Gegend rennen anstatt sich beim Erwerb einer Immobilie allumfassend zu informieren und dazu gehört nun einmal auch wie die Straßensituation ist. Ein Grunderwerb ist nun einmal keine alltägliche Sache und wird in der Regel auch nur von erwachsenen, vollgeschäftstüchtigen Personen getätigt. Von denen kann man durchaus verlangen sich 100% zu informieren. Alleine schon aus Interesse wie hoch der Anliegeranteil bei einer Sanierung wäre informiert man sich doch wie die Straße eingestuft ist und dabei erfährt man dann auch ob sie vielleicht überhaupt nicht eingestuft ist. Es müssen auch nicht 50.000 Bürger wissen wie welche Straße eingeordnet ist, aber jeder Grundstückseigentümer sollte wissen wie die Straße entlang seines Eigentums eingestuft ist.

     
  22. 9

    @tango-delta. Du bist ja so auf deinen Standpunkt fixiert, dass Du schlichtweg meine Reaktionen auf Deine Weißheiten scheinbar „anders“ ließt. Ich wiederspreche Dir doch garnicht im Bezug auf Umlage nach KAG o.ä. Das Du Dich jetzt aber als oberschlau hinstellst und meinst, jeder sollte doch wissen, ob seine Straße gewidmet wurde etc. ist doch seeeeeehr weit hergeholt. Von rund 50.000 klever Bürgern dürften doch wohl ca. 49.950 sehr überrascht sein darüber, dass eine 60 Jahre alte Straße abrechnungstechnisch nichtexistent ist, obwohl fast jeder Bürger diese Straße schon einmal genutzt haben dürfte….

    Saßt Du am Montag links oder rechts neben Rauer?

     
  23. 8

    Es ist aber wohl nachvollziehbar wann die letzte Sanierung stattfand, wie die Anliegerbeiträge berechnet wurden und es ist sogar nachvollziehbar wann welche Straße wie gewidment und / oder umgewidmet wurde. Genauso ist es auch mit den Kanalsanierungskosten, hier sollte auch jeder Eigentümer wissen auf welcher basis diese berechnet werden und wie viele Meter des Kanals in seinem Eigentum (und wie viele davon wiederum in seinem Verfügungsbereich) liegen.
    Aber leider meckern die Leute ja lieber anstatt sich (rechtzeitig) zu informieren

     
  24. 7

    Tango: Ja, aber woher sollen Anwohner das wissen, die z.B. in den letzten 10 Jahren dort gebaut oder gekauft haben? Das eine Sanierung passiert war klar, dass dies jedoch so berechnet wird, war nicht klar!

     
  25. 6

    Ich leiste lieber alle 25-30 Jahre für zwei Straßen (tja das Problem der Eckgrundstücke) meinen Anliegerbeitrag als stetig für alle Straßenbaumassnahmen der Kommune komplett aufzukommen. KAG §8 ist da schon eine gerechte Lösung! und wenn der Teil der STraße endlich gewidmet wird wird nach der Ersterschliessung auch dort so abgerechnet.
    Die fehlende Widmung kann man im Ãœbrigen keinem aktuellen Verwaltungsmitarbeiter oder Mandatsträger anlasten, da diese bereits vor x Jahren hätte erfolgen müssen.

     
  26. 4

    @zzz: Richtig!!! Um die Widmung (Grundlage für KAG Abrechnungen) der Straße hätten sich die Anwohner kümmern müssen (Ständige Vorsprache bei der Verwaltung!!!) Da dieses nicht geschehen ist hält sich mein Bedauern über die nun vermutlich höheren Preise in Grenzen!

     
  27. 3

    Zitat aus der RP vom 13.04.2012 (http://www.rp-online.de/regionales/regionale-nachrichten/anlieger-gegen-strassenbau-umlage-1.2790696)

    Anlieger gegen Straßenbau-Umlage

    Unterstützung erhalten die Hauseigentümer vom ADAC. Der Automobilclub fordert die Bundesländer und Gemeinden auf, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach Möglichkeit ganz zu verzichten. Schließlich seien die Kosten für das Straßennetz in Deutschland durch Steuern und Abgaben (zum Beispiel Mineralöl- und Kfz-Steuer) bereits vollständig gedeckt, argumentiert der ADAC.
    Die Hoffnung der Eigentümer in NRW, künftig keine Abgaben mehr leisten zu müssen, ist nicht unbegründet. In Berlin ist in der vergangenen Woche das Straßenausbaubeitragsgesetz von der rot-schwarzen Landesregierung abgeschafft worden. Vorausgegangen waren auch dort heftige Proteste der Hauseigentümer. In Hamburg hat ein Eigentümer Verfassungsbeschwerde (AZ 1 BvR 1892/11) gegen das
    Kommunalabgabegesetz beim Bundesverfassungsgericht (BVG) in
    Karlsruhe eingereicht. Die Anwohner der Peterstraße in Opladen schöpfen nach der Gesetzesänderung in Berlin und der Beschwerde beim BVG neuen Mut. „So geht es nicht weiter, wir Bürger müssen uns wehren und kämpfen gegen die Abzocke und Willkür der Städte“, fordert Bruno Savigny.

    Da seitens der Stadtverwaltung weitere Sanierungen, die überwiegend von den Anwohnern getragen werden sollen, anstehen, wäre es überlegenswert eine Bürgerinitiative zu gründen.

     
  28. 2

    @tango-delta: es geht auch weniger um den Bereich der mit 60% nach KAG abgerechnet wird sondern darum, dass eine ca. 60 Jahre alte Straße nie abgerechnet wurde und somit den Status einer „nicht existenten“ Straße hat. Die, die dort seit 50 Jahren wohnen, müssten es eigentlich wissen bzw. denen sollte klar sein, dass sie nie bezahlt haben. Jedoch war sicherlich der damalige Preis ein ganz anderer als der heutige. Ausserdem zahlt man ja nun teilweise ziemlich hohe Gebühren, die in keiner Relation zum Wert der teilweise sehr alten Häuser steht.

    Interessant ist, dass alle Stichstraßen abgerechnet wurden und somit existent sind und bei einer Sanierung somit z.B. mit 60% abrechnet würden. Wie konnten diese Straßen bloß über eine nichtexistente Straße erreicht werden? hääääh???

    auch interessant wäre zu erfahren, ob derjenige Politiker, der scheinbar am KöGa wohnt oder gewohnt hat und dafür gesorgt hat, dass die Abrechnung über Jahrzehnte BEWUSST nicht erfolgt ist, noch lebt und somit sein Ziel erreicht hat???! Und welche politische Gessinung er hatte, wäre auch interessant – ich tippe auf ROT. Und seinen Namen für ein Dankesschreiben hätte ich auch gerne…!

     
  29. 1

    Wenn es an das liebe Geld geht!!! Jeder Bürger und damit auch jeder Grundstückseigentümer hat die Möglichkeit sich zu informieren wie hoch der Anteil nach KAG ist falls es zu einer Massnahme kommt und das lange bevor tatsächlich etwas ansteht! Trotzdem ist es immer wieder erstaunlich wie groß das Gejammere plötzlich wird, wenn die Planungen beginnen.