Der Prozess hatte noch nicht einmal begonnen, da hatte er schon den Rahmen gesprengt. Weil die beiden Angeklagten (55 und 63), in verantwortlicher Position im Kloster Graefenthal tätig, gleich fünf Strafverteidiger mit sich gebracht hatten und auch eine Dolmetscherin Platz benötigte, reichte die Anklagebank nicht mehr aus. Einer der beiden Männer und seine Entourage mussten an der Tischreihe gegenüber Platz nehmen, nachdem ein Justizbeamter darauf hingewiesen hatte, dass ein Anbau nicht möglich sei.
Nach dem Prozess vor fünf Jahren um sexuellen Missbrauch rückte am Dienstag die beliebte Eventlocation im Gocher Ortsteil Asperden in der vergangenen Woche erneut in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Der Geschäftsbetrieb im Kloster wird von mehreren Gesellschaften betrieben, hinter denen die Glaubensgemeinschaft „Orden der Transformanten“ steht, die sich 2013 auf dem Kloster angesiedelt hatte. In diesem Prozess geht es um Arbeitsentgelte, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht bezahlt wurden. Der Schaden beläuft sich insgesamt laut Anklage auf 329.000 Euro.
Die Verlesung der Anklage sprengte ebenfalls gewohnte Grenzen. Über exakt 68 Minuten hatte es den Anschein, eine gut gefüllte Excel-Tabelle vorgelesen zu bekommen. Über einen Zeitraum von fünf Jahren, von 2016 bis 2020, ging der Staatsanwalt monatsweise und nach Krankenkassen sortiert durch, was seiner Ansicht nach nicht an Sozialversicherungsbeiträgen entrichtet wurde.
Die Ermittlungen im Kloster hatten Personaleinsatzpläne zutage gefördert, die nicht in Einklang zu bringen waren mit den tatsächlichen Meldungen an die Behörden, so der Staatsanwalt. Und so wurde akribisch Monat für Monat ausgerechnet, was dem Staat vorenthalten wurde – auf dieser Rechnung basiert die Anklage im Wesentlichen.
Dass die Gegenseite dies nicht widerspruchslos hinnehmen würde, war spätestens klar, als im vergangenen Monat Verständigungsgespräche scheiterten. Über deren Verlauf berichtete Julia Voß, die Vorsitzende Richterin der 9. großen Strafkammer des Landgerichts Kleve, pflichtgemäß. Demnach stand ein Schuldeingeständnis im Raum, im Gegenzug nur eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage. Die beiden Angeklagten lehnten ab.
Nun droht ein Prozess, der nicht nur die bisher terminierten 13 Verhandlungstage dauert, sondern der sich bis weit ins nächste Jahr hinziehen dürfte. Die ersten Zeugenbefragungen gestern gaben einen Vorgeschmack. Es wurden ehemalige Service-Mitarbeiter befragt. Die ersten beiden sagten aus, das Arbeitsentgelt jeweils in einem Briefumschlag erhalten zu haben. Für die Aussagen hatte die Kammer jeweils eine Viertelstunde angesetzt. Schon die erste Zeugin, eine Polizeibeamtin, die sich in Graefenthal etwas hinzu verdiente, wurde allerdings so intensiv befragt, dass sie erst nach einer Stunde gehen konnte.
Erkennbar auf Konfrontationskurs ist der erste Strafverteidiger des Hauptangeklagten (er ist der 55 Jahre alten Geschäftsführers der GmbH, die das Café und die Events auf Graefenthal organisierte). Dieser Angeklagte wird vertreten von Professor Dr. Björn Gercke, einem Rechtsanwalt aus Köln, der auf seiner Homepage preisgibt, was andere Medien über ihn geschrieben haben. Demnach ist er „einer der Großen seiner Zunft“, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, Kollegen bezeichnen ihn als „Allzweckwaffe“.
Schon beim ersten Graefenthal-Prozess 2021 hatte es in der Riege der Rechtsanwälte ein prominentes Gesicht gegeben. Damals ließ sich der Leiter der Sekte von der niederländischen Staranwältin Inez Weski vertreten. Sie hatte wegen ihres extravaganten Kleidungs- und Schminkstils den Spitznamen „schwarze Hexe“.
Professor Gercke gab nach der Verlesung der Anklage eine Erklärung ab, der zufolge der Prozess überhaupt keine Basis habe. Die Mitarbeiter hätten sich in ihrer persönlichen Freizeit ehrenamtlich betätigt, um das Kloster Graefenthal zu erhalten. „Man kann das Ganze mit einem Pfarrfest vergleichen“, so Gercke, auch da gebe es viele freiwillige Helfer für alles und jedes. Er fügte hinzu, dass der „Orden der Transformanten“ in den Niederlanden als Glaubensgemeinschaft anerkannt sei.
Zweiter Teil der Strategie ist das Abschieben der Verantwortung auf eine Mitarbeiterin. Es handelt sich um die Frau, die vor nunmehr fünf Jahren den ersten Fall ins Rollen gebracht hatte. „Sitzen hier eigentlich die Richtigen auf der Anklagebank“, fragte der Verteidiger.
Doch vor allem scheint die Verteidigung mit der zeitlichen Dimension des Falles zu arbeiten. Mehr oder minder genüsslich wurde ausgebreitet, dass der Prozess sich noch bis in den Sommer 2027 ziehen könnte. Das wäre ein knappes Jahr Verhandlungsdauer, das wären ungezählte Sitzungstermine. Der Fall gehöre vor ein Amtsgericht. Dass sich ein Landgericht damit beschäftige, „so etwas habe ich noch nicht erlebt“, so Gercke.
Dieses Erlebnis geht für den Juristen und alle anderen Prozessbeteiligten schon am Freitag um neun Uhr mit der Vernehmung weiterer Zeugen weiter.


Ich glaube nicht, dass sich das Gericht von dem unredlichen Vergleich mit einem deutschen Pfarrfest beeindrucken läßt. Es ist zwar korrekt, dass der „Orden der Transformanten“ in den Niederlanden als Glaubensgemeinschaft anerkannt ist. Der Orden selbst gibt an, dass er in den Niederlanden seit 2008 den sogenannten ANBI-Status besitzt. Außerdem ist er dort als kerkgenootschap (Religions-/Kirchengemeinschaft) nach Art. 2:2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs organisiert und hat die RSIN-Nummer 822997186. Die niederländische Steuerverwaltung behandelt die Organisation als gemeinnützige Einrichtung im Bereich „Religion, Weltanschauung und Spiritualität“. Der ANBI-Status ist damit in erster Linie ein steuerrechtlicher Gemeinnützigkeitsstatus z.B. für Einrichtungen, die unter eine gesetzliche Kategorie des Allgemeinwohls fallen.
Aber: Das bedeutet nicht „staatlich anerkannte Religion“ im deutschen Sinne.
Es gibt keinen keinen Beleg dafür, dass der „Orden der Transformanten“ in Deutschland als eigene Religionsgemeinschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechts oder deutscher eingetragener Verein anerkannt bzw. registriert ist. Ob und in welcher Form eine Religionsgemeinschaft in Deutschland rechtlich anerkannt bzw. als Religionsgemeinschaft behandelt wird, richtet sich grundsätzlich nach deutschem Recht.
Eine niederländische Anerkennung wird nicht automatisch in eine deutsche Anerkennung „umgewandelt“. Das ist auch durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt worden: In einem Fall betreffend eine in einem Mitgliedstaat anerkannte Religionsgemeinschaft stellte der EuGH ausdrücklich fest, dass Art. 17 AEUV einen anderen Mitgliedstaat nicht dazu verpflichtet, den dortigen rechtlichen Status zu übernehmen bzw. anzuerkennen ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A62021CJ0372&utm_source=chatgpt.com )
Diese Gruppe von Menschen hat einen Gewerbe betrieben bzw. betreibt es immer noch und muss als solche auch behandelt insbs. versteuert werden. Selbstverständlich haben sie die Möglichkeit auf Nachweis die Gemeinnützigkeit in Deutschland zu beantragen. Ich wage aber zu bezweifel, dass sie damit Erfolg haben werden.
Guten Tag rd,
dass dürfte für den Redakteur des kleveblog dann einen gut gefüllten Terminkalender für die kommenden 12. Monate somit ergeben, hier wöchtliches Update vorausgesetzt!
Warum sind die „Transformanten“ überhaupt aus den Niederlanden umgezogen?