Die Taten, die am Freitag vor der 7. großen Strafkammer des Landgerichts Kleve verhandelt wurden, liegen zwanzig Jahre und länger zurück. Sieben einzelne Fälle waren es, sicher ist nur, dass sie sich in den Jahren 1998 bis 2004 ereigneten, die genauen Tatzeitpunkte sind ungewiss.
Der Angeklagte war schon damals ein älterer Herr, nun ist er ein 81 Jahre alter Greis, der sich im Rollator zum Gerichtssaal schleppte. Seine Opfer, zum Zeitpunkt der Taten zwei junge Mädchen, sind mittlerweile gestandene Frauen in den Dreißigern.
Angeklagt waren Sexualdelikte, in deren möglicher Bandbreite allerdings weniger gravierende: Bei den meisten Verstößen handelte es sich um Vergehen, die früher als „unsittliche Berührungen“ bezeichnet worden wären.
Soll sich die Justiz um so etwas kümmern? Die Antwort, die die Kammer um die Vorsitzende Richterin Julia Voß am Ende der Verhandlung gab, war ein eindeutiges Ja. Sie verurteilte den Mann wegen siebenfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, außerdem muss er 8000 Euro an dem Kinderschutzbund Kleve zahlen.
Denn, das zeigte sich in der Verhandlung, auch ein solcher Fall wirkt lange nach. Die beiden Frauen, die als Kinder Opfer der Übergriffe geworden waren, sagten als Zeugen, wie sehr sie unter den Taten gelitten haben und auch noch leiden. Eine der beiden brach in Tränen aus und berichtete, wie sehr die Jahrzehnte zurückliegenden Vergehen ihr Empfinden für Intimität beeinträchtigt haben.
Die Taten ereigneten sich in Goch, in einer idyllischen Einfamilienhaus-Gegend. Dort lebte der Mann mit seiner mittlerweile verstorbenen Frau und war ein allseits respektierter Lehrer für Chemie und Physik, der an Klever Gymnasium unterrichtete. In der Nachbarschaft war er geschätzt, er half, wenn Beistand benötigt wurde, er spielte Skat, und es gab sogar gemeinschaftliche Urlaube.
Die Kinder der Nachbarn durften bei dem Lehrer-Ehepaar spielen, im Garten lockte ein Pool, der im Sommer viel genutzt wurde. Als eines der beiden Mädchen Schwierigkeiten mit einem Computerprogramm hatte, nahm sich der Lehrer des Kindes an und erklärte, wie beispielsweise Excel funktioniert.
Der Lehrer selbst sagte vor Gericht nun, es habe nur wenige Kontaktpunkte gegeben, und sexuelle Übergriffe seien nicht erfolgt. Doch dann sagten die beiden Opfer aus – mit einer komplett anderen Sicht auf die Jahre der scheinbaren nachbarschaftlichen Idylle.
Ein Mädchen durfte auf einem Aufsitzrasenmäher mitfahren, dabei führte der Lehrer die Hand des Kindes unter seine Jogginghose. Wenn das Kind die Hand zurückzog, ergriff er sie wieder und führte sie erneut dorthin. Einmal stellte er sich hinter ein Mädchen und griff ihr an die Brüste. Ein anderes Mal, auf dem Sofa im Wohnzimmer, zog er die Hand des anderen Mädchens zu seinem Geschlechtsteil und eröffnete ihr, wenn sie es streichele, werde es groß. Zweimal fasste er ein Mädchen in den Schritt, und einmal, beim gemeinsamen Fangenspielen, griff er einem Mädchen an die Brust.
„Wir schenken den Zeuginnen glauben“, das war der zentrale Satz in der Begründung des Urteils. Insbesondere die Tagebuchaufzeichnungen eines Mädchens, in denen der Angeklagte als „Belästiger“ und „W …“ bezeichnet wird, untermauerten die Darstellungen aus den polizeilichen Vernehmungen und vor Gericht.
„Das ist auch kein minderschwerer Fall“, so die Vorsitzende Richterin. Doch wegen der langen Verfahrensdauer, des vorgerückten Lebensalters und der ansonsten vorhandenen Straffreiheit entschied sich das Gericht „trotz Bedenken“ zu einer Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert – dafür wäre keine Bewährung mehr möglich gewesen. Dr. Karl Haas, Verteidiger des Angeklagten, hatte auf Freispruch plädiert.
Doch warum wurden die Fälle erst so spät verhandelt? Eines der beiden Opfer hatte schon früher erwogen, zur Polizei zu gehen, die Schwester war allerdings zunächst dagegen. Dann aber ging die Schwester selbst zur Polizei und erstattete vor drei Jahren Anzeige, um das Geschehen, das sie über Jahre belastet hatte, für sich aufzuarbeiten. Damit kann der Fall ins Rollen.


@ 31 Opfer :
aufrichtigen Dank
sowohl für Ihren Einsatz vor Gericht
wie auch für Ihre Zeilen hier.
Hoffentlich hilft beides auch anderen Opfern,
einen für sie richtigen Weg zu finden.
Ihnen wünsche ich,
daß Ihr Vorgehen Ihnen hilft,
die alten Wunden zu verheilen.
Vielleicht werden Sie in einiger Zeit mal berichten,
wie es sich für Sie entwickelt.
alles Gute für Sie !
@31 Es ist gut, dass Sie diesen Schritt gegangen sind.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie das Erlebte weiter verarbeiten können, mit empathischen und zugewandten Menschen an Ihrer Seite.
Es hilft wahrscheinlich, dass nun ein Urteil vorliegt und die Schuld des Täters offiziell festgestellt wurde.
Ich bin eine der beiden Frauen, die in diesem Verfahren ausgesagt haben.
Die Taten liegen viele Jahre zurück – ihre Folgen jedoch nicht. Als Kind fehlen einem die Worte für das, was geschieht. Später kommen Scham, Zweifel und die Angst hinzu, dass einem nicht geglaubt wird. Deshalb hat es so lange gedauert, darüber zu sprechen und Anzeige zu erstatten.
Ob er ein guter Lehrer war, ändert nichts an seinen Taten. Auch sein heutiges Alter macht das Erlebte nicht weniger schlimm. Das Landgericht Kleve hat ihn zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Die Berichte ehemaliger Schülerinnen und Schüler berühren mich sehr. Sollte es weitere Menschen geben, die unangemessene oder übergriffige Situationen mit ihm erlebt haben, möchte ich ihnen Mut machen, sich einer vertrauten Person, einer Beratungsstelle oder der Polizei anzuvertrauen. Auch nach vielen Jahren ist es nicht zu spät. Ihr müsst euch nicht schämen und ihr tragt keine Schuld.
Danke an alle, die uns glauben, nicht wegsehen und die Betroffenen in den Mittelpunkt stellen.
So ist es. Und das Urteil hat keinerlei Bezug zur beruflichen Tätigkeit des Verurteilen.
Und dass man auf jemand der dies einfach nicht verstehen will, zynisch reagiert, ist logisch.
Das Gericht hat keine Dinge verurteilt die im Zusammenhang mit der Lehrtätigkeit stehen.
Das besorgt schon rd hier im Blog.
— Herr Lehrer, Ihnen unterstellt hier niemand etwas.
Schon das ist eine Unterstellung die nicht stimmt. Ich bin kein Lehrer.
@19 Chewgum
„@15 Ehemaliger Schüler
Wie kommt es, dass Sie sich hier so für einen wegen Sexualstraftaten Verurteilten einsetzen und gleichzeitig kein Wort über die Opfer verlieren?”
Bisher hat der Kommentator names „Ehemaliger Schüler” nicht geantwortet. Es mag andere Gründe dafür geben nicht zu antworten, aber es drängt sich schon der Gedanke auf, dass sich unter dem Pseudonym „Ehemaliger Schüler” der Angeklagte selbst zu Wort gemeldet hat. Falls dem tatsächlich so sein sollte, spräche das für eine fehlende Einsicht.
Sprechen wir aus, was hier wie ein Elefant im Raum steht?
Da schreibt jemand, der nach eigenen Angaben ein ehemaliger Schüler ist, zuerst über die Qualitäten des Angeklagten als Lehrer (#4), versucht dann mit Worten wie z.B. „geeignet den Tatbestand der üblen Nachrede oder Verleumdung zu erfüllen” (#6) andere einzuschüchtern und greift dann den Blogbetreiber, der als Journalist seine Arbeit macht, mit dieser Unterstellung an: „Aber mir scheint als führe auch der KB einen persönlichen Feldzug in diesem Fall.” (#15)
Schön auch die autoritären Ausfälle unter dem Nick “Spoy” (#13)
„[…] Was untestellst Du mir?”
„Vielleicht einfach erstmal den Artikel lesen bevor hier selber […] Kommentare abzusondern!”
Herr Lehrer, Ihnen unterstellt hier niemand etwas. Das ist auch gar nicht nötig, denn das Gericht hat entschieden.
@22 Herr Denke „Als ehemaliger Schüler vom FvS kann ich die Beiträge und Kommentare von anderen ehemaligen Schülern nicht nachvollziehen, die hier auf die fachliche Kompetenz von diesem Lehrer verweisen.”
Möglicherweise ist „ehemalig” richtig. Ob das auch auf „Schüler” zutrifft, sei dahingestellt.
Die Ehefrau sollte man aus der ganzen Sache heraushalten. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass sie etwas gewusst hat.
Jede, die ihn im Unterricht erleben „durfte“, weiß, um welchen Chemielehrer es sich handelt. Es wurde schon in den frühen Neunzigern nach Oberweite benotet 🤢.
Es waren Kinder aus der Nachbarschaft, die die lange zurückliegenden Fälle zur Anzeige gebracht haben. Über Verfehlungen oder Auffälligkeiten aus seiner Zeit als Lehrer ist nur hier in den Kommentaren berichtet worden.
Als ehemaliger Schüler vom FvS kann ich die Beiträge und Kommentare von anderen ehemaligen Schülern nicht nachvollziehen, die hier auf die fachliche Kompetenz von diesem Lehrer verweisen. Da war in den 2000ern auf jeden Fall nicht viel von übrig. Außerdem ist es jawohl mehr als Fehl am Platze, auf fachliche Kompetenz zu verweisen, wenn der Lehrer in jeder einzelnen Unterrichtsstunde Schülerinnen belästigt. Das war in Chemie als auch im Computerkurs der Fall, und fühlte sich für jedes empathische Kind schon immer irgendwo falsch an.
Die Kirsche auf dem Kuchen ist die Tatsache, dass die eigene Ehefrau gleichzeitig an der Schule unterrichtete – das macht das ganze an sich nur noch unfassbarer.
Ich finde die Strafe zu mild, und finde es schade, dass der Prozess so lange gebraucht hat. Vielen Dank an die ehemaligen Schülerinnen, dass sie mit der Anzeige durchgezogen haben – das wird für sehr, sehr viele andere ehemaligen Schüler*innen denke ich irgendwo eine Stütze sein!
Auch ich war Schülerin und so einiges überdenkt man nun.
Die Art und Weise war schon damals bekannt, doch konnten wir es nicht einordnen.
Erschreckend wie nah solche Dinge waren…
Zur Beurteilung der Eignung eines Lehrers gehören zwei Hauptkriterien: Fachkompetenz und pädagogische Kompetenz.
Zur pädagogischen Kompetenz gehört auch persönliche Integrität. Das ist quasi die Grundvoraussetzung.
Und das ist gut so, vor allem, wenn es um Kinder und Jugendliche geht.
@15 Ehemaliger Schüler
Wie kommt es, dass Sie sich hier so für einen wegen Sexualstraftaten Verurteilten einsetzen und gleichzeitig kein Wort über die Opfer verlieren?
Und natürlich kann man Sexualstraftaten auch im Zusammenhang mit einer Tätigkeit als Lehrer, Erzieher oder in einem anderen pädagogischen Beruf betrachten, insbesondere dann, wenn die betreffende Person zum Zeitpunkt der Taten in diesem Beruf tätig war.
Eine Frage noch: Würden Sie einem solchen Lehrer Ihre Kinder anvertraut haben wollen?
Btw: Über die Fälle am Stein hat Ralf Daute ausführlich berichtet.
Ein Satz, den ich von ihm erinnere und der öfter fiel war: „Zu Hause hat es noch geklappt“. Und wegen einem Unfall mit Brom durfte über Jahre der Chemieraum nicht genutzt werden. Ich habe da im Nachhinein zumindest Zweifel an der behaupteten Kompetenz. Als Schüler ist die Perspektive ja vielleicht nochmal anders, weil man die Welt anders wahrnimmt. Das Image ist etwas anderes als die Person.
@15. Ehemahliger „Schüler”
Sie haben den Text in Post 14 zwar gelesen, aber definitiv nicht verstanden oder Sie verstehen meinen Post absichtlich falsch. Ihre Antwort ist eigentlich schon nicht mehr polemisch, sondern zynisch:
„Da haben Sie ja recht. Am besten am nächsten Baum aufknüpfen und dann vierteilen! So wäre es richtig. Oder?
Ich dachte immer wie leben in einem Rechtsstaat und nicht im Mittelalter der Hetzjagden.”
Aber gut, Sie werden Ihre ganz persönlichen Gründe dafür haben.
Dass der Rechtsstaat in diesem Land funktioniert, zeigt das Gerichtsverfahren und das Urteil.
Wie so oft etwas übers Ziel hinaus geschossen. Aber vielleicht noch einmal zum Verständnis: Es mag eine Fachkompetenz gegeben haben. Aber zum Profil des Lehrerberufs gehört eben auch, professionelle Distanz zu den Schülern zu wahren. Die vorliegenden Äußerungen lassen den Verdacht aufkommen, dass dem nicht so war. Und damit kann er kein „guter Lehrer“ gewesen sein.
Nein.
Schon gar nicht in der Ausführlichkeit wie sie der kleveblog vorgetragen hat, so dass der Verurteilte leicht identifiziert werden kann.
Aber mir scheint als führe auch der KB einen persönlichen Feldzug in diesem Fall. Und jeder der auf diese Problematik hinweist wird als Verteidiger eines Schwerverbrechens abgestempelt.
Da haben Sie ja recht. Am besten am nächsten Baum aufknüpfen und dann vierteilen! So wäre es richtig. Oder?
Ich dachte immer wie leben in einem Rechtsstaat und nicht im Mittelalter der Hetzjagden.
Und ich habe korrekt Bezug genommen auf den Artikel. Wenn Sie es nicht verstehen wollen, dann bitteschön.
@13. Spoy
@4 Ehemaliger Schüler
„Ich war weit vor 1998 Schüler am Gymnasium. Der jetzt Verurteilte galt nicht als der schlechteste Lehrer, ganz im Gegenteil. Bin aber männlich, habe vielleicht nicht den tiefsten Einblick gehabt. Als Lehrer war er aber ziemlich gut.”
Das Thema dieses Artikels ist nicht die Qualität der beruflichen Arbeit des Angeklagten als Lehrer. Darauf haben Sie aber in Ihrem ersten Post Bezug genommen und zwar ausschließlich. Sie haben keinen Bezug zum Thema des Artikels genommen. Das Thema des Artikels ist das Gerichtsverfahren und das Urteil gegen den Angeklagten und die Straftaten, die zur Verurteilung geführt haben. Der Beruf des Angeklagten wurde im Artikel erwähnt. Das ist üblich bei der Berichterstattung über Gerichtsverfahren. Sie können auch gerne bei der RP nachschauen, was die zu diesem Gerichtsverfahren geschrieben hat (siehe Link unten).
@6 Ehemaliger Schüler
„Auch für Verurteilte gilt der Datenschutz. Die beruflichen Tätigkeiten der Zeuginnen werden schliesslich auch nicht veröffentlicht.”
Die Zeuginnen, die übrigens nicht nur Zeuginnen sondern vor allem Geschädigte sind, mussten in einem Gerichtsverfahren öffentlich aussagen. Die Öffentlichkeit wurde nicht ausgeschlossen. Außerdem sind sie genauso wie der Angeklagte für manche Menschen aus der Region Kleve und Goch identifizierbar. Die Geschädigten haben es trotzdem auf sich genommen Anzeige zu erstatten und vor Gericht als Zeuginnen auszusagen. Das erfordert viel Mut und ist eine große Belastung. Ihre Sorge gilt allerdings dem Angeklagten, der in Kürze, wenn das Urteil rechtskräftig ist, ein verurteilter Sexualstraftäter ist. Verzeihen Sie, wenn ich das nicht nur irritierend, sondern auch fragwürdig finde.
https://rp-online.de/nrw/staedte/goch/landgericht-kleve-bewaehrungsstrafe-fuer-ex-lehrer-aus-goch-wegen-kindesmissbrauchs_aid-154119013
@9
[…] Was untestellst Du mir?
Vielleicht einfach erstmal den Artikel lesen bevor hier selber […] Kommentare abzusondern!
Der Artikel erwähnt ausdrücklich die Tätigkeit als Lehrer, obwohl die(!) in keinem Zusammenhang mit dem gefällten Urteil steht !!
Und auf die Tätigkeit als Lehrer habe ich Bezug genommen.
Wäre der Mann noch als Lehrer tätig gewesen, hätte die Verurteilung erhebliche dienstrechtliche Konsequenzen haben können.
In einem Disziplinarverfahren wird immer der Einzelfall geprüft. Dabei können auch Straftaten außerhalb des Dienstes dienstrechtlich relevant sein.
@7 Das mit dem Glashaus am besten mal googeln.
Öhm. Ich hatte ihn auch im Unterricht. Wer sagt, übergriffiges Verhalten in der Schule könne rufschädigend sein, kann ihn nicht im Unterricht gehabt haben. Wir haben alle fassungslos (wir waren Kinder, nicht erwachsen wie heute) zugesehen, wie er sich „Aufgaben kontrollierend“ von hinten über Schülerinnen beugte, „aus Versehen“ Hände oder Arme streifte und wenn er eine Schülerin aufrief, instinktiv die Zungenspitze zwischen die Lippen schob. In der Summe war es gruselig. Und die Mitschülerinnen konnten ja nichts dafür, aber Noten waren sichtlich von Vorlieben geprägt. Es wurde auch bei vielen Abigags wenig subtil angedeutet.
@6. „Ehemaliger Schüler”
„Ich habe hingegen nur zur Tätigkeit als Lehrer Stellung genommen.”
Vielleicht hinterfragen Sie erstmal Ihre Motive. Zuerst geben Sie einen Kommentar ab, der keinerlei Bezug zum Thema dieses Artikels hat und dann schreiben Sie folgendes:
„Insofern wäre wohl eher Kommentatorin 3 darauf hinzuweisen, mit solchen nach aktueller Sachlage unbewiesenen Behauptungen vorsichtig zu sein. Noch besser wäre es gewesen, diesen Kommentar gar nicht zu veröffentlichen.”
Ihre Äußerung kommt zwar als Sorge um die Fairness gegenüber dem Angeklagten daher, kann aber durchaus auch als Botschaft an potentielle Opfer verstanden werden.
Hier wird schon darauf geachtet, wie im Ursprungsbeitrag auch, dass der Mann nicht identifiziert wird. Dass wiederum ehemalige Schüler sich melden (nicht nur via Kommentar), ist aber Teil eines öffentlichen Diskurses, der geführt werden kann (vielleicht sogar: muss).
@5
Naja, wer selbst im Glashaus sitzt….mit Übergriffigkeit im Namen des Herrn hat man ja am Stein beste Erfahrungen …..
🙂
@rd
So wie ich die Lage sehe wurde der Mann für Taten im privaten Bereich verurteilt, es ging nicht um irgendwelche Dinge in der Schule.
Dass es in der Schule übergriffiges Verhalten gab, diese Behauptungen wurden erstmals überhaupt hier im Blog aufgestellt und sind völlig unbewiesen (und von daher geeignet den Tatbestand der üblen Nachrede oder Verleumdung zu erfüllen) und waren wenn ich richtig gelesen habe nicht Bestandteil des Gerichtsverfahrens. Bitte um Korrektur falsch ich hier falsch liegen sollte.
Insofern wäre wohl eher Kommentatorin 3 darauf hinzuweisen, mit solchen nach aktueller Sachlage unbewiesenen Behauptungen vorsichtig zu sein. Noch besser wäre es gewesen, diesen Kommentar gar nicht zu veröffentlichen.
Insofern wäre ohnhin zu hinterfragen, warum hier die berufliche Tätigkeit des Verurteilten -schliesslich in exponierterStellung die eine Identifizierung der Person relativ leicht macht – veröffentlicht wird. Auch das ist journalistisch fragwürdiger -wenn nicht sogar justiziabler-Stil.
Auch für Verurteilte gilt der Datenschutz. Die beruflichen Tätigkeiten der Zeuginnen werden schliesslich auch nicht veröffentlicht.
Ich habe hingegen nur zur Tätigkeit als Lehrer Stellung genommen.
@Ehemaliger Schüler Ich glaube, damit ist gemeint, dass er fachlich sehr gut war und seinen Stoff gut vermitteln könnte (ich selbst kann das nicht beurteilen), aber wenn dazu Übergriffigkeit in irgendeiner Form gehörte, kann er als Lehrer nicht „gut“ gewesen sein, sondern einfach nur: ungeeignet.
Ich war weit vor 1998 Schüler am Gymnasium. Der jetzt Verurteilte galt nicht als der schlechteste Lehrer, ganz im Gegenteil. Bin aber männlich, habe vielleicht nicht den tiefsten Einblick gehabt. Als Lehrer war er aber ziemlich gut.
In unserer Abi-Gruppe wissen wir, wer dieser nun verurteilte Straftäter ist. Viele von uns haben Erinnerungen an mindestens unangemessenes und übergriffiges Verhalten während des Unterrichts. Schlimm, dass wir es nicht besser wussten. Noch schlimmer, dass es damals niemanden interessierte. Danke den beiden Frauen, die jetzt so mutig waren!
„Bei den meisten Verstößen handelte es sich um Vergehen, die früher als ‚unsittliche Berührungen‘ bezeichnet worden wären. Soll sich die Justiz um so etwas kümmern?“
Bei anderen Straftaten habe ich bisher selten gelesen, dass überhaupt die Frage gestellt wird, ob sich die Justiz „um so etwas“ kümmern sollte. Sexuelle Berührungen ohne Einverständnis sind sexuelle Übergriffe und damit strafrechtlich relevant. Wenn es keinen entsprechenden Tatverdacht gegeben hätte, wäre es nicht zum Prozess gekommen.
„Doch warum wurden die Fälle erst so spät verhandelt?“
Gerade bei Sexualstraftaten empfinden Betroffene häufig große Scham und ringen lange mit der Frage, ob sie überhaupt Anzeige erstatten sollen. Manche verdrängen das Erlebte zunächst, um ihr Leben irgendwie weiterführen zu können. Über sexuelle Übergriffe zu sprechen, ist nicht leicht, schon gar nicht, wenn man dann vor Gericht aussagen muss. Und je jünger ein Opfer zum Zeitpunkt der Tat war, desto schwieriger kann es sein. Das ist mittlerweile bekannt. Die Frage kann leider implizit als Kritik an den Opfern aufgefasst werden (warum erst jetzt?), auch wenn ich davon ausgehe, dass der Autor das nicht beabsichtigt hat.
„Das ist auch kein minderschwerer Fall“, so die Vorsitzende Richterin.
Genau. Der Mann ist mit diesem Urteil gut weggekommen. Gut, dass das Gericht zumindest Bedenken angesichts des milden Urteils geäußert hat.
Alles Gute für die beiden Frauen!
Der Gedanke, selbst von ihm möglicherweise unterrichtet worden zu sein … 😳
Ich wünsche den Frauen viel Kraft!