Die Taten, die am Freitag vor der 7. großen Strafkammer des Landgerichts Kleve verhandelt wurden, liegen zwanzig Jahre und länger zurück. Sieben einzelne Fälle waren es, sicher ist nur, dass sie sich in den Jahren 1998 bis 2004 ereigneten, die genauen Tatzeitpunkte sind ungewiss.
Der Angeklagte war schon damals ein älterer Herr, nun ist er ein 81 Jahre alter Greis, der sich im Rollator zum Gerichtssaal schleppte. Seine Opfer, zum Zeitpunkt der Taten zwei junge Mädchen, sind mittlerweile gestandene Frauen in den Dreißigern.
Angeklagt waren Sexualdelikte, in deren möglicher Bandbreite allerdings weniger gravierende: Bei den meisten Verstößen handelte es sich um Vergehen, die früher als „unsittliche Berührungen“ bezeichnet worden wären.
Soll sich die Justiz um so etwas kümmern? Die Antwort, die die Kammer um die Vorsitzende Richterin Julia Voß am Ende der Verhandlung gab, war ein eindeutiges Ja. Sie verurteilte den Mann wegen siebenfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, außerdem muss er 8000 Euro an dem Kinderschutzbund Kleve zahlen.
Denn, das zeigte sich in der Verhandlung, auch ein solcher Fall wirkt lange nach. Die beiden Frauen, die als Kinder Opfer der Übergriffe geworden waren, sagten als Zeugen, wie sehr sie unter den Taten gelitten haben und auch noch leiden. Eine der beiden brach in Tränen aus und berichtete, wie sehr die Jahrzehnte zurückliegenden Vergehen ihr Empfinden für Intimität beeinträchtigt haben.
Die Taten ereigneten sich in Goch, in einer idyllischen Einfamilienhaus-Gegend. Dort lebte der Mann mit seiner mittlerweile verstorbenen Frau und war ein allseits respektierter Lehrer für Chemie und Physik, der an Klever Gymnasium unterrichtete. In der Nachbarschaft war er geschätzt, er half, wenn Beistand benötigt wurde, er spielte Skat, und es gab sogar gemeinschaftliche Urlaube.
Die Kinder der Nachbarn durften bei dem Lehrer-Ehepaar spielen, im Garten lockte ein Pool, der im Sommer viel genutzt wurde. Als eines der beiden Mädchen Schwierigkeiten mit einem Computerprogramm hatte, nahm sich der Lehrer des Kindes an und erklärte, wie beispielsweise Excel funktioniert.
Der Lehrer selbst sagte vor Gericht nun, es habe nur wenige Kontaktpunkte gegeben, und sexuelle Übergriffe seien nicht erfolgt. Doch dann sagten die beiden Opfer aus – mit einer komplett anderen Sicht auf die Jahre der scheinbaren nachbarschaftlichen Idylle.
Ein Mädchen durfte auf einem Aufsitzrasenmäher mitfahren, dabei führte der Lehrer die Hand des Kindes unter seine Jogginghose. Wenn das Kind die Hand zurückzog, ergriff er sie wieder und führte sie erneut dorthin. Einmal stellte er sich hinter ein Mädchen und griff ihr an die Brüste. Ein anderes Mal, auf dem Sofa im Wohnzimmer, zog er die Hand des anderen Mädchens zu seinem Geschlechtsteil und eröffnete ihr, wenn sie es streichele, werde es groß. Zweimal fasste er ein Mädchen in den Schritt, und einmal, beim gemeinsamen Fangenspielen, griff er einem Mädchen an die Brust.
„Wir schenken den Zeuginnen glauben“, das war der zentrale Satz in der Begründung des Urteils. Insbesondere die Tagebuchaufzeichnungen eines Mädchens, in denen der Angeklagte als „Belästiger“ und „W …“ bezeichnet wird, untermauerten die Darstellungen aus den polizeilichen Vernehmungen und vor Gericht.
„Das ist auch kein minderschwerer Fall“, so die Vorsitzende Richterin. Doch wegen der langen Verfahrensdauer, des vorgerückten Lebensalters und der ansonsten vorhandenen Straffreiheit entschied sich das Gericht „trotz Bedenken“ zu einer Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert – dafür wäre keine Bewährung mehr möglich gewesen. Dr. Karl Haas, Verteidiger des Angeklagten, hatte auf Freispruch plädiert.
Doch warum wurden die Fälle erst so spät verhandelt? Eines der beiden Opfer hatte schon früher erwogen, zur Polizei zu gehen, die Schwester war allerdings zunächst dagegen. Dann aber ging die Schwester selbst zur Polizei und erstattete vor drei Jahren Anzeige, um das Geschehen, das sie über Jahre belastet hatte, für sich aufzuarbeiten. Damit kann der Fall ins Rollen.

