Volksbank Kleverland: Frank Ruffing soll am 1. Oktober abberufen werden, „valide Ergebnisse“

Vorstandschef Frank Ruffing bei der Vertreterversammlung der Volksbank Kleverland (Foto: Volksbank Kleverland)

Noch 16 Tage…

Die Vertreterversammlung der Volksbank Kleverland soll Bankchef Frank Ruffing, der 20 Jahre und zwei Monate an der Spitze der Bank gestanden hat und seit dem 1. September vorläufig freigestellt ist, am 1. Oktober abberufen. Dies teilte die Bank am Montag Morgen in einer Pressemitteilung mit. Demnach seien die unabhängigen Prüfer am Donnerstag zu „ersten validen Erkenntnissen“ gelangt, die den Schritt unausweichlich machten.

Hier der Text der Pressemitteilung im Wortlaut:

„Der Aufsichtsrat der Volksbank Kleverland eG hatte den Vorstandsvorsitzenden Frank Ruffing zum 1. September 2025 freigestellt. Hintergrund für diesen Schritt war, dass Sachverhalte an den Aufsichtsrat sowie an Vorstandsmitglied Severin-Peter Seidel herangetragen wurden, die ohne Ansehen der Person geprüft werden müssen. Im Rahmen seiner Überwachungsaufgaben gegenüber dem Vorstand lässt sich der Aufsichtsrat bei dieser Prüfung von einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützen, um Professionalität, Unabhängigkeit und Neutralität zu gewährleisten.

Nunmehr liegen seit dem 11. September 2025 erste, valide Ergebnisse vor. In deren Kenntnis hält es der Aufsichtsrat für geboten, die Bestellung von Frank Ruffing als Vorstand zu widerrufen. Gemäß § 30 f unserer Satzung erfordert dieser Schritt einen Beschluss der Vertreterversammlung und zwar mit einer Mehrheit von 75 %. Daher hat der Aufsichtsrat am 12. September zu einer außerordentlichen Vertreterversammlung am 1. Oktober 2025 eingeladen. Diese Kurzfristigkeit ist erforderlich, da das Genossenschaftsgesetz in derartigen Fällen eine umgehende Information der Mitgliedervertretung verlangt.

Zu den konkreten Vorwürfen äußern wir uns nicht. Selbstverständlich werden die Vertreterinnen und Vertreter im vertraulichen Rahmen der Vertreterversammlung umfassend und detailliert informiert, so dass sie ihre Entscheidung in Kenntnis aller erforderlichen Informationen treffen können.

Auswirkungen auf das Tagesgeschäft entstehen nicht. Die Geschäfte werden derzeit von Vorstand Severin-Peter Seidel sowie dem Prokuristen Christoph Thyssen geleitet.“

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5 Kommentare

  1. 5

    Ein Szenario:
    Immobilieninvestitionen versprechen hohe Renditen bei hohem Risiko. Der angeblich relativ hohe Immobilienbestand hier läßt sich aber nur schwerlich mit den Sicherheitsvorschriften der Banken zum „haftenden Eigenkapital “ vereinbaren. Man könnte nun hingehen und Immobilienbestände ausgliedern, so dass sie rechtlich nicht mehr der Bankbilanz zuzuordnen sind; die Bank aber weiterhin wirtschaftlich das volle Risiko trägt.
    Laufen die Immobiliengeschäfte gut, schaut halt keiner so genau hin.

    Nachlassende Nachfrage im Baugeschäft und bei der gewerblichen Vermietung, aufgrund
    gestiegener Zinsen, Preissteigerungen bei den Materialien und Dienstleistungen sowie allgemeiner Konjunkturschwäche, bringen derzeit aber viele Banken und Versorgungswerke in Schwierigkeiten.
    Laufen die Geschäfte schlecht, muss halt ein Sündenbock her.

    Die Angabe eines Immobilienwertbestandes von weit mehr als 100 Millionen Euro, beinhaltet allerdings keine verwertbaren Informationen. Die Eindeutigkeit und Exaktheit von Begriffen kann denn auch die Qualität wissenschaftlicher Diskussionen erhöhen. Es gibt nämlich viele verschiedene Werte. Den subjektiven Wert, den objektiven Wert, den objektivierten Wert, den Entscheidungswert, den Ertragswert, den vereinfachten Ertragswert, den Vergleichswert, den Substanzwert, den Verkehrswert,
    den Wert in der Handelsbilanz, den Wert in der Steuerbilanz, den Wert in der Konzernbilanz, den Argumentationswert, den Schiedswert…. die restlichen zehn Werte erspare ich mir jetzt.

    Darf man denn schon wissen, wer der nächste Gast bei der Volksbank ist ? Kiesewetter oder
    Selensky ?

    https://www.lokalkompass.de/c-politik/frechheit-siegt-wie-die-fdp-politikerin-marie-agnes-strack-zimmermann-ihre-naehe-zur-ruestungslobby-verharmlost_a1825561

  2. 4

    Am 1. Oktober wird es ja Antworten geben. Und zumindest die Vertreter können Fragen stellen. Und – aller Wahrscheinlichkeit nach – handelt es sich nicht nur um interne Regeln.

  3. 3

    Fragen…

    Wurde lediglich gegen interne Compliance-Regeln verstoßen?

    Warum werden in Aufsichtsräte hiesiger Banken gern Zahnarztgattinnen,
    „decke Buure“ oder Sozialpädagogen gewählt, deren Kernkompetenzen eher nicht
    in Bilanzanalyse und mikro-makro-ökonomischem Sachverstand zu suchen sind.

    Wieviel zahlt die VoBa Kleverland den zu den Kamingesprächen auf Schloss-Moyland eingeladenen „Experten“ (wie zuletzt Frau Strack-Zimmermann) an Honorar für Weisheiten, die längst aus zahlreichen Talk-Shows bekannt sein dürften.

    Hat man als Genossenschaftler der Bank (Miteigentümer) ein Recht auf Antworten
    oder lediglich Nachschusspflichten zu befürchten?

  4. 2

    Das ist eine gute Frage, die vielleicht auch bald fachkundige Behörden beschäftigen könnte. Die Bank könnte beispielsweise geschädigt sein, wenn beispielsweise Zahlungen nicht (vollständig) belegt werden können.

  5. 1

    Wer wurde denn überhaupt wirtschaftlich geschädigt und muss jetzt um seinen jetzt erkennbaren wirtschaftlichen Schaden ersetzt zu bekommen…..wo und gegen wen…. Rechtsmittel einlegen?