Vertreterversammlung zu Ruffings Abberufung: Ein außergewöhnlicher Vorgang

Frank Ruffing (2.v.r.) mit Vertretern des Aufsichtsrats (Foto: Volksbank Kleverland)

Wenn man das Internet in Variationen nach den Begriffen Volksbank, Vorstand und Abberufung durchpflügt, ist es nicht so, dass gar keine Treffer ausgeworfen werden, aber die Zahl der Ergebnisse hält sich doch in engen Grenzen. Die aktuellen Ereignisse im Kleve sind an der Spitze der Trefferliste, und dann gibt es noch einen Fall in der Sparda-Bank in Münster, wo ein Vorstand wegen Spesen- und Abrechnungsbetrugs entlassen wurde, und einen in Thüringen, wo der Vorstandschef der VR-Bank Schmalkalden Ende vergangenen Jahres sein Amt niederlegte, nachdem Immobilien-Investments nach hinten losgegangen waren.

Will heißen: Es ist schon ein außergewöhnlicher Vorgang, wenn die Vertreter einer Genossenschaftsbank zusammengetrommelt werden, um einen Vorstandschef loszuwerden. Und der Fall aus Thüringen zeigt auch, dass in genossenschaftlichen Kreisen üblicherweise ein eleganterer Weg gewählt wird, um einen Vorstand aus dem Weg zu räumen – ihm werden die Belege für sein Fehlverhalten vorgelegt, woraufhin dieser sich dafür entscheidet, sein Amt niederzulegen und einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben. Der Vorteil: Es muss in der Öffentlichkeit keine schmutzige Wäsche gewaschen werden.

Und eine Vertreterversammlung, an der rein rechnerisch 175 Personen teilnehmen (die Volksbank Kleverland hat 13.369 Mitglieder, laut Satzung gibt es für jeweils 75 Mitglieder einen Vertreter) lässt sich schon als Öffentlichkeit beschreiben, auch wenn sie hinter verschlossenen Türen stattfindet. Die Tatsache allerdings, dass der freigestellte Vorstandschef den „validen Ergebnissen“ der unabhängigen Prüfer bisher mit einer gewissen Chuzpe entgegengetreten sein soll, lässt Schlimmes erahnen – oder aber er pokert bis zur letzten Minute.

Am 1. Oktober soll die Vertreterversammlung stattfinden. Das sind von heute an gerechnet noch zwölf Tage. Eine „freiwillige“ Demission des Chefs würde die Veranstaltung überflüssig machen und dem Aufsichtsrat eine wahrscheinlich nervenaufreibende Belastungsprobe ersparen. Gut möglich, dass ein trotziges „Ihr-habt-es-doch-alle-Gewusst“ einen Strudel der Verheerungen in Gremien und Führungsetagen der Bank verursachen könnte.

Laut Informationen aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen existierte beispielsweise schon zu der Vertreterversammlung im vergangenen Juni, in der nach außen hin Friede, Freude und Eierkuchen demonstriert worden ist, ein ausführlicher Prüfbericht, der auf strukturelle Schwächen des von der Bank betriebenen Immobiliengeschäfts hingewiesen haben soll. Wie mit dem Dokument umgegangen wurde, wie es den Vertretern zugänglich gemacht wurde, das lässt sich im Augenblick nicht sagen. Klar ist auf jeden Fall, dass der achtköpfige Aufsichtsrat über die einzelnen Immobilienkäufe der Bank im Bilde gewesen sein muss, denn in § 23 der Satzung („Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat“) heißt es: „Über folgende Angelegenheiten beraten Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam und beschließen in getrennter Abstimmung: a) den Erwerb, die Bebauung, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten […]“.

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45 Kommentare

  1. 43

    @39
    Es gibt keine Nachschusspflicht mehr!

    Bitte hierzu nicht allzuviel Angst verbreiten. Ein Voba-Mitglied musste in D noch nie mit seinem Geschäftsguthaben haften.

  2. 42

    @41: ich weiß nix! Das einzige, was ich kann ist (wohl im Gegensatz zu so manchen verblendeten Möchtegerngenossen hier) klar zu denken und mir meine Meinung zu bilden! Und diese habe ich in meinem Kommentar Nr. 40 dargelegt.

    Warum muss man immer direkt so auf die Barrikaden gehen, nur weil mal jemand wie ich versucht die Dinge in einer kausalen Kette zu betrachten.

    Sollte die Zuverlässigkeit der Leitung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht mehr gegeben sein, also irgendwelche z. B. strafrechtlich relevante Tatsachen vorliegen, so muss die Bank in persona des Aufsichtsrates (der im Gremium übrigens auch in demokratischen Weise über sein handeln abstimmt, hier agiert der AR-Vorsitzende auch nicht als Autokrat) auch zum Eigenschutz die Abberufung anstreben. Ansonsten besteht sogar die Gefahr, dass die Aufsicht die Banklizenz entzieht und der Laden „dicht gemacht“ (als eher zwangsfusioniert) wird.

    Und eins noch: das deutsche Strafgesetzbuch umfasst 358 Paragraphen. Ich wette, um im Thema der Kommentare zu bleiben, dass von diesen 358 mindestens 1 vorliegen müsste um eben dieses große Theater um die Person eines mittelständischen Lokalunternehmens in der Öffentlichkeit zu vollziehen.

    Und abschließend: Warum die ganze Ungeduld echter und vermeintlicher Kunden! Lasst die Gremien des Hauses in der vom Gesetz und Satzung geforderten Form und Frist das Notwendige tun. Sollten die Vorwürfe nicht zu einer Mehrheit in der Vertreterversammlung führen und insgesamt nicht haltbar sein, wird sich die betroffene Person mittels Anwälten zu einem Schadensersatz klagen, der ihm einen gesegneten Lebenshaben mit reichlich Wein, einem jungen Weib und ohrenbetäubenden Gesang bescheren wird. Dann kommt er finanziell vor Lachen nicht mehr in den Schlaf, nur das Ego wird dauerhaft beschädigt sein.

  3. 41

    @40 ja Tommy, lass doch mal Dein Klugscheisser –
    Paragrafen – Geieier weg und sag, was Sache ist. Ich geb Dir Recht, die bewegen sich nicht auf dünnem Eis, schon klar. Aber lass uns doch an Deinem Wissen teilhaben.
    Was mir persönlich einfach zu hoch ist: Ich habe einen guten Job, gute Kohle, gute Pensionsansprüche, einfach perfekt. Warum macht man so eine verdammte scheisse? Was ist da schief gelaufen?

  4. 40

    @37 und sollen wir wetten, dass wenn wider Erwarten das Ergebnis nicht erreicht werden sollte, § 36 (1) in Verbindung mit § 33 (1) Nr. 3 KGW zur Anwendung kommen wird??

    Nochmal: warum sollte sich soooo kurz vor dem Überqueren der Ziellinie auf dem Weg des mit Palmenblättern ausgelegten Weg des Sonnenkönigs der Aufsichtsrat auf ein dünnes Eis begeben? Man hätte Befindlichkeiten locker aussitzen können und in knapp 1 Jahr mit großen Brimmbammborium den scheidenden Vorstand nach 2 Dekaden feierlich verabschieden können. Dann wäre das Feld für einen angestrebten Wechsel in der Geschäftsausrichrung locker frei gewesen.

    Wenn der Aufsichtsrat, einen derartigen Schritt wie jetzt vollzieht können meiner Meinung nach ausschließlich (und nennen wir es beim Namen) kriminelle Machenschaften der verantwortlichen Personen vorliegen!

    @rd: der letzte Absatz spiegelt ausschließlich meine persönliche Meinung wider und basiert auf keinem Wissen, man möge in löschen wenn das an Verleumdung grenzt!

    Und ob hiervon überhaupt ein Aufsichtsgremium überhaupt hätte etwas mitkriegen können, wage ich zu bezweifeln. Was im Hinterzimmer verbrochen wird wird sicherlich dem Aufsichtsrat nicht in einer turnusmäßigen Sitzung aufs Tablett geschmiert!

  5. 39

    Man liest hier unfassbar viel, aber wie in Kommentarspalten so üblich auch viel Halbwissen.

    Ich denke wie alle sollten uns eins vor Augen halten: für einfache Fehler oder Kompetenzüberschreitungen wird niemand freigestellt und soll fristlos abgesetzt werden. Weder ein Mitarbeiter der Stadt, der Fahrgeschäfte falsch einmisst, noch ein Arzt mit Behandlungsfehlern und auch kein Vorstand einer Bank.

    Wenn solche Maßnahmen wie hier jetzt ergriffen werden, dann kann der Grund nur sein, dass hier vorsätzlich „betrogen“ wurde – ob nun die Bank, die Kollegen oder die Kunden ist wohl (noch) nicht absehbar.

    Das Vier Augen Prinzip bei Banken bedeutet übrigens nicht, dass jede Entscheidung gemeinsam getroffen werden muss – es gibt für diverse Vorgänge Kompetenzregelungen, die ein Mitarbeiter eine ehewidrige Kompetenzstufe allein treffen darf. Ob nun, weil ein Kunde ein höheres Kreditkartenlimit wünscht, oder aber weil bei einer Immobilie Investitionen oder was auch immer abzusegnen sind.
    Ob der Aufsichtsrat bei jeder Entscheidung zum Kauf oder bei bei weiterführenden Investitionen zu befragen ist, dass wissen wir alle wohl nicht – und können es daher auch kaum urteilen.

    Sehr wohl jedoch, erkenne ich den Zusammenhang mit der Freistellung des Leiters Firmenkunden – der ja bis vor einem Jahr das Immobiliengeschäft betreut hat.

    Meine Prognose ist, dass es am Mittwoch viele offene Münde, herabklappende Kinnladen und noch mehr Kopfschütteln geben wird. Das, was dort vorgestellt werden wird, MUSS nach meinem Dafürhalten weit über Pseudo-Geldanlage-Oldtimer, S-Klassen mit überteuerter Leasingrate und glühender Tankkarte auf den Namen der Bank und gefloppte Vermietungsimmobilien hinaus gehen.
    Alles, was ich über die „Organisation Volksbank“ weiß, sagt mir, dass weit mehr als nur einige Kleinigkeiten erforderlich sind, damit ein solches Verfahren in die Wege geleitet wird – vor allen gegen den Napoleongleich-herrschenden Frank Ruffing.

    Achja, und @38: stimmt nicht: bei der VB Kleve schießt man auf 500 Euro nach, wenn sich die Verträge seit meiner Unterzeichnung nicht geändert haben.

  6. 38

    Wie gut das die Genossen bei finanziellen Problemen der Bank nur in Höhe ihres Genossenschaftsanteils haften und keine Nachschusspflicht haben (§40 Satzung Voba Kleverland vom 26.06.2024).

  7. 36

    Ich lese hier die Kommentare über Gerechtigkeit und Fairness gegenüber dem Vorsitzenden der Bank.
    Alles gut soweit.
    Er hat auch eine Vorbildfunktion für die Mitarbeiter der Bank und der Öffentlichkeit.
    Er repräsentiert letztendlich die Bank und somit auch uns, die Vertreter und Kunden.
    Der Vorsitzende wird für seine Tätigkeiten mit einem üppigen Gehalt ausgestattet.
    Aus welchen Grund sollte er dann noch aus den Immobiliengeschäften der Bank […]
    Bauernopfer ist dann der ehemalige Bereichsleiter aus Elten […]
    Am Ende des Tages ( Mittwoch ) wird wohl der gesamte Aufsichtsrat zurücktreten da man sich hat blenden lassen und vielleicht bei den Geschäften nicht genauer hingeschaut hat.
    Wenn die Zahlen stimmen, schaut man vielleicht wirklich nicht genauer hin und genehmigt
    […]
    Jemand hat hier mal gepostet Gier frisst Gehirn.
    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Möge der Souverän am Mittwoch die richtige Entscheidung fällen.

    [Die Auslassungen decken sich recht präzise mit meinem Recherchestand, aber ich kann sie so zzt nicht veröffentlichen.]

  8. 35

    Man sagt ja, Lügner hätten kurze Beine. Ich glaube eher, sie haben manchmal sehr lange Beine und kommen in goldener Kutsche aus Richtung K. gefahren. Ich habe einmal einen erlebt, der als Sonnenkönig gegen mich auftrat: vertragsbrüchig, trickreich im Loswerden – und am Ende zahlten andere die Rechnung. Er selbst fuhr unbehelligt weiter in seiner goldenen Kutsche, in gleicher Position und falsche Inhalte streuend, fand seinen Schuldigen und die zahlenden Untertanen – ja, bekam dafür auch noch Beifall. Genossen werden es, vermute ich, ebenfalls beim Beifall belassen, weil die Erzählung des Sonnenkönigs, gut vorbereitet, zumindest außergerichtlich sehr stimmig klingt.

  9. 33

    Warum die Hektik ohne neutrale, belastbare Prüfungsergebnisse?

    Eine Aufsichtsrätin, die ihr Amt aufgrund einer „Razzia“ in der Firma ihre Gatten ruhen lässt. Ein Aufsichtsratsvorsitzender, der auf den Schlossgesprächen bereits öffentlichkeitswirksam in trumpesker Manier und ähnlicher Wucht die bevorstehende Abberufung des Vorstandes Ruffing aufgrund „erster Erkenntnisse“ ankündigt, in dessen Schein er sich 2 Dekaden lang gesonnt und fotogen präsentiert hat.
    Was ist mit der (Mit-) Verantwortung des gemäß KWG im 4-Augen-Prinzip agierenden Überwachungvorstandes Seidel? Der scheint seine Hände in Unschuld zu waschen und sich in eine Fusion mit der Volksbank an der Niers retten zu wollen. Und welche „Rolle“ spielt eigentlich der von beiden Vorständen entlassene Firmenkunden-Bereichsleiter in dieser ganzen, noch geheimnisvollen Angelegenheit? Dies gilt es absolut neutral, transparent und ohne Ansehen von jeglichen, involvierten Personen aufzuklären, bevor ein aktuell scheinbar ausgemachter Sündenbock als Alleinverantwortlicher in der Öffentlichkeit und den Medien vorschnell abgeurteilt würde!
    Die Vertreterversammlung als absoluter Souverän der Volksbank täte gut daran, nicht ad hoc am Mittwoch aufgrund von möglicherweise, einseitig intendierten vorschnellen „ersten Erkenntnissen“ zu entscheiden, sondern ein juristisch belastbares, faires Prüfungsergebnis einzufordern, im Detail zu sichten und in Ruhe zu bewerten und daraus abzuleiten, notwendige Personalentscheidungen über alle Verantwortlichen auf eine Vertreterversammlung in die Zukunft zu verschieben.
    Sie vertritt das Volk und hat die Befugnis und die Macht, so zu entscheiden und sollte es aus Verantwortung für „ihre Volksbank“ auch tun!

  10. 32

    @29: waren Sie auch auf der lustigen 200 Jahr Feier? Danke für den Kommentar. Die Nummer mit den Sneakern und ach; wir duzen uns jetzt alle, gruselig.

  11. 31

    @28: ein sehr guter Kommentar. Danke dafür. Das ganze Vorgehen ist schon ein bisschen fragwürdig. Egal, was vorgefallen ist. Ich empfehle jedem Vertreter am Mittwoch, Gerechtigkeit und Fairness walten zu lassen.

  12. 30

    @28.
    „Herr Ruffing hat ein transparentes, rechtsstaatliches Verfahren verdient.“
    Das rechtsstaatliche Verfahren ist im Anschluss an eine evtl. Kündigung durch die Gerichtsbarkeit gewährleistet. Falls Gründe für eine sofortige Kündigung vorliegen, müssen diese nicht vorher mit dem Betroffenen besprochen werden. Warten wir doch erst einmal ab, was in der Vertreterversammlung vorgetragen wird und wie dort entschieden wird.

  13. 29

    @28
    Jetzt haben Sie also quasi alle Mutmaßungen, Gerüchte und wilde Spekulationen aufgesogen und das hat Sie dann veranlasst einen Leserbrief „pro Frank, pro Rechtsstaat, pro Menschenrechte …“ zu verfassen?

    Nehmen wir doch einmal mal realistisch an, dass
    – die Gründe nicht in den Immobiliengeschäften liegen
    – Herr Ruffing natürlich im Bilde ist
    – nichts einseitig und alle gegen Einen veranstaltet wird…

    und nehmen wir stattdessen an, dass es Fehlverhalten gab, das nicht toleriert werden konnten ggf nicht toleriert werden durfte… Hier vermute ich eher einen zu laxen Umgang mit gesteckten Grenzen der Kompetenz und dann geht was schief und dann muss der Verantwortliche Verantwortung übernehmen…. Oder etwas was in diese Richtung geht!

    Ich finde es schade für die Kunden- und Lösungsorientierte Volksbank am Platze! Ich finde es schade für Frank Ruffing und seinen Leistungen, bei aller Diskussion an seiner Person! Und ich finde es schade, wenn die hiesige Sparkasse mit ihrer lächerlichen Dutz- und Sneakerkultur, ihren auf Freizeit und Sponsoring weit entfernter Projekte fokussierten „Auftritt“ etc. jetzt auch noch davon profitiert…

    Schlauer bin aber auch ich dann erst am kommenden Mittwochabend in der Stadthalle und werde mir sorgfältig anhören, wofür ich dann abstimme….

  14. 28

    Mit wachsender Besorgnis verfolge ich die Entwicklungen rund um Herrn Ruffing. Die Satzung sieht vor, dass Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam (!) über zentrale Fragen wie zum Beispiel den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken beraten und in getrennter Abstimmung entscheiden. Diese Regelung unterstreicht die Bedeutung kollektiver Verantwortung und gegenseitiger Kontrolle. Umso irritierender ist der Versuch, nun eine Alleinentscheidung unter Ausschluss bewährter Gremienstrukturen herbeizuführen – als wolle man sich aus der gemeinsamen Verantwortung herauslösen. Besonders fragwürdig erscheint das Verhalten des Aufsichtsratsvorsitzenden. Noch vor kurzem wurde die wirtschaftliche Entwicklung unter Herrn Ruffing mit Stolz präsentiert – insbesondere die Dividenden, die unter seiner Leitung erwirtschaftet wurden. Heute hingegen scheint man ihn ohne transparente Grundlage aus dem Amt drängen zu wollen. Laut gut informierten Kreisen wurde Herr Ruffing bis heute nicht einmal darüber informiert, was ihm konkret vorgeworfen wird. Ein solcher Umgang ist in demokratischen Strukturen nicht akzeptabel – er erinnert eher an autoritäre Vorgehensweisen. Ein faires Verfahren ist keine Option, sondern eine Pflicht! Eine Abberufung ohne belastbare, überprüfbare Belege wäre ein Akt der Willkür. Die Vertreterversammlung darf nicht durch einseitige Informationspolitik manipuliert werden. Vielmehr muss sie auf Grundlage klarer Fakten entscheiden. Es ist nicht vorstellbar, dass Herr Ruffing nicht vorab über die Ergebnisse möglicher Prüfungen informiert wird – und die Gelegenheit erhält, seine Sicht der Dinge darzulegen. Noch immer gilt: Eine Entscheidung darf nicht auf Verdacht, sondern muss auf Beweisen beruhen. Wer versucht, Herrn Ruffing bewusst die Mögllichkeit zu nehmen, sich vorzubereiten und Stellung zu beziehen, handelt nicht im Sinne aller Mitglieder, sondern aus möglicherweise persönlichen Motiven. Dies ist nicht nur unfair – es ist gefährlich. Herr Ruffing hat ein transparentes, rechtsstaatliches Verfahren verdient. Alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht der demokratischen Grundprinzipien – und ein Armutszeugnis für jene, die es zu verantworten hätten.

  15. 27

    Mmuuuh, kennt jemand Frau Ring? Frau Ring könnte mmuuuhtmaßlich die Nachfolgerin von Herrn Ruffing werden, mmuuuh, zumindest wenn es bei der Volksbank so abläuft wie bei der Bahn. Bei der Bahn ist spätestens jetzt das „of“ wegrationalisiert worden, mmuuuh, (Frau) Palla statt (Herr) P(of)alla! Außerdem gibt es bei der Bahn bald nur noch sechs Vorstandsposten statt bisher acht, mmuuuh, zuletzt saßen da eh nur noch die sieben Zwerge. Vermmuuuhtlich gibt es aber nicht nur bei der Bahn, sondern auch bei der Volksbank Kleverland großes Rationaliserungspotential, mmuuuh, das „uff“ kann daher vermmuuuhtlich weg (und eine Frau zum (Weg-) Putzen der mmuuuhtmaßlichen Unregelmäßigkeiten eingestellt werden). Also demnächst Frau Ring statt Herr R(uff)ing, mmuuuh, vermmuuuhtlich als erste Frau an der Spitze der Volksbank Kleverland!?

  16. 25

    @ 24 Alleswisser )

    Was genau passiert ist, weiss man nicht. Das liegt aber wahrscheinlich wie üblich an dem geringem Eigenkapital der Banken von ungefähr 10%. Überlegen Sie mal, wieso Banken regelmässig nur ein solch geringes Eigenkapital haben, und wieso der Gesetzgeber nicht hingeht und die Mindesteigenkapitalquote auf 50 % erhöht. Dann wissen Sie, wo der Hammer hängt.

  17. 24

    Es erschleicht sich immer mehr das Gefühl, dass es nicht um die Person sondern vielmehr um die Personalie geht. Wenn die Vorwürfe so schwerwiegend sind, warum erst jetzt? Warum ist es niemandem vorher aufgefallen? An welcher Stelle muss/kann ein Aufsichtsrat ein Veto einlegen? Unterliegen die Banken nicht auch regelmäßigen Kontrollen und Prüfungen? Und noch einmal die Frage: Warum erst jetzt? Ich bin weder ein Kunde der Bank, noch habe ich selbst ein persönliches Interesse daran, wie die ganze Sache hier ausgeht. Ich stelle nur Fragen.

  18. 23

    Es wäre Kamikaze, in der Vertreterversammlung ohne handfeste Belege eine Abberufung anzustreben… wenn es überprüfbare Belege gibt, muss in der Versammlung nachvollziehbar darüber informiert werden. Die notwendigen Stimmen für eine Abberufung werden anders auch nicht zu erhalten sein.

    Und auch nicht vorstellbar, dass Herr Ruffing nicht vorab über das Ergebnis der Prüfungen informiert wird.

    Eine Versammlung, für die das Thema angekündigt wurde, ist aus meiner Sicht keine Überrumpelungstaktik.

    Und nicht zuletzt ist es kein Gerichtsverfahren. Es gibt also auch keinen Angeklagten.

  19. 22

    Eine Entscheidung kann nicht aufgrund bewusster einseitiger Beeinflussung erfolgen. Fairness sieht anders aus! Herr R. müsste die Vorwürfe im Vorfeld wissen, um seine Sicht der Situation den Mitgliedern der Versammlung zu erläutern. Noch immer gilt die juristische Grundregel … im Zeifel für den Angeklagten.
    Ruffing hat ein offenes, faires Verfahren verdient.

  20. 21

    Denkt doch alle mal über folgendes nach: Man will ganz bewusst Herrn Ruffing die Möglichkeit nehmen, sich auf die Vorwürfe einzulassen und vorzubereiten. Man will die Mitgliederversammlung überrumpeln und einseitig informieren.

  21. 20

    @18 Bernd Rütgens

    Doch nicht so gut erholt im Urlaub?

    Ja, Immobiliengeschäfte erfolgen in der Regel durch Überweisung oder über Notar- und Treuhandkonten. Banken müssen für die Vergabe von Immobilienkrediten jedoch immer refinanzieren, z. B. über Kundeneinlagen, Interbankenkredite oder die Zentralbank.

    Bei der Kreditvergabe entsteht neues Giralgeld, also neue Buchgeldguthaben auf den Konten der Kreditnehmer. Das wird oft als Geldschöpfung bezeichnet. Es handelt sich dabei aber nicht um Geld „aus dem Nichts“, da Banken Eigenkapital und Refinanzierungsmittel benötigen und ein Kreditrisiko tragen.

    Kundeneinlagen, die unter den Einlagenschutz fallen, dürfen von Banken nur unter bestimmten regulatorischen Vorgaben zur Kreditvergabe genutzt werden. Hohe Risiken, etwa bei Immobiliengeschäften, sind durch Eigenkapitalvorschriften, Liquiditätsanforderungen und weitere aufsichtsrechtliche Regeln begrenzt.

    Schönen Sonntag noch.

  22. 19

    @18
    Wenn man argumentativ nicht dagegen ankommt, kann man zur Not noch das nicht verwenden eines Klarnamen anprangern…
    Natürlich unter dem Vorwand eines höheren Diskussionsniveau..

    So erhöht man eben jenes Niveau sicher nicht.

  23. 18

    @ 15 )

    Demnächst vielleicht Mal den per persönlichen Namen bei den Kommentaren dabei schreiben. Das erhöht eventuell das Diskussionsniveau.

    Da Immobiliengeschäfte regelmäßig bargeldlos abgewickelt werden, brauchen Banken sich nicht zu refinanzieren , um solche Immobiliengeschaefte tätigen zu können. Das nennt man Geldschöpfung oder in diesem Falle Geld aus dem Nichts . Kundengelder, die dem Einlagenschutz unterliegen, dürfen die Banken nicht verwenden, um damit in erheblichem Ausmaße risikoreiche Immobiliengeschaefte zu tätigen. Dafuer gibt es gesetzliche Vorschriften.

  24. 17

    Langfristig gesehen gibt es zur Klarheit/Wahrheit keine Alternative oder einfacher ausgedrückt: Lügen haben kurze Beine. Ich wünsche allen Beteiligten ein gutes Gelingen.

  25. 15

    @14

    Banken sind berechtigt, u. a. mit den Einlagen von Kunden zu „arbeiten“. Das ist im Grunde das Wesen von Banken.

    Bei der Vergabe von Krediten an Kunden müssen sie, auch im Interesse aller Kunden mit Einlagen, auf Ausfallrisiken achten.

  26. 14

    @ 12 )

    Dann überlegen Sie Mal, aus welchen Quellen die Einnahmen hier stammen sollen.
    Und dann überlegen Sie Mal, welche zusätzlichen Sicherheiten hier hinterlegt wurden .

  27. 13

    Wenn es denn zu dieser Vertreterversammlung kommt, wenn es ohne Untersuchung durch Behörden abgeht, wenn es nur das singuläre Fehlverhalten einzelner Personen wäre, wenn die Immobilienbestände der Bank tatsächlich unproblematisch sind… Insgesamt also ziemlich viel wenn für diesen Wunsch.

  28. 12

    @9

    Banken dürfen ihre Geschäfte überwiegend mit Fremdkapital (Einlagen von Kunden, ausgegebene Anleihen, Refinanzierung bei der EZB u.a..) tätigen.

    Wenn Sie mit 50000 Euro Eigenkapital eine Immobilie im Wert von 500000 Euro finanzieren wollen, hängt es neben der Immobilienbewertung vor allem von Ihren Einnahmen ab, ob Sie den Kredit bekommen.

  29. 11

    Wir sind nun schon in Woche drei der Demission von Herrn Ruffing und erleben an dieser Stelle weiterhin nicht mehr als oberflächliche Vermutungen bzw. vermeintliche Erkenntnisgewinne durch den Blog-Inhaber sowie einige Kommentatoren, welche jedoch nur an der Oberfläche kratzen. Beitrag für Beitrag. Es ist ermüdend. Wo ist sie hin, die vermeintliche „Elten-Connection“? Kein Zusammenhang zwischen den besagten Personen bis dato erkennbar. Und der Vorstandsvorsitzende? Wer Fehler begangen hat, muss die Konsequenzen tragen – doch die Streubreite der Vermutungen wird aktuell auf dem Rücken der mehr als engagierten Mitarbeiter:innen der Bank ausgetragen, welche täglich ihr bestes für das Institut und ihre Kunden geben. Es ist wie im Fußball: Niemand ist größer als der Verein und so wird auch Herr Ruffing im Fall der Fälle Konsequenzen ziehen müssen. Und doch erscheinen die aktuellen Beiträge nicht mehr als der fromme Wunsch zu sein, das Thema weiterhin am Leben zu halten, ehe diesem auf der Vertreterversammlung der Schlusspunkt gesetzt wird.

  30. 9

    Ich gehe zur Volksbank, und sage: Ich möchte mir eine Immobilie im Wert von 500.000 kaufen und finanzieren lassen. Ich habe 50.000 Euro Eigenkapital, also 10 Prozent. Dann sagt die Volksbank : Machen wir nicht. Ist uns zu unsicher.
    Banken haben regelmässig nur eine geringe Eigenkapitalquote von ungefähr 10 Prozent. Wieso kann die Volksbank Kleve denn umfangreiche Immobilienbestände erwerben und finanzieren lassen, wenn sie nur eine geringe Eigenkapitalquote von ungefähr 10 Prozent hat ?

  31. 8

    Erstmal möchte ich darauf hinweisen, dass die Bank in Thüringen Volksbank Bad Salzungen-Schmalkalden heißt.

    Zweitens möchte ich hinzufügen, dass von einem eleganten Weg oder keiner schmutzigen Wäsche in der Öffentlichkeit bei dieser Bank keine Rede sein kann. Die Bank war in den vergangenen Jahren oft genug thüringenweit in den Schlagzeilen.

    Die Bank geriet schon durch ihr Fußballgeschäft in die Medien, sie beschäftigte nämlich Stefan Effenberg als Berater. Schon 2020 wollte die BaFin den Vorstandsvorsitzenden aufgrund von dubiosen Immobiliengeschäften abberufen. Dagegen wehrte sich die Bank erfolgreich.

    Der Vorstandsvorsitzende trat erst Ende 2023 zurück, da hatte es aber wie gesagt vorher schon kräftig rumort und die BaFin hatte auch viel Druck ausgeübt auf die Bank. Da noch weitere Vorstände zurücktraten, bestellte die BaFin einen Sonderbeauftragten, der sich um die Bank kümmern musste. Das Vorgehen der BaFin war sogar Thema im Bundestag.

    Der ehemalige Vorstandsvorsitzende war nach seinem Rücktritt übrigens weiter bei der Bank beschäftigt, wohl krankgeschrieben. Anfang 2025 (!) machten die Bankteilhaber den Weg frei zu dessen Kündigung und zu einer Schadensersatzklage.

    Ich hoffe doch, dass der Volksbank Kleverland nicht ein ähnliches Desaster droht und alles sehr schnell aufgeklärt werden kann. Dass da mit der Abberufung und der Kündigung Ruffings wohl schnell gehandelt wird, könnte man angesichts der jahrelangen Probleme in Thüringen auch als etwas Positives sehen. Bedeutet nämlich im Idealfall, die Bank selbst hat das Problem erkannt und will es beheben.

  32. 7

    Die erfolgreiche Arbeit von Sanierern in kapitalistischen Herrschaftssystemen ist nicht vereinbar mit dem Grundgesetz, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist.

  33. 6

    „Über folgende Angelegenheiten beraten Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam und beschließen in getrennter Abstimmung: a) den Erwerb, die Bebauung, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten […]“.
    Aber ist das nicht eine Festsrellung, die in der ganzen Entwicklung von besonderer Bedeutung ist.
    Warum, will man nun eine 0ne-Man-Show daraus machen…um sich frei zu kaufen ?
    Oder gibt es billige Beweggründe auf persönlicher Basis. Dies betrifft wohl in erster Linie den Aufsichtsratvorsitzenden. Mit den Dividenten die Ruffing erwirtschaftet hat war man immer sehr zu frieden. Da strotzte auch der Aufsichtsrat vor stolz. Auf jeden Fall wünscht man sich einen fairen Umgang in dieser Situation. Das hätte Ruffing verdient. Und warum ist Ruffing so zurückhaltend…Gut informierte Kreise sagen…“Er wurde noch nichteinmal darüber informiert…was ihm eigentlich vorgeworfen wird“. Ein sehr erstaunlicher Vorgang. das kennt man eigentlich nur aus autokratischen Systemen.
    Gute Wünsche für Herrn Ruffing

  34. 3

    Die Volksbank Konstanz gibt es auch noch. Da geht es aber um Immobilienfinanzierungen, nicht um den Erwerb und Verkauf von Immobilien. Mir stellt sich denn auch die Frage, ob so etwas in größerem Umfang in einer Bankbilanz möglich ist. Denn die Banken haben regelmässig nur ein geringes Eigenkapital; und deswegen gibt es Eigenkapitalschutzvorschriften.

    https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/immobilienkredite-hohe-risikovorsorge-lastet-auf-der-volksbank-konstanz/100116119.html

  35. 1

    Ist Herr Ruffing, bevor er zur Volksbank Kleverland kam, nicht auch in der Volksbank, in der er vorher tätig war, entlassen worden? Mir schwebt sowas vor. Damals hatten wohl die Mitarbeiter dafür gesorgt. Sagt viel über den guten Mann aus!