Volksbank Kleverland: Ruffings Anwälte sagen, das schlechte Ergebnis sei nicht auf ihn zurückzuführen

Vorstandschef Frank Ruffing bei der Vertreterversammlung der Volksbank Kleverland (2025, Foto: Volksbank Kleverland)

Eine Woche nach der Vertreterversammlung der Volksbank Kleverland haben Tim Schwarzburg und Paul Kijowsky, die beiden Rechtsanwälte der Kanzlei Kunz (Koblenz), die den früheren Vorstandschef der Volksbank Kleverland, Frank Ruffing vertreten, eine Stellungnahme zu der Veranstaltung abgegeben. Darin vertreten sie die Ansicht, dass die Bericht der Bank keine Pflichtverletzung von Ruffing als Ursache des schlechten Ergebnisses benennen, dass das Ergebnis zudem durch die Kosten der Aufarbeitung belastet wird, dass es keine Alleinverantwortung eines einzelnen Vorstandes gegeben hat – und dass nach wie vor eine Klage vor dem Landgericht Kleve läuft, die das Ziel hat, „die außerordentliche Kündigung des Dienstvertrags“ für unwirksam erklären zu lassen.

Den mehr als hundert Vertretern wurden vor einer Woche in der Stadthalle der Jahresabschluss 2025 mit Anhang, der Lagebericht des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats präsentiert. Schwarzburg: „Keines dieser Dokumente führt den Jahresfehlbetrag, die Belastungen aus dem Kreditgeschäft oder die Inanspruchnahme der Sicherungseinrichtung des BVR auf Pflichtverletzungen unseres Mandanten zurück.“ Der Vorstand habe die Entwicklung im Lagebericht mit schlagend gewordenen Kreditrisiken, mit Abschreibungen auf Renditeimmobilien und mit dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, insbesondere in der Bau- und Immobilienbranche begründet.

„Einen Schaden, den unser Mandant verursacht haben soll, beziffern die Berichte an keiner Stelle“, so Schwarzburg. Der Aufsichtsrat habe nach eigenen Angaben Kenntnis der Sachumstände im September 2025 gehabt, und im November 2025 ergänzend eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Sie soll den „Gesamtkomplex“ aufarbeiten und dabei auch „mögliche“ Schadensersatzansprüche prüfen. Knapp ein Jahr später spreche der Bericht des Aufsichtsrats weiterhin nur von möglichen Ansprüchen.

In der Vertreterversammlung hatte Maurice Ruffing, der Sohn von Frank Ruffing, auch die Frage nach den Kosten der Aufarbeitung der Ereignisse des vergangenen Jahres gestellt. Diese wurden mit bisher 765.000 Euro beziffert. Die Rechtsanwälte schreiben dazu: „In Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen unseren Mandanten stellt die Bank selbst nur einen Posten: ihre Prüfungs- und Beratungskosten. Die anderen Verwaltungsaufwendungen stiegen 2025 um rund 1,2 Millionen Euro, das sind über 20 Prozent. Sie lagen damit rund eine Million Euro über dem eigenen Plan der Bank.“ Den Anstieg habe die Bank im Lagebericht vor allem mit höheren Prüfungs- und Beratungskosten, die im Wesentlichen mit den Vorwürfen und deren Aufklärung zusammenhängen, begründet.

Außerdem sind nach Angaben von Ruffings Anwälten zwei forensische Untersuchungen durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, anwaltliche Beratungen und eine außerordentliche Vertreterversammlung veranlasst worden. „Die umfassende Aufarbeitung hat erst Ende 2025 begonnen, und der Rechtsstreit dauert an“, so Schwarzburg. „Nach unserer Einschätzung werden diese Kosten deshalb auch das Ergebnis 2026 noch spürbar belasten. Diese Kosten tragen am Ende die Mitglieder der Genossenschaft.“ Diese Passage lässt sich auch als subtiler Hinweis verstehen, die Angelegenheit gütlich zu klären.

Die Anwälte legen zudem Wert auf die Feststellung, dass kein Vorstand alleinverantwortlich gehandelt hat. Schwarzburg: „An Kredit- und Immobilienentscheidungen der Bank sind regelmäßig mehrere hoch qualifizierte Personen aus den getrennten Bereichen Markt und Marktfolge, deren jeweilige Bereichsleiter sowie die beiden Vorstandsmitglieder beteiligt. Der Bereichsleiter Marktfolge hat zudem bei allen Kreditentscheidungen ein Vetorecht. Bei Großkrediten und Immobilienentscheidungen ist zudem der Aufsichtsrat einzubinden. Eine Alleinverantwortung unseres Mandanten für die heutige Lage der Bank scheidet schon deshalb aus.“

Bei der juristischen Aufarbeitung gibt es zwei Komplexe: Vor dem Landgericht Kleve will Ruffing feststellen lassen, dass der Widerruf seiner Bestellung und die außerordentliche Kündigung seines Dienstvertrags unwirksam sind. „Wir rechnen mit einer baldigen Terminierung“, so Schwarzburg. Nach dem Bericht des Aufsichtsrats dauern die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen an. Eine Anklage gegen unseren Mandanten ist uns weiterhin nicht bekannt. „Für ihn gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung“, so Schwarzburg.

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2 Kommentare

  1. 2

    Es ging ja in der Causa Ruffing auch m. E. nie darum, dass die Bank unter ihm schlechte Ergebnisse erwirtschaftet hat. Vielmehr geht es doch darum, dass er auf Kosten der Bank privaten Vergnügungen nachging. Exemplarisch sei der Oldtimer sowie die vergünstigte Wohnung für einen Sprössling genannt. Da kann das Ergebnis noch so gut sein, das ist einfach nicht in Ordnung.

    Die Stellungnahme der Anwälte ist in meinen Augen eine reine Nebelkerze und ein hilfloser Versuch, von den eigentlichen Themen abzulenken.

  2. 1

    …na logisch!
    Keiner will’s gewesen sein, alle sind Opfer, keiner verantwortlich, ha, ha, ha
    Ein äußerst schlechter Witz.