13-Jährige missbraucht! Haftstrafen für zwei Männer (20, 23)

Die beiden Angeklagten mit ihren Verteidigern Alexandra Neumann-Foresta (l.) und Andy Mulder (r.). In der Mitte der Übersetzer.

Schuldig! Obwohl in der Verhandlung Aussage gegen Aussage stand, ließ die 7. große Strafkammer des Landgerichts Kleve unter Vorsitz von Richterin Julia Voß nicht den Hauch eines Zweifels daran erkennen, dass zwei junge Männer in der Woche nach Ostern in einer Wohnung in Kleve eine 13 Jahre alte Schülerin schwer sexuell missbrauchten. 

Da die beiden Männer zudem Videoaufzeichnungen des Geschehens anfertigten, machten sie sich außerdem eines weiteren Verbrechens schuldig – der Herstellung kinderpornographischer Inhalte. Für den 23 Jahre alten Angeklagten gab es wegen der Delikte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Beim 20 Jahre alten Angeklagten wurde noch Jugendstrafrecht angewandt; er muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Der zweitägige Strafprozess fand zu weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um das Opfer zu schützen. Lediglich die Einlassungen der Angeklagten sowie das Verlesen einiger Dokumente fanden vor Publikum statt. Der ältere der beiden, in Emmerich wohnend, belief sich dabei weitestgehend auf einen „Filmriss“ infolge hohen Alkoholkonsums. Der andere, ein Klever, räumte zwar einen sexuellen Kontakt ein, sagte jedoch, dieser sei von dem Mädchen initiiert worden. Das Mädchen habe ihn überdies über ihr wahres Alter getäuscht. Eine Darstellung, die zumindest möglich klang.

Doch in der Verhandlung kamen danach noch das Opfer und dessen Freundin zu Wort, außerdem wurden mehrere Videofilme der Sexualakte gezeigt, die die jungen Männer angefertigt hatten. Von den genauen Inhalten jedoch erfuhren nur die unmittelbaren Prozessbeteiligten. Aus der Urteilsbegründung, die die Vorsitzende Richterin am Freitag vortrug, ließ sich jedoch rekonstruieren, dass diese Zeugenaussagen ein komplett anderes Bild des Geschehens ergaben – eines, das die Strafkammer schlussendlich für wahr erachtete.

Die Männer, beide syrischer Abstammung, seit mehreren Jahren in Deutschland lebend und gut integriert, hatten eine ihnen bekannte Frau in die Wohnung des einen in der Arntzstraße in Kleve eingeladen. Beim Abholen gesellte sich noch eine weitere Frau, das spätere Opfer, hinzu. Gemeinsam wurde Alkohol konsumiert – soweit sind die Ereignisse unstrittig.

Nach einiger Zeit wollte die erste Frau nach Hause. Warum? Sie hatte offenbar gesehen, dass der jüngere der beiden Männer ihrer Freundin an die Brust gefasst hatte und war darüber verärgert. Die Freundin selbst aber weigerte sich, mitzukommen. 

Daraufhin ging die Frau alleine, sagte aber zum Abschied, dass ihre Freundin erst 13 Jahre alt sei. So berichtete es die Frau in ihrer Zeugenaussage, die beiden Männer  hatten nichts dergleichen erzählt. In der Folge gab es wohl einige Chat-Nachrichten, die einerseits zeigten, wie verärgert die Frau war und andererseits auch ihre Sorge zum Ausdruck brachten – offenbar zurecht.

Denn beide Männer vollzogen den vaginalen Geschlechtsverkehr mit der nunmehr alleine in Ihrer Wohnung befindlichen Frau. Das kann so genau gesagt werden, weil der jeweils andere den Akt mit seinem Smartphone filmte. Eine Gewaltanwendung ließ sich aus den Aufnahmen nicht herauslesen. Das Verhalten des Opfers unmittelbar vor und nach der Tat ließ auch nicht auf eine Widerstandsunfähigkeit schließen. Womöglich, so die Einschätzung der Vorsitzende Richterin, habe das Mädchen alles einfach „über sich ergehen lassen“.

Mit dem Urteil, das die beiden Angeklagten regungslos zur Kenntnis nahmen, entsprach die 7. große Strafkammer etwa dem, was die Staatsanwaltschaft für die Verbrechen gefordert hatte. Die Verteidiger Alexandra Neumann-Foresta und Andy Mulder hatten in ihren Plädoyers für ihre jeweiligen Mandanten Freispruch beantragt.

Hier der Bericht vom ersten Prozesstag, als die beiden Angeklagten ihre Versionen schilderten:

Es gibt Videos des Geschehens, das sich in den Nachtstunden des 8. April in einer Wohnung in der Arntzstraße in Kleve abgespielt hat. Zeigen die Aufnahmen, wie zwei junge Menschen, die aus Syrien nach Deutschland gekommen sind, ein 13 Jahre altes Mädchen sexuell missbrauchen? Die 7. große Strafkammer des Landgerichts Kleve jedenfalls verhandelt seit Donnerstag gegen einen 23 Jahre alten und einen 20 Jahre alten Mann, die des schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt sind, in Tateinheit mit dem Herstellen kinderpornographischer Inhalte, denn die mit dem Handy gemachten Aufnahmen selbst erfüllen ebenfalls einen Straftatbestand. 

Doch die Wahrheitsfindung wird trotz der Aufnahmen keine leichte sein – und ein großer Teil der Beweisaufnahme erfolgte zum Schutz der Privatsphäre des mutmaßlichen Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit, sodass den Prozessbeobachtern am Donnerstag nur die ausführlichen Einlassungen der beiden Männer blieben, die das Geschehen jedoch komplett anders darstellten als in der Anklage. 

Beide Männer kamen nach Deutschland, um ihr Glück zu suchen, der ältere mit Familie (bei der er noch wohnt), der jüngere nach einer viermonatigen Odyssee alleine. Beide arbeiteten sie, der ältere in Teilzeit bei einem Barbershop, der jüngere unter anderem in einer Klever Eisdiele. Der jüngere hatte sogar bereits einen Führerschein und eine eigene Wohnung in der Arntzstraße. Er spricht so gut Deutsch, dass er keinen Übersetzer benötigt.

Am Vorabend der Tat hatten sich die beiden Männer mit einer Bekannten verabredet. Die Frau brachte noch eine Freundin mit zu dem Treffen. An einer Tankstelle wurde eine Flasche Wodka gekauft, dann ging es in die Wohnung in der Arntzstraße, wo Shisha geraucht, gechillt und Wodka getrunken wurde. Ein Mann trank nichts, der andere dafür umso mehr, die Frauen in Maßen.

Im Laufe des Abends fasste die Bekannte den Entschluss zu gehen, ihre Freundin wollte allerdings noch bleiben. Daraufhin kam es zu einem Wortgefecht mit derben Anschuldigungen. Die Frau ging. Die andere blieb. In der Folge soll es laut Staatsanwalt zu erzwungenen sexuellen Handlungen gekommen sein.

Die Männer schilderten indes andere Versionen. Demnach saß die Frau irgendwann bereitwillig auf dem Schoß des jüngeren Mannes, der andere wurde von ihr des Raumes verwiesen. Dann kam es zum Sex. „Wenn eine 18-Jährige mich anfasst, passiert, was passiert“, sagte der 20 Jahre alte Angeklagte.

Das Problem: Die „18-Jährige“ war nicht 18, sondern 13. Wussten die Angeklagten das? Nein, sagen sie. Das Mädchen habe über erwachsene Themen wie Cannabiskonsum oder Führerschein mit ihnen gesprochen, und sowohl ihnen gegenüber als auch in einem in der Wohnung geführten Telefonat habe sie versichert, bereits 18 zu sein. Dass es Sex gab, bestreitet der 20-Jährige nicht. Aber: „Lieber sterben als sowas mit einer 13-Jährigen“, sagte er vor Gericht. 

Der zweite Mann machte aus einer Laune heraus ein paar Videos vom Akt. Ansonsten beklagte er einen Filmriss infolge des Wodkakonsums. Es gibt offenbar auch Videos, wie er sich auf der Toilette erbricht. Am nächsten Morgen kam die Polizei vorbei. Die Beamten eröffneten den Männern, dass das Mädchen minderjährig sei und sie es nach Hause bringen würden. Erst zu diesem Zeitpunkt, so schilderte es der 20-Jährige, sei ihm klar geworden, dass es möglicherweise Probleme geben werde. Hastig wurde versucht, die Videos zu löschen. 

Einen Tag später kam die Polizei nochmals. Einer der beiden Männer stellte sich freiwillig, der andere wurde festgenommen. Seitdem sitzen beide in Untersuchungshaft. Der Prozess wird am Freitag, 2. Oktober, fortgesetzt. 

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