Die Vertreter der Volksbank Kleverland beschlossen in ihrer Versammlung am 27. Juni 2018, die Satzung zu erweitern, und zwar in § 2, Abs. 2, Ziffer 2, in dem Zweck und Gegenstand des Unternehmens beschrieben werden. Der eingefügte Satz lautet: „Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist […] der Erwerb, die Erschließung, die Errichtung, die Verwaltung, die Vermietung,…… Die Immobiliengeschäfte der Volksbank Kleverland weiterlesen
