Bernhard Schröer neuer Direktor des Amtsgerichts Kleve

Bernhard Schroer vor abstrakter Kulisse

Das Amtsgericht Kleve hat einen neuen Chef: Am heutigen Donnerstag, 29. Oktober, hat Bernhard Schröer sein neues Amt als Direktor des Amtsgerichts Kleve angetreten. Der neue Direktor wurde von seinen Kolleginnen und Kollegen im Rahmen einer kleinen Feierstunde herzlich empfangen. Er folgt auf Tanja Rasche-Iwand, die das Amtsgericht zuvor geleitet hat und nunmehr als Vorsitzende Richterin am Landgericht in Kleve tätig ist.

Bernhard Schröer ist 55 Jahre alt und begann seine Laufbahn im richterlichen Dienst im Jahr 1999 am Landgericht in Kleve. Im Jahr 2003 wurde er zum Richter am Amtsgericht in Kleve ernannt. Dort bearbeitete er vorrangig Familiensachen, bevor er von Mai 2017 bis Februar 2018 an das
Oberlandesgericht in Düsseldorf in einen Senat für Familiensachen abgeordnet wurde.

Erste Verwaltungserfahrung erlangte Bernhard Schröer im Anschluss an seine Zeit in der Landeshauptstadt als Präsidialrichter in der Verwaltung des Landgerichts Kleve. Im August 2021 trat er den Dienst als stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Moers an. Im April 2026 kehrte er als stellvertretender Direktor an das Amtsgericht Kleve zurück. Neben seinen Aufgaben in der Gerichtsverwaltung und seiner Tätigkeit in Familiensachen bearbeitete er im Rahmen der richterlichen Tätigkeit unter anderem auch Straf-, Zivil-, Betreuungs- und Unterbringungssachen.

Bernhard Schröer ist verheiratet und Vater dreier erwachsener Söhne, von denen zwei hervorragende Basketballer waren. Neben seinem Amt als Direktor des Amtsgerichts Kleve nimmt er die Funktion des Vorsitzenden der Bezirksgruppe Kleve des Deutschen Richterbundes wahr.

Info Amtsgericht Kleve: Das Amtsgericht Kleve wurde – wie auch die übrigen Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks Kleve – durch königlich-preußische Verordnung betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 geschaffen. Es fand bei Aufnahme des Gerichtsbetriebes zum 1. Oktober 1879 eine angemessene Unterbringung in der Klever „Schwanenburg“, in der bereits seit langem die Rechtsprechung ihren Sitz hatte. Unmittelbarer Vorgänger des Amtsgerichts war das durch die französische Besatzungsmacht eingerichtete Friedensgericht. Das Amtsgericht befasst sich mit Strafsachen und mit allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht. Darunter fallen neben anderen Streitigkeiten solche aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten.

Deine Meinung zählt: