„Bloß nichts unterschreiben!“, so lernen es junge Menschen von ihren Eltern, wenn sie die ersten Schritte in die Geschäftsfähigkeit machen. Vielleicht hätten sich auch Hedwig Meyer-Wilmes, die scheidende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Klever Stadtrat, die heute ihren Abschied aus der Politik feiert, und das Grünen-Ratsmitglied Benedikt Verheyen an diesen Satz erinnern sollen, als sie ihre Unterschriften unter den Antrag setzten, den technischen Beigeordneten Christian Bomblat abzuwählen.
Der Antrag selbst trägt das Datum 24. August. Zumindest zwei Tage hielt bei den beiden Politikern die Stimmung, aus ihrer Fraktion auszuscheren und dem Antrag damit die erforderliche Mehrheit zu sichern. Dann, mit Datum vom 26. August bzw. 27. August, schrieben die beiden Bürgermeister Gebing wortgleich unter dem Betreff „Widerruf meiner Unterschrift ‚Abwahl des Herrn Beigeordneten Christian Bomblat‘“, dass sie ihre jeweiligen Unterschriften widerrufen. Damit, so schien es, war die Angelegenheit erledigt, denn schon die nötige Mehrheit für die Zulässigkeit eines solchen Antrags war ja offensichtlich abhanden gekommen. So kommunizierte es der Bürgermeister auch in seiner Mail an die Ratsmitglieder, in der es hieß, dass die erforderliche Mehrheit nun nicht mehr vorliege. Allerdings wolle man die Sache rechtlich noch beim Städte- und Gemeindebund prüfen lassen.
Das Ergebnis dieser Prüfung liegt nun dem Bürgermeister vor, der es an die Fraktionsvorsitzenden weiterleitete und der Dringlichkeit der Sache wegen gleich für den 17. September, drei Tage nach der Wahl, um 15 Uhr zu einer Fraktionsvorsitzendenkonferenz einlud. Der Städte- und Gemeindebund kam zu der Einschätzung, dass eine Rücknahme eines Abberufungsantrags nur dann möglich sei, wenn alle sich der Rücknahme anschlössen. „Eine einzelne Rücknahme der Antragsunterstützung reicht dem gegenüber dann unseres Erachtens nicht für eine gänzliche Rücknahme des Antrags bzw. die Unzulässigkeit des Antrags aus. Jede einzelne Person hätte damit die Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags alleine in den Händen. Das erscheint nicht sachgerecht und aufgrund des Wortlauts der Norm vom Gesetzgeber auch nicht angedacht worden zu sein“, heißt es in der Mail, die der Stadt Kleve zuging.
Weiter wird erläutert: „Einzelne Personen können nach der Frist zwischen Antragseinreichung und Beschlussfassung natürlich ihre Meinung ändern und dann bei der Beschlussfassung nicht mehr für eine Abberufung stimmen. Diese Möglichkeit ist aber unabhängig von der Zulässigkeit des Antrags zu betrachten, sodass eine (gegebenenfalls kurzfristige) Meinungsänderung in der Sache nicht mehr dazu führen kann, dass der Antrag zurückgenommen bzw. unzulässig ist.“
Das wiederum heißt, dass die einmal gesetzten Unterschriften der beiden Grünen zu dem Zeitpunkt, als sie geleistet wurden, logisch dazu geführt haben, dass der Antrag rechtmäßig zustande gekommen ist und der Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am 8. Oktober nun tatsächlich über die Abwahl des Technischen Beigeordneten wird entscheiden müssen.


Ich glaube nicht daran, dass die Persönlichkeit von Menschen sich grundlegend ändern kann. Aber ich glaube daran, dass sich das Verhalten von Menschen m. E. ändern kann. Wir sind vor allem dann lernfähig, wenn es kaum noch einen anderen Weg gibt bzw. dieser mit erheblichen Nachteilen verbunden wäre.
Nach allem, was jetzt öffentlich geworden ist, ist ein „Weiter so“ aus meiner Sicht nicht mehr möglich.
Vor allem dann nicht, wenn Markus Dahmen Bürgermeister wird.
So ist das, wenn Personen von den „rechtlichen Formalien ihrer Tätigkeit“ keine Ahnung haben. Leider ist dies ja bei den „Grünen“ stark verbreitet und die Wähler haben sich auch entsprechend positioniert.
@10 Chewing, Zitat:
„Es kann nur besser werden nach der gescheiterten Abwahl, wenn dann allen klar wird, dass es nur einen Weg gibt: Kooperation“
Diese Idee möchte ich bei dem Umfeld von Herrn Bomblat schwer bezweifeln.
Es soll Dinge und Ereignisse geben, die kann man nicht reparieren. Das gilt insbesondere wohl dann, wenn „Kooperation“ als Fremdwort von den Verantwortlichen gehandelt wird.
U.a. haben jüngste Verfahrensweisen in unserem „Rat“haus dazu geführt, dass meine Wahl heute auf einen anderen Kandidaten als den Amtierenden gefallen ist.
Das kann ja noch eine ziemliche Posse werden…d.h. der Rat lehnt noch mit den alten Mehrheiten den Antrag am 8.10. ab, aber je nach Wahlergebnis/ worstcase kommt der Antrag dann im neuen Rat nochmal?
@15 Ja, hat aber auch keiner etwas Anderes gesagt.
@14
Ja, ist aber trotzdem keine rechtliche Verpflichtung der Antragsteller/innen, auch für den Antrag stimmen zu müssen.
@2 Udo Weinrich
Dass der Städte- und Gemeindebund NRW nur ein rechtliche Einschätzung abgeben kann, liegt in der Natur des Vorgangs: Es handelt sich nicht um ein Gerichtsverfahren, das mit einer gerichtlichen Entscheidung endet.
Zwei von 28 Unterschriften alleine können laut Einschätzung nicht zurückgezogen werden – die Begründung ist nachvollziehbar.
Wenn alle ihre Unterschriften zurückziehen wollen würden, wäre das Ergebnis im rechtlichen Sinne wie eine Aufhebung.
Absatz 2 und 3 widersprechen sich nicht.
@9: hört sich ziemlich deprimierend an.
Fazit: jede Partei scheint nur ihr eigenes Süppchen zu kochen. Was ich als Wahlberechtiger in jungen Jahren schon nicht verstanden habe: warum wählt Kleve immer schwarz? Man kann echt nur hoffen, das sich am Sonntag die Mehrheitsverhältnisse im Rat ändern.
Viele wissen immer noch nicht, wen sie wählen sollen. Auch wenn es bitter klingt: lieber „das Übel“ mit der CDU als der AfD.
Hauptsache die Menschen schaffen es am Sonntag von der Couch und gehen wählen.
@11
Schavan und Guttenberg konnten das noch für lange Zeit nach Bekanntwerden der Skandale.
Und auch bei Jens Spahn keine Anzeichen von Selbstkritik für sein politorganisatorisches Desaster.
Ach so, ich vergass : Das sind ja ‚Die Guten‘
Niemals möchte ich unter solchen „Bedingungen“ arbeiten, wenn mich die Leute nicht wollen. Selbstkritik ist angesagt: Kann ich dieses Amt so führen, wie es die Bürger der Stadt von mir erwarten? Krankheit hin oder her …….so geht es auf jeden Fall nicht !
Ergebnisse Ihrer Arbeit sehe ich nirgendwo …… sind es die hässlichen Holzklötze in der Stadt, DANKE
Es ist wohl Herrn Bomblats Entscheidung, wie es weiter geht.
Würde ihm empfehlen, irgendwann wieder im Rathaus zu erscheinen und seine Arbeit fortzusetzen.
Es kann nur besser werden nach der gescheiterten Abwahl, wenn dann allen klar wird, dass es nur einen Weg gibt: Kooperation.
Fakt ist doch – egal wie nun abgestimmt wird- Hr. Bomblatt ist absolut „verbrannt“; ob er nun zurück kehrt in’s Rathaus ( Was ich ich ihm persönlich nicht wünsche!) oder er sich in’s Auswärtige begibt.
So oder so – vorbei ist vorbei…
Eines, seit 2023 wohl so beabsichtigt, ist seitens BM, CDU und Kämmerer wohl aufgegangen:
“ Wir wollen dich nicht – und das zeigen wir dir Tag für Tag..:“
Welche, vermutlichen, absurden Mittel dazu eingesetzt wurden – bleibt der Meinung der Beobachter überlassen…
Unter’m Strich – für mich – Totalersagen eines BM;
– Wann hat es jemals – auch wenn es wünschenswert gewesen wäre – eine derartig in die Öffentlichkeit lancierte Bashing-Aktion gegen einen leitenden Angestellten der Stadt Kleve gegeben? Zufall…?!
– Statt Zusammenarbeit; vom ersten Tag an “ Kampf“…
– Protokolle sind – auf einmal – nicht mehr abrufbar, Dabei sind die dazu gehörigen Erklärungen des BM mindestens unglaubwüridg bis “ Ausrede“…
Da hat Hr. Gebing, und seine CDU ja völligt recht:
SO – geht Kleve!
Leider – sehe ich für mich – in Kleve keine wirkliche Alternative dazu:
– Alle Fraktionen erstarren vor der „CDU-Schlange“ stets wie Kaninchen und fürchten den „giftigen“ Biss…
– SPD- von mir Spezialdemokraten genannt – scheinen „schwärzer“ zu sein als die CSU in Bayern…
– Fast-Drei-Prozent- Partei; mal so, mal anders – Worin kann man die noch festmachen…?
– “ Grüne“ – Wohl eher einem Machtanspruch ( 20, oder mehr Jahre, mit CDU in Kleve) verfallen, als eigenen Grundsätzen..? Dazu: Völligst unglaubwürdig durch Bay, Leenders, Meyer-Wilmes…!
– AfD – geht ja nun gar nicht….
– OK; Scheinen noch halbwegs Interesse an Kleve zu haben; sind oft genug aber zu untertänig und zu brav,“gehorsam“…
Am Ende: Den Kreis Kleve abgeben an NL…
( Haben mir schon mindestens 4 leitende Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf, bei unterschiedlichen Themen, erzählt… „Immer nur Ärger mit Kleve…“)
Die Frage, die sich stellen sollte ist, ob die Rechtsmeinung des Städte- und Gemeindebunds einer richterlichen Überprüfung standhalten würde.
Ich versteh den ganzen Hickhack den sich die Grünen, namentlich die 2 gewählten Ausscherer/innen da machen, überhaupt nicht.
Die CDU in ihrer Gänze (über die Historie und kommunal bis bundesweit) hat so oft gelogen, betrogen, hinterzogen, mit Dreck geschmissen und Versprechen gebrochen dass mir mein Wort gegenüber denen grundsätzlich egal wäre.
Warum der Widerruf unter den Antrag? Hat das rechtlich irgendeine Bewandtnis? Bitte um Info, ich kann mich ja irren.
Einfach bei der Wahl im Rat geheime Abstimmung beantragen und dann dagegen stimmen. Egal, ob man vorher bei den Pseudochristen irgendein Pamphlet unterschrieben hat oder nicht.
Diese Drecksauerei der CDU beim Vorgang Frauke Brosius-Gersdorf sollte hier auf kommunaler Ebene keine zweite Wiederholung durch Zustimmung bekommen. Egal was und wie Bomblat gemacht hat oder nicht. Und egal was er gemacht hat oder nicht, so geht man mit einem Menschen öffentlich nicht um. (Ausser man ist Pseudochrist*in, natürlich. Dann darf man das….)
Mit Steuerhinterziehern und Urkundenfälschern (aus den eigenen Reihen natürlich) gehen die Schwarzen besser um als mit anständigen, aber politischen Gegnern.
Die Unterschriften können also aus rechtlichen Gründen nicht zurückgezogen werden.
Das ist gut so, denn man möchte sich ja auch anderweitig auf Unterschriften verlassen können.
Über den Antrag wird nun also im Rat abgestimmt werden.
Es bedarf wohl keiner hellseherischen Fähigkeiten, um vorherzusagen, dass die beiden Grünen dann wohl gegen den Antrag stimmen.
Ist die Abstimmung geheim?
Wenn ja, könnte es evtl. Überraschungen geben.
Für die Abwahl des Beigeordneten wäre eine 2/3-Mehrheit notwendig. Nachdem die Mehrheit der Grünen, die SPD und OK erklärt haben, die Abwahl nicht zu unterstützen, ist der Antrag doch jetzt schon aussichtslos. Oder sehe ich das falsch?
Was ein Chaos:
Bevor Herr Bomblat abgewählt wird, stelle ich mich gern als Ratgeber zur Verfügung:
Meine Expertise beruhen auf nachhaltiges Bauen: 4 Hoch Beete aus Holz und ein selbstgebautes Igelhaus ebenfalls aus Holz und mit Ratten Klappe versehen zieren meinen Garten. Zur Laga29 werden entlang der Gallien Hochbeete aufgestellt, aus denen sich die Besucher Tomaten, Gurken, Salate etc, selbst bedienen können. Damit dem Besucherandrang Rechnung getragen werden kann, lassen wir entlang des Spoykanals an der Brienerstr. ,angefangen von der Schleuse bis zum alten Verladehafen, 30 Haus Boote in Holzbauweise errichten, in denen die Besucher nächtigen können. Diese Haus Boote bleiben nach Ende der Laga bestehen, um die Wohnungsnot in unserer Heimatstadt etwas abzufedern. Ver- und Entsorgungsleitungen sollten in der Brienerstr. verbaut sein, um die Haus Boote versorgen zu können. Man soll es nicht glauben: in anderen Städten gibt es dies schon.
Bauen ist in Kleve keine Schande…..
Nun ja – zwei Juristen drei Meinungen. Interessant, dass man im Rathaus nicht in der Lage ist, eine rechtliche Verfahrensprüfung durchzuführen und sich nun auf vage Erklärungen zurückzieht.
Selbst, wenn nun nach Ansicht des Bürgermeisters die Fristen zur Durchführung der Abwahl laufen, so ist es doch nicht dem Bürgermeister überlassen, zu entscheiden, wann er die Ratsmitglieder über Daten, Fakten und Sachverhalte, die dieser Abwahl zugrunde liegen, informiert. Zumal die Erörterungen schon eine geraume Zeit andauert – ohne den Rat einzubeziehen. Es hätte für den Bürgermeister schon lange die Möglichkeit bestanden, die Unzufriedenheit mit dem Technischen Beigeordneten zu dokumentieren und den Ratsmitgliedern vorzulegen. Diese Unterlassung spricht für sich und nicht für verantwortungsvolles Handeln des BM.
In internen Zirkeln und am Rande von Ausschuss- und Ratssitzungen tröpfeln so manche Absichtserklärungen durch. Anonyme und sachgrundlose Schreiben werden kommentarlos an die Stadtverordneten verschickt. Eine Aufklärung über die darin aufgestellten Behauptungen unterbleibt. Fehlende Personalführung dokumentiert sich hierdurch ganz oben in der Verwaltung.
Bisher ist mir als Ratsmitglied kein einziger Sachgrund vorgetragen worden, der eine solche Entscheidung rechtfertigt. Auch der vielbeschworene Schaden, der von der Stadt abgewendet werden soll, ist in keiner Weise konkretisiert und für die Bewertung einer Abwahl benannt worden.
Lediglich Kungeleien, Behauptungen und Tricksereien führen zur kreativen Einleitung eines Verfahrens zur Abwahl eines Mitarbeiters, der mit der Mehrheit des Rates gewählt wurde. Genau das scheint für einige konservative Ratsmitglieder ein Betriebsunfall zu sein, der jetzt behoben werden muss. Und dafür scheint jedes Mittel legitim zu sein. Das rätselhafte Verschwinden von Niederschriften, die bewusste Desinformation und die Verweigerung von proaktiven Maßnahmen sind Besorgnis erregend. In fast 25-jähriger Ratstätigkeit habe ich so etwas noch nicht erlebt.
Wissen 28 Stadtverordnete mehr? Sind Hintergrundinformationen nur vereinzelt an Stadtverordnete ergangen?
Und was passiert am 8. Oktober? Es scheint der Wille zu bestehen, eine formale Abwahl ohne Erläuterung der Abwahlgründe und natürlich ohne Personaldiskussion mit geheimer Abstimmung durchzuführen. Aber neben diesem sehr durchschaubaren Manöver besteht ja auch noch die Möglichkeit der Verwendung von Rechtsmitteln.
Es werden zwei rechtliche Aspekte miteinander vermischt – das erforderliche Quorum für einen Abberufungsantrag UND das Recht bzw. die Unmöglichkeit, die Unterschrift unter einen Antrag zurückzuziehen.
Fakt ist, zwei der 28 Unterzeichner/innen des Antrags auf Abberufung hatten dem Bürgermeister VOR der Versendung des Antrags an alle Ratsmitglieder schriftlich erklärt, sie zögen ihre Unterschrift zurück.
Dazu hat der Bürgermeister innerhalb von vier Tagen zwei einander widersprechende Rechtsauffassungen vertreten:
Am 27.08.2025 ließ er ALLEN Ratsmitgliedern mitteilen, die erforderliche Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates für den Antrag auf Abberufung liege derzeit NICHT mehr vor. In Kleve sind 28 Unterschriften für eine Antragstellung erforderlich; nachdem zwei grüne Stadtverordnete ihre Unterschrift zurückgezogen haben, lagen nur noch 26 Unterschriften vor. Quorum verfehlt, Antrag nichtig.
Am 01.09.2025 teilte der Bürgermeister sieben (!) Ratsmitgliedern (es fehlten zwei Fraktionen!) im Ausschuss für Personal und Digitalisierung mit, „dass der Antrag form- und fristgerecht eingegangen sei.“ (Niederschrift über die 16. Sitzung, S. 7.)
Die vorsichtig als „Einschätzung“ formulierte Stellungnahme des Städte- und Gemeindebunds, auf die der Bürgermeister sich beruft, hält die Rücknahme des Antrags für möglich, wenn alle zustimmen. Halten wir fest: RÜCKNAHME IST MÖGLICH.
Ein OVG-Beschluss aus 2024, den der Bürgermeister dem Städte- und Gemeindebund hinterhergeschickt hat, enthält die die juristische Fantasie herausfordernde Aussage: DIE RÜCKNAHME DES ANTRAGS IST GESETZLICH NICHT VORGESEHEN. (Klartext: Es kommt drauf an und wäre ggfs. juristisch zu klären.)
Welche Interpretation ggfs. einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhält, ist im aktuellen Stadium weniger interessant und wichtig als die Antwort auf die Fragen:
Kann ein Ratsmitglied seine Unterschrift unter einen Antrag zurückziehen?
Kann ein Ratsmitglied seine Unterschrift zwar unter jeden anderen Antrag zurückziehen, aber nicht unter einen Antrag auf Abberufung eines Wahlbeamten?
Liegt überhaupt ein rechtsgültiger Antrag auf Abberufung vor, nachdem durch Rücknahme von zwei Unterschriften das gesetzliche Mindestquorum in Kleve von 28 Unterschriften verfehlt wurde?
Solche Rechtsfragen kann man nicht durch eine „Einschätzung“ beantworten oder durch Aufsetzen dieses Antrags auf die Ratstagesordnung am 8. Oktober klären oder ignorieren.
Wenn man nicht bereit und nicht willens ist, von sich aus eine rechtlich über jeden Zweifel erhabene Beschlussfassung herbeizuführen, dann droht die Anrufung eines Verwaltungsgerichts.
Danach wissen alle, was Recht und was parteipolitisch motivierte Rechtsverdrehung ist.
Ich wette Einiges darauf, dass diesmal – Fraktionsvorsitzenden-Treffen am 17. September –
es null komma null Probleme mit einem Protokoll geben wird!
Wenn meine Recherchen stimmen – ist die Technik dafür auswärts vergeben, wird gespeichert und ist abgesichert. Dem beauftragten Unternehmen der Aufzeichnungen scheinen „technische Probleme“ nicht bekannt zu sein…( Hätte man vielleicht auch als Ratsmitglied/ Fraktionsvorstand mal hinterfragen können?)
Wer wählt denn nun noch „Grün“ -bei diesem Chaos und Dilettantismus?
Wer bewirbt sich denn nun noch bei der Stadtverwaltung Kleve – bei dieser erbärmlichen Vorstellung
von Umgang ( und auch Benutzung) von Personal?