Zwei Monate Urlaub für den Führerschein von Willi V.

Ein Mann fährt seinen Weg (im silberfarbenen Mercedes SL): Willi Verhuven

Selbst die teuersten Gutachter und treuesten Zeugen halfen nicht: Gestern verurteilte das Landgericht Amtsgericht (siehe Kommentar) Duisburg den aus Kleve stammenden Reiseunternehmer Willi Verhuven wegen Widerstandes gegen einen Vollstreckungsbeamten und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro sowie zu einem zweimonatigen Führerscheinentzug.

Der 62 Jahre alte Multimillionär hatte Zeugen aufgeboten, die seine Version der Geschehnisse einer Gewerkschaftsdemonstration vor seiner Alltours-Unternehmenszentrale am Duisburger Binnenhafen zu bestätigen schienen, und darüber hinaus Experten aufgefahren, die den Nachweis führen sollten, dass die Verletzungen des Polizisten nicht von der Kollision mit seinem Mercedes 350 SL stammen können, doch letzten Endes glaubte die Vorsitzende Richterin Gabriele Oelze der Aussage des Opfers.

Der Polizeibeamte hatte im März vergangenen Jahres den bekannt temperamentvollen Unternehmer auf dem Weg zu seiner Arbeit gestoppt, um eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi zu schützen. Daraufhin wähnte Verhuven sich in seinem Grundrecht auf freie Arbeitsplatzwahl beeinträchtigt und gab Gas. Dabei erlitt der Polizist Prellungen. Verhuven will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

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23 Kommentare

  1. 23

    Was für ein Mensch… Eigentlich sollte er ein MPU machen müssen. Manche gefährden andere, er macht das mutwillig… Weiß man, was für Zeugen das waren? Wurde auf Falschaussage geprüft?
    LG, Erika

     
  2. 21

    @ Echte Kriminalpolizei

    http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/alltours-scheitert-im-skurrilen-scheibenwischer-prozess-id8180971.html

    Sie haben offensichtlich nicht verstanden das die gute deutsche Justiz das Land fuer nicht zustaendig erklaert hat und so der Polizist mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder „mitspielen“ darf. Ich weiss ja nicht – aber ob den das Ergebnis von Gestern wirklich begeistert hat? Ich moechte es mal schwer bezweifeln, selbst wenn vielleicht ein Anwalt notwendig war um zu erklaeren warum man sich ueber das schon vor Prozess logische Urteil nicht freuen muss.

    Nur gut, dass hier kein sogenannter kleiner Mann Anwalskosten und Prozesskosten auf dem Weg von A ueber B in die Arme von A leisten musste oder muss. Denn Ansonsten wuerde ich vermuten, dass der sogenannte kleine Mann in diesem tollen Rechtssystem und mit Blick auf Aufwand, Erfolgsaussicht und Kosten nicht der Kluge, sondern vielleicht nur der Dumme ist. Passt Ihnen das? Ich bin mir sicher das vielen sogenannten kleinen Maennern das nicht passt, nur blenden die es gerne aus, denn hier ist ja ein Unternehmen mit erfolgreichem Mann im Hintergrund das Thema. Dieser Erfolg, mein Eindruck, stellt irgendwie auch immer ein wenig den Abfalleimer einer teils zurecht frustrierten Gesellschaft dar, oder? Nur gut, dass sich dieser Erfolg vermutlich laengst nicht mehr, zurecht, daran stoeren muss.

    Der Kluegere gibt nach? Aus welchen Sandkasten stammt denn dieser Spruch? Ich hoffe er ist nicht Teil dessen, was man vom Rechtsverstaendnis eines erwachsenen Buergers oder gar eines Polizisten in einem Rechtsstaat erwartet. In dem Zusammenhang also zwei Fragen: Sind Sie ueber 17 Jahre alt? Sind Sie vielleicht Polizist in Nordkorea? Dieses Internet hoert ja selbst dort nicht auf zu spaehen. Ansonsten wuensche ich ein schoenes Leben in einer kleinen Welt!

    Mich stoert Ihr Kommentar gewiss auch nicht. Ich fand ihn aus genannten Gruenden sogar auesserst amuesant, weiss ich doch das sich auch nichts an der Einstellung aendern wird. Mir ist egal wer Recht bekommt, sofern es Recht ist.

     
  3. 20

    Gerade in der „Aktuelle Stunde“

    Der „schnelle Willi“ hat die Klage gegen das Land NRW / Polizei auch verloren – er wollte den Schaden an seiner Bonzenschleuder, sorry an seinem SL, vom Land ersetzt haben …

    … jetzt will er den Polizeibeamten persönlich verklagen …

    „Der Klügere gibt nach“ kennt er wohl nicht …

    … hat ja genug Geld zum Klagen …

     
  4. 19

    @18. KlePeter

    zu 2.“Die Gerwerkschaftsmitglieder von Ver.Di streiken, um ihren Urlaubsanspruch zu erhalten, der den Profit von Herrn V. sicher stellt.“

    ….wobei die Gewerkschaftsmitglieder aber dann die geplanten und ersparten Urlaubsreisen eventuell wegen anderer Streiks nicht antreten können.

    Wieder das uralte Thema……! Hauptsache die Gewerkschaften kommen in die Medien, egal wie.

     
  5. 18

    Herr V. hatte im Gerichtsverfahren die Frage aufgeworfen, was er mit dem Streik von Ver.Di zu tun habe. Die Antwort bekam er heute auf einer Streikdemo der TV-L Beschäftigten in Essen:

    1. Die Gewerkschaftsmitglieder von Ver.Di streiken, um ihren Urlaubsanspruch zu erhalten, der den Profit von Herrn V. sicher stellt.

    2. Die Gewerkschaftsmitglieder von Ver.Di streiken für mehr Geld, damit diese mehr Urlaub bei der Firma Alltours buchen können, was den Profit von Herrn V. steigert.

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

     
  6. 17

    Mir ist vor gefühlt dreißig Jahren ein Polizist in Zivil außerhalb seiner Arbeitszeit absichtlich ins Rad gelaufen, ich war jung und außerdem auf dem Fußweg einer Einbahnstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs.
    Der gute Mann ist mir bewusst und absichtlich vor´s Rad gelaufen. Er hat damals keine Zeichen gemacht, welche mich zum Anhalten veranlasst hätten. Einfach in die Augen geschaut und rein ins Rad.
    Mein vergeblicher Ausweichversuch endete darin, dass sich das Hebelende meiner linken Handbremse in seinen linken Unterarm bohrte, man hat der gejault. Kein Blut, nur ´ne miese kleine Druckstelle.
    Das Ende vom Lied war dann eine Verurteilung zu 20 Sozialstunden, ich war damals 14.

    Rückblickend eine dämliche Aktion von uns beiden – aus meiner Sicht.

    Natürlich wurde dem Polizisten vor Gericht mehr geglaubt als mir, nicht er lief mir absichtlich ins Rad, nein, ich nahm ihn absichtlich auf die Hörner.

    Trotzdem sehe ich ein, dass ich damals falsch gehandelt habe.

    Herr V. ist trotz der gegenteiligen Anweisung eines uniformierten Polizisten weitergefahren.
    Damit hat sich Herr V. in meinen Augen einfach über das Gesetz gestellt. Den Anweisungen eines Polizisten im Staßenverkehr ist Folge zu leisten (solange man weder sich noch Dritte gefährdet oder …).
    Diese Handlung steht wohl außer Frage, korrekt?
    Die „besonderen Umstände“ zählen nicht.
    Der Herr V. wollte zu seinem Arbeitsplatz und der Herr V. war nicht Willens zu warten.
    Also ist der Herr V. weitergefahren,absichtlich gegen die explizite Weisung eines Polizisten, auch korrekt, oder?
    Wie sich das Ganze im Detail abgespielt hat ist doch erstmal absolut nebensächlich.
    Polizist: „Stopp!“
    V.: „Gas!“

    Geht nicht, geht überhaupt nicht!

     
  7. 16

    So ganz kann ich hier einigen Argumentationen auch nicht folgen.
    Niemand von uns hat diesen Vorfall gesehen.
    Niemand von uns war bei der Verhandlung dabei.
    Wie kann dann ein Gerichtsurteil bewertet werden.
    Ich kann natürlich nicht sagen, ob das Urteil angemessen, überzogen oder zu mild ist.

    Ich gehe davon aus, dass die Richterin sorgfältig gearbeitet hat (und nicht nach Bauchgefühl entschieden hat), dass die Staatsanwaltschaft korrekt ermittelt hat und der Rechtsanwalt die rechtsstaatlichen Mittel zur Verteidigung seines Mandanten genutzt hat.

    Ergebnis: Es gibt ein Urteil, welches das festgestellte unangemessene Verhalten des Herrn V sanktioniert. Dagegen können weitere Rechtsmittel eingelegt werden und auch das ist legitim.

    Also warten wir doch auf die rechtskräftige Entscheidung.

     
  8. 14

    Bei einem Kraftfahrer ohne Voreintragung im Zentralregister des Kraftfahrtbundesamtes(was ich natürlich im Falle des Herrn V. nicht weiß), der nicht vorbestraft ist (was ich auch nicht weiß) – also einem Ersttäter – unter Berücksichtigung einer nicht erheblichen Verletzung des Polizeibeamten als Unfallfolge (was ich wiederum nicht weiß), ist im Falle des Strafvorwurfes Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässige Körperverletzung das mit 50 Tagessätzen und einem zweimonatigen Fahrverbot verhängte Strafmaß keineswegs niedrig.

    Nach den in der Beweisaufnahme festzustellenden Tatsachen kann durchaus eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen ohne Fahrverbot gerechtfertigt sein.

    Ausschlaggebend ist die Schwere der Tat, und die liegt nach alldem Bekanntgewordenen doch im untersten Bereich.

    Herr V. hat die Weisung des Polizisten, nicht weiterzufahren, missachtet, ohne als Folge der Missachtung eine besondere Gefährdung Dritter herbeizuführen. Die Weisung galt in diesem Zusammenhang nicht dem Schutz des Beamten.

    Dass sich der Polizist erheblich verletzt hat, ist nicht bekannt.

    Es kann auch nicht unterstellt werden, dass Herr V. den Polizisten vorsätzlich verletzt oder dessen Verletzung billigend in Kauf genommen hat.

    Also ein gesundes Strafmaß. Wer das nicht akzeptiert, muss die Frage beantworten, wie ein betrunkener Geisterfahrer zu bestrafen ist, der durch sein Fehlverhalten das Leben mehrerer Menschen, vielleicht sogar von Kinder und/oder deren Eltern zu verantworten hat.

    Und wer jetzt fordert: „Lebenslang!“ bekommt zwangsläufig Probleme im Hinblick auf ein angemessenes Strafmaß bei Mord

    Und wer dann sagt: „Todestrafe für Mord!“ nun ja

     
  9. 13

    @Mozart
    Wer sich ins Licht der Öffentlichkeit stellt,oder ist der Bürgermeister bei jedem Richtfest in Kleve dabei und so rein zufällig hat der Pressefotograf auch keine anderen Termine,der darf sich auch nicht wundern,wenn sein verhalten in der Öffentlichkeit beobachtet wird.

    Die kindliche Argumentation,weil Joschka seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, Herr Lehrer, habe ich meine auch nicht gemacht,ist doch wohl als Satire gemeint oder?

     
  10. 12

    vom gefühl her pro verhuven.

    andreas es wird genau andersherum sein als von dir vermutet. nicht der prominente superreiche wird hier vom gericht mit samthandschuhen angefasst sondern, wie so oft, die polizei.

    ich mutmaße mal daher rührt auch das milde urteil, die richterin dürfte erhebliche zweifel an den ausführungen des/der polizisten haben aber nicht die traute für nen freispruch.

    gleiches recht für alle, auch für erfolgreiche unternehmer und erst recht für polizisten!

     
  11. 11

    Ohne Ansehen der Person mal eine Frage:

    Wer nicht in der Lage ist ein Kfz vernünftig zu führen, der gehört nicht hinters Steuer, oder?

     
  12. 10

    @ ralf.daute

    1. Es verurteilte nicht das Landgericht.
    2. Es urteilte stattdessen eine Amtsrichterin / Amtsgericht.

    3. War mal von bis zu 9 Zeugen in der Presse die Rede.
    4. Der Poizist benannte KEINE Zeugen!
    5. Stattdessen traten 3 Zufallszeugen auf. Deren Beruf, na?

    6. Hatte Herr V. auf seine Kosten Gutachter bemüht.
    7. Liegen keine Beweise vor die „den Polizisten stützen“.
    8. Sprechen 2 Zeugen, von Herrn V. benannt, für Herrn V.!
    9. Kommt es bitte wie ohne Beweise zu einem Urteil? Bauch?

    Hätte der Normalbürger hier überhaupt eine Chance? Vermutlich würde der bereits aufgeben. Herr V., machen Sie bitte weiter.

     
  13. 9

    Würde auch eine Besprechung hier stattfinden wenn Jan Baserull
    der Täter wäre. ??
    Jetzt zu den armen Polizisten, wo war denn Euer Mitleid als
    Joschka Fischer Steine auf unsere Polizei geworfen hat ?
    Oder wird hier wieder der Neid geschürt, die Reichen können ja mehr bezahlen, wir normalos müßen anders behandelt werden.

    Ich finde es schon schlimm was hier passiert, nur weil Herr V. aus Kleve kommt muß es hier besprochen werden ??

    Es ist schon schlimm was MANN sich rausnimmt.

     
  14. 7

    Macht also irgendwas zwischen 40 und 50 Tagessätze. Angesichts eines Vorwurfs das Angriffs mit einem Kraftfahrzeug wäre das ein erstaunlich niedriges Strafmaß. Ich weiß allerdings nicht, worauf der Tatvorwurf lautete.

     
  15. 6

    @MvA Er hat ein Geschäftsführer-Gehalt in Höhe von 17.000 Euro angegeben. Danach richtete sich der Tagessatz.

     
  16. 4

    In der Tat wäre es interessant zu erfahren, wie viele Tagessätze 25000 Euro für Herrn Verhuven darstellen. Ansonsten darf man wohl ab jetzt in NRW-Rechtsprechung als Präzedenzfall annehmen: Einmal Polizisten umfahren macht zwei Monate Fahrverbot.

     
  17. 2

    Der Kernsatz lautet: „… doch letzten Endes GLAUBTE die Vorsitzende Richterin Gabriele Oelze der Aussage des Opfers.“

    Ohne nähere Kenntnis des Falles stehen hier wohl zwei Aussagen gegeneinander – die des Polizisten und die Verhuvens. Während Verhuven anscheinend im Prozess versucht hat, seine Unschuld durch Gutachten und Zeugen zu beweisen, reicht der Richterin die Aussage des Polizisten, um Verhuven zu verurteilen.

    Wer vor einem deutschen Gericht gegen die Aussage eines Polizisten kämpfen muss, steht auf verlorenem Posten. Denn generell wird dem Gesetzeshüter eher geglaubt, da das Gericht unterstellt, dass dieser keinen persönlichen Vorteil durch die Beschuldigung hat.

    Hier scheint der Polizist – da ja auch Opfer – jedoch nicht nur Zeuge, sondern auch Partei zu sein. Wenn dann die Richterin lediglich nach Treu und Glauben und nicht nach Beweislage entschieden hat (in dubio pro reo!), ist ein solches Urteil zumindest fragwürdig und der Gang – trotz des für einen Millionär unerheblichen Geldbetrages – durch die Instanzen logisch und richtig.

     
  18. 1

    Da tun sich ein paar Fragen auf:
    Ein zweimonatiges Fahrverbot und die Zahlung von einkommensbezogen lächerlichen 25k€ sind eigentlich schon ein Freispruch dritten Grades.
    Zwei Monate Fahrverbot für den tätlichen Angriff auf einen Polizisten?
    Das ist nicht verhältnismäßig – nach meinem Rechtsempfinden.
    Herr V. hat sein Kraftfahrzeug als Waffe gegen einen Polizisten eingesetzt – er hat den Menschen nicht in einer Rangelei zur Seite geschubst!
    Warum nur zwei Monate Fahrverbot? Warum nicht Entzug der Fahrerlaubnis auf Dauer?

    25k€, für wen?
    Für die Staatskasse, als Spende an einen gemeinnützigen Verein oder wofür?
    Wohin geht das Geld?
    In welcher Relation stehen diese 25k€ zum Einkommen des Herrn V.?

    Nochmal, ganz ohne Ansehen der Person:
    Da hat ein Mensch ein Kraftfahrzeug dazu genutzt, einen Polizisten aus dem Weg zu schieben.
    Da gehört eigentlich der Tatgegenstand (das KFZ) eingezogen und dem Führer des KFZ die Eignung zur Nutzung eines KFZ im öffentlichen Straßenverkehr dauerhaft entzogen.
    Wenn ein Fußgänger den Zebrastreifen zu langsam überquert, darf dieser dann auch mit dem KFZ weggeschubst werden?

    Es ist zum Göbe*n, wie unser „Rechtsstaat“ hinter den Polizisten steht.
    Offensichtlich hat das Gericht ja die Schuld des Herrn V. erkannt – warum dann dieses sehr milde Urteil?
    Und warum die Ankündigung der Revision?

    Ein PKW ist keine Schwan*verlängerung und auch keine Waffe!
    Ein Polizist ist kein eigenverantwortlich handelnder Geschäftsreisender.

    Der Polizist sagt STOPP. Der Herr V. denkt „leck mich!“.
    Das Gericht urteilt: „Ja, Herr V. hat den Polizisten gebügelt“

    Was stimmt da nicht beim Strafmaß?