Wählen gehen und danach erst mal eine Flasche Schnaps kaufen – in Kleve nicht!

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat der Stadt Kleve untersagt, am 27. September einen verkaufsoffenen Sonntag anzubieten, meldet Antenne Niederrhein. Das Gericht entschied in einem Eilverfahren im Sinne der Gewerkschaft Verdi, die das Verbot beantragt hatte. Die Stadt Kleve hatte den Kaufsonntag geplant, um den Einzelhandel zu fördern. Diese Begründung reichte dem Gericht nicht aus. Jetzt bleibt das einzige aushäusige Vergnügen am kommenden Sonntag der Gang zur Wahlurne.

Jetzt auch mit einer Presseinformation der Stadt Kleve:

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat der Stadt Kleve am späten Nachmittag des 23.09.2020 mitgeteilt, dass es dem Antrag von ver.di stattgegeben hat und per einstweiliger Anordnung eine Durchführung des verkaufsoffenen Sonntages untersagt. 

Somit ist eine Öffnung der Geschäfte am 27.09.2020 nicht möglich. 

Das OVG stuft den Schutz der Sonntagsruhe höher ein, als dass durch die Stadt Kleve in mehreren Punkten dargelegte und aufgeführte öffentliche Interesse, welches nach dem Landeöffnungsgesetz NRW für eine Sonntagsöffnung vorliegen muss.

„Ich nehme die Entscheidung des OVG NRW mit Bedauern zur Kenntnis. Die Landesregierung sollte endlich für Rechtssicherheit bei den Sonntagsöffnungen sorgen. Der Konflikt mit Kirchen und Gewerkschaften über die Sonntagsöffnung darf nicht länger auf dem Rücken des Handels und der Beschäftigten ausgetragen werden. Gerade während der Coronazeit muss die volle Unterstützung für den Handel gegeben sein.

ver.di hatte ihre Klageabsicht schon frühzeitig über die Presse kommuniziert. Daraufhin haben wir die Gewerbetreibenden kurzfristig über die Absicht und die Folgen informiert. Unserer Rechtsauffassung wurde leider nicht gefolgt. Meinem Wunsch, dass die gerichtliche Auseinandersetzung so früh wie möglich zur Klarheit führt, damit der Handel und die Beschäftigten Planungssicherheit erhalten, wurde damit von ver.di gefolgt. Die Einreichung der Klage am Freitag vor dem geplanten verkaufsoffenen Sonntag hätte bei mir Unverständnis ausgelöst“, so Bürgermeisterin Sonja Northing

Die Entscheidung hat des Weiteren zur Folge, dass eine Öffnung der Geschäfte am 29.11.2020 ebenfalls nicht möglich sein wird, da aufgrund der Pandemie eine Durchführung von Großveranstaltungen bis 31.12.2020 untersagt ist. 

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36 Kommentare

  1. 35

    @34. Michael Bay „Oberverwaltungsgericht Aktenzeichen: 4 B 1336/20.NE“
    Danke Herr Bay.
    Aua, das war nicht mal ’ne kleine Backpfeife, das war schon eine komplette Abreibung.
    Der Frust des Gerichtes ist nicht zu übersehen.

     
  2. 34

    Anbei der Schnellbrief des Städte-und Gemeindebundes NRW:
    „Das Oberverwaltungsgericht hat am 23.09.2020 und am 24.09.2020 auf Anträge der Gewerkschaft ver.di Ladenöffnungsfreigaben für den kommenden Sonntag in Kleve, Lage und Bünde außer Vollzug gesetzt [Aktenzeichen: 4 B 1336/20.NE (Bünde)].

    Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 22. Juni 2020 die vom 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze zur Auslegung der neuen im Ladenöffnungsgesetz NRW geregelten Fallgruppen als jedenfalls nicht zu restriktiv bestätigt.

    In den letzten vier Wochen hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts in 15 ordnungsbehördlichen Verordnungen von insgesamt 14 Städten und Gemeinden keine verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage für sonntägliche Ladenöffnungen gesehen. Ganz überwiegend verstießen die Verordnungen gegen letztinstanzlich in Hauptsacheverfahren geklärte Maßstäbe über die Wahrung des verfassungsrechtlich geforderten Mindestniveaus des Sonntagsschutzes (vgl. dazu die Pressemitteilungen vom 28. August 2020 und 3. September 2020). Mit Schnellbrief Nr. 467/2020 vom 31.08.2020 hat die Geschäftsstelle über die ersten Beschlüsse des OVG NRW zu den coronabedingten Sonntagsöffnungen in Lemgo und Bad Salzuflen informiert.

    Nach Ansicht des OVG NRW entspreche es nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen, wenn kommunale Verwaltungen immer neue Verordnungen in Kenntnis ihrer Verfassungswidrigkeit beschlössen und bisweilen sogar mehr oder weniger deutlich eine rechtzeitige gerichtliche Entscheidung, deren Ergebnis für sie absehbar ist, zu verhindern versuchten. Ebenso wenig entspreche es rechtsstaatlichen Grundsätzen, wenn das zuständige Landesministerium an einem Erlass festhalte, der fortlaufend weitere Städte und Gemeinden zu verfassungswidrigen Entscheidungen verleite und viele davon abhalte, offenkundig rechtswidrige Verordnungen von sich aus aufzuheben.

    Die Geschäftsstelle empfiehlt, verkaufsoffene Sonntage auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW (MWIDE) vom 14. Juli 2020 bzw. mit dessen Begründungen nicht zu beschließen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn im Vorfeld die Gewerkschaft ver.di und die Kirchen ihr Einverständnis erklärt haben. Auch dann bleibt aber ein juristisches Risiko bestehen, wie Einzelfälle aus der Rechtsberatung der Geschäftsstelle gezeigt haben.

    Verkaufsoffene Sonntage sind nur anhand der nach dem LÖG NRW vorgegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen zulässig. Weiterführende Hinweise zu den Anforderungen des LÖG NRW sind auf der Webseite des MWIDE abrufbar.

    Az.: 15.0.27-002/003“

     
  3. 33

    @30 Joseph Johann Gewerkschaftsbeiträge füllen die Streikkasse, aus der streikende Mitglieder Geld erhalten. Ihnen steht ja für Streiktage kein Lohn zu. Ohne Druck auf die Arbeitgeber kommen oft keine Kompromisse zustande.

    Das hat nichts mit Verprassen zu tun.

    Btw: Das Streikrecht ist als Mittel zum Zweck des Abschlusses von Tarifverträgen durch Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) geschützt.

     
  4. 32

    @30. Joseph Johann „Gewerkschaftsbeiträge …“ und „…zum Schaden der Allgemeinheit verprasst“
    Wenn hier jemand Gemeinschaftsgeld verprasst hat, ist es doch wohl die im Gerichtsverfahren unterlegene Partei, und das ist definitiv nicht die Gewerkschaft.

     
  5. 31

    @28. Joseph Johann „Die Antwort finden Sie in der heutigen RP…“
    Tut mir Leid, finde ich nicht …
    Liegt das eventuell daran, dass ich mir das Abbonnement auf dieses CDU-lastige Pamphlet spare?
    „Sozial ist anders“ Da haben Sie Recht. Nachtzuschlag bei Apotheken oder Feiertagszuschläge bei Handwerkern oder in der Industrie sind gerechtfertigt, da gebe ich Ihnen Recht. Aber Verkaufspersonal ohne Zuschläge für Arbeit am Sonntag ?
    Wenn die Öffnungen so ein Geldgenerator wären, könnte man doch locker doppelten Lohn zahlen, dann würde sich wohl keiner sperren. Niederrheistier würde jetzt bestimmt sagen muhhfürwashörtwasmuuuhh.

    @26.Michael Bay “ lesen Sie doch bitte meinen Eintrag noch einmal auf seinen tatsächlichen Inhalt hin.“
    Das habe ich, bin aber noch immer nicht viel weiter gekommen, ausser dass ich durch die vielen „völlig unerheblich“ den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe und vielleicht, dass Ihre 106 Worte in Politikersprache bedeuten sollten, „hab ich gleich gesagt, aber auf den Bay hat ja keiner gehört“ ?
    Und die Moral von der Geschicht‘ auch 44 Ratsmitglieder wollen ’s wissen nicht.
    Ãœbrigens, haben wir tatsächlich einen leitenden Rechtsdirektor (Name ist mir natürlich bekannt, weitere Juristen kann man sich bei der Besoldung auch nicht leisten und will ich auch hier nicht nennen), also einen Juristen, der mit A16 so eingestuft ist, wie beim Heer ein Oberst ?
    Dann hat er auch nur den Geschäftsleuten Honig ums Maul schmieren wollen, kann ihm aber auch egal sein, er bereitet sich ja gerade auf die Rente vor, ähm, ich meine natürlich Versorgungsbezügekissen.

     
  6. 28

    25:
    Die Antwort finden Sie in der heutigen RP auf Seite B2 Wirtschaft „Ein Anschlag auf die Allgemeinheit“. Da verwehrt die Gewerkschaft den Arbeitnehmern pünktlich den Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Es wird Machtpolitik auf Kosten der Gewerkschaftsmitglieder betrieben. Die müssen mit ihren Beiträgen solche Aktionen bezahlen. Sozial ist anders.

     
  7. 27

    @9 Michael Bay Es gibt nicht „den geneigten Kleveblogger“. Das Gute hier auf kleveblog ist eine Meinungsvielfalt, die mitunter sehr facettenreich sein kann.

     
  8. 26

    @9. Michael Bay „völlig unbedeutsam”
    „Die Realität zeigt doch, dass auch hochgebildete Rechtsdirektoren die Erfolgsaussichten eines solchen Prozesses falsch einschätzen können, während die Gewerkschaft das richtig eingeschätzt hat.
    Das hat übrigens nichts mit Magie zu tun, wenn Kevelear und andere Städte schon vorher vor Gericht Schiffbruch erlitten haben, zeugt es einfach von mangelndem Reakitätssinn, dass Kleve einen solchen Streit trotzdem angeht.
    Das hat aber vielleicht auch mit dem Wahltermin zu tun, wo man seiner geschätzten Geschäftsinhaberklientel demonstrieren wollte, dass man Alles gibt, um für ihren vermeintlichen Vorteil zu kämpfen.“

    Lieber Jean Baptiste, lesen Sie doch bitte meinen Eintrag noch einmal auf seinen tatsächlichen Inhalt hin.

     
  9. 25

    @17 Kaufkraft in Kleve

    Die Frage ist eher: Was geschieht mit Arbeitnehmern, wenn hinter ihnen keine mitgliederstarken Gewerkschaften mehr stehen?

     
  10. 24

    Meine Meinung zu den Kaufsonntagen ist ja geteilt. Einerseits kann man einen Euro nur einmal ausgeben, allerdings hier in der Grenzregion auch in Nimwegen (solange man noch hinkann). Andererseits, wer die Bilder der vollen Fußgängerzone in Erinnerung hat, dürfte das wegen Corona auch für eine ziemlich verwegene Idee halten.

     
  11. 23

    @21. Kaufkraft für den Einzelhandel „Hochmut kommt vor dem Fall“
    Das ist dann wohl die freundlichere Version der Drohung „wer nicht spurt der fliegt“, hire and fire oder wie soll man’s sonst ausdrücken .

     
  12. 22

    9.
    Welch erhellender Einblick in das Wirken von Rat und Verwaltung. Und dann lassen sich die Herrschaften von Ver.di vorführen. Der Ver.di-Gewerkschafter, der mit arroganten Aussagen in der RP zitiert wird, lacht sich ins Fäustchen.

     
  13. 21

    Es ist ja nun wirklich nicht mehr so, dass es überhaupt Arbeitsplätze, ob Wunschberuf oder nicht, im Ãœbermaß gibt.

    Man sollte nun realistisch sein, und nicht das, was noch da ist, auch noch hochmütig wegwerfen. Die Zeiten werden in dieser Richtung noch schlimmer werden.

    Hochmut kommt vor dem Fall……

     
  14. 20

    @7 , 8, 10 , 11.
    Da häuft sich aber die Richterschelte.
    Jetzt mag jeder selbst beurteilen, was höher zählt, unabhängige Richter, oder egoistische Unternehmer.
    Da können wir ja froh sein, dass Allerheiligen dieses Jahr auf einen Sonntag fällt, obwohl, in Holland ist ja immer verkaufsoffen, und Allerheiligen ist dort auch kein Feiertag mehr .
    @13. Steve Bay „Das mit der Fl. Schnaps“
    Dann sollte man´s vielleicht auch gleich umdrehen, erst den Schnaps kaufen, und dann wählen gehen.
    Das könnte noch ganz neue Ergebnisse in der Wahl eröffnen.

     
  15. 19

    @9. Michael Bay „völlig unbedeutsam“
    Ja klar, Herr Bay, ist immer alles „völlig unbedeutsam“, nur, wenn Sie die Gerichtskosten persönlich zahlen müssten, wäre es auf einmal „höchst bedeutsam“.
    Die Realität zeigt doch, dass auch hochgebildete Rechtsdirektoren die Erfolgsaussichten eines solchen Prozesses falsch einschätzen können, während die Gewerkschaft das richtig eingeschätzt hat.
    Das hat übrigens nichts mit Magie zu tun, wenn Kevelear und andere Städte schon vorher vor Gericht Schiffbruch erlitten haben, zeugt es einfach von mangelndem Reakitätssinn, dass Kleve einen solchen Streit trotzdem angeht.
    Das hat aber vielleicht auch mit dem Wahltermin zu tun, wo man seiner geschätzten Geschäftsinhaberklientel demonstrieren wollte, dass man Alles gibt, um für ihren vermeintlichen Vorteil zu kämpfen.
    Die völlig unbedeutsamen Kosten gehen eh zu Lasten des Bürgers.

     
  16. 18

    @14.Auditor “ kämpfen viele Einzelhändler, geschwächt durch Online-Konkurrenz und Corona-Maßnahmen“
    Und genau diese Logik will mir nicht in den Kopf.
    Ausser den paar Kalorien Extra-Verbrauch durch den Gang durch die City steigert der zusätzliche Verkaufstag doch nicht meinen Bedarf, von Restaurantbesuchen einmal abgesehen.
    Oder kauft irgendjemand seiner Liebsten einen Extraring / Brosche oder was auch immer, zusätzlichen Umsatz sehe ich dadurch nicht entstehen, denn auch das verfügbare Familienbudget bleibt ja das Gleiche, es sei denn, am Sontag gibt´s satte Rabatte.

     
  17. 17

    Was macht die Gewerkschaft, wenn noch mehr Arbeitsplätze, und somit auch Mitglieder und Beiträge, verloren gehen?

     
  18. 16

    Wer auf die Gewerkschaften schimpft, sollte sich klarmachen, dass er ohne sie wohl einige Stunden mehr pro Woche arbeiten müsste. Und Tariflöhne gäbe es auch nicht.

    Jeder Tarifvertrag, der ausgehandelt wird, gilt erstmal nur für Gewerkschaftsmitglieder, kann dann auf Antrag als allgemeinverbindlich erklärt werden.
    https://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/2tarifvertrgeundarbeitsbedingungen/21tarifvertrgeundarbeitsbedingungen/213giltdertarifvertragfrallebeschftigteninallenbetrieben.html#:~:text=Nein.,die%20er%20rechtswirksam%20abgeschlossen%20wird.

    Mal dran denken bei der nächsten Gehaltserhöhung per Tarifabschluss.

     
  19. 15

    Die für das Wochenende benötigten Spirituosen wird man sicher bis Samstagabend 22 Uhr bei Edeka oder bis 20 Uhr woanders besorgen können.

     
  20. 14

    Die Gewerkschaft bewegt sich hier auf dünnem Eis. Natürlich sind die Interessen der Arbeitnehmer zu wahren, die Aufgabe des freien Sonntags in Raten ist sicherlich strategisch ungünstig. Andererseits kämpfen viele Einzelhändler, geschwächt durch Online-Konkurrenz und Corona-Maßnahmen, um das Fortbestehen ihrer Unternehmen. Zusätzlicher Umsatz ist dringend erforderlich. Stellt sich die Frage ob ein unbezahlter freier Sonntag oder ein Schritt zur Unternehmens- und damit Arbeitsplatzsicherung eher den Interessen der Arbeitnehmer entspricht.

     
  21. 13

    Das mit der Fl. Schnaps, stimmt so nicht. Immer noch zu kaufen am Sonntag, an der Tankstelle, oder Kiosk an der Herzogstr.

     
  22. 12

    @8. Kaufkraft in Kleve „ver.di zunehmend bewusst Schwierigkeiten macht“
    Das ist halt ihr Job. Und wenn die dann auch vor Gericht erfolg haben, kann man denen nicht wirklich einen Vorwurf machen.
    Aber generell stellt sich mir ja die Frage, wie sinnvoll verkaufsoffene Sonntage sind.
    Das Personal ist genervt, dass es auch noch am Sonntag ausser Haus verbringen muss, es fällt Lohn an, und in vielen Branchen ist der Umsatz mehr als mau. Wer einkaufen will, findet mit Sicherheit auch einen anderen geeigneten Termin.

     
  23. 11

    Die rote Verdi macht sich regelmäßig zum Instrument im Wahlkampf und verliert ihren Auftrag (Wohl der Arbeitnehmer) aus dem Auge, die Klageaktion war doch wohl zu erwarten. Die einfachen Gleichungen: Geschäft offen = Umsatz; Umsatz=Einnahmen; Einnahmen=Deckung von laufenden Kosten; Deckung von laufenden Kosten = Bestandssicherung für den Handel; Bestandssicherung für den Handel=Arbeitsplatzsicherheit für Mitarbeiter im Handel sind für Gewerkschaftsfunktionäre nicht nachvollziehbar. Mal gut, dass einer davon auf seine Kandidatur für den Vorsitz der ehemaligen Arbeiterpartei zurückgezogen hat

     
  24. 10

    @7 Nicht nur das Maß verloren..das gilt in erster Linie für die Funktionäre dieser „Truppe“. Dieses Tarifkartell braucht keiner mehr.

     
  25. 9

    Der Rat, auch mit seinen OK/UK Stadtverordneten, beschließt die offenen Sonntage regelmäßig. Die Gegenstimmen sind fast schon Tradition. OK/UK Vertreter*innen haben in diesem Jahr für die offenen Sonntage gestimmt. Im letzten Haupt- und Finanzausschuss hat der leitende Rechtsdirektor nach kritischen Fragen die Begründung der Stadt für die Öffnung am 27.09.20 ausführlich dargestellt und erläutert, warum er aus juristischer Sach- und Fachperspektive davon ausgehe, dass Kleve in diesem Rechtsstreit gewinnen werde.
    Die Vertreterin der OK hatte an diesem Punkt keine Frage. Herr Weinrich glänzt wieder einmal mit Unkenntnis, wenn er meint, irgendeine Fraktion würde den Ausgang instrumentalisieren.
    Der lt. Rechtsdirektor hat die Position der Stadt ausführlich begründet; Bedenken juristischer Laien und Kolleg*innen konnten bewertet und gemindert werden.
    Dass nun das Verfahren so ausgegangen ist wie einige der Anwesenden angenommen haben, allerdings nicht die Vertreterin der OK, ist völlig unbedeutsam.
    Natürlich hätte man sich den Streitwert sparen können; aber selbst das ist ohne Bedeutung.
    Noch eines: Natürlich muss ver.di sich für die Interessen der Arbeitnehmer*innen einsetzen. Das ist die Aufgabe von Gewerkschaften.
    Auch wenn möglicherweise der/die eine oder andere Funktionär*in sich nicht den Erwartungen und Vermutungen des geneigten Klevebloggers entsprechend verhalten mag.

     
  26. 8

    Die Händlerschaft beklagte schon 2019, dass ver.di zunehmend bewusst Schwierigkeiten macht, um die verkaufsoffenen Sonntage in Kleve zu stoppen.

     
  27. 6

    @2. Lohengräm „Briefwahl bei der Stichwahl“
    Natürlich gibt´s die.
    Für den, der Sonntag Besseres vorhat, gibt es ja auch die Möglichkeit, die Wahlzettel bereits ein paar Tage zuvor im Wahlamt direkt vor Ort auszufüllen und in die Urne zu stecken, wären wir in den USA, gäbe es dann laut unmassgeblicher Meinung des obersten Indianers dorten sogar seine Stimme noch ein zweites Mal im Wahllokal auszubringen. Dann hätte vielleicht sogar noch Rolf J. eine Chance, die Wahl für sich zu entscheiden. […]

     
  28. 5

    @1. Udo Weinrich „Gerichtsentscheidung“
    Bei Einem muss ich Ihnen Recht geben.
    Die Rechtsauffassungen von BM , Rat und Verwaltung sind schon allgemein etwas fragwürdig.
    Vielleicht sollte man einmal untersuchen, wer sich denn als Ratgeber hinter all diese vielen Gerichtsverfahren versteckt.
    Wider besserem Wissen an seiner anscheinend falschen Auffassung, was Recht oder gerecht ist, festzuhalten, ziert eine Stadt nicht unbedingt.
    Mit einem eigenen Rechtsamt und einer Handvoll Mitglieder im Rat, die irgendwann einmal die Befähigung zum Richteramt erlangt haben ergibt das ein rabenschwarzes Bild.
    Auch die erstrittene Entscheidung bezüglich des Invaliden-Parkausweises, vor kurzem noch in der Presse, die zwar vom Gericht nicht zugunsten des Klägers ergangen ist, mag die Stadt zwar rein formal als Gewinnerin ausweisen, aus sozialer und mitmenschlicher Sicht hätte sich das mit Sicherheit auch bürgerfreundlicher regeln lassen.

     
  29. 4

    Jetzt wo die Wahl für Gebing ausgehen könnte, kommen die OKler aber nicht mehr richtig damit klar, dass sie Northing offiziell nicht mehr gewollt haben, oder?

    Sie sorgen sich um sie … das ist fast romantisch. Vielleicht geht ja noch ein gemeinsames Foto im Grünen?!

    Zum Beispiel mit den Blumen, mit denen man „Wir lieben sie, wir lieben sie nicht, wir lieben sie …“ spielen kann.

     
  30. 2

    Naja, ehrlich gesagt, die Mitarbeiter im Einzelhandel müssen ja auch wählen gehen dürfen. Oder sollen die zur Briefwahl gewzungen werden? Gibts die überhaupt bei der Stichwahl?

     
  31. 1

    Ob diese Gerichtsentscheidung, die zu erwarten war, von Schwarz-Grün gegen die Bürgermeisterin instrumentalisiert werden wird? Wundern würde es mich nicht. Der Ball liegt ja auf dem Elfmeterpunkt.