Unspektakulär und unsexy, Teil 2

Nun haben wir es gewissermaßen amtlich: kleveblog trägt zur »Verunsicherung von Betroffenen« bei. Das ist natürlich gewissermaßen das Geschäftsprinzip dieser Seite, da es in der Regel solche Menschen betrifft, die der Ansicht sind, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben. Da kann etwas »Verunsicherung« durchaus hilfreich sein. Aber diese Art von Verunsicherung meinte der Kreis Kleve natürlich nicht, als er zu seinem Rundumschlag ansetzte.

Vielmehr geht es um die in 7803 Bedarfsgemeinschaften lebenden Hartz-IV-Empfänger im Kreis Kleve. Die mussten kurz vor Weihnachten erfahren, dass der Kreis Kleve die Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten neu berechnet hat, mit der betrüblichen Folge, dass viele von ihnen – selbst wenn der Bund die Erhöhung des Regelsatzes genehmigen würde – am Ende weniger Geld in der Tasche hätten. Darüber informierte der Verein Selbsthilfe auf einer Pressekonferenz, darüber berichtete kleveblog hier, und auch für die Rheinische Post schrieb ich einen Artikel dazu: Hartz IV rauf – Zuschuss runter.

Das aber rief nun den Kreis Kleve auf den Plan – und dessen Sprecher Eduard Großkämper vernebelte den Sachverhalt in einer Pressemitteilung, die kurioserweise die Zeitungsüberschrift Hartz IV rauf – Zuschuss runter beibehielt, die »Verunsicherung der Betroffenen« anprangerte – und dann einen beliebten Kunstgriff aus der PR-Trickkiste anwendete: Es wird einfach etwas dementiert, was gar nicht behauptet wurde.

In diesem Fall wird also darauf hingewiesen, dass auch Erhöhungen möglich seien. Das stimmt sogar – wenn der Betroffene in bestimmten Orten wohnt und die Wohnungsgröße ziemlich genau um 75 Quadratmeter liegt und gleichzeitig die Betriebs- und Heizkosten nicht zu hoch sind (die Materie ist kompliziert). Es ist eine Sache der Gewichtung: Nach Schätzungen des Vereins Selbsthilfe sind 2500 Bedarfsgemeinschaften von den Veränderungen betroffen – und nur ein winziger Anteil von ihnen haben am Ende etwas mehr als vorher.

Das Entscheidende wird aber in der Verlautbarung des Kreises gar nicht erst thematisiert: Der Verein Selbsthilfe hielt das Vorgehen für »rechtswidrig«, weil es sich bei den angemessenen Wohnungsgrößen nicht um »Obergrenzen«, sondern um »Richtwerte« handele und somit ein Ermessensspielraum zu berücksichtigen sei. Überdies müsse den Betroffenen zunächst einmal die Möglichkeit gegeben werden, die Kosten zu senken.

Zu dieser Kritik aber verliert der Kreis kein einziges Wort. Stattdessen haben Kommunen wie Emmerich schon Ende Dezember damit begonnen, Betroffenen die entsprechenden »Bescheide« mit Wirkung zum 1.1.2011 zuzusenden. Herbert Looschelders (Verein Selbsthilfe): »Die irreführende Wortwahl dieser Bescheide erweckt den Eindruck, als handele es sich bereits um eine rechtlich festgezurrte und unabwendbare Tatsache, gegen die Widerstand zwecklos sei. Das Gegenteil ist richtig!«

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9 Kommentare

  1. 9

    Werter Herr Looschelder,
    es geht nicht darum sich als Teil der Gesellschaft vor einer Beitragszahlung zur Aufrechterhaltung von Frieden, Gesetz und Ordnung zu drücken.
    Wo sich bei mir die Nackenhaare sträuben, sind von unseren Politikern , Beamten genutzte und vorgelebte Sonderregelungen bzw. Privilegien,die aber jedem Normalbürger als Betrügereien am Sozialstaat ausgelegt werden.
    Nehmen Sie als Beispiel Herrn Köhler als Ex Bundespräsident, wirft den Arbeitsplatz hin, wird aber weiter monatlich entlohnt ohne
    Gegenleistung.
    Mitarbeiter der Landesverwaltungen werden nur weil sie im Besitz des
    falschen Parteibuches sind vom Dienst frei gestellt, aber weiter entlohnt.
    Telekom, Bahn, Post schicken Mitarbeiter mit 52 Jahren in Rente, Otto Normalrentner soll demnächst bis 67 Jahren arbeiten.
    Die sogenannten parteinahen Stiftungen bekommen unmengen an
    Forschungsgelder aus dem Etat des Bundeshaushaltes ohne einen effektiv ersichtlichen Nutzen für die Gesellschaft zu leisten.
    Jedem Gewerbetreibenden ist es in Fleisch und Blut übergegangen,
    in der Buchhaltung ,keine Buchung ohne Beleg.
    Bundes und Landtagsabgeordneten kann man diese Tätigkeit natürlich nicht zumuten, dass sie einen Nachweis über angefallene
    Aufwendungen führen und auch nur tatsächlich angefallene Aufwendungen abrechnen dürfen.

    Gesetze sind für alle da und ohne Spielregeln wird es in unserer Gesellschaft kein vernünftiges Miteinander geben können.
    Darauf zu hoffen das die Nutznießer freiwillig ihre Privilegien aufgeben werden, ist so als wenn ich von unserem Hund erwarte das er sich einen Wurstvorrat für schlechte Zeiten anlegt.

    Eine Frage zum Schluß, warum muß es den Berufsstand Steuerberater
    und Wirtschaftsprüfer geben, wenn alles auf Recht und Glauben erfolgen könnte.
    Auch in meinem Bekanntenkreis sind Hartz IV Bezieher, deren Lebensleistung mir nur zu gut bekannt ist, freiwillig beantragt von denen keiner eine Unterstützung, sondern hier steht man wirklich mit dem Rücken zur Wand.

    Klar ist, die vielen Sonderregelungen wurden in juristisch einwandfreie
    Hüllen verpackt, ob sie aber auch moralisch und ethisch korrekt vertretbar sind, lasse ich mal dahin gestellt.

     
  2. 8

    Liebe „Laie“, Sie sind also der Meinung, dass sich HARTZ IV-Bezieher an Recht und Gesetz halten müssen und Steuerzahler aber nicht, da Steuerzahler ja ohnehin ungerecht behandelt werden, während HARTZ IV-Bezieher an ihrer Lage selber schuld sind? Wissen Sie, wieviele (ehemals) Selbstständige (mit ehemals großer Klappe) ich als Sozialberater betreue, nachdem ihre Firma den Bach abgegangen ist? Schneller als Sie denken, sind die Seiten von Alimentierer zum Alimentierten gewechselt. Viele von denen haben Steuerschulden, weil es wichtiger schien, die marode Firma über Wasser zu halten. Soll ich denen sagen „Hartz IV gibt’s jetzt aber nicht, hast keine Steuern gezahlt?“ Und ist es nicht auch logisch, das der Steuerzahler die Infrastruktur zahlt, die er selber auch mitnutzt und von der seine Firma profitiert? Oder sind wir im wilden Western und jeder entscheidet selber, ob und wieviel Steuern er zahlt und am Solidarsystem beteiligt sich nur, wer gerade Lust dazu hat? Ich bezahle eine Menge Steuern und mir gefällt auch nicht, dass meine Steuern für die Sanierung von Atomkraft oder für Rüstung verwendet werden. Dies ist aber kein Argument für mich, das Finanzamt zu betuppen. Und Ratsuchende, die das Sozialamt betuppen wollen, sind bei mir ebenfalls an der falschen Adresse.

     
  3. 7

    Würde aber doch eigentlich schon genügen, wenn genügend Arbeitsplätze zur Verfügung stünden, um dem erwerbswilligen mündigen Bürger ein Ein- und somit Auskommen zu bescheren, welches eine selbständige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung gewährleistet.
    Klar, das Schulsystem müsste deutlich verändert werden, hin zum Ziel selbständig denkende und vorausschauend planende Bürger heranzubilden, entgegen dem Herdendrang und der Mehrklassengesellschaft.
    Wenn man dann noch dafür sorgen würde, dass die Führungsetagen in Politik und Wirtschaft in ihrer Allmacht beschnitten, Verquickungen zwischen beiden empfindlich bestraft und Missmanagement persönlich haftbar gemacht werden würde, dann könnte man meinen auf dem richtigen Weg zu sein.

    Leider entwickeln wir uns arg zurück, die Lebensumstände werden immer mittelalterlicher.

     
  4. 6

    @ Herbert Looschelders
    ist zwar in diesem Zusammenhang eine andere Baustelle
    „Oder interessiert es Jemanden, wenn jeder 2. Steuerzahler das Finanzamt betuppt (ist ja das Geld des Steuezahlers? Kavaliersdelikt?).

    Die Ursache für dieses Verhalten, dürfte doch wohl in der mageren Verlässligkeit derjenigen liegen, die Gesetzesänderungen und Verwaltungsvorschriften beschließen.
    Als Lockmittel zur Verbesserung der Einkünfte im Rentenalter wurden
    Direktversicherungen über den Arbeitgeber anstelle regulärer Gehaltserhöhungen, beitragsfrei zu den Sozialversicherungen gestellt.

    Im Jahre 2004 wurde im Zuge des Modernisierungsgesetzes zur GKV
    diese Regelung gekippt, d.h. bei Auszahlung der Versicherung darf der Arbeitnehmer jetzt alleine, 18 % des Auszahlungsbetrages an seine GKV abführen.
    Unter ehrbaren Kauflleuten nennt man so etwas,die Lieferung entspricht nicht der Bestellung, wir verlangen Neulieferung oder Wandlung des Vertrages.

    Zusammengefasst :
    Das in der heutigen Zeit, der größte Teil der Bürger Eigennutz vor Gemeinwohl stellt, ist mehr als verständlich, denn wenn es darauf
    ankommt, braucht keiner auf unseren so hochgelobten Sozialstaat bauen.
    Vielleicht lernt ja die nächste Generation im öffentlichen Dienst, dass der Bürger das Gehalt bezahlt und nicht die Kämmerei.

    http://www.derwesten.de/nachrichten/Wenn-Aemtern-Arbeit-fehlt-id4133512.html

    Diese Klientel wird bestimmt nicht in Hartz IV fallen oder für einen Euro antreten müssen.
    Das ist halt der kleine Unterschied zwischen Bürger und Beamter,
    der eine wird bis zum letzten Augenaufschlag alimentiert, der andere
    wird auch bei unverschuldeter Notlage weiter reglementiert.

     
  5. 5

    Die Wohnraumfrage.
    Auch wir würden sehr gerne umziehen und es kann durchaus passieren, dass wir umziehen müssen (weil das durch uns bewohnte Haus ggf. verkauft werden wird und wir aus 2009 noch eine saftige Nachzahlung stemmen müssen aber nur schwerlich können).
    Die Gemeinde Bedburg-Hau bewilligt für zwei Erwachsene und vier Kinder 680,-€ Warmmiete.
    Das durch uns bewohnte Haus wird mittels Gas beheizt, die Warmwassergewinnung erfolgt über das gleiche Gerät.
    Leider ist die Isolierung alt und nicht wirklich gut, wir verpulvern also Unmengen an Heizenergie sinnlos.
    Weil unsere Kinder allesamt Schulen in Bedburg-Hau besuchen, möchten wir gerne weiterhin hier wohnen bleiben.
    Jetzt versucht aber mal ein Haus mit entsprechendem Raumangebot zu finden!
    Wir haben auch einen Enkel in sog. Familienpflege, eine siebte Person also.
    Wegen der Altersunterschiede der Kinder sind mindestens fünf Schlafzimmer nötig (Nein, kein utopisches Wunschdenken, wir leben auch jetzt arg beengt und wollen uns nicht weiter verschlechtern).
    Weder in Bedburg-Hau noch im Umland gibt es eine Aussicht auf angemessenen Wohnraum.
    Es ist kein „Klever-Alleinproblem“, wenn man über Wohnraummangel spricht. Egal welche Wohnungsgröße, es gibt keinen dem zu Grunde gelegten Mietspiegel entsprechenden Wohnraum.
    Der uns zustehende Wohnraum würde nach aktuellem Mietspiegel bei einem Quadratmeterpreis von 4,50-5,00€ liegen.
    120qm für 600,-€, nicht verschimmelt, nicht heruntergekommen – wo findet man sowas?

     
  6. 4

    Lieber Inider, lieber Jens-Uwe Habedank, er spielt doch weniger eine Rolle ob jetzt 45 oder 47 Quadratmeter für eine Wohnungsgröße angemessen sind und ob es auch vor dem 1.4. 2010 noch weniger gab. Bedenklich finde ich, dass mit einer Selbstverständlichkeit gegen geltendes Recht verstoßen wird und den Betroffenen – quasi automatisch – die angeblich zu hohe Miete vom Regelsatz gekürzt wird. Und wie wir aus der aktuellen Diskussion im Vermittlungsausschuss und vom Bundesverfassungsgericht wissen, ist der derzeitige Regelsatz ja schon ohnehin schon zu knapp zum Leben. Diese automatisierte Kürzung sollte mal im Steuerrecht passieren, dann wäre aber das brave Volk auf die Barrikaden!
    Aber hier verfährt der Kreis Kleve nach dem Motto: 98 % der Betroffenen wehren sich ohnehin nicht und den Widerspüchen und Klage geben wir dann Recht.
    Richtig wäre es hingegen, den Betroffenen die Chance zu geben, ihre Unterkunftskosten zu senken. Aber wo sind denn die angemessen Singlewohnungen mit den niedrigen Mieten, die den Angemessenheitsbedingungen genügen? Tatsächlich müssen stationäre Aufenthalte in den Rheinischen Kliniken und in Wohnheimen für Behinderte um viele Monate mit mit immensen Mehrkosten verlängert werden, weil Bewerber keine Wohnungen zu diesen niedrigen Mieten finden. Und die Vermieter gewisser Billigwohnungen sagen sich dann: bei bestimmten Risiken von Alkohol oder Behinderung nehmen wir aber auch eine höhere Miete ob des Risikos. Auch auf dieser Seite wird dann leicht „pauschal“ gehandelt. Oder wer wird dann die günsige und gleichzeitig solide Wohnung bekommen: die Alleinerziehende mit kleinem Kind oder die alleinstehende ältere Dame ohne Anhang und mit Einkommensauskunft? Oder der psychisch Behinderte (Integration lässt grüßen!).
    Die Behörden machen es sich doch ziemlich leicht. Vor allem setzen sie ihre eigenen Richtlinien und Gesetze nicht wirklich um. Viele Sachbearbeiter müssen wohl nicht in der Lage sein, sich in die Situation ihrer „Kunden“ hineinzuversetzen. Oder wie kann es sonst passieren, dass ohne Nachdenken das zu Niedrige noch gekürzt oder Leistungen um Monate verspätet gezahlt werden? Wenn dann Miete oder Strom nicht pünktlich gezahlt wird, ziemlich schwierig, ein „solider Kunde“ zu sein. Integration lässt grüssen, wenn die Reichen immer reicher und raffgieriger werden und die Armen immer ärmer und verschuldeter. Oder interessiert es Jemanden, wenn jeder 2. Steuerzahler das Finanzamt betuppt (ist ja das Geld des Steuezahlers? Kavaliersdelikt?). Wehe wenn der Hartz IV-Bezieher vergisst, 10 € Zinseinnahmen anzugeben, dann wird direkt nach dem Staatsanwalt gerufen….

     
  7. 3

    @Insider: Es ist etwas komplizierter. Zum einen herrscht bei den Betroffenen (beabsichtigte) Unwissenheit, zum anderen fehlt wohl auch die Traute. Es sind ja schon mal so Sätze in Amtsstuben gefallen wie “ jetez kommen Sie mir mal nicht so – dann werden wir keine Freunde…“

    Was die Angemessenheit/ Unangemessenheit anbelangt – das scheint mir doch sehr, sehr eigenwillig zu sein. Erst mal gibt es genügend Fälle wo gleiche Sachstände von Kommune zu Kommune im Kreis unterschiedlich gehandhabt wurden. Dann gibt es durchaus noch unterschiedliche Bewertungen von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter im gleichen Haus. Warum – das will kein Mensch wissen; jeweils sei es immer richtig…
    Ich betreute mal einen Fall, wo die Kommune nicht mal ihren eigenen Mitspiegel kannte – aber einen Bescheid ( mit wesentlich niedrigerem Ansatz) erliess!
    Es gibt auch Fälle wo Prozesse vor Sozialgerichten 5 Jahre (!) dauern wg. „KdU“ (Kosten der Unterkunft, das ist der Amtsterminus) und abschliessend zu Gunsten des Betroffenen entschieden wird – und, interessiert es die Kommune und ändert was, zahlt gar nach? NEIN – das werden Urteile schlichtweg ignoriert, da kriegste gesagt “ Sie können ja noch mal klagen…“ So läuft „Klever Landrecht“.
    Aktuell habe ich einen Fall in der Nachbarschaft wo die (angemessene !) Miete in Höhe von 400,– Euro nicht vom Amt 50 der Stadt Kleve anerkannt wird ( 4 Personen), es werden einfach nur 300,– Euro monatlich angewiesen. Das seit 7 Monaten, das sind 700,– Euro weniger in der Haushaltskasse…“ziehen sie doch um oder klagen sie…“
    Geklagt werden kann aber erst, wenn Widerspruch eingelegt ( geht schnell), behandelt ( 3-8 Monate) und an den Kreis weitergegangen ist ( 3-8 Monate)….Ist man schon mal u.U. 1,5 Jahre weiter. Dann kommt ein Urteil ( nach 5 Jahren?) – und kann sich damit den Popo abwischen…
    Das sind zwar keine Schüppen – aber ganze Menge Berge, vor denen man steht. Ãœbrigens auch die Sozialgerichte, denn jeder Fall wird einzeln entschieden und läuft im Verfahren jeweisl von Vorne bis Hinten durch; es gibt keine Möglichkeit der Urteislübertragung oder so…Das aber, wenn sonst eher weniger, wissen aber auch die Verantwortlichen in den Amtsetagen.

     
  8. 2

    Warum wird in dem Zusammenhang eigentlich nie erwähnt, dass Monate vorher die Angemessenheit für Wohnungen um 2 m² erhöht wurde und man jetzt lediglich zum bisherigen Wert (also wieder 2 m² weniger) zurückkehrt??? Man nimmt also niemandem etwas weg, sondern korrigiert seine Meinung …. oder so ähnlich. So kann man das doch auch sehen, oder? Und die Hartz IV Empfänger, die bisher (jahrelange Regelung) ihre Unangemessenheit akzeptiert haben und die Mehrkosten eigenfinanziert haben, die sollen jetzt plötzlich damit nicht mehr einverstanden sein und denen soll erst die Möglichkeit der Kostensenkung gegeben werden? Halloooo?

    Du hast kein Schüppchen und weil ich ein großes Herz habe leihe ich dir meins. Du freust dich und hast was davon. Dann möchte ich meins zurück haben (was rechtmäßig ist) und dann muss ich dir erst die Möglichkeit geben dir ein eigenes zu beschaffen bevor ich meins zurück haben kann. Und alle halten MICH für nen Schmarotzer nur weil ich mein Schüppchen zurück möchte? Vorher hattest du doch auch keins und KEINER hat was gesagt. …..

     
  9. 1

    Es kommt ja noch „besser“: Durch das GFG (Gemeindefinanzierungsgesetz) 2011 kommt es zu erheblichen Verwerfungen der Kommunalhaushalte…Viele im Kreis Kleve kriegen plötzlich ( Bescheide vom 23.12.10) weniger und knappsen an der Insolvenz (Bedburg-Hau, Kranenburg, Rees…). Kleve aber kriegt einen Batzen mehr vom Land: 7 Mio Euro…
    Die Begründung mag sein:
    „Danach ist infolge gestiegener Soziallasten die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei der Ermittlung des fiktiven Bedarfs jeder
    Kommune nicht mehr mit dem Faktor 3,9 sondern mit dem Faktor 15,3 zu gewichten.“
    ( Entnommen aus: http://www.im.nrw.de/bue/doks/gfg2011_erlaeuterungen.pdf)

    Eine Erhöhung der Zuweisungen an die Stadt Kleve wg. erhöhter Bedarfe an Soziallasten, sprich H4… bloss eben davon dürfte bei den Betroffenen nichts ankommen! Mit geschickter Kämmerei geht das Geld dann in Wasserlöcher, Klinkerhöllen oder Ähnliches…?

    Zum „Recht“: Wie die Erfahrung Monat für Monat zeigt, muss man unterscheiden: a) Bundesrecht, Grundgesetz etc. versus b) „Klever Landrecht“…