T. L., der Darknet-König aus Kleve: Abi am Stein, im 5-er BMW zur Schule, Computerkeller im Elternhaus

Ein fröhlicher Junge mit einer dunklen Seite, von der niemand etwas ahnte: T. L.

(Aktualisiert, mit weiteren Informationen zu Verhaftung und zur Schusswaffe) Einmal, zu Zeiten, als T. L. noch Oberstufenschüler im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium war, hatte er fünf Euro Schulden bei einem Mitschüler. Für die Rückzahlung machte T. ein ungewöhnliches Angebot: Er könne das Geld auch in Bitcoin, der virtuellen Kryptowährung, die nur als Berechnung auf Servern existiert, bekommen. Der Mitschüler lehnte dankend ab – und bekam Bares. T. war indes schon in der virtuellen Welt unterwegs, und zwar dort, wo in der Anonymität richtig Geld geschaufelt wird.

Seine Mitschüler an der Schule in Kleve bekamen den wachsenden Wohlstand als erste vor Augen geführt. T., ein Jahr älter als seine Jahrgangsstufenkameraden, kam irgendwann mit einem 1-er BMW zur Schule. Schon einige Monate später wurde das Fahrzeug ausgetauscht, statt mit dem Kleinwagen fuhr T. nun in einem üppig ausgestatteten 5-er BMW vor. Das erregte bei den Mitschülern Aufsehen, und es kamen Fragen auf, woher der plötzliche Wohlstand stammt. L. sagte, er mache im Internet Geschäfte. 

Welche Geschäfte aber? Einen Hinweis hätte vielleicht das Autokennzeichen des 5-er BMW geben können, es beinhaltete die Zahlenfolge 420. Zufall? Die Reihung – gesprochen: four-twenty – gilt in den USA als Codewort für Cannabis-Konsum. In der Jahrgangsstufe wussten einige, dass er sehr aktiv im Internet unterwegs war, wie genau aber, darüber erzählte er nichts. Wer ihn zu Hause besuchte, erlebte einen gastfreundlichen, höflichen und zuvorkommenden Menschen, der im Keller seines Elternhauses eine Mischung aus Jugendzimmer und Computerlabor unterhielt. Mehrere großformatige Bildschirme waren in Betrieb. Nicht wirklich ungewöhnlich aber in diesen Jahrgängen.

L.s Leistungskurse am Stein-Gymnasium waren Mathematik und Pädagogik, drittes Abiturfach war Informatik. In der Abizeitung, in der die Schüler sich immer gegenseitig hochnehmen, witzelten die Autoren über ihn in Form eines neckischen Beitrags, der die ahnungsvolle Überschrift „Haftbefehl“ trägt. Darin heißt es:

„Haftbefehl für T. L. (auch bekannt unter den Pseudonymen […]), CEO von T. Enterprises, aufgrund des Verdachts von folgenden Straftaten

  • Illegales Glücksspiel (Poker, Roulette, Billard, Arschloch, UNO, Werwolf) nach § 0,9 JzGB (Jugendzentrumsgesetzbuch)
  • Lärmbelästigung durch exzessive Partys […]
  • Kunsthehlerei […]
  • Besitz von Super Silbernen Haselnüssen nach § 420 JzGB“

L.s Kellerraum mit den Rechnern wird in dem Text als „Jugendzentrum“ bezeichnet, das für „spielsüchtige Jugendliche“ zu einem „zweiten Zuhause“ geworden sei. Weiter heißt es in dem Beitrag: „Spaß, wir haben nur 1 Joke gemacht, du bist verhaftet wegen sexy. Wir haben dich lieb und danke, dass du ein so korrekter dude bist und für die schöne Zeit im Jugendzentrum.“

Eines seiner Vorbilder, so erzählte T. L. mal, sei der schillernde Internet-Unternehmer Kim Dotcom. Dotcom, als Kim Schmitz in Kiel geboren, betrieb vor einigen Jahren Filesharing-Plattformen (z. B. Megaupload), die dazu genutzt wurden, Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Die mutmaßlichen Copyright-Verstöße riefen die amerikanischen Strafverfolgungsbehörden auf den Plan, die 2012 eine Verhaftung des mittlerweile in Neuseeland lebenden Unternehmers erwirkten und sich seitdem um seine Auslieferung bemühen. Dotcom, der auf Kaution frei kam, setzt sich vor dem höchsten Gerichtshof Neuseelands gegen die Auslieferung zur Wehr.

Der schillernde Lebensstil des selbsternannten Internet-Milliardärs wirkte offenbar anziehend. Gleichwohl hob sein Bewunderer aus Kleve nicht komplett ab. Es gab zwar das teure Auto, und auch eine Lavalampe für 4000 Euro war auch mal drin, doch T. L. wohnte weiterhin bei seinen Eltern und begann nach dem Abi eine Lehre mit bescheidenem Gehalt – passend zu seinen Fähigkeiten ließ er sich als Programmierer bei einem IT-Unternehmen im Rechtsrheinischen ausbilden.

Die Frage ist, ob ihm dort noch viel beigebracht werden konnte. Denn T. L. war mit seinen Geschäften hochkonspirativ unterwegs, wenn das stimmt, was Fahnder in ihren langwierigen Ermittlungen seit Juli 2017 zusammengetragen haben. Demnach betrieb er von Kleve aus zusammen mit zwei älteren Kompagnons die Handelsplattform Wall Street Market (WSM), auf der mit fast allem gehandelt wurde, was nicht gehandelt werden darf  – gestohlene Dokumente, ausgespähte Daten und, nach Erkenntnissen der Ermittler mit einem Anteil von 80 Prozent, Drogen. Marihuana eben, aber auch Kokain, Heroin und Amphetamine.

T. L. und seine Komplizen selbst stellten nur die elektronische Logistik für die Geschäfte zur Verfügung, sie betrieben die Plattform in einem als Darknet bezeichneten Bereichs des Internets, der größtmögliche Anonymisierung bietet und für den ein spezieller Browser namens Tor benötigt wird.

Doch alle Raffinesse konnte nicht verhindern, dass deutsche und amerikanische Fahnder dem 22 Jahren alten Klever und seinen beiden Kompagnons aus dem Landkreis Esslingen und Bad Vilbel (29, 31) auf die Schliche kamen. Schon seit 2017 liefen die Ermittlungen – und sie wurden in den vergangenen Wochen erheblich intensiviert, als sich Hinweise mehrten, dass die drei Männer das (virtuelle) Geld aus der Plattform abziehen und auf eigene Konten umleiten wollten. Exit Scam heißt dieses Vorgehen, und es trifft Leute , die sich selbst nicht unbedingt bei der Polizei beschweren können, dass ihnen bei ihren illegalen Geschäften Geld abhanden gekommen ist. Also eine vergleichsweise sichere Sache, um zusätzlich an Geld zu kommen.

Am 16. April vollzogen die Wall-Street-Market-Betreiber den Fischzug, seitdem war die Seite in einen Wartungsmodus geschaltet. Für die Ermittler bot sich die Chance, frische Beweise zu sammeln und zugleich zu verhindern, dass Geld beiseite geschafft und gewaschen wird. 

Die entscheidende Spur war ein UMTS-Stick, mit dem man sich mobilen Internet-Zugang verschaffen kann und der auf einen verdächtigen Namen registriert war. Das Bundeskriminalamt war in der Lage, die Aktivitäten mit diesem Stick zu überwachen und fand heraus, dass dieser zwischen dem 5. und 7. Februar 2019 bei L. in Kleve und bei seinem Arbeitgeber im rechtsrheinischen Raum aktiv war. Weitere Beweise wurden zusammengetragen, die L, mit der Plattform in Verbindung brachten – ähnliche Login-Namen sowie Nennungen von Drogen und Kryptowährungen.

Die Ermittler sammelten alles an Daten, was sie zu L. finden konnten und fanden mit Hilfe der niederländischen Polizei heraus, dass der Klever auf der Programmierplattform Github einen Account unter dem Namen „codexxx420“ führte. Auf dem Gitlab-Server wurde in einer Datenbank mit dem Namen „tulpenland“ die Software für Wall Street Market gepflegt, getestet und weiterentwickelt, und L. hatte dort einen Administrator-Account unter dem Namen „coder420“.

Im Rahmen der Durchsuchung wurden auch Accounts von L. beim Kurznachrichtendienst Twitter und bei Apple überprüft. Dabei fand Leroy Shelton, Special Agent des FBI bei der Cyber Crime Squad in Los Angeles, folgende Beweismittel:

  • Bilder von virtuellen Währungen (Bitcoin, Monero)
  • ein Bild mit einem Bezug zu der Gitlab-Plattform
  • Bilder, die L. beim Konsum von Marihuana zeigen
  • Verschiedene Bezüge zur Zahl 420, unter anderem das Kfz-Kennzeichen und ein Schild über seinem Bett.

„Ausgehend von diesen Informationen glaube ich, dass L. [bei Wall Street Market, Anm. der Red.] der Administrator mit dem Account  ,coder420` war“, schreibt der Special Agent. Am Tag, als L. verhaftet wurde (23. oder 24. April), fanden die Beamten des BKA in der Wohnung an seinem Computer den UMTS-Stick, mit dem der Klever sich den Online-Zugang zu dem Marktplatz verschafft haben soll. 

Die Ermittler schreiben auch, dass die drei Männer zuvor bereits einen ähnlichen Marktplatz betrieben haben, genannt German Plaza Market (GPM). Es war möglich Finanztransaktionen nachzuverfolgen, die Kryptogelder bei einem der drei Beschuldigten mit dieser Plattform in Verbindung bringen. Virtuelle Gelder, die per Exit Scam aus der Plattform abgezogen wurden, landeten im September 2016 auf den Servern von Wall Street Market – die Plattform ging für die User aber erst einen Monat später in Betrieb. „Das Muster zeigt, dass die Administratoren von GPM wahrscheinlich die gestohlenen Gelder von GPM zu WSM überwiesen und dann WSM gestartet haben“, ist der Schluss, den Special Agent Shelton daraus zieht.  Das Ende von German Plaza Market war möglicherweise der Finanzschub, der L. die Anschaffung seiner Limousine ermöglichte.

Nicht ins Bild von T. L. als einem freundlichen und umgänglichen Menschen passt die Waffe, die die Polizisten bei der Hausdurchsuchung in Kleve fanden. War die Pistole einfach nur eine Bestellung im Darknet (L. wusste ja, wie es geht), oder weil er befürchtete, sich Feinde gemacht zu haben? Nach Aussagen von Bekannten habe die Waffe dem Vater von T. L. gehört; es habe sich um eine 4-mm-Pistole gehandelt („Mäusekaliber“), für die lediglich eine Waffenbesitzkarte beantragt werden muss. Waffen mit diesem Kaliber sind wegen der geringen Mündungsenergie zur Selbstverteidigung ungeeignet.

Screenshot von Wall Street Market: Im Menü sind die Drogen sortiert, dazu gibt es weitere Rubriken wie Fälschungen, Juwelen & Gold und Betrug

Der jetzt ausgehobene Wall Street Market war nach Erkenntnissen der Ermittler die zweitgrößte Handelsplattform der Welt im Darknet. Auf Wall Street Market gab es 5400 Verkäufer, 1,15 Millionen Kunden und zehntausende Artikel waren erhältlich. In seiner Klage spricht Special Agent Shelton davon, dass mindestens ein Todesfall (ein Käufer von Fentanyl aus Florida) mit dem WSM in Verbindung gebracht werden kann. Der Verkäufer wurde zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

Bei den Beschlagnahmungen fielen den Fahndern neben 550.000 Euro Bargeld Bestände an Kryptowährungen im Wert von knapp zehn Millionen Euro in die Hände. Die Einstellungen der Wall-Street-Market-Software offenbarten den Ermittlern, dass die Zahlungseingänge zu gleichen Teilen durch drei geteilt wurden. Die Überweisungen fanden monatlich statt. Die drei mutmaßlichen Betreiber sitzen nun in Untersuchungshaft, ihnen wird „gewerbsmäßige Verschaffung einer Gelegenheit zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln“ vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft drohen bis zu 15 Jahre Haft.

„Ich kann es immer noch nicht fassen“, berichtet ein Mitschüler. „Vor drei Jahren hat er mit mir Abitur gemacht, und nun ermitteln FBI und Europol gegen ihn, und seine Geschichte steht in der New York Times.“

Die Schlagzeile aber hatten die Macher der Abizeitung für ihren Mitschüler vorhergesehen  – vermutlich aber nicht mit der kriminellen Wendung. Auf der Fotoseite mit zahlreichen Abbildungen des Klevers findet sich das Motto: „Ich mach story“.

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29 Kommentare

  1. 26

    Jetzt werden Details aus der Anklage bekannt.
    75 Kilogramm Kokain, 11 Kilogramm Heroin, über 2,4 Tonnen Cannabisprodukte, 642 Kilogramm Speed… 460 000 Tabletten Ecstasy
    Alleine an Drogen wurden 36 Millionen Euro umgesetzt, 1,15 Millionen Kundenkonten und über 6200 Verkäufer.
    400 000 Verkäufe an illegalen Waren worunter 250 000 Drogenbestellungen.
    Da wid ja sogar der Kaufhof neidisch.

     
  2. 25

    @j-b Gemach. Es gab bisher ein Interview mit apologetischen Tendenzen und eine Terminankündigung. Faktisch bisher nichts Wesentliches, das über die Pk aus Anlass der Verhaftung hinausgeht.

     
  3. 24

    @rd ok, aber bei einem (auch aus bundesweiter ) nicht unwichtigen Prozess könnte doch die schreibende Zunft etwas mehr Interesse zeigen.

     
  4. 22

    Anwalt Alexander Hauer aus Giessen: „In den USA würde aus den einzelnen Straftaten schnell eine Summe von 300 bis 400 Jahre Haft zusammenkommen“
    Aber auch wenn wir nicht in den USA sind, ergibt sich in Deutschland durch die am höchsten sanktionierte Einzeltat, erhöht um einen gewissen Anteil für die anderen Straftaten ein ordentliches Sümmchen .
    Laut dem Anwalt von T.L. spielt auch die „Anerkennung“ für die geniale Planung der Konstruktion in der Öffenlichkeit eher eine nachteilige Rolle.
    https://rp-online.de/nrw/staedte/kleve/kleve-interview-mit-strafverteidiger-alexander-hauer-zum-darknet-prozess_aid-51589935
    Scheint ein Top-Anwalt zu sein, dessen Erfolgsbilanz allerdings wegen der durchgangs hohen Freiheitsstrafen, die seine Mandanten einstecken müssen, etwas ins falsche Licht rückt.
    Den hätte sich z.B. besser auch das niederländische Top-Sportlerin Madiea G. leisten sollen, das hätte sie vermutlich zig- Monate Haft erspart.

    Wieso ist bisher nur die RP das einzige Blatt, das in diesem Stadium von den Fortschritten des Verfahrens berichtet?

     
  5. 20

    Heute abend in Panorama :Enttarnt, Die Drogenbarone aus dem Nato-Bunker.
    Ein Kumpane von T.-L. packt aus.

     
  6. 19

    Der Administrator der Plattform Fraudsters (also ein vergleichbarer Fall) ist jetzt zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt worden: sechs Jahre und acht Monate. Das Landgericht Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz befand den 34-Jährigen am Montag der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Beihilfe zu Hunderten auf der Plattform begangenen Straftaten für schuldig, etwa Geldfälschung, Geldwäsche, Datenhehlerei sowie unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln.

     
  7. 18

    @17. Joseph Johann
    das mit dem Schaden zufügen würde ich so nicht unterschreiben.
    Wer sich ins Darknet begibt, um dort Drogen und sonstigen Scheiss zu kaufen, hat nicht das Recht, andere für sein selbst hochkriminelles Handeln verantwortlich zu machen.
    Was ihre Forderung nach der Bestrafung betrifft, bin ich mehr als 200% bei Ihnen.
    Leider habe ich das ungute Gefühl, dass von der Strafjustiz viel weniger zu erwarten ist, als wir beide erhoffen, dass die Herrschaften selbst mit den BTM und anderen verbotenen Sachen nicht gehandelt haben, ja physisch nicht einmal amit in Kontakt gekommen sind .
    Aber dann haben wir ja noch die Finanzvergehen, Umsatzsteuerbetrug, unversteuerte Einnahmen …
    Trotzdem, mein Tip ist, dass T.L. an effektiv auszusitzender Freiheitsstrafe nicht mehr als 5 oder 6 Jahre zu erwarten hat.
    Allerdings, seine Steuerschulden werden ihn ein Leben lang verfolgen, wenn er sich nicht nach jwd absetzt.

     
  8. 17

    Was für Beiträge! Tatsache ist, dass ein Verbrecher mit seinem Tun vielen jungen, und vielleicht auch älteren Menschen, in unverantwortlicher Weise sehr großen Schaden zugefügt hat. Er und seine Kumpanei müssen dafür entsprechend bestraft werden.

     
  9. 16

    Kaum wird ein Market von den Strafverfolgungsbehörden plattgemacht, sind schon neue Markets am Start. Hydra lässt grüßen. Aber der Mythos des Sisyphos ist wohl passender. Denn Onkel und Neffe haben am Ende Hydra besiegt. Das wird bei der Kriminalität mit ihrer unerschöpflichen Wandlungsfähigkeit nie passieren. Dass andere es auch machen, ist kein Grund die kriminellen Aktivitäten eines Menschen, der sich frei entscheiden konnte, zu verharmlosen.

     
  10. 15

    Wieso bedient ihr diese Trolle hier …?!

    Ãœbrigens gibt es in der RP einen Artikel ähnlichen Inhalts mit anderem Autor.

    … und in der NYT werden wenigstens auch die Namen offen genannt – auch, wenn ich und viele andere den hieisgen vielleicht schon kennen.

    Wer so stümperlich konspirativ ist, hat es allein schon verdient aufzufliegen.

    Gut, dass man diese drei hopps genommen hat – egal, wie viele andere die Lücke füllen werden …

     
  11. 12

    @1. Der Laie
    Indem man sich im Darknet einfach Debits oder gleich gescheite Bank accounts mit entsprechenden Limit kauft! DU NOOB^^

     
  12. 11

    @ Lol
    Ich verstehe das nicht ganz: kriminelle Aktivitäten, die belegbar sind, sind kriminelle Aktivitäten. Wie kann man da irgendetwas entschuldigen wollen oder meinen, den Berichterstatter dazu kritisieren zu müssen. Was passt da nicht? Und was wurde wie durch wen „zensiert”?
    Ich fände es auch besser, meine private online-Korrespondenz würde nicht überwacht, aber das nehme ich schon in Kauf, wenn dadurch kriminellen Machenschaften, die andere Menschen physisch gefährden, ein Riegel vorgeschoben wird. Wie kann man so etwas relativieren wollen??

     
  13. 10

    Ich find ja immer sehr lustig das so Festnahmen immer dann kommen wenn gerade mal wer „Darknetverbot“ gefordert hat … als wenn man beim BKA, Europol etc nur drauf wartet jemandem eine Grundlage für die Forderung geben zu können.

    Seriously? Die größte und drittgrößte der Plattformen freuen sich gerade einen Ast ab, neue Kunden!

     
  14. 9

    Sowas nennt man also „Geschäfte im Internet“, einfach armselig. Ebenso wie das Bedürfnis eines „Entwicklers“ sich am Darknet, welches für die Anonymität geschaffen wurde, zu bedienen, um eine kriminelle Handelsplattform zu erstellen, auf welchem „extremst schädliche Substanzen, geklaute Identitäten sowie Fälschungen und Kreditkarten“ verkauft wurden, um sich von anderen Plattformen abzuheben. Ein weiteres Indiz dafür, dass ehrliche Arbeit ausgestorben ist, schade. Aber wenn der Entwickler sich nicht anders zu helfen weiß, sagt das ja schon genug über die Qualität seines Moralempfindens aus.

    #bittedanke

     
  15. 7

    Sowas nennt man also „zensieren“, einfach armselig. Ebenso wie das Bedürfnis eines „Journalisten“ sich an Abiturtexten, die aus reinem Spaß geschrieben werden, zu bedienen um einen lächerlichen Artikel zu verfassen, in welchem „interessante Informationen“ preisgegeben werden, um sich somit von anderen Artikeln abzuheben. Ein weiteres Indiz dafür, dass ernsthafter Journalismus ausgestorben ist, schade. Aber wenn der Autor sich nicht anders zu helfen weiß sagt das ja schon genug über die Qualität dieses Artikels aus.

    #fakenews

     
  16. 6

    Has anyone already told Mr. Kevin Kühnert that just a first BMW has been converted to public ownership?
    I’m sure, Mr. Kühnert will be very pleased about that.

     
  17. 3

    Mmuuuuh, RD, mmuuuuh!
    Wurde in Kleve auch Bargeld sichergestellt und wie sicher liegt das nun in der Aservatenkammer der Klever Staatsanwaltschaft, mmuuuh?

    PS:
    Wurde auf dem Wall-Street-Market auch mit Kraftfutter gehandelt und wurde das auch sichergestellt, mmuuuh?
    Falls ja, wo, mmuuuuh? Ich würde da gerne meine fachliche Qualifikation für eine bestimmungsgemäße Verwendung einbringen, mmuuuh. Vor allem, damit das Kraftfutter nicht schlecht und zu entsorgungspflichtigem Sondermüll wird, mmuuuuh.

     
  18. 1

    Da kann man ja nur hoffen,das die Fahnder noch 500 Euro Scheine als Bargeld vorgefunden haben,oder haben die wie die Banken auch eine Zählmaschine.
    Wenn im Darknet nur mit Kryptowährung bezahlt wird,wo tauscht man dann Kryptowährung in reales Geld ein.