Stadtradeln: Wie ich einmal 60 Autos überholte

Feierabendverkehr in Kleve… wie gut, wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist:

Überschlagsweise (15.000 Euro je Auto gerechnet) bin ich an einer Million Euro vorbeigeradelt. Allerdings: Der Regenguss auf der Rückfahrt wird viele Autofahrer lächelnd zu mich blicken gelassen haben. Insofern also 1:1 (ich schneller, die Autofahrer trockener).

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34 Kommentare

  1. 33

    @all OK, ich gebe mich geschlagen. Hier die Einschätzung von Roland Huhn, Rechtsreferent des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs: „Die Verwendung als Kamera ist eine Benutzung des Mobiltelefons und nach § 23 Abs. 1a StVO verboten, wenn es dazu in die Hand genommen wird. Dass eine Hand am Lenker bleibt, ändert daran nichts – das ist sowieso Pflicht.“ Dazu ein Artikel aus der Radwelt (2012):

    Hände weg vom Handy

    § 23 Abs. 1a StVO untersagt dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons, wenn er es hierfür aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. 450.000 dieser Verstöße von Kraftfahrern hat das Kraftfahrt-Bundesamt im letzten Jahr neu erfasst,. Radfahrer bleiben mit 25 Euro eintragungsfrei. Geschätzt werden in Deutschland jeden Tag 400.000 verbotene Telefonate mit dem Handy am Steuer geführt. Das gefährdet besonders die ungeschützten Verkehrsteilnehmer, denn mit einer Hand können Kfz-Führer ihre Fahraufgabe nur ungenügend bewältigen. Hinzu kommt die Ablenkung durch die Gesprächsinhalte. Anders als im Abs. 1 ist der Nachweis einer Beeinträchtigung durch das Telefon deshalb nicht Voraussetzung.

    Nicht ganz so zahlreich wie die Verstöße sind die Verteidigungsversuche der Autofahrer, die mit dem Mobiltelefon in der Hand erwischt wurden. Keines der dazu veröffentlichten Urteile betrifft Radfahrer – sicherlich nicht, weil sie immer zum Telefonieren anhalten, sondern weil die Ertappten das Verwarnungsgeld klaglos zahlen. Betroffene Autofahrer bemühen wegen 40 Euro Bußgeld, 23,50 Euro Gebühren und vor allem 1 Punkt in Flensburg die Gerichte oft erfolglos. Denn die verbotene „Benutzung eines Mobiltelefons“ wird von der Rechtsprechung gegen Stimmen in den juristischen Fachzeitschriften sehr weit ausgelegt. Nicht erlaubt sind nach OLG-Urteilen aus den letzten Jahren:

    Einklemmen des Handys zwischen Schulter und Ohr, Eingabe von SMS oder Notizen, Schreiben, Lesen oder Senden von E-Mails, Surfen im Internet, Ablesen der Rufnummer eines eingehenden Anrufs, dessen „Wegdrücken“, Abhören eines Signaltons, Besprechen als Diktiergerät, misslungener Reparaturversuch, fehlgeschlagene Nutzung wegen leeren Akkus, in der Hand Halten zur Annahme eines erwarteten Anrufs oder sogar zum Ablesen der Uhrzeit. Es ist nicht erforderlich, dass tatsächlich eine Telefonverbindung hergestellt wird. Verboten ist ebenfalls der Gebrauch von Zusatzfunktionen wie mp3-Player, Kamera, Organizer, Navigationsgerät, Computerspiel, überhaupt von allem, was moderne Smartphones können, solange das Gerät in die Hand genommen und benutzt wird. Dabei kommt es nicht auf die Hauptfunktion des Geräts an, wenn es auch zum Telefonieren eingerichtet ist.

    Als plumpe Ausreden wurden entlarvt, der Fahrer habe sich rasiert (und die Lippen zur Musik aus dem Autoradio bewegt) oder gegen Ohrenschmerzen einen Wärme-Akku ans Ohr gehalten – besonders, weil das den Betroffenen nicht spontan bei der Polizeikontrolle eingefallen war.

    Erlaubt sind ohne Aufnehmen oder Halten das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung oder Bluetooth-Headset (auch, wenn man dieses Zubehör ans Ohr drückt), das Aufheben eines heruntergefallenen Handys oder das Aufnehmen des Geräts, um es von einem Ablageort an einen anderen zu legen. Ein Radfahrer dürfte zum Mobiltelefon greifen, damit es nicht aus der Jackentasche fällt, oder ein Smartphone in der Lenkerhalterung als Navigationsgerät bedienen. Durch die Benutzung erlaubter Geräte darf man sich nicht ablenken lassen. Das ergibt sich aus § 23 StVO. Eine niederländische Internetumfrage kommt zu dem Ergebnis, dass die Benutzung eines Mobiltelefons oder Wiedergabegeräts bis zu zehn Prozent aller Fahrradunfälle vorausging (SWOV Rapport R-2010-5).

     
  2. 32

    Es ist belanglos ob das einschalten der Videofunktion vorher getätigt wurde oder nicht, fakt ist das Handy ist in Benutzung.

    Das Verbot gilt eben nur für Handys, nicht für Einkaufstaschen, Videokameras oder Ambosse…

     
  3. 31

    HerRmann, so weit so gut, aber wo befindet sich die Lichtanlage an Deinem Fahrrad?

     
  4. 30

    …eigentlich schade, dass man hier nicht sachlich diskutieren bzw. kommentieren kann. Ich werde aber weiterhin Ihre Bloggs verfolgen und ggf. kommentieren, Herr Daute, weiter so!!!

     
  5. 28

    @23 Die Meinung meines Bruders war hier noch nie Thema. Da sollten Sie schon genauer lesen, bevor Sie rumpöbeln. Anscheinend kommen Sie über eine ganz andere Sache immer noch nicht weg.

     
  6. 27

    @HerRmann Ist mir auch schon aufgefallen, andererseits freut man sich ja auch über jeden breiten Radweg.

     
  7. 25

    Man darf alles – nur nicht sich erwischen lassen: https://www.youtube.com/watch?v=zWFrOZKZkUY

    Zwischen Einmündung Uedemer Straße und Berufsschule ist der Radweg an der Nassauerallee in beiden Richtungen zu nutzen.
    Ziemlich Paradox finde ich die Radfahrnutzung auf der Albersallee, wenn man von der Uedemer Straße kommend Richtung Hoffmannallee will. Da muß man – bei 2 Fahrbahnwechseln – 4 Ampelphasen durchstottern.

     
  8. 24

    @16 rd
    da fällt mir nur noch Christian Morgenstern ein: ,
    Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.
    Das Eis ist echt ultradünn, immer eine Frage, wie der Gegenpart unter der Dienstmütze seine Beobachtungen interpretiert. Mir wäre der Stress zu gross.

    Ãœbrigens etwas off topic eine Frage an die geschätzte kleveblog Community, kennt Ihr § 50 StVO ?

    Auf Helgoland ist das Radfahren , wie auch Kraftfahzeugverkehr gänzlich verboten § 50 StVO.

     
  9. 23

    @20
    Welche Meinung vertritt denn Ihr Bruder?? Der hat ja AUCH viel Lebenserfahrung :-)….wie Sie so oft kundtun…..

     
  10. 21

    @driverscam Nun ist es aber so, dass die inflationäre Verwendung genau dieses Kennzeichens von Gerichten längst für unzulässig erklärt worden ist. Nur sind die Kommunen nicht besonders fix, die Schilder abzumontieren. „Das Bundesverwaltungsgericht fasst seine abschließende Entscheidung so zusammen: Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt.“ Quelle: http://www.adfc.de/news/archiv-news-2010/adfc-erreicht-bahnbrechendes-urteil-zur-radwegebenutzungspflicht

    Quelle:

     
  11. 20

    … Radfahrer gehen mir da, wo ich sonst noch wohne, ziemlich auf den Keks … da ist das hier tatsächlich harmlos

     
  12. 19

    Interessant, wie die StVO in den bisherigen Kommentaren zurechtgelegt bzw. zurecht gebogen wurde.
    Ich möchte nur mal den Tipp einwerfen, sich die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 in der StVO einmal anzuschauen. Es wird bei diesen Zeichen von der Radwegbenutzungspflicht gesprochen. Alles andere ist demnach nicht zulässig. Und wer die Lindenallee an der Cupidosäule überqueren muss, sollte, wie wir Autofahrer auch, ein wenig mehr Zeit mitbringen. Dann funktioniert alles ein wenig besser, für ALLE. Vielleicht aber fängt das Ordnungsamt Kleve nun auch einmal an, die Möglichkeit zu überdenken, diesen Radweg auch in Fahrtrichtung
    Berufskolleg freizugeben. Wir werden es sehen.
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

     
  13. 18

    @rd Fand vor allem Post 7 von otto ziemlich provokativ in dieser generellen Aussage (äquivalent zum auch beliebten Spruch ‚Die Ehrlichen sind die Dummen‘) …

     
  14. 16

    @jean baptiste Ich musste es nur halten. So, wie man manchmal eine Einkaufstasche hält. Kann nicht verboten sein. Keinerlei Bedienung irgendwelcher Elemente (ist vorher geschehen).

     
  15. 15

    Klar, am besten stellen sich alle ihre Verkehrsregeln selber zusammen, schon in der Fahrschule sollte ein Menü zum Anklicken angeboten werden …

     
  16. 14

    @4 Ge.Org

    Link ohne die nervige google plus Anmeldung ist :
    https://www.youtube.com/watch?v=f1_5E0w17nA

    Mich nervt das, mich immer und überall anmelden zu sollen.
    Beim nächsten Hack liegen dann wieder alle möglichen Daten für jeden erreichbar offen.
    Und die Gefahr ist nicht nur theoretisch :
    Beispiele:
    http://www.focus.de/digital/internet/nach-hacker-angrif-telekom-passwoerter-im-netz-so-vermeiden-sie-dass-ihr-e-mail-account-gehackt-wird_id_5676255.html
    https://www.deepdotweb.com/2016/06/26/655000-healthcare-records-patients-being-sold/

     
  17. 13

    @6 rd

    nein, generell verboten, ist `ne totale Fehl-Info , kostet Sie 25,- euro.
    Da sollten Sie schon eine GoPro oder ein Tablet ohne Sim-Funktion benutzen.
    Das sollte erlaubt sein.

    „Generell sei die Nutzung des Handys auf dem Fahrrad komplett verboten, bringt es der Rechtsexperte des ADFC Bremen (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club), Roland Huhn, gegenüber der dpa auf den Punkt.
    Die Definition des Begriffs „Benutzung“ ist seitens der Gerichte breit gefasst.
    Im Wesentlichen fällt unter Benutzung alles, wofür Sie beim Gebrauch des Handys die Hände benötigen – wie Telefonieren, SMS schreiben oder Fotos schießen.
    Werden Sie dabei erwischt, droht ein Knöllchen, das mit einem Bußgeld von … 25 Euro belegt wird.“ Quelle :http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/beim-radfahren-ist-das-handy-tabu

    Handy­verbot gilt ebenso für Radfahrer
    Auch Radler dürfen während der Fahrt nicht telefonieren. Sie gelten ebenfalls als Fahr­zeug­führer. Sie dürfen … nur tele­fonieren, wenn sie stehen. Quelle: https://www.test.de/Handy-am-Steuer-Wird-meistens-teuer-4415437-0/

     
  18. 12

    Nein, es ist Verboten das Handy während der Fahrt in der Hand zu halten bzw. zu bedienen. Das Filmen erfüllt das dann doch.

     
  19. 11

    Herr Daute,

    Radwege sind beidseitig vorhanden, jeweils in FR.

    Fahrtrichtung Krankenhaus bzw. Goch in der Allee kombinierter Fuß-und Radweg. Den hätten Sie nutzen müssen, oder wie ich Knolle zahlen!

     
  20. 9

    Herr Daute,

    Zitat Daute Nr. 6:
    “ Ihr würdet mir (und z.B. Schulkindern) also ernsthaft anraten, aus der Richtung Kreisverwaltung kommend an der Cupido-Säule die Straße zu überqueren?“

    Nein, Sie haben ja Recht! Aber diese „Auseinandersetzung“ hatte ich mit einem Motorrad-Polizisten, der vertrat die Auffassung, das die Hauptstraße ohne Probleme zu queren sei.

     
  21. 8

    Richtig, Ralf (@6). Und damit deckst Du direkt eine von vielen Unstimmigkeiten auf! Selbstverständlich fahre ich auch immer auf dem links liegenden Radweg über die Nassauer Allee, um weiter dem sich in einem katastrophalen Zustand befindlichen Radweg bis zur Kreuzung Uedemer Straße / Krankenhaus zu folgen (*).

    Es ist aber m.W. nicht richtig, so zu fahren. Das sagte mir zumindest ein beruflich bedingter Kenner der Regeln. Vl. kann sich hier ein Experte dazu äußern!?

    Zielführend wäre, sofern dem so ist, dass man mit Hilfe der bestehenden Regeln alle Voraussetzungen schafft, um das Problem zu beseitigen. Das geht bestimmt. Wo ein Wille ist…

    (*) Mit schwerer Tasche hinten am Gepäckträger muss ich bei jeder Einfahrt das Fahrrad hoch reißen, damit man sich nicht die Felge an den hohen Kanten kaputt fährt, oder verlangsamen, was gar nicht in Frage kommt -> aus der anderen Richtung kommend, also vom Krankenhaus Richtung Markt, kann man die Kreuzung fast gar nicht passieren ohne die Geschwindigkeit extrem zu reduzieren, weil die Kanten gefühlt fast 5cm hoch sind.

     
  22. 7

    ……………..und deshalb wird es immer sinnvoll bleiben, von Fall zu Fall bestimmte Regeln im Verkehr nicht
    einzuhalten.

    Die ewig Richtigen sterben halt früher, auch wenn sie dann vorher noch klingeln wollen!!

     
  23. 6

    Liebe Hilfspolizisten und andere: Das Telefonieren (ohne Freisprecheinrichtung) ist untersagt, nicht die Nutzung generell. Man darf das Handy ja beispielsweise auch als Navigationssystem benutzen. Und was den Radweg an der Nassauerallee angeht: Ihr würdet mir (und z.B. Schulkindern) also ernsthaft anraten, aus der Richtung Kreisverwaltung kommend an der Cupido-Säule die Straße zu überqueren?

     
  24. 3

    Falsche Straßenseite, Herr Daute, alles falsch! Sie hätten

    a) auf der Nassauer Allee rechts fahren müssen. Offensichtlich sind sie auf der linken Seite über den Fahrradweg gefahren. Falsch!
    b) sich irgendwie auf der rechten Spur mit den Autos über die Kreuzung quälen müssen
    c) dann auf der Nebenstrasse oder mittig auf der ehem. Trasse der Strassenbahn bis zur Ampel Krankenhaus und dann die Ampel überqueren müssen.

    Damit wäre der Zeitvorteil deutlich dahin gewesen.

    Kann das jemand von den Polizei-Experten bestätigen?