St. Martin klagt auf Schmerzensgeld

St. Martin ritt durch Schnee und Wind,
sein Ross, das warf ihn ab geschwind.
St. Martin klagt mit großer Wut,
sein Anwalt hilft ihm dabei gut.

So könnte der Klassiker unter den Martinsliedern umgedichtet werden, um ihn der aktuellen Klever Situation anzupassen. Im Zentrum des Dramas steht Adolf Nas. 40 Jahre schritt er auf seinem Pferd mit dem Klever Martinszug voran, hinter ihm stets Hunderte von Kindern, die voller Inbrunst im Scheine ihrer selbst gebastelten Laternen „Rabimmel, rabammel, rabumm“ sangen. Dann, ausgerechnet bei seinem letzten Ritt, stürzte Nas im November 2010 vom Pferd und verletzte sich schwer – Prellungen, Knochenbrüche.

Ihm ist das Lachen vergangen: Adolf Nas

Wer haftet für diesen Schaden? Nas, heute 78 Jahre alt, kämpfte bereits mit der Pferdehaftpflichtversicherung und bekam Recht – der Steigbügel hätte nicht nachgeben dürfen. Auch die Brauchtumsversicherung in Düsseldorf, eine Einrichtung, die vermutlich nur den wenigsten bekannt ist, einigte sich mit der Krankenkasse des Heiligendarstellers auf eine Übernahme der Behandlungskosten. Dennoch ist der Fall nicht abgeschlossen.

Denn vor dem Landgericht Kleve läuft derzeit der bemerkenswerte Rechtsstreit „Nas ./. Sankt Martins Verein Innenstadt Kleve e. V.“ Es ist eine Klage, die Karl Kok die Tränen in die Augen treibt. Kok ist der Vorsitzende des Vereins und sagt: „Wir sammeln Spenden. Davon kaufen wir Weckmänner, die wir den Kindern schenken.“

Jetzt sieht sich der Traditionsverein mit einer Klage konfrontiert, wie es sie in der Geschichte der modernen Brauchtumspflege noch nie gegeben hat: St. Martin fordert 9000 Euro Schmerzensgeld. „Der gibt uns die Schuld. Aber wir haben damit doch gar nichts zu tun, und wir können das auch gar nicht bezahlen.“

St. Martin, der vom Klever Rechtsanwalt Lutz Burg vertreten wird, sieht die Sache ganz anders. Er zählt die lange Liste seiner damals erlittenen Verletzungen auf, berichtet vom Krankenhausaufenthalt und fühlt sich ungerecht behandelt. „Mein Anwalt hat mir die Klage empfohlen“, so Nas.

Doch hinter dem Verfahren stecken nicht nur Haftungsfragen – es geht auch um verletzte Gefühle. Denn Nas hatte den Klever St.-Martins-Verein vor 40 Jahren mitbegründet und musste nach seinem Sturz erfahren, dass das Martinskomitee ihn bei den Planungen für den neuen Zug nicht mehr dabei haben wollte. „Die haben mich herauskatapultiert“, so Nas.

Mitte Februar will die Zivilkammer unter dem Vorsitzenden Richter Drissen ihre Entscheidung verkünden. Die Richter stehen vor der schwierigen Aufgabe, ein Knäuel aus Verletzungen, Kränkungen und Missgunst zu entwirren – und eine einfache Lösung, wie sie vor rund 1700 Jahren der römische Soldat mit einem einfachen Schwerthieb bewerkstelligte, scheint hier nicht möglich.

Deine Meinung zählt:

26 Kommentare

  1. 26

    Heute stand es in der RP zu lesen, die Klage wurde abgeschmettert. Aber Oh Wunder Herr Nass denkt tatsächlich darüber nach in Berufung zu gehen. Was will dieser starrsinnige alte Mann eigentlich? Will er das Brauchtum St. Martin in Kleve ganz kaputt machen? Wie lange werden die Mitglieder des Martinsvereins denn überhaupt noch arbeiten, müssen sie doch jederzeit damit rechnen von EIGENEN Vereinsmitgliedern verklagt zu werden. Eines hätte Herr Nass dann sicher erreicht: Er hätte eine langjährige Tradition in Kleve zerstört. Sich selber und sein Ansehen hat er schon völlig zerstört. Schade.

     
  2. 25

    @Günther

    Das kenne ich aus der Unterstadt, wenn der oberste Heizungs-Monteur durch die Flure schleicht oder die Fachpresse nur den öffentlichen Teil der Karnevals-Sitzungen verfolgen darf.

     
  3. 24

    Herr Bratz (…) haben Sie heute auch in der RP gelesen, wie Anwälte in Sachen Ãœberfall an der Königsallee den Staatsanwalt und den Richter in übelster Weise behandeln? Der alte Fritz hat vollkommen recht!!!!!!!!

     
  4. 23

    Ha! Habe gehört das die Klage abgwiesen wurde! Genau so ist es richtig. Ich habe gesehen wie Herr Naß vom Pferd rutschte. Das arme Pferd konnte da nichts für und hat erst gescheut als Herr Naß schon am Boden lag.

    Muss man in dem Alter (…) denn noch auf ein Pferd steigen? Hier ist wohl in erster Linie gekränktes Ego Grund für diese unehrenhafte Aktion.

    Der letzte Martinszug war übrigens der beste seit vielen Jahren; gut besucht, viele Kinder, tolles Feuer (wie machen die das eigentlich?) und vor allen Dingen kein „Gelaber“, sondern eine tolle von jedem auch akustisch zu verstehende Martinsgeschichte.

    Weiter so Martinskomitee! Meine Spende ist euch auch in diesem Jahr zum Wohle der Klever Kinder sicher.

     
  5. 22

    @ der neue
    ja natürlich, Herr Nas wurde unter Androhung von Gewalt, gezwungen in seinem Alter noch ein Pferd zu besteigen!

    Wer 40 Jahre lang ein Pferd besteigt, kann natürlich nicht damit rechnen auch mal runter zufallen. Das passiert immer nur den Anderen.

     
  6. 21

    @ Alter Fritz. Wenn Anwälte wie Huren sind, handelt es sich bei unseren Gerichten um Bordelle und bei den Richtern um Zuhälter, denn die Richter leben von der Zahl der Klagen.

     
  7. 20

    Interessant ist, dass viele selbsternannte Fachleute ihre unqualifizierten Äußerungen zur Sache abgeben. Man sollte meinen, sie hätten die Wahrheit erfunden. Vermutlich haben sie Herrn Nas 40 Jahre begleitet und sogar mit ihm auf dem Pferd gesessen. Erst dann könnten sie sich bedingt ein Urteil erlauben. Es ist doch legitim, sich zu wehren und dabei bis zum Gericht zu gehen. In der Presse steht sicherlich auch nicht alles, was man für eine objektive Meinungsäußerung braucht. Vielleicht ist Herr NAs ja gar nicht der Böse? Wartet doch erst mal ein mögliches Urteil ab.

     
  8. 19

    der Einzigste der an der Sache verdient ist der Anwalt….
    dieser Fall ist ein Spiegel unserer Gesellschaft, bei der jedermann der Meinung ist, er müßte bei allem Tun ein “ Rundum Sorglos Paket “ haben.
    Wer sich z.B. an Aktivitäten mit Menschenmassen beteiligt, z.B. Besuche Bundesligastadion, Loveparade, Demonstrationszüge ect. und dabei zu Schaden kommt versucht immer mit Hilfe von Advokaten einen Schuldigen zu finden. Ist in USA üblich !! Mit solchem Denken
    werden wir langfristig alle Initiativen für Feste abwürgen.
    Siehe übertriebene Sicherungsmaßnahmen bei Karnevallsumzügen.
    Der Vorsitzende z.B. des Martinvereines haftet lt. Gesetz mit seinem Privatvermögen und wollte doch nur ermöglichen, das den Kindern eine Freude gemacht wird.
    Na dann, “ Schönen Sonntag „

     
  9. 17

    @Jens-Uwe Habedank:

    Ob es reicht oder nicht, wird das Gericht entscheiden. Ich kann ja verstehen, dass hier einige Angst um den Fortbestand des Vereins haben. Wenn auf Seiten von Herrn Nas Kränkungen oder sonst was in dieser Richtung vorliegen vorhanden sein sollten, werden die vermutlich nicht im luftleeren Raum entstanden sein. Meist liegt in solchen Fällen zumindest eine misslungene Kommunikation vor, an der erfahrungsgemäß oft beide Seiten ihren Anteil haben.

    Ich ärgere mich, wenn Herrn Nas hier an mehreren Stellen trotz jahrelanger Verdienste in seinem Ehrenamt unlautere Motive unterstellt oder gar seine Eignung in Frage gestellt werden. Ob die Ansprüche berechtigt sind oder nicht, wird das Gericht zeigen. Die Klage an sich ist nicht verwerflich sondern als Mittel in unserem Rechtssystem ausdrücklich vorgesehen. Sollte er Recht bekommen, hat er in meinen Augen gar nichts verspielt, sondern lediglich sein gutes Recht geltend gemacht.

    Vorverurteilungen jeglicher Art finde ich daher unpassend.

     
  10. 15

    @Zeitzeuge: Es kann doch nicht um Ausgleich oder so gehen. Die Haftpflichtversicherung hat geleistet, die Brauchtumsversicherung ja auch – reicht das dann nicht? Somit drängt sich der Anschein nahezu auf, dass es um „etwas Anderes“ (z.B. Verletzte Eitelkeit) gehen muss…
    Hr. Nas verspielt mit dieser Klage sein Renomée.

     
  11. 14

    hallo,den hl martin sollte man nicht mobben, eine große katholische heiligenfigur, ohne märtyrertum

     
  12. 13

    Wer von den hier Kommentierenden ist eigentlich in der Lage den Sachverhalt fair zu beurteilen? Mit welcher Leichtigkeit hier über den vermeintlich bösen Herrn Nas geurteilt wird macht mich ziemlich sprachlos.

    Dieser Mann hat diesen Verein mitgegründet, 40 Jahre lang im Ehrenamt sein bestes gegeben und viel Gutes damit getan. Nun hat er sich verletzt und eine Schaden erlitten, den er vermutlich nicht zu verantworten hat, denn sonst hätte er kaum den Prozess gegen die Pferdehaftplichtversicherung gewinnen können. Jedenfalls hat er sich bestimmt nicht absichtlich vom Gaul gestürzt.

    Ob die Forderung von Herrn Nas gegenüber dem Verein rechtens ist oder nicht hat das Gericht zu beurteilen. Falls ja, dann muss der Verein so weit möglich auch die Konsequenzen tragen. Falls nein, dann hat der Verein ja nichts zu befürchten und Herr Nas muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.

    Ob die Motive von Herrn Nas ehrenhaft sind oder nicht, kann nur der beurteilen, der sie kennt. Diese spielen auch richtigerweise bei der rechtlichen Beurteilung keinerlei Rolle. Auf jeden Fall hat Herr Nas das Recht seine Ansprüche gerichtlich prüfen zu lassen. Daran ist nichts verwerflich.

     
  13. 12

    @DerLaie

    Die Klage ist unbegründet. Herr Nas kann nicht beim Martinskomitee Schmerzensgeld einfordern. Dem Komitee müsste ein Verschulden nachgewiesen werden. Das wird nicht möglich sein. Der Anspruch müsste sich gegen den Bereitsteller des Equipments richten.

    @Schüsterken
    Anwälte erzählen dank des RVG ihren Mandanten schon mal gerne einen vom Pferd. Weiter geht es, gerade auch für Herrn Nas, hier:

    http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/RAGebZivilgericht.html

     
  14. 10

    Hoffentlich verliert er den Prozess! Wie hoch werden wohl seine Kosten für Gericht und Anwälte sein wenn er diesen Prozess verliert?

     
  15. 8

    Da fehlen mir die Worte!!!
    Ich bekomme Gänsehaut wenn ich so etwas lese.
    Fremdschämen nennt man das glaube ich.
    Das Gefühl hatte ich zuletzt beim Casting des Supertalentes.
    Allerdings nicht so heftig.
    Was will der Mann eigentlich??
    Glaubt er allen ernstes er hätte den St. Martinszug erfunden??
    Hat er mal daran gedacht was er dem Verein damit antut?
    Was ist mit all den organisatoren die diesen Zug jahrelang organisiert haben?Weckmänner sammeln,Tüten packen,den Zugweg schmücken,das Pferd ordern usw. all diesen Helfern stösst dieser Mann vor den Kopf!!!
    Ich bin selbst in einem Verein aktiv und habe dort einen Posten aus Ãœberzeugung angenommen und nicht um mich selbst darzustellen sondern um aktiv das Dorfleben aufrecht zu erhalten.
    In den letzten Jahren ist es immer schwieriger geworden weitere Leute für die Vereinsarbeit zu finden.
    Wenn ich solche Sachen lese wird mir auch klar warum das so ist.
    EIne Schande für jeden der ein Ehrenamt bekleidet, ein Faustschlag mitten ins Gesicht.
    So und nun wünsche ich viel Spaß beim Klagen.
    Hoffentlich werden Sie glücklich mit den 9000 Euro.

     
  16. 7

    Wenn man schon die Fotos sieht, die er stolz in die Kamera hält … wo lebt der Mann? Wenn der Verein wegen seiner Klage zu Grunde geht sollte man ernsthaft über eine Gegenklage nachdenken.

     
  17. 6

    @Schüsterken Nicht er ist an die Pressse gegangen, sondern ich habe am Gericht die Ankündigung des Sitzungstermins entdeckt und daraufhin die Beteiligten gefragt.

     
  18. 5

    Vorausgesetzt die Aussage, sein Rechtsanwalt habe ihm die Klage empfohlen, ist richtig, zeigt diese Verhaltensweise das typische negative Verhaltensmuster alter Männer denen die Kräfte schwinden und dies nicht selber zugeben wollen. Sie verspielen damit in kurzer Zeit ihren guten Ruf und erweisen, in diesem Fall, dem Ehrenamt einen Bärendienst. Es gibt für alles im Leben eine natürliche Grenze, die man selber erkennen sollte, z.B. mit über 70 auf den Rücken eines Perdes zu steigen, ansonsten bietet man ein trauriges Bild. Dann noch vor Gericht ziehen, an die Presse gehen und sich dabei auf einen Rechtsanwalt zu berufen zeugt von großer Uneinsichtigkeit.

     
  19. 4

    Pfui, Herr Nas. Schämen Sie sich.
    Was wollen Sie mit dieser Klage erreichen? Der Verein hat kein Geld, das müßte Ihnen als langjähriges engagiertes Mitglied (oder waren Sie nur Mitläufer und auf die persönliche PR aus?)doch bekannt sein.
    Durch Ihre Klage werden Sie erreichen, dass sich noch weniger Mitbürger für ein Ehrenamt zur Verfügung stellen.

    St. Martinsdarsteller die mit Herz bei der Sache sind/waren, reagieren anders!!!!

    Nochmals PFUI.

     
  20. 3

    Wenn man schon eine Leiter braucht, um aus Pferd zu kommen, muß man sich fragen, ob der „Fahrzeugführer“ überhaupt noch die körperliche Befähigung hatte oder nur die 40 Jahre voll machen wollte und ohnehin in diesem Jahr nicht mehr dabei gewesen wäre. Böse Zungen behaupten, der St.Martin ist einfach vom Pferd heruntergerutscht, ohne Verschulden des Pferdes. Die Klage ist ein sehr unehrenhaftes Ende! Er sollte sich schämen.

     
  21. 2

    Wenn man die allgemeinen Schmerzensgeldtabellen mal betrachtet fällt direkt auf, dass es sich wohl eher um eine Entschädigung für seiner Meinung nach erlittenen „Seelischen Verletzungen“ handelt.

     
  22. 1

    Ist es hier nicht so wie überall im Strassenverkehr, da hat sich der Führer eines Fahrzeuges, unabhängig davon ob er auch Fahrzeughalter ist, von der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges vor Fahrtantritt zu überzeugen.

    Keinem wünscht man als Lohn für seine ehrenamtliche Tätigkeit,Leid und Schmerz,aber die Frage darf erlaubt sein,
    wären die körperlichen Schäden bei einem jüngeren Darsteller
    genauso schwerwiegend gewesen.

    Wenn die Pferdehaftpflicht bereits gezahlt hat, liegt wohl ein Verschulden des Pferdebesitzers der auch die Reitutensilien gestellt haben muß, vor.

    Wenn diese Klage auf Schmerzensgeld erfolgreich ist, werden wohl einige ehrenamtliche ihr Amt an den berühmten Nagel hängen.