Route 66 -> Route Krohnestraße

Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von sieben Jahren gefordert hatte, verließ der Angeklagte in einer Verhandlungspause den Gerichtssaal und teilte seinen Anwalt mit, er leide an Herzbeschwerden. Dann war er weg.

So blieb dem Landgericht Kleve nichts anderes übrig, als den 52 Jahre alten Gastwirt in Abwesenheit zu verurteilen – zu einer Haftstrafe von fünf Jahren, schuldig wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung von vier Aushilfskräften in der Gaststätte Route 66 am Regenbogen.

Zwar teilte die Ehefrau wenig später in den sozialen Netzwerken mit, ihr – von ihr getrennt lebender – Mann werde sich in Kürze stellen, doch daraus wurde nichts. Mal hieß es, der Wirt sei auf Mallorca, dann wiederum, er laufe hier in der Gegend umher. Auf jeden Fall war er 96 Tage wie vom Erdboden verschluckt.

Dann machte er (aus seiner Sicht) einen Fehler – er nutzte seine EC-Karte. Diese kleine finanzielle Transaktion brachte die Justizbehörden wieder auf die Spur des Verurteilten – und gestern vermeldete Gerichtssprecher Alexander Lembke den Fahndungserfolg: Der Gastwirt konnte im Raum Krefeld verhaftet werden. Derzeit sitzt er in der JVA Willich ein, in Kürze soll er ins Klever Gefängnis an der Krohnestraße verlegt werden.

(Das Route 66 heißt mittlerweile Nachtschicht und hat nichts mehr mit dem Fall zu tun.)

Veröffentlicht am
Kategorisiert in Alles

Deine Meinung zählt:

5 Kommentare

  1. 5

    … nichts mehr mit dem Fall zu tun? NUR, weil der gute Ralf E. jetzt nicht mehr dort wohnt …

     
  2. 3

    und seine Kumpels haben ihm glaubhaft versichert daß man nach 3 Monaten aus der Akutfahndung genommen wird.

    EC-Karte ? Gilt das Bankgeheimnis denn gar nichts mehr?
    Es gilt eben immer noch : Nur Bares is Wahres

    Aber mal im Ernst , darf der seine Strafe jetzt in Kleve aussitzen , ich habe schon von anderen Fällen gehört, dass zur Strafverbüssung in Kleve kein Platz ist und der Verurteilte deshalb nach Willich verbracht wurde.