Rachefeldzug nach Mobbing? Prozess um den Mühlhoff-Brand (120 Mio. € Schaden)

Der Angeklagte neben seinen beiden Verteidigern Dr. Karl Haas und Tanja Reintjes
Generalstabsmäßig in Brand gesetzt: Der Mühlhoff-Komplex am Ortsrand von Uedem am Morgen des 29. Dezember um 10:52 Uhr

Über seinen Michael Kohlhaas schreibt Heinrich von Kleist, er sei „einer der rechtschaffensten zugleich und entsetzlichsten Menschen seiner Zeit“. Kohlhaas, Sohn eines Schulmeisters, hatte aus einem verletzten Gerechtigkeitsgefühl heraus einen Rachefeldzug begonnen, der in keinem Verhältnis zum Anlass des Streits stand. 

Ob der Held dieser Erzählung, auf niederrheinische Dimensionen heruntergebrochen, seine Entsprechung in Andreas L. gefunden hat, muss derzeit die 2. große Strafkammer Landgerichts Kleve unter Vorsitz von Richter Norbert Scheyda klären. In der vergangenen Woche begann der Prozess den 58 Jahre alten Mann, der angeklagt ist, am 29. Dezember 2019 die Werkshallen und das Verwaltungsgebäude der Firma Mühlhoff in Brand gesetzt und dabei einen Schaden in Höhe von 120 Millionen Euro verursacht zu haben.

Mehr als 300 Rettungskräfte waren 12 Stunden damit beschäftigt, am 29. Dezember 2019 den Brand bei den im niederrheinischen Uedem ansässigen Automobilzulieferer Mühlhoff zu bekämpfen. 

Bei dem Mann, der nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei für die Katastrophe verantwortlich sein soll, handelt sich um einen (mittlerweile ehemaligen) Mitarbeiter, der als Zeitarbeiter zu dem Unternehmen gekommen war und vor sechs Jahren eine Festanstellung Kommissionierer im Lager erhalten hatte. Staatsanwalt Christian Schmäring wirft ihm Brandstiftung vor, der Strafrahmen liegt bei bis zu zehn Jahren. 

Zur Sache wollte L. am ersten Prozesstag nichts aussagen, doch seine Schilderung der Vorgeschichte lieferte zumindest Hinweise auf ein starkes Motiv – auf einen Rachefeldzug, entstanden aus einem tief verletzten Gerechtigkeitsgefühl. Gestützt wird die Aussage des Angeklagten, der von den Rechtsanwälten Dr. Karl Haas (Kleve) und Tanja Reintjes (Bedburg-Hau) verteidigt wird, durch Akten aus Prozessen vor dem Arbeitsgericht Wesel. 

Dem Chef zeigte er ein Video mit Sicherheitsverstößen

Seit dem 7. Februar sitzt L. in der Klever Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft. Bis zur seiner Verhaftung war er ein unbescholtener und rechtschaffener Mensch. Doch wie er in seiner Firma behandelt wurde, so hat es den Anschein, ließ ihn den Glauben an die Gerechtigkeit verlieren. Zu dem Zerwürfnis mit dem Arbeitgeber kam es, als der Mitarbeiter der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat Sicherheitsverstöße bei den Arbeitsprozessen meldete. Der Betriebsrat habe zugesichert, ihm „den Rücken frei zu halten“.

Dem damaligen Geschäftsführer des Unternehmens persönlich spielte er unter vier Augen ein mit dem Handy aufgenommenes Video vor, dass die gravierenden und die Kollegen gefährdenden Mängel dokumentierte. Die Reaktion des Chefs wurde vom Angeklagten vor Gericht so wiedergegeben: „Der war fassungslos. Er hat gesagt: Ich kann die doch nicht alle rausschmeißen.“

„Der notiert alles, der sch… euch an“

Die Ehrlichkeit aber sei ihm nicht gedankt worden, berichtete der Angeklagte: „Im Februar 2018 fing das Mobbing an. Ab dem Datum, an dem ich die Verstöße publik gemacht hatte.“ Er wurde von seinem Kollegen separiert und, so schilderte er, „zu total sinnlosen Tätigkeiten verdonnert“. Im Kollegenkreis habe es geheißen: „Der notiert alles, der sch… euch an!“

Einige Wochen später erhielt er die Kündigung – weil er mit den Videoaufnahmen gegen die Datenschutzbestimmungen im Betrieb verstoßen habe. Dagegen klagte er, und vor dem Arbeitsgericht Wesel bekam er auch recht, weil er nur um die Sicherheit im Betrieb bemüht gewesen sei.

In der Folgezeit erkrankte der Mitarbeiter an einem Herzinfarkt, und der Arbeitgeber, so scheint es, bemühte sich nach Kräften um eine Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses. Zwei weitere Abmahnungen sind aktenkundig, eine davon führte ebenfalls zu einem Prozess, den der Mitarbeiter erneut gewann.

19 Tage vor dem Wiedereingliederungsgespräch ging das Werk in Flammen auf

Am 7. Januar 2020 hätte ein Gespräch zur Wiedereingliederung angestanden. 19 Tage vorher ging das Werk in Flammen auf.

Der Chef der Uedemer Feuerwehr, Alexander Janßen, sagte als Zeuge, wie er schon am frühen Morgen aus dem Auto heraus die Rauchsäule über der Stadt gesehen und Verstärkung angefordert habe. Als er gegen 8:20 Uhr am Brandort eingetroffen war, war das Verwaltungsgebäude massivst verraucht und zwei Werkhallen standen „in Vollbrand“, wie die Feuerwehrleute sagen.

Schnell war klar, dass ein Fall von Brandstiftung vorlag. Die Kräfte fanden einen Rucksack mit Einbruchswerkzeug, und sie entdeckten allerorten Kanister und benzingetränkte Lappen, die offenbar als Lunte dienen sollten und die teilweise gezielt über die Steuerungselektronik der Maschinen ausgebreitet worden waren. „Manipulierte Stellen waren in der ganzen Firma verteilt“, so Janßen.

Einbruchsalarm wurde ausgelöst, aber die Sicherheitsfirma hatte keinen Schlüssel

Spätere Ermittlungen ergaben auch, dass bereits um 3:51 Uhr an diesem Tag, also gut 4 Stunden, bevor der Brand erstmals gemeldet wurde, ein automatischer Einbruchsalarm ausgelöst wurde. Der Alarm lief auf bei einer privaten Sicherheitsfirma, die daraufhin einen Kollegen aus Köln nach Uedem schickte. Der Mann hatte allerdings keinen Schlüssel und gelangte deshalb nicht auf das Werksgelände. Von außen nahm er nichts Auffälliges war – und zog wieder von dannen. Währenddessen bereitete offenbar der Brandstifter in den Unternehmen sein Zerstörungswerk vor.

Schon am Morgen nach dem Brand fiel in den Ermittlungen auch der Name des jetzigen Angeklagten – wegen der langen Auseinandersetzung. Und als die Ermittler den Laptop des Mannes durchsuchten, fanden sie heraus, dass in den Tagen vor dem Brand eine intensive Nutzung des Geräts stattgefunden hatte. Es sei die Seite Google Maps aufgerufen worden – mit den Koordinaten des Mühlhoff-Geländes, die noch auf dem Gerät gespeichert gewesen seien. 

Audio-Datei: Er werde es der Firma „noch zeigen“

Eine als Zeugin geladene Kommissarin sagte, auf dem Tablet des Angeklagten sei zudem eine Audio-Datei entdeckt worden, mit der der Angeklagte seinen Streit mit einem Betriebsrat dokumentiert habe. Darin heißt es unter anderem, er werde es der Firma „noch zeigen“. 

Der Prozess wird am 5. Oktober fortgesetzt. 

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72 Kommentare

  1. 72

    @68. Ohne Grund hieß ohne Beweise oder Indizien – darum ging es ja.

    Sorry, aber ohne Grund kann niemand angeklagt werden. Ob die Gründe dann für eine Verurteilung ausreichen, ist eine andere Sache.

    Wenn nach 24 Stunden, in Ausnahmefällen bis zu 48 Stunden, nicht ausreichend Grund vorliegt, kann niemand länger festgehalten werden. Das entscheidet ein Richter.

    Es gibt auch falsche oder falsch bewertete Indizien oder Beweise, die zu falschem Festhalten oder falschen Urteilen führen können.

     
  2. 71

    @69. B.R. „Im höheren zweistelligen Bereich“
    Sechs – Sieben oder Achtstelliger Bereich, ist doch egal. Wenn 45 meist hochgebildete Menschen im Stadtrat nicht rechnen können sollen, wieso dann Kripo oder Presse ?

     
  3. 70

    68 j.b. )

    Mit der Kreispolizei ist in der tat ein bisschen vorsicht geboten.

    Es ist schon Jahre her, da ging ich einkaufen, wo heute das EOC steht, früher hiess das Super 2000.
    Plötzlich hält so ein Zivilfahrzeug Ford Granada neben mir, zwei Mann in Zivil mit handschuhen an, springen raus,
    und legen mir auf der Strasse Handschellen an.

    Dann stellten die immer so einfache Fragen, und wenn ich die richtig beantwortet habe , schrien die mich an. „Red keinen Blödsinn“.

    Dann bin ich in die Zelle nach Kellen verfrachtet worden, selbstverständlich ohne das mir etwas vorgeworfen wurde.

    In der Zelle kam dann alle 10 Minuten die Kante aus dem Sondereinsatzkommando agressiv hereingestürmt, und hat mir eine Frage gestellt, wo sich dann der Zusammenhang aber nicht mehr erkennen ließ. Ich habe die Fragen richtig beantwortet, so weit das möglich war. Danach wurde ich wie üblich angeschrien, „red keinen Blödsinn“. Selbstverständlich ist mir auch hier nichts vorgeworfen worden. Ich hatte überhaupt keine Ahnung, wodrum es ging.

    Ungefähr zwei Stunden lang ging das so, dann kam die Entwarnung: Man hätte den falschen erwischt.
    Der Kommissar hat sich dann noch bei mir entschuldigt, dass man nicht damit gerechnet hätte, dass ich ein ordentlicher Bürger wäre. Das wars dann, wodrum es ging, durfte ich nicht erfahren.

    Ich habe mich da weiter nicht näher mit beschäftigt, aber ich weiss nicht, ob das zulässig ist, dass man zwei Stunden lang festgehalten wird, ohne dass einem irgend etwas vorgeworfen. War zumindestens sehr unangenehm, hatte auch nicht damit gerechnet, dass ich alle Zähne behalte.

    Wenn ich jetzt ein Sondereinsatzkommando wittere, sehe ich auf jeden Fall zu, dass ich ganz schnell Land gewinne.

     
  4. 69

    @ j.b.)

    Im höheren zweistelligen Bereich, da hatte ich mich verschrieben, richtig muss es heißen, im höheren sechsstelligen Bereich.

     
  5. 68

    @64. B.R. „DNA-Spuren“
    doch, bei mir, #62, aber mich will man ja anscheinend lieber für plem plem erklären.
    @58. B.R. liegt der Fehler da nicht bei Ihnen, #zweistellig# , ihre Schlussfolgerung : 1 Mio.
    Sind Sie schon einmal auf die Idee gekommen, dass sich das 2-Stellig auf Millionen bezieht ?
    Aber wie ich schon eher sagte, das viele Herumreiten kann nur Schaden anrichten, mit Ausnahme bei der Vers. .

    @65 Chewgum „Ohne Grund kann in Deutschland niemand länger als 24-48 Stunden festgehalten, geschweige denn angeklagt werden.“
    Das sollten Sie noch einmal überarbeiten.
    Anklage kann manchmal schneller erhoben werden, als Sie sich vorstellen können.
    Was Ihre 24h bedeuten sollen, ist mir schleierhaft, und die 48h stehen nur für die maximale Frist, die vorläufige Festnahme oder Polizeigewahrsam dauern dürfen, die Sie ohne einem Richter vorgeführt zu werden, festgehalten werden dürfen.
    Ich finde es schon erschreckend, dass heutzutage solche Basics nicht bei jedem Bürger spontan abrufbar sind.
    Um ihr Vertrauen ins Rechtssystem einmal richtig zu erschüttern, rate ich, den Fall Gustl Mollath zu googlen.
    N.B. Ãœber Anklageerhebung entscheidet immer noch die Staatsanwaltschaft.

    @63. B.R. „Ich habe erst mal die Kreispolizei angeschrieben“
    Die freuen sich bestimmt.
    Vielleich schreibt die Ihnen nicht zurück, sondern lädt Sie gleich schlichtweg vor.
    Man sucht ja immer noch nach eventuellen Komplizen.
    Dann bekämen Sie gleich Gelegenheit zu persönlichen Interviews 🙂 .

     
  6. 66

    @B.R. Die befanden sich am Rucksack, von dem der Angeklagte – so erinnere ich mich – in den polizeilichen Vernehmungen gesagt hat, er sei ihm aus dem Spind gestohlen worden.

     
  7. 64

    Es gab doch noch DNA Spuren, wahrscheinlich das beweiskräftigste Indiz. Davon lese ich hier nichts.

     
  8. 63

    @ 60 j.b)

    Werden wir sehen, wo die Dilettanten sitzen. Ich habe erst mal die Kreispolizei angeschrieben. Aber ich vermute mal, da wird keiner für verantwortlich sein, dass aus 1 Millionen plötzlich 120 Millionen werden.

     
  9. 62

    @61. Schwarzer Kater „Wenn`s keine Beweise gibt “
    for what it’s worth: die Mütze aus dem Landwirtschaftsspiel und der Rucksack , beide mit DNA-Spuren, von der die Presse berichtet?
    Die werden schon ermitteln, ob er schuldig war, oder nicht.
    Der Teil der Ermittlung ist bei der Justitz bestimmt gut aufgehoben.
    Nach meinem Nachdenken über den Fall macht mir der Part mit der Versicherung erheblich mehr Kopfschmerzen.

    Justitia hält nicht nur die Waage, die Staatsanwaltschaft ist von Amts wegen verpflichtet, sowohl Belastendes, als auch Entlastendes zu ermitteln, vorzutragen und zu werten.
    Das vergessen viele Leute.

     
  10. 61

    @34. Bildungsferner Justitia sollte unparteiisch sein und nur die Waage halten. Ob sie auch die Klappe halten muss, ist mir nicht ganz klar, aber sie hat ja schließlich keinen Knebel im Mund sondern nur ein Tuch über den Augen. Ob es Beweise gibt, steht nicht im Text, könnte es aber geben. Wenn`s keine Beweise gibt aber Indizien, wird es haarig. Wenn es weder Beweise noch Indizien außer seiner Abneigung gegen seinen Arbeitgeber gibt und der Angeklagte sich nicht verrät. Dann wäre er ein freier Mann. Auch wenn Justitias irdische Mitarbeiter dann wahrscheinlich ziemlich laut fluchen.

     
  11. 59

    @47. B.R. „Schaden“
    Diesen Post habe ich wohl übersehen.
    Von diesem konkreten Fall habe ich natürlich keine Ahnung, aber die Kripo beruht sich bestimmt auf einen unabhängigen Brandsachverständigen oder schlimmer, einen Versicherungssachverständigen.
    Dass der GF Herr Wermers die Summe bestreitet, ist verständlich und kann eigentlich nur einen Grund haben.
    Wenn der ganze Klumpatsch mit 100 Mio versichert war, bestand bei 120 Mio eine Unterversicherung von mehr als 20%, weil der nicht befallene Betriebsteil auch noch berücksichtigt werden muss..
    Das bedeutet, egal auf wie hoch die Schadenssumme letztendlich festgesetzt wird, im günstigsten Fall würde dan nur zu 80% mit Hinweis auf die bestehede Unterversicherung ausbezahlt werden.
    Im ungünstigsten Fall würde die Versicherung aber rückwärtig wegen grober Täuschung für die letzten 10 Jahre gekündigt, und dann einfach nur die bezahlten Prämien zurückerstattet.
    Das wäre in Deutschland nicht der erste Fall, wo sich eine Versicherung auf eleganter Weise aus der Leistungspflicht verabschiedet. Das wäre dann der GAU.
    Sowieso müsste der Betrieb schon mindestens mit 150 bis 200 Mio versichert sein, weil nicht alles abgebrannt ist, und die erhaltenen Betriebsteile in Minderung der Versicherungssumme zu bringen sind.
    Um da nicht schädigend ‚reinzugrätschen, sollten wir uns klugerweise nicht mehr weiter damit beschäftigen.
    Die Gefahr besteht nämlich auch noch, daß die Firma bereits den Abzug aus Unterversicherung nicht überlebt, und dann wäre die Katastrophe komplett.
    Wird nicht vollständig wieder aufgebaut und wiederhergestellt, wird nämlich nicht der Neuwert, sondern nur der Zeitwert vergütet. Und wie gebrauchte Spezialmaschinen zu bewerten sind, brauche ich nicht auszuführen.
    Und schon wäre Uedem, zumal man die wackelige Lage in dieser Branche berücksichtigen muss, ohne diesen bedeutenden Arbeitgeber und die Kreis Klever Arbeitsvermittler um etwa 416 Arbeitskräfte reicher.

    Jetzt noch eine Ansage in eigener Sache.
    Man wirft mir oft Besserwissertum vor, das will ich einmal weiter nicht kommentieren.
    Aber wo bitte sind denn jetzt die Klugsch..sser, die mich kontinuierlich Dummschwätzerei strafen wollen?
    Das mit der Unterversicherung habt ihr mit Sicherheit alle gewusst, und nur deshalb nicht gepostet, weil ihr das für so selbstverständlich erachtet, dass ihr das des Postens nicht würdig erachtet habt?
    Habe die Ehre , sagt der Wiener da wohl.

     
  12. 58

    An den Tagen nach dem Brand war in der Presse zu lesen, dass der schaden im höheren zweistelligen bereich liege , also knapp 1 Millionen.
    Wochen später werden aus den 1 Millionen schwupps die wupps 120 Millionen.

    Meines Erachten sind da die absoluten Dilettanten am Werk gewesen, und die Presse übernimmt es einfach so.

     
  13. 57

    @49. B.R.
    so ähnlich sehe ich das auch.
    Ohne genaue Daten lässt sich das nur ganz grob abschätzen, und nichtsvanderes tun Presse und Strafverfolgung.
    Da kann man doch mit 80 Mio genauso gut leben wie mit 120 Mio oder 160 Mio ?
    What difference does it makes?

     
  14. 56

    @55. rd #55. Ich schreibe also bin ich?
    War’s von Anfang an schon leer, oder erst nach Schwärzung der nicht akzeptablen Passagen? 🙂 🙂 .

     
  15. 54

    53. Ich schreibe also bin ich? „Es gibt auch die Möglichkeit einfach mal nichts zu posten.“
    Allerdings scheint bei Ihnen das Jupiter-Stier system ( Quod licet Iovi, non licet bovi) zu herrschen.
    Das mit dem Sein (das von sum fui esse … ich hau dir auf die ..esse) kann man nicht leugnen, aber an dem cogitare müssen Sei nötigs noch arbeiten.

     
  16. 52

    @49. B.R „Schaden“
    Auch hier stecke ich nicht drin, aber macht das einen so grossen Unterschied ?
    Es bleibt ein unmessbarer Schaden.

     
  17. 51

    @50. Freiheit “ Betriebshaftpflichtversicherungen.“
    Das können wir getrost benden, weil ich da nicht mitkomme.
    Für mich sind Betriebshaftpflichtversicherungen Vericherungen, die die Haftung gegenüber Fremden, die auf dem Betrieb lastet, abfedert. Quasi ihre PKW-Haftpflicht, die Dritten, die geschäfigt sind, an Ihrer Stelle eintreten.
    Was muss der Betrieb in diesem Fall an andere vergüten ?
    Beim MD könnte das auch von Branche zu Branche unterschiedlich sein, eventuell auch Betriebsgrössenabhängig,
    aber ich verstehe ihr HB-Männchenhaftes Gehabe nicht, und bevor Sie glatt noch einen Infarkt bekommen, lassen wir`s besser, und sind Sie der absolute King.

     
  18. 50

    @48. jean-baptiste

    Sehr geehrter jean-baptiste,

    1. ich wusste schon vor Ihrer nachhaltigen Erklärung, was z.B. BG bedeutet, und welche Aufgaben das Gewerbeaufsichtsamt in der Realität hat.

    Nein, ich meinte, wie in 44. geschrieben, Betriebshaftpflichtversicherungen.
    Berufsgenossenschaften ist ein anderes Kapitel.
    Der Medizinische Dienst kommt auch in Betriebe, nicht nur der Arbeitnehmer zum Doktor!

    Aber wenn Sie meinen, dass Sie alles besser wissen, als Menschen, die aus Erfahrungen schreiben.

     
  19. 49

    @48 j.b.)

    Ich würde das jetzt wie folgt sehen,
    Aus Sicht des Unternehmens:
    Wir haben erstmal einen Sachschaden, der dadurch ensteht, dass die verbrannten Maschinen und Gebäude ersetzt werden müssen.
    Dann haben wir noch einen Betriebsunterbrechungsschaden, der umfasst alle anfallenden Kosten wie die gezahltenLöhne und den entgangenen Gewinn.

    Offensichtlich ist mit Gesamtschaden dies gemeint: Sachschaden plus Betriebsunterbrechungsschaden. Das kann ich aber nur vermuten, nirgendwo in den berichten ist die rede davon, wie sich der schaden zusammensetzen soll.

    Sowohl der sachschaden als auch der Betriebsunterbrechungsschaden sind in diesem Fall aber nur schwer abzuschätzen.
    jetzt kommen Polizei und Staatsanwaltschaft bekanntlich auf 120 Euro millionen, der Geschäftsführer widerspricht dem als zu hoch.
    Stellt sich doch die Frage, wie man auf 120 Millionen gekommmen ist, und wieso diese Zahl in den medien widerspruchslos hingenommen wird, wo doch eigentlich der Geschäftsführer der Fachmann sein solllte.

     
  20. 48

    @46. B.R. „dafür spart der Betrieb den Lohn“
    da denken Sie bitte noch einmal drüber nach.
    Nach Ihrem System ist ja überhaupt kein Schaden entstanden, den hat ja die Versicherung bezahlt ??????????

    @44. Freiheit „berufsbezogenen Verband“
    Richtig, durch mich mit der allgemein benutzten Abkürzung BG (Berufsgenossenschaft) angedeutet.
    Ausserdem gibt es noch das staatl. GAA (GewerbeAufsichtsAmt)
    Meinen Sie wirklich, dass die Angestellten denen „Abkürzungen“ , sprich Umgehung der Sicherheitsprozeduren vorführen?
    Die verhängen ja auch schnell schon einmal persönliche Bussgelder.
    Versicherungen habe ich noch nirgendwo gesehen, es sei denn, sie meinen die Berufsgenossenschaften, und befragen?
    Sogar jeder Rumäne und Pole ist geimpft,um denen das zu sagen, was die hören wollen c/q müssen.
    Medizinischer Dienst kommt nicht, da kommt der Arbeitnehmer zum Doktor.

    Gewerkschaft können Sie auch mit Betriebsrat gleichsetzten, wie die sich schützend vor den Whistleblower gestellt haben, konte man ja schon an andrere Stelle nachlesen.

     
  21. 47

    Ich habe da jetzt mal gegoogelt.
    Da ist mal von einen Schaden die Rede, mal von einem Gesamtschaden, dann von einem Sachschaden, dann wiederum von einem Sachschaden plus Betriebsunterbrechungsschäden.

    Interessant dabei auch folgende meldung von rp online vom 9.März 2020:

    Das Feuer, das der Polizei und Staatsanwaltschaft zu Folge einen Schaden von 120 Millionen Euro angerichtet hat. „Die Zahl scheint uns noch immer etwas zu hoch zu sein, aber wir sprechen sicher von einem deutlichen zweistelligen Bereich“, sagt Wermers.

    https://rp-online.de/nrw/staedte/goch/aufbruchstimmung-bei-der-firma-muehlhoff-in-uedem_aid-49387721

    Interessante Sache.
    Polizei und Staatsanwaltschaft werfen 120 millionen euro schaden in den raum, und der Geschäftsführer Herr Wermers widerspricht dem als zu hoch.

    Ich habe die Kreispolizei jetzt mal angeschrieben wie sie auf die 120 Millionen gekommen sind.

     
  22. 46

    @ 33 j.b.)

    Lohnausfall haben die Beschäftigten weniger, dafür spart der Betrieb den Lohn, ist m.E. ein Nullsummenspiel.

     
  23. 45

    Bei dem schaden von 120 Millionen muss ich mir das jetzt so vorstellen wie beim Flughafen mit den 1000 Arbeitsplätzen ?

     
  24. 44

    @42. jean-baptiste

    Aus dem allgemeinen Berufsleben weiß ich, dass auch Arbeitsabläufe kontrolliert werden. Ein Betrieb ist eigentlich in einem berufsbezogenen Verband, als Mitglied gemeldet. Und von dort aus wird im Normallfall auch kontrolliert.

    Auch Betriebsversicherungen kontrollieren sinngemäß regelmäßig die Betriebe, nicht nur Maschinen. Mitarbeiter werden auch befragt. Auch kommt der arbeitsmedizinische Dienst zur Kontrolle.

    Wo war in diesem Fall die berufsbezogene Gewerkschaft?

    Fragen über Fragen ………

     
  25. 43

    @j-b Wir nehmen Sie die Gewissheit, dass mit der Höhe des Honorars die anwaltliche Kompetenz steigt?

     
  26. 42

    @40. Freiheit “ offiziellen, zuständigen Kontrollorganen“
    Natürlich, BG und Gewerbeamt prüfen, aber erkennbar haben Sie noch niemals eine solche Prüfung mitgemacht.
    Da fallen höchstens Sicherheitsmängel an den Maschinen auf, aber kene gefährlichen Situationen in Arbeitsabläufen.
    Versicherung muss grundsätzlich den Schaden erst einmal regulieren, kann aber auf den Verursacher Regress nehmen. In diesem Fall wohl äusserst unwahrscheinlich, ausser auf einer verschwindend geringe Teil.

     
  27. 41

    @37. Stefan Bennen.
    Nein, als Angeklagter dürfen Sie sich selbst einen Anwalt suchen. Erst wenn Sie keinen Anwalt benennen, wird Ihnen einer zugeteilt.
    Leisten können muss man sich keinen, Gebühren stehen im RVG beschrieben.
    Wählen Sie einen Anwalt, der Honorarvereinbarung verlangt, müssen Sie den über den RVG-Satz vereinbarten Teil natürlich selbst übernehmen. Bei einem verursachten Schaden in der Höhe, über die wir hier sprechen, spielt das aber keine Rolle.
    Werden Sie schuldig gesprochen, ist ihr Geld sowieso futsch, dann doch lieber an die Strafverminderung durch einen guten Anwalt.

     
  28. 40

    Was mich sehr verwundert, wurde niemals von offiziellen, zuständigen Kontrollorganen (z.B. wie etwa Berufsgenossenschaft usw.) kontrolliert, ob die Maßnahmen und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, gewährleistet sind?

    Als Laie stelle ich mir nun auch vor, dass es Schwierigkeiten mit den Versicherungen geben könnte, da es offensichtlich vorsätzlich, eventuell mit Ankündigung, geschehen ist.

     
  29. 39

    @Freiheit

    Wenn der Angeklagte eine andere Persönlichkeit hätte, hätte er die Tat nicht begangen.

    Wenn der Arbeitgeber sich vernünftig verhalten, nicht die Konfrontation gesucht und auf eine Entlassung des Angeklagten hingearbeitet hätte, hätte die anscheinend „explosive“ Persönlichkeit des Angeklagten nicht diesen Schaden anrichten können.

    Für die Tat ist der Täter verantwortlich. Es gibt wie schon in anderen Kommtaren erwähnt keine Rechtfertigung dafür. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Firma offensichtlich Fehler gemacht hat. Es schmälert die Schuld des Täters nicht, wenn das erwähnt wird.

     
  30. 38

    „Die Reaktion des Chefs wurde vom Angeklagten vor Gericht so wiedergegeben: „Der war fassungslos. Er hat gesagt: Ich kann die doch nicht alle rausschmeißen.““

    Wenn es zu Verstößen gegen Arbeitssicherheitsvorschriften kommt, wäre die erste angemesse Reaktion zu fragen warum das so ist. Behindern die Arbeitssicherheitsvorschriften die Arbeitnehmer bei der Arbeit? Falls im Akkord gearbeitet wird, verlangsamen die Sicherheitsvorschriften die Arbeit maßgeblich? Ist den Arbeitnehmern bewusst, dass sie sich selbst und u.U. auch andere in Gefahr bringen? Kann die Arbeitssicherheit technisch und/oder organisatorisch verbessert werden? Wie kann die Akzeptanz und dadurch die Einhaltung der Vorschriften erhöht werden (Schulungen, Feedback der Mitarbeiter) ? Etc.

    Ganz am Ende, wenn alle Möglichkeiten die Arbeitssicherheit zu erhöhen und zu gewährleisten, ausgeschöpft sind, sind Abmahnungen und als letztes Kündigung angebracht.

    Dass dem Geschäftsführer als erstes Kündigung in den Sinn kommt, spricht für erhebliche Inkompetenz. Er hat ganz „richtig“ erkannt, dass die Entlassung aller Mitarbeiter, die die Sicherheitsvorschriften nicht einhalten, nicht praktikabel ist, da es offenbar sehr viele sind und es kaum möglich wäre in sehr kurzer Zeit geeignete Arbeitskräfte als Ersatz finden.

     
  31. 37

    Warum lokale Verteidigung? Warum lokale Anklagevertretung? Warum U-Haft? Lässt sich eine Straftat rechtfertigen? Ganz einfach seine Anwälte muss man sich leisten können (zusätzlich zur Schadenssumme die man zu begleichen hat), kann man das nicht bekommt man welche gestellt und die kommen dann nicht vom anderen Ende der Republik. Die lokale Anklagevertretung ist örtlich zuständig und solange das JM den Vorgang nicht entzieht oder eine spezialisierte StA den Vorgang an sich zieht bleibt sie es auch und weist sie nach dem Geschäftsverteilungsplan einem Staatsanwalt zugewiesen und dieser würde wenn es eine Rechtfertigung (mit rechtlicher Begründung und unter Einhaltung der rechtlichen Vorgabe begehen der Straftat) gar keine Anklageschrift fertigen. Im vorliegenden Sachverhalt scheidet eine Rechtfertigung wohl somit aus.

     
  32. 36

    @30. rd

    Ich weiß……… weil sie abgebrannt wurde.

    Anstatt alles zu vernichten, hätte man mittels Gesprächen zu positiven Ergebnissen, für alle, kommen können.

     
  33. 35

    @30. rd

    Ich weiß……… weil sie abgebrannt wurde.

    Anstatt alles zu vernichten, hätte man mittels Gespräche zu positiven Ergebnissen, für alle, kommen können.

     
  34. 34

    Nur nochmal zur Erinnerung.

    Keine Beweise

    Es lebe die Justiz und das Recht und wenn die Welt daran zu Grunde geht.

    Meine bescheidene Meinung.

     
  35. 33

    @28. B.R. „Wo sollen denn die 120 Millionen Euro Schaden herkommen“
    Was halten Sie alleine schon vom Produktionsausfall und Lohnausfall für 440 Beschäftigte während 9 Monaten?
    Dann noch die Maschinen, Gebäude und Vorräte.

     
  36. 32

    jean-baptiste hat mich schon oft auf die Palme gebracht. Aber was wäre der Kleveblog ohne jean-baptiste? 🙂

    Zum Thema: Chewgum hat es im ersten Post auf dem Punkt gebracht. Das Thema hat viele unterschiedliche Aspekte. Unabhängig von der Tat selbst, fällt die Geschäftsführung durch Unprofessionalität um nicht zu sagen Hilflosigkeit auf. Das passt nicht zu einer Position bei der die Person Personalverantwortung hat.

     
  37. 29

    Warum wurde das Gespräch zur Wiedereingliederung in die Firma nicht genutzt?
    Es wäre eine gute Chance gewesen, mit allen Beteiligten zu sprechen, um zu einem positiven Ergebnis zu kommen.

     
  38. 28

    Wo sollen denn die 120 Millionen Euro Schaden herkommen, das sind ungefähr 450 Einfamilienhäuser ?

     
  39. 27

    Glücklicherweise sind bei dem Brand keine Menschen verletzt oder getötet worden. Konnte der Täter sicher sein, dass zur Tatzeit keine Menschen in den Gebäuden sein würden? Oder war es Glück, dass niemand in den brennenden Gebäuden war? Ich hoffe, dass der Täter beabsichtigt hatte, niemanden zu töten oder zu verletzen. Der Täter ist kein Opfer und für seine Tat gibt es keine Entschuldigung. Es nützt aber nichts den Täter zu dämonisieren. Täter sind Menschen. Opfer sind Menschen. Das scheint ab und zu in Vergessenheit zu geraten oder warum heißt es das Opfer und nicht der Opfer bzw. die Opferin? Sorry, ich schweife ab.
    Hoffentlich sehen die Richter die Farbe schwarz in all ihren Schattierungen.

     
  40. 26

    @25. nl “ Kommentare nicht mehr lese“
    wohl eher “ Kommentare nicht mehr lesen will“, nur, stiekum lesen Sie sie doch, man ist ja als echte kleevse jong doch neugierig.
    Ich hab´s schon so oft gesagt, es gilt zwar “ niet goed … toch geen geld terug “ aber sie können es ja einfach ignorieren und überspringen.
    Natürlich bin ich nicht „allwissend“, aber meist habe ich eine dezidierte Meinung.
    Und anders als bei einigen anderen Posts nehme ich für mich in Anspruch, dass diese eine gewisse Substanz haben, ob ich immer recht habe, sei völlig dahingestellt.

     
  41. 25

    Ich bin nun ein eifriger Leser der oft sehr interessanten Berichte von RD, wobei ich meistens die – oft nervenden – Kommentare nicht mehr lese. Auffällig ist, dass „jean-baptiste“ offensichtlich allwissend ist, da dieser User zu jemanden Thema seinen „Senf dazugeben muss“. Aus beruflicher Sicht habe ich dann aber mal seinen Post 12, wo er ausführlich berichtet, dass er mit Kunden zu diversen Anwälten unterwegs ist oder war. Ich frage mich, wann das sein soll während seiner Dauerpräsenz in diesem Blog.

     
  42. 24

    @21. Chewgum „Täter zum Opfer zu machen“
    Opfer ist er schon,aber mehr das seiner mentalen Hilflosigkeit.

    @20 Freiheit „Mediation“
    Da ist keine Mediation angebracht gewesen. Da gehe ich ganz mit #22. und 19. G.V. mit dem Verhaltenskodex.
    Seine Meldung hätte strikt vertaulich behandelt werden müssen, aber bei einer kumpelhaften Betriebskultur ist man ganz schnell der Arsch.

    Betrachtet man aber die Daumenkultur bei den Kommentaren ist hier wohl die Mehrheit der Meinung, dass der Täter schon vor dem Brand in die Kategorie „Kameradenschwein“ eingeeordnet wurde.

    Ich muss gar nicht darüber nachdenken, dass der Mann jetzt von einem Schöffengericht mit zwei, dem vorsitzenden Berufsrichter gleichberechtigten Laienrichtern abgeurteilt wird.
    Das wird wahrscheinlich simpelweg gerecht ablaufen, je nach Volkesmeinung kann das aber auch zu ungewünschten Ãœberraschungen führen.
    Der Zufall und der vorsitende Berufsrichter mögen das verhindern.

     
  43. 23

    @22. Günter Ververs „Existenz seiner ehemaligen Kollegen und der Firma gefährdet hat“
    Und erst recht seiner eigenen Existenz!

     
  44. 22

    Es geht in meinem Post um den Umgang mit der Meldung eines Verstoßes oder vermeintlichen Verstoßes gegen Verhaltensregeln und darum, ob eine Firma z.B. so etwas wie einen Verhaltenskodex formuliert hat. Ich zitiere aus dem Verhaltenskodex der Firma XY: „Die Firma XY akzeptiert in keinem Falle, dass Personen, die dem Unternehmen ihre ernsthafte und aufrichtige Sorge über einen Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex mitteilen, sanktioniert oder sonst benachteiligt bzw. belästigt werden.“ Ich kann keine eigenen Recherchen anstellen, was in dem Betrieb tatsächlich passiert ist. Ich versuche nur nachzuvollziehen wie es der Person ergangen sein könnte. Das er mit seiner Tat (die im Prozeß noch geklärt werden muß) die Existenz seiner ehemaligen Kollegen und der Firma gefährdet hat, sollte ihm schon bewußt sein.

     
  45. 21

    Es kann natürlich nicht darum gehen, den Täter zum Opfer zu machen.

    Deshalb war es mir wichtig, Post 1 vorauszuschicken: Es gibt keine Rechtfertigung.

    Aber dann kann man mal auf die Umstände gucken. Da sind viele Fragen offen. Viele hier sind auch Arbeitnehmer und den meisten dürfte klar sein, dass das Vorgehen des Angeklagten unklug war, auch wenn Gerichte ihm formaljuristisch Recht geben.

    Hat der Mann keinen der Kollegen angesprochen?
    Um welche Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen ging es?
    Was meinte der Betriebsrat mit „Rücken freihalten“?
    Was hat der Betriebsrat seinerseits getan?

    Laut Paragraph 80 Betriebsverfassungsgesetz ist es Aufgabe des Betriebsrates, Unfallverhütungsbestimmungen „zu überwachen“.

     
  46. 20

    Bei einigen Kommentaren kommt bei mir die Frage auf, in welchem Land wir leben?

    Wird nun der Täter zum Opfer?

    Werden Menschen, die sich benachteiligt, unter Wert geschätzt, unverstanden, usw., fühlen, ermutigt Selbstjustiz zu üben?
    Für Mobbingfälle, Missverständnisse, Unsachlichkeiten und Unklarheiten gibt es genug Anlaufstellen und Instanzen, die man kontaktieren könnte. Dort bekommt man Gehör, Rat und auch bei Qualifizierung tatsächliche Hilfe.
    Man muss nicht den Privatdetektiv im eigenen Kollegium spielen. Man kann auch z.B. mit den Kollegen vernünftig über gewisse Situationen sprechen, und zur Verbesserung ermutigen!

    Wurde im Vorfeld eine Mediation geführt?

     
  47. 19

    Whistleblower (Hinweisgeber) werden leider oft als Nestbeschmutzer bezeiuchnet. Sich mit unangenehmen Dingen auseinandersetzen zu müssen, wird gerne vermieden und die hinweisgebende Person an den Rand gedrängt oder freigesetzt. Das hat etwas mit Firmenkultur zu tun. Man will sich nicht mit einem Problem beschäftigen. Das man damit eine Person zutiefst verletzt, statt ihr Wertschätzung entgegenzubringen, ist den handelnden Personen oft nicht bewußt. Statt die Chance zu nutzen, z.B. Arbeitsabläufe zu optimieren, brasselt man lieber in den gewohntemn Bahnen weiter. Den Laden in Brand zu stecken, ist allerdings auch keine Lösung.

     
  48. 18

    @16. Chewgum „Der Mann hatte sich auf gefährliches Terrain begeben“
    Genau damit hätte er nicht rechnen müssen.
    Von Betrieben, in denen zig-Millionen umgehen, darf man erwarten, dass vertrauliche Info auch vertraulich behandelt wird. Die Geschäftsführung hätte sich nicht unter Druck fühlen mussen, sondern eventuell ein Detektivbüro einschalten müssen, die die sicherheitstechnischen Verfehlungen entdeckt hätten, und somit der Tipgeber nicht aufgeflogen wäre.
    Das Ganze wäre nicht einmal eine Sache gewesen, die dem Betriebsrat zu Ohren hätte kommen dürfen.
    Was hier abgelaufen ist, könnte vielleicht in einer kleinen Klitsche passieren, aber bei einem Unternehmen von der Grösse ist das einfach dilettantisch.
    Hoffen wir mal, dass die neuen Eigentümer ein etwas professionelleres Vorgehen in ihrer Betriebsleitung durchführen.
    Trotz Alledem hätte der Täter natürlich niemals so handeln dürfen, wie es geschehen ist.
    Der Strafkammer kann man nur extrem viel Weisheit wünschen, um alle Aspekte genügend zu würdigen.

     
  49. 17

    @14. Niederrheinstier “ fast den ganzen Nachmittag lang auf der Kleveblog-Seite hängen geblieben“
    Velleicht sieht das ja nur so aus?
    Anders als bei den holländischen Werbetrailern hat rd. noch keine Funktion eingebaut, die überwacht, ob man die Seite auch akti anschaut.
    Bei uitzending gemist dürfen Sie keine zweite Seite öffnen, dann stoppt nämlich die Werbebotschaft, aber kleblog können Sie weiterlaufenlassen, obwohl Sie mit ganz anderen Sachen beschäftigt sind.
    Nix mmuuuhWerbeempfängerbindung, sondern Multitasking 🙂

     
  50. 16

    Der Mann hatte sich auf gefährliches Terrain begeben, als er defizitâres Sicherheitsverhalten von Kollegen, aufgenommen mit einer Kamera, bei der Geschäftsführung meldete.

    Der konfrontierte Geschäftsführer geriet unter Druck, die Kollegen erfuhren von der Mitteilung. Der Angeklagte geriet zwischen die Fronten und war am Ende isoliert.

    Der Betriebsrat war ebenso schwach wie der Geschäftsführer.

     
  51. 15

    @ 10.rd „kein Geständnis“
    hat es überhaupt schon Einlassungen des Angeklagten zur Sache selbst gegeben ?
    Allerdings Beweisstücke und DNA Spuren sind ja heutzutage auch nicht mehr ohne Weiteres anzweifelbar.

    Wissen Sie schon, auf wieviel Tage der Prozess projektiert ist, bzw. wann ein Urtei zu erwarten ist ?

     
  52. 14

    Mmuuuh, Jean-B., schon wieder especially for yyououou:
    Wie es ausschaut, haben Sie zu diesem Brand-Thema (bisher) nicht nur mal wieder mit Abstand die meisten Kommentarzeilen geschrieben, sondern Sie sind sogar wieder fast den ganzen Nachmittag lang auf der Kleveblog-Seite hängen geblieben, mmuuuhWerbeempfängerbindung. Vielleicht interessiert es Sie daher, wie rd das in seinem geheimen Kleveblog-Regieraum immer hinbekommt, dass Sie immer so lange auf der Kleveblog-Seite verharren und sich dort sogar gegen Ihre Ãœberzeugung mit der Kleveblog-Förderanzeige des obengezeigten Starfverteidigers berieseln lassen müssen, mmuuuhWerbungentfaltetihreWirkungimUnterbewussten.
    Hinweise finden Sie hier vom rechten Rand ausgehend, wie der Herr Logengräm bloggen würde, der mit mir nicht mehr diskutieren tun will, mmuuuhIchwartenochimmeraufdieFortsetzungderDiskussionunterNWBChaos:

    https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/trailer-the-social-dilemma-16971350.html

    Erkennen Sie sich da und rd im Kleveblog-Regieraum wieder, mmuuuhdasganzeDilemmagibtesaufNetflix?

     
  53. 13

    @11. Hackebreit „there would probably have been more fires there“
    just be carefull, in Germany this kind of „advices“ already could be punishable or fullfill the accusation of coercion.
    Germans do not have that broad sense of humor .

     
  54. 12

    @8. rd „Bewertungsportale für Anwälte und Ärzte sind Schrott“
    Das ist jetzt aber eher ein Vorurteil, als ein Urteil bei Ihnen.
    Bei Ärzten habe ich da schon einmal reiche Erfahrung, als Drittpartei genauso wie als direkt Betroffener.
    Im Zuge der Nachbarschftshilfe habe ich einen krebskranken Nachbarn , eine Parkinsonpatientin aber auch meine eigene Mutter zu zahllosen Ärzten begleitet, und habe auch selbst die nötige Erfahrung machen müssen. Natürlich sind manche Bewertungen von Rachegedanken inspiriert, bzw. aus falschverstandener Loyalität zum Arzt unverdient aufgehübscht, vielleicht sogar für Gegenleistung erbracht.
    Klar kann ich nicht jede Bewertung nachvollziehen, aber Schrott sind die Bewertungsportale nach meiner Erfahrung keinesfalls, und manche kann ich zu mindestens 80% bestätigen.
    Gleiches gilt auf der Ebene der Advocatur.
    Berufshalber habe ich mehrere gewerbliche Kunden bei einem Anwaltsbesuch begleitet,a ls moralische Stütze, und der Sprache wegen.
    Nachdem gleich beim ersten Fall, wo ich auf Bitten den Anwalt aus dem Internet heraus vorgeschagen habe, damals gab es noch keine Bewertungsportale, der Anwalt mehr Stuss als Sinnvolles verzapfte, weil der zugegebenermassen schwierige Sachverhalt seine Perzeption weit überschritt, mussten wir den Anwalt wechsel und habe ich beschlossen, niemals wieder demgemäss eine Emphehlung abzugeben .
    Der Zweite erfasste den Fall relativ schnell und hat ihn auch ohe Mühe zum Erfolg geführt.
    Sucht man die beiden heute im Bewertungsportal, hat auch jetzt der Erste grottenschlechte Bewertungen und der Zweite lauter lobende Einträge.
    Auch bei anderen Anwälten, die ich mit Kunden im Umkreis von Goch, Krefeld, Duisburg und Düsseldorf besuchte, bildeten den Eindruck, den auch ihr Bewerungsportal abbildete, ziemlich genau ab.
    Bei einer Freundin, die ich bei Privatquerelen juristisch begleitete, sah die Sache schon anders aus. Gute Bewertungen, und trotzdem so schlechte Ergebnisse, dass der Anwalt gewechselt werden musste. In einer anderen Sache bei einem Anwalt in Kleve, der erst gute Bewertungen, aber nach einem halben Jahr druchweg schlechte Bewertungen aufwies, mussten wir sehr in uns gehen, um nicht wegen Parteienverrat gegen ihn vorzugehen.
    Der nächste Anwalt, anderer Fall in Kleve, im Portal mit Sehrgut bewertet, machte seinem Ruf auch alle Ehre, er brachte die Sache kurz und schmerzlos zu einem guten Ende.
    Nicht unerwähnt sollte dann noch der Anwalt in Duisburg bleiben, Top-Bewertungen im Netz, sogar als einer der best in town ausgerufen, der anfangs gute Arbeit leistete, aber plötzlich mit einer Honorar-Zusatzvereinbarung auftrumpfte. Als meine Bekannte diese nicht akzeptieren wollte, drohte er, ohne autorisiert zu sein, einen Vergleich zu schliessen, weil ihn „die Sache zu viel Arbeit abverlange“ .
    Mandat entzogen, anderen Anwalt beauftragt und dem gut zugearbeitet, und schon steht die Sache jetzt kurz vor einem positiven Abschluss.
    Sie sehen, die Sache mit den Portalen hinterlässt bei verschiedenen Leuten verschiedene Eindrücke.
    Losgelöst von all dem empfehle ich grundsätzlich bei Rechtsstreitiggkeiten, genauso wie bei Strafsachen höherer Bedeutung, immer einen Anwalt ausserhalb des Dunstkreises, in dem die Sache spielt, zu suchen.
    Wenn es auch keinem tieferen Zweck dient, vermindert man damit auf jeden Fall die Möglichkeit, dass lokale Befindlichkeiten und Seilschaften die Sache beeinflussen, von denen man nicht einmal den blassesten Schimmer hat.

     
  55. 11

    If some people at the university reacted in the same way to discrimination and other disgusting treatment of staff, there would probably have been more fires there.

     
  56. 9

    Bis jetzt Beweislage dünn bzw gar keine Beweise vorhanden.

    Mehr is da doch bis jetzt nich zu zu sagen oder???

     
  57. 8

    Bewertungsportale für Anwälte und Ärzte sind Schrott, da die Betroffenen nach Muster verfahren: „Prozess gewonnen/Krankheit weg => Note 1, Prozess verloren, Krankheit fies => Note 6“.

     
  58. 7

    @6.rd
    Stimmt, das war die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW).
    Aber hier geht es zwar vordergründig um Brandstiftung, aber jeder Psychologe/Psychiater wird das klar erkenbare Muster eines eingebildeten rechtfertigenden Notstand in Betracht ziehen wollen.
    Inwiefern sichdas dann bestätigt, ist eine andere Frage.
    Und genauso ist es mit den Strafverteidigern. Sie erinnern sich bestimmt noch an Rolf Bossi. Er hat mit seinen Mandaten Grundsatzentscheidungen des BGH herbeigeführt und Psychologie wie Psychiatrie den Weg in den Gerichtssaal geebnet.
    Anwaltswahl ist Vertrauens- und Glückssache, und bei solch einem Fall würde ich niemals einen Anwalt aus der unmittelbaren Umgebung nehmen, und würde auch vorher einmal in ein Bewertungsportal schauen.
    Ob Brandstiftung keine spezialisierten Kenntnisse erfordert, weiss ich nicht, jedenfalls eine gewisse Kenntnis ist schon erforderlich, um die Ernsthaftigkeit der angewandten Techniken zu erkennen, und auch die Kripo hat da Spezialisten.

     
  59. 6

    Die spezialisierte Staatsanwaltschaft kam m. E. aus Köln, und sie war da, eben, weil sie spezialisiert auf Cybercrime ist (Tatortprinzip ist auch schwierig umzusetzen). Brandstiftung erfordert keine spezialisierte Staatsanwaltschaft.

     
  60. 5

    @3. rd „Fehler von mir“
    Sorry, hatte ich den aber nicht auch im Konkurrenzblatt gesehen? Klar, kann immer passieren, und wenn es nur der Autokorrekturfunktion geschuldet ist.
    Aber generell muss man ja schon feststellen, dass Verbrechen mit erheblich mehr (weil über längere Zeit andauernd wiederholt) krimineller Energie verübt, mit darin spezialisierter StaAnwaltschaft, die speziell aus der Landeshauptstadt hier abgestellt wurde (ich meine die Drogen-Versandgeschichte aus dem Bungalowpark) abgeurteilt wurden.
    Was ww-(silva et pratum) Anwälte dabei ausrichten sieht man beim Prozess der holländischen Sprinterin, während der Azubi trotz seiner nicht gerade geringen Tatvorwürfe den Prozess in Freiheit abwarten darf.
    Ich plädiere auf keinen Fall für eine Behandlung mit Samthandschuhen , aber mir fallen die eklatanten Unterschiede auf. Es handelt sich jedesmal um schwere Verbrechen , wobei man im vorliegenden Fall von seelischem Notstand ausgehen könnte, der sich dann strafmildernd auswirkt.
    Ãœbrigens bin ich mir natürlich im Klaren, dass die materielle Höhe des angerichteten Schadens in unserer Strafordnung keine Rolle spielt, sondern nur das Schadenspotential.
    Deshalb wiegt strafrechtlich sogar ein kleiner vorsätzlich gelegter Schwelbrand mit einem fast erstickten Opfer erheblich schwerer, als ein Millionenbrand, bei dem niemand gefährdet wurde und werden konnte, und nur Sachschaden zu erwarten war.
    In diesem Fall kommt aber wohl erschwerend hinzu, dass er viele Brandherde gelegt hat, sofern ein Psychiater nicht mit einer passenden Diagnose kommt.
    Ich denke, dass die Feuerversicherung von Mühlhoff wohl der eifrigste Beobachter des ganzen Prozesses sein wird.
    Dass keine Menschen im Komplex anwesend waren durfte erallerdings wohl gesichert annehmen.

     
  61. 4

    @1. Chewgum „Rechtfertigung“
    Wie Sie schon selbst feststellen, Verbrechen lassen sich niemals rechtfertigen, aber sie lassen sich erklären.
    Wollen wir einmal abwarten, wie seine Anwälte die Fakten wie das Mobbing, das nicht Stützen des Täters bei seinem anfänglich löblichen Wirken.
    Die groben Fehler des Wachdienstes nach Alarmierung, keine Betretungsmöglichkeit des Objekts wegen fehlen des Schlüssels, und die Beauftragung eines Wachdienstes am anderen Ende des Landes mit dem einhergehenden Verzögerungselement sollten auch adequat gewürdigt werden.
    Da braucht es einen erfahrenen Anwalt in solchen schweren Sachvorwürfen, und ich weiss nicht, ob die gewählte Verteidigung dem gerecht werden wird, oder ob die sich von entsprechender Kompetenz assistieren lässt.

     
  62. 2

    Was mir an dem gazen Verfahren auffällt, ist die relativ niedrigschwellige lokale Besetzung des ganzen Prozesses, und die Tatsache, dass der Angeklagte den Prozess nicht in Freiheit erleben kann.
    […] Bei einem Schaden von 120 Mio. € nicht einmal ein Staatsanwalt aus der ersten Riege als Anklagevertreter, und als Verteidiger zwei Anwälte aus der lokalen Umgebung, zwar mit Strafrecht als einer der Spezialisten ihres Tätigkeitsspektrums verzeichnet, sind doch in der Erfahrungsskala im Bezug auf die Schadenssumme wohl nicht als Starbesetzung anzusehen, it all ihren weiteren Spezialisierungen, der Eine von Parkknöllchen über natürlich Strafrecht, bis hin zu Zivilsachen wie Erbstreitigkeiten und Vertragsangelegenheiten, die Andere zwar ausschliesslich im Strafrechtssektor tätig, allerdings dort von Jugendstrafrecht über Wirtschafts- und Insolvenzstrafrecht bis hin zu Arbeits- und Unternehmensstrafrecht.
    Die Staatsanwaltschaft, bei der man in Bezug auf die immense Schadenshöhe den höchsten Vertreter im Amt hätte erwarten können, trumpft nur mit einem Staatsanwalt auf, der bisher mehr für die leichten und mittleren bösen Buben eingesetzt wurde. […]
    Eine Begründung, weshalb der Angeklagte den Prozess bei gesiebter Luft erleben wurde, liess sich bisher nicht finden, zumal Fluchtneigung bei seiner ansonsten straffreien Vergangenheit wenig wahrscheinlich erscheint.
    Wo sollte er auch hin, und wovon sollte er in Zukunft leben, wo er sich doch keines Vermögendelikts in Bereicherungsabsicht schuldig gemacht hat.
    Die bisherige Erfahrung mit „grossen“ Strafsachen am LG Kleve hat gezeigt, dass die Angeklagten oft wenig enthusiastisch verteidigt wurden und zu hohen Strafen verurteilt wurden.
    Man kann auf die Fortsetztung des Prozesses gespannt sein.

     
  63. 1

    Das ist eine Hammer-Geschichte.

    Gibt es eine Rechtfertigung für diese Tat? Nein.

    Gibt es eine Erklärung? Ja. Und das ist der interessante Aspekt an der Sache.