OLG entscheidet: Tierschützer T. bleibt in Haft

Er erholte sich auf seinem Anwesen in Südfrankreich gerade von einer anstrengenden Hunderettungsaktion in Bukarest, da klingelte die französische Polizei und hielt Sigurd Tenbieg, 70, Deutschlands wohl geschäftstüchtigstem Tierschützer, einen internationalen Haftbefehl unter die Nase. Sechs Monate nach der Verhaftung ordnete nun das Oberlandesgericht die Fortdauer der Untersuchungshaft an – aus einer Vielzahl von Gründen.

In der Gefängniszeitung „Jaily News“ der JVA Kleve, wo er mittlerweile einsitzt, schildert Tenbieg seinen Mithäftlingen den unangenehmen Augenblick der Verhaftung: „Der Schock saß tief. 70 Jahre alt, um erstmalig in meinem Leben verhaftet zu werden. Meine Frau, die ohnehin ständig unter hohem Blutdruck leidet, drohte vor lauter Schreck umzufallen. Ich glaubte an einen großen Irrtum.“

Was Tenbieg als „Irrtum“ bezeichnet, ist für die Klever Staatsanwaltschaft das Vorenthalten von Sozialversicherungsabgaben. Rund 640.000 Euro, so der Stand der Ermittlungen, soll er den Trägern nicht gezahlt haben. Anklage wurde im Januar erhoben.

Tenbieg aber sitzt schon seit dem Sommer vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Da diese nun schon ein halbes Jahr andauerte, musste das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt über deren Fortsetzung entscheiden. Das Ergebnis: Tenbieg bleibt hinter Gittern!

Das Landgericht Kleve teilt dazu mit: „Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 10.02.2014 – Az.: III-2 Ws 30/14 – die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen den Angeschuldigten angeordnet. Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung erfolgt nach dem Vollzug von weiteren 3 Monaten.“

Das OLG sah in seinem Beschluss sowohl den dringenden Tatverdacht hinsichtlich des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt als gegeben an und sah überdies eine Fluchtgefahr, weil der Angeschuldigte nach bisherigem Stand eine empfindliche Haftstrafe zu erwarten habe und diese einen Fluchtanreiz biete. Zudem ließen seine Auslandsbezüge (z. B. die Immobile in Frankreich) befürchten, dass er sich ins Ausland absetze und Ladungen im Rahmen des Strafverfahrens keine Folge leisten würde.

Darüber hinaus, so Gerichtssprecher Christian Spelz, habe das OLG auch den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr bejaht, da zu befürchten sei, dass der Angeschuldigte Beweismittel vernichten oder Zeugen beeinflussen werde. Schließlich hat das OLG ausgeführt, dass die Untersuchungshaft nach wie vor nicht unverhältnismäßig sei. Auch ein Verstoß gegen das in Haftsachen geltende Beschleunigungsgebot liege nicht vor, da das Verfahren hinreichend gefördert worden sei. Die Ermittlungen seien umfangreich und aufwendig, mit einer Vielzahl von Angeschuldigten und einer Vielzahl von Tatvorwürfen.

Zumindest die Fluchtgefahr bestreitet Tenbieg. in den „Jaily News“ schreibt er: „Der Staatsanwalt beharrt darauf, ich müsse wegen Fluchtgefahr weiter in U-Haft bleiben. Eigentlich lächerlich, denn wo soll ich als Siebzigjähriger hin? Nach Paraguay, Mexiko, Nordkorea?“

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6 Kommentare

  1. 5

    Ich bin der Ansicht das ein 70-jähriger nicht solange in Untersuchungshaft gehalten werden darf. Es handelt sich doch nicht um ein Kapitalverbrechen.
    Hatte ihn 5 Jahre als Vermieter in den 80er Jahren
    an der Nassauer Mauer und war immer
    sehr zufrieden mit meinem damaligen Vermieter.

     
  2. 3

    Folgendes muss nicht veröffentlicht werden, aber da Herr Fingerhut schon damit anfing…;-)

    z. B. die Immobile in Frankreich…Immobilien in Frankreich hätte ich auch gerne.
    „Tenbieg. in den „Jaily News““ im letzten Absatz schreibt man auch am Satzanfang groß.