Mühlhoff-Brand, 3. Prozesstag: „Die ganze Nacht im Bett gelegen“

Der Angeklagte und seine Verteidiger Dr. Karl Haas und Tanja Reintjes
Rauchsäule über Uedem am 29.12.2019 (Foto: Feuerwehr Uedem)
Verräterische Mütze?

„Die ganze Nacht im Bett gelegen“

Dritter Verhandlungstag im Mühlhoff-Prozess: Ehefrau verschafft Angeklagtem Alibi, Geschäftsführer beziffert den bisherigen Schaden durch den Brand auf 50 Millionen Euro

Es gibt eine Vielzahl von Indizien, die darauf hindeuten, dass Andreas L. am 29. Dezember des vergangenen Jahres das Werk seines damaligen Arbeitgebers Mühlhoff in Uedem angezündet und dadurch einen Millionenschaden verursacht hat. Am dritten Verhandlungstag vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Kleve sagte nun aber die Ehefrau des Angeklagten aus – und verschaffte ihrem Mann ein Alibi. Ihren Aussagen zufolge seien sie gegen 23 Uhr gemeinsam schlafen gegangen und am nächsten Morgen nach acht Uhr gemeinsam aufgewacht, zudem sei sie des Nachts zweimal aufgestanden, und auch da habe ihr Mann im Bett gelegen.

Wenn die Kammer unter Vorsitz von Richter Norbert Scheyda diese Aussage Glauben schenkt, scheidet der Angeklagte als Tatverdächtiger aus. L.s Strafverteidiger, Dr. Karl Haas und Tanja Reintjes, schickten auch gleich noch einen Beweisantrag hinterher, der auf dieser Darstellung aufbaute.

Skurril verlief die Präsentation der Gegenstände, die die Polizei am Tatort sichergestellt hatte. Richter Scheyda zeigte der Frau Wollhandschuhe. Antwort: „Wir haben sehr viele Wollhandschuhe.“ Richter Scheyda kramte einen Rucksack mit der Aufschrift Herbalife hervor. Antwort: „Wir hatten Rucksäcke von der Firma.“ Richter Scheyda holte Arbeitshandschuhe aus einem Umschlag. Antwort: „Da hatten wir Unmengen von.“ Richter Scheyda präsentierte ein Bündel Kabelbinder. Antwort: „Hatten wir auch.“ Richter Scheyda zog einen Bolzenschneider aus der Asservatenkiste. Antwort: „Haben wir auch zu Hause.“ Richter Scheyda ergriff einen Zimmermannshammer. Antwort: „Da haben wir zu Hause etliche von.“ Und schließlich zeigte Richter Scheyda die Mütze mit der Aufschrift Landwirtschaftssimulator. Antwort: „So eine hat mein Sohn, und eine ein Freund von ihm.“

Die Ehefrau will durch die Kurznachricht einer Freundin von dem Brand erfahren haben. Das Ehepaar, das damals noch in Uedem lebte, sei vor das Haus getreten und habe die Rauchsäule gesehen. Ihr Mann habe gesagt: „Das kann Horlemann, Elten oder Mühlhoff sein.“ Als später feststand, dass es sich um den Arbeitgeber ihres Mannes gehandelt habe, habe er gesagt: „Mein Gott, es hat gebrannt.“

Erneut nahm auch am dritten Prozesstag das Thema Arbeitssicherheit großen Raum ein. (Wie an den beiden Prozesstagen zuvor klar wurde, könnte ein Motiv des Mannes (so er es denn war) darin liegen, dass seine Warnungen vor missachteten Vorschriften kein Gehör fanden. Die Ehefrau berichtete, dass die Kollegen ihrem Mann hinter vorgehaltener Hand darin recht gegeben hätten, dass nicht alles vorschriftsgemäß ablaufe. Aber sie hätten ihm gesagt: „Wir haben das schon immer so gemacht. Das geht nicht anders.“

Der nächste Zeuge, der Sohn des Angeklagten, 32 Jahre alt, berichtete von einem Beurteilungsgespräch, in dem sein Vater zu mehr Tempo bei der Arbeit aufgefordert worden sei. Man habe ihm gesagt, er müsse schneller arbeiten und solle nicht so auf die Arbeitssicherheit achten. Von da an sei das Thema immer wichtiger für seinen Vater geworden.

Von besonderem Interesse war in diesem Zusammenhang die Aussage eines Sicherheitsingenieurs, der ab Januar 2019 zunächst einmal und dann sogar zweimal wöchentlich in dem Unternehmen tätig war. Zu diesem Zeitpunkt war Andreas L. bereits dauerhaft krankgeschrieben, dennoch kam es in den Wochen vor dem Brand zu einer zufälligen Begegnung der beiden, in der dieser ihm seine Bedenken schilderte. Woraufhin der Ingenieur ihm entgegnete: „Das stimmt nicht.“ Und es habe auch nicht gestimmt, unter der neuen Geschäftsführung habe Arbeitssicherheit oberste Priorität genossen.

Was natürlich direkt zu der Frage führte, was davor in dem Unternehmen und speziell in der Abteilung Logistik los war. Antwort des Ingenieurs: „Der [damalige] Geschäftsführer hatte gemerkt, dass der Bereich Arbeitssicherheit vernachlässigt wird, um das mal ganz deutlich zu sagen, deshalb hat er mich geholt.“ Als der Ingenieur seine Arbeit aufnahm, merkte er, dass sein Vorgänger das „Sicherheitsmanagement-System nicht so gelebt hat“.

Ein weiterer Zeuge war der aktuelle Geschäftsführer des Unternehmens, Markus Wermers. Der Diplom-Ingenieur war nach einem Eigentümerwechsel gerade zweieinhalb Monate auf seinem Posten, als der Brand das Unternehmen verheerte. Er bezifferte den Schaden auf derzeit 50 Millionen Euro. „Das ist das, was wir bei der Versicherung zur Schadensregulierung eingereicht haben“, so Wermers. Noch nicht eingerechnet sei der entgangene Gewinn, weil da noch verhandelt werde, was dem Brand und was Corona zuzurechnen sei.

Der Unternehmenschef, der betonte, wie wichtig ihm Arbeitssicherheit sei, vermittelte auch einen Eindruck vom Ausmaß der Schäden. Für das Unternehmen zentral sind sogenannte Großpressen. Vier davon besaß Mühlhoff, alle wurden sie durch den Brand zerstört. Zwei neuere konnten noch repariert werden und sind erst seit wenigen Wochen, also rund ein dreiviertel Jahr nach dem Brand, wieder im Einsatz. Für die beiden anderen wurde für sieben Millionen Euro eine neue Presse bestellt, die Lieferzeit beträgt ein Jahr.

Zu der Auseinandersetzung mit L. konnte er indes nichts sagen. „Ich kenne ihn nicht“, so Wermers.

Der Brandsachverständige zeigte dem Gericht am Nachmittag noch mehrere hundert Fotos, die das Ausmaß und den Verlauf des Brandes dokumentierten. Er kam zu der Erkenntnis, dass der Brandstifter mindestens anderthalb Stunden nötig gehabt haben musste, um sein zerstörerisches Werk auszuführen.

Der Prozess wird am 26. Oktober fortgesetzt.

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40 Kommentare

  1. 40

    @25. Klaus “ …verleiden die Nutzung…“

    just see your local shrink, he can help you out !
    rp. Prosac 20mg quotidie, will do!

     
  2. 39

    @35. Bildungsferner „das mit dem schweigend auszusitzen schon auf die Verteidigung bezogen.“
    Ja, so hatte ich das auch verstanden, nur, rd kann das nicht bestätigen, und @heinerfrost auch nicht, im Gegenteil.
    Wäre ausserdem auch höchst unprofessionell, weil, wie ich bereits unten ausgeführt habe, man Versäumtes vor dem BGH nicht mehr salvatorisch ausbügeln kann.
    Die urteilen nur nach Aktenlage, oder verweisen den Fall zum Nachsitzen zurück an die Ursprungsinstanz.

    Ãœbrigens, psychische Gutachten sind Psychiatrische, und ohne Mitwirkung des Angeklagten taugt das höchstens zum Abwischen …
    Bossi in Kleve ? Muss ich wohl weg gewesen sein. Ich kann mich nur an Schlaftabletten (andere Formulierung für langweilige Fälle) vor dem LG Kleve erinnern
    Bei Zschäpe war das ein verzweifelter Versuch der StA-schaft., verstopft aber höchstens den Abfluss.
    Ich hatte Ihnen ja noch eine freundliche Bitte in #29. angefügt, aber die scheint dem Crémant oder seinem Konsumerten zum Opfer gefallen zu sein.

     
  3. 38

    @Bildungsferner Die Verteidigung hat in diesem Fall aber ganz bestimmt nicht schweigend die Verhandlung ausgesessen.

     
  4. 37

    @34. rd „Revision“
    Darf und muss ich Ihren gezwitscherten Einwort-Post so verstehen, dass er vornehmens ist, oder dass er diese bereits eingelegt hat ? v oder e genügt als Antwort 🙂

     
  5. 36

    Ausserdem können auch psychische Gutachten ohne Mitwirkung des Angeklagten erstellt werden.
    Beate Zchäppe z.b..

     
  6. 35

    Ich hab das mit dem schweigend auszusitzen schon auf die Verteidigung bezogen.

    Ab dem Punkt wo der Anwalt die Revision als sicher erkennt zieht er sich zurück.
    Ich erinnere mich das dass der Bossi mal ausgeführt hat.
    Und ich glaube es ging sogar um einen Fall vorm LG Kleve.
    Wetten würd ich aber nich drauf.
    Sicher bin ich mir aber das er mehrere Verfahren in Kleve am laufen hatte.

     
  7. 33

    @26 rd „dass Karl Haas und Tanja Reintjes zumindest noch einen Pfeil im Köcher haben“

    Für wann?

     
  8. 32

    @31. rd „schweigend … Angeklagter“
    Nichts zu sagen ist selbszverständlich das Recht des Angeklagen, aber warum hat er beim Kreutz dann nicht seine Klappe gehalten? Ich war ja nicht beim Prozess.
    Das mit dem Schweigen finde ich sowieso nicht in den Berichten zurück.
    Jetzt erst mal sehen, ob es Karlsruhe oder Knast wird. Müsste sich ja bis nächsten Montag entscheiden.

     
  9. 31

    @j-b Ich glaube, Bildungsferner beschränkte das „schweigend“ auf den Angeklagten, und das ist bekanntlich dessen gutes Recht. Schweigende Verteidiger habe ich jedenfalls noch nicht erlebt 🙂

     
  10. 30

    @28. Jens-Uwe Habedank „Völlign verwirrend nun – Mühlhoff soll (wieder) verkauft werden!“
    würde doch Sinn machen, refurbishte Firma, Alles brandneu ….
    Woherkommt die Info ?

     
  11. 29

    @24. Bildungsferner „Eine Verhandlung dann nur noch Schweigend auszusitzen ist im Strafrecht nicht unüblich.“
    Das glaube ich kaum, es sei denn, dass die Anwälte für sich selbst § 20 StGB in Anspruch nehmen könnten.
    Für Alle Anderen gilt, sich mit äusserster Anstrengung eizusetzen, zumindest die Verhandlung der Tatbestände höchst akribisch verlaufen zu lassen.
    Wir reden bei dem vorliegenden Fall über eine Verhandlung vor der grossen Strafkammer am Langericht Kleve.
    Bei diesen Verfahren ist es erforderlich, gleich beim „ersten Schuss“ zielsicher zu landen, da gegen das Urteil keine Berufung zugelassen ist.
    Zugelassen ist gegen ein Urteil der grossen Strafkammer am LG nur die Revision. Diese findet ohne Umwege direkt in der Herrenstraße in Karlsruhe statt.
    Für die Entscheidung, in die Revision zu gehen, steht nur eine Woche nach mündlicher Urteilsverkündung zur Verfügung.
    Karlsruhe (es handelt sich um den Bundesgerichtshof !) hält sich nicht mit Details auf.
    Das bedeutet, eine Sachverhandlung findet dort nicht mehr statt, das ist aber der Verteidigung auch hundertprozentig bekannt.
    Deshalb darf man vermuten, dass Tanja Reintjes und Karl Haas (Lady´s first, und Schönheit vor Alter bitte!) Verfahrensfehler als Grund zur Rüge in ihrem von #26 rd. angesprochenen Köcher führen.
    Da ist zweifelsfrei die mangelnd hergestellte Öffentlichkeit ein Chancenreicher Kandidat, dann die verwehrten Beweisanträge, und, wenn die Berufung des Gutachters Dr. Kreutz gegen den Willen der Verteidigung erfolgt ist, auch diese.
    Gibt der BGH dem Revisionsbegehren nach, ist eine Rückverweisung an die vorherige Instanz zu erwarten.
    Dort können dann die Karten wieder völlig neu gemischt werden, wenn ich das noch recht in Erinnerung habe.
    Das bedeutet aber auf jeden fall, dass in Kleve andere Richter/Schöffen herangezogen würden, um möglichste Unabhängigkeit herzustellen.
    Nur Heiner Frost müsste seinen Hosenboden erneut extrem belasten.
    (…)
    @25. Klaus „Wäre es eigentlich schon Zensur, wenn man die Länge und Anzahl von Kommentaren…“
    Durchaus nicht, Ihre Kommentare könnte man auch zweckmässigerweise gleich völlig löschen.
    Sollten Sie allerdings auf #jean-baptiste und seine Kommentare zielen, ist der Antrag hiermit abgewiesen 🖕🖕. Berufung und Revision gegen dieses Urteil sind nicht zugelassen 😛😛😛 🔨 .

    Dann habe ich noch eine freundliche Bitte. Könnten Sie sich bitte maximal über diesen Post ärgern, die Emojis sind für mich das Erste und gleichzeitig auch letzte Mal . Die haben mich fast eine geschlagene Stunde gekostet, das soll sich doch wenigsten gelohnt haben !

     
  12. 26

    @Bildungsferner Zumindest die Beweisanträge der Verteidigung am letzten Verhandlungstag, die nach einstündiger Beratung abgelehnt wurden, deuten darauf hin, dass Karl Haas und Tanja Reintjes zumindest noch einen Pfeil im Köcher haben.

     
  13. 25

    @rd
    Wäre es eigentlich schon Zensur, wenn man die Länge und Anzahl von Kommentaren beschränkt?
    Bestimmte Kommentarschreiber verleiden die Nutzung von Kleveblog.

     
  14. 24

    Hatte der Angeklagte die richtigen Anwälte?

    Es ist denkbar das die Anwälte schon von vornherein erkannt haben das Verfahrensfehler und so etwas was ich
    hier an dieser Stelle mal Vorverurteilung nenne das Urteil eh in einer weiteren Verhandlung kassieren.
    Eine Verhandlung dann nur noch Schweigend auszusitzen ist im Strafrecht nicht unüblich.

    Dem Angeklagten gewonnene Arbeitsrechtliche Verfahren und die Anmahnung gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorgaben
    als Persönlichkeitsstörung auszulegen weil das einer größeren Gruppe missfällt is schon fragwürdig.

    Ich hoffe der Blogbetreiber hält uns über den weiteren Verlauf der Angelegenheit auf dem Laufenden.

    Die Ausführungen von chewgum halte ich in erster Linie nur für eins .

    Sprunghaft servil.

     
  15. 23

    @20. Justitias Bodyguard „Justitia“
    Ja mir schwante das schon, aber wenn Sie den ihrem Kommentar Folgenden lesen, sollten Sie feststellen, dass das jüngere Volk kein Latein mehr beherrscht, und „Justiz“ von „Strafvervolgung“ ableitet.
    Und was der ehrwürdige Richter nicht einmal auszusprechen wagt, aber vielleicht denken könnte, wird mancherorts schon für für die Wahrheit gehalten.
    Ãœbrigens, in meinem Sprachgebrauch trägt die göttliche Macht den Talar, die Juristen tragen dagegen eine Robe.
    Auf hoher See und vor Gericht sind Alle in Gottes Hand.
    Tibi gratias ago pro responsionem.

     
  16. 22

    @19. rd „atemberaubend, … Nonchalance … aus der Ferne fachliche Kompetenz in Zweifel gezogen …Verdacht des Plagiatswesens.
    Herr Daute, das fehlende t im „Kreutz“ bitte ich zu entschuldigen, machen wir nicht alle in der Eile schon einmal Flüchtigkeitsfehler, da soll es einen Journalisten geben, der dem Richter den Geburtsnamen seiner Frau, geb. Ullrich als Vornamen verkauft haben soll 🙂 , und ab und an habe ich mein Kreuz mit dem Kreutz sogar überwunden, und es intuitiv richtig geschrieben, für den Rest, keep on breathing .
    Was die von Ihnen gefühlte Anzweiflung der Kompetenz von Dr. Jack Kreutz und die angebliche Verdächtigung von Plagiat in seiner Promotionsschrift betrifft, mochte ich das auf mehrere Umstände zurückführen.
    Sowieso habe ich explizit die Anzweiflung (#18 “ traue ich keinem professionellen approbierten Psychiater zu,“) ausgeschlossen.
    Beides stammt aus einer Antwort an Chewgum, in der ich nicht Dr.Kreutz angreife, sondern die mich irritierende suggestive Art, mit der Cg. sein überragendes Psych-Wissen, ob nun ologischer , -iatrischer, oder -pathischer Natur unter die Leute versucht zu bringen.
    Zitat: „Dass Sie erklären(Komm. richtet sich @Cg), dass „das Ergebnis des psychiatrischen Gutachtens das Motiv erhärtet hat” ist im beschriebenen Fall sowas von unprofessionell(Komm:noch stets @Cg)“.

    Des weiteren tut es mir leid, dass ich ihnen eher am Tage den Genuss einer ganzen Flasche Crémant verordnet hatte, jedenfalls bei mir vernebelt das einigermassen die Sinne.
    Wenn der Nebel sich irgendwann wieder gelichtet hat, üben wir noch einmal den Konjunktiv, vielleicht resultiert das Missverständnis auch aus der Tatsache (zugleich auch meine Antwort @15 Justin), dass ich gewohnt bin, rechtssicher zu formulieren ?
    Das mag zwar irritant ´rüberkommen, aber wenn ich das absichtlich vernachlässige, wird mir ja von weniger geschätzten Leserschaft bereits der Gebrauch von ` , wo es ´sein müsste, hämisch angekreidet.
    Die eierlegende Wollmilchsau habe ich noch in Züchtung, die gibt zur Zeit noch leider weder Wolle, noch Milch, noch legt sie Eier, und Fleisch liefert sie auch noch keines, aber wir arbeiten dran.
    Mein einziger Vorwurf, den ich auch weiter instandhalte ist, dass Dr. Kreutz aus Befangenheitsgründen nicht hätte beauftragt werden dürfen, ist seine örtliche Anbindung an Kleve.
    In der Region ansässig, schafft man es einfach nicht, sich von Allen Informationen, die hier so die Runde machen, abzuschirmen, und das schöpft eine sogar ungewollte Vorinformation, der sich auch Dr. Kreutz nicht entziehen kann.
    Diese Vorwurf trifft aber eher die Strafkammer als den Doktor, obwohl, er hätte ja auch von sich aus ablehnen können.
    Ich weiss, das wird schon wieder ein langer Text, aber in Twitter-Manier meint nur Herr Trump seine Argumente umfassend mitteilen zu können, aber der hat ja auch keine.
    Z.B. im Prozess gegen den „kinderfreundlichen“ Pädagogen aus Kevelaer hätte ja auch Dr. Kreutz den Gutachter abgeben können, aber dort hat man bewusst einen Medicus ausserhalb des Dunstkreises beauftragt.

    @15 Justin „sachlichen Inhalt des Kommentars bitte noch einmal ohne den verwirrend emotionalen Rest wiederholen?“
    Das tut mir aufrichtig leid, emotional finde ich dort gar nichts, aber Diskussion setzt voraus, dass man aus dem Textdump des Anderen das Essentielle selbst herausfiltert, sonst wird die „Diskussion“ zu einem gegenseitigen Zwitschern, und das erlaubt keinen gepflegten Austausch von Argumenten.

     
  17. 21

    @rd „verwundert es schon etwas, warum jemand – so er denn die Tat so akribisch geplant hat – am Ende einen Rucksack zurücklässt, der mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit auf ihn zurückführt“

    Der Mann fühlte sich im Recht, hat seine Haltung nicht hinterfragt. Die überwertige Idee und die sich daraus ergebenen Kränkungen und Nachteile haben ihm bei völliger Selbstüberschätzung die Sicht vernebelt und wohl auch die Sicht auf die rechtlichen Folgen der Brandstiftung und möglicherweise auch auf die Bedeutung des Rucksacks als Indiz. Es ging nur noch um eins: Der grandiose Charakter der Tat sollte den Gekränkten selber grandios machen – vor allem, wenn sich jemand ohne Wenn und Aber im Recht fühlt. Da fällt der gesunde Menschenverstand schon mal aus. Oder: Er hat es nur dann allen gezeigt, wenn sie wissen, dass ER es war. Nur dann war die Rache für ihn vielleicht real. Unbewusst zurückgelassene Indizien, die den Täter überführen, gab es schon öfter.
    Letztlich sollte man aber auch nicht die banale Möglichkeit außer Acht lassen, dass er den Rucksack schlicht vergessen hat, im Eifer der Tatausführung, die das Ziel hatte, alles zu zerstören, was Mühlhoff ist. Außer Menschen. Letzteres war dann wohl strafmildernd.

     
  18. 20

    @10. jean-baptiste Sie haben gepostet: „aber ich habe Angst um die Dame Justitia. Vielleicht sind ihr nicht alle Knochen gebrochen worden, aber krankenhausreif geschlagen wurde sie schon, und das ist nicht nur eine kräftige Ohrfeige die ihr durch das gestrige Urteil verpasst wurde.

    Darauf habe ich mich bezogen und das geschrieben: „So weit ist es noch nicht, dass die Talarträger sich an einer Frau vergreifen, die auch noch ein Handicap hat, aber ich komme regelmäßig ins Schwitzen, um meine Chefin vor Gefahren zu bewahren. Und es gibt immer wieder welche, die es „witzig“ finden an einer der beiden Waagschalen zu ziehen.“

    Talarträger = Richter, Staatsanwälte, Anwälte

    Frau mit Handicap = Justitia

    Diejenigen die es witzig finden an einer der beiden Waagschalen zu ziehen = Personen denen nicht unbedingt etwas an der Wahrheit liegt sondern ein bestimmtes Ergebnis sprich Urteil wichtig ist

    meine Chefin = Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit

     
  19. 19

    @j-b Erstens Kreutz. Mit „tz“. Zweitens finde ich es schon atemberaubend, mit welcher Nonchalance hier aus der Ferne
    (?) fachliche Kompetenz in Zweifel gezogen wird und sogar der Verdacht des Plagiatswesens (auf welcher Basis?) ausgesprochen wird. Da stünde einem etwas Mäßigung doch besser zu Gesicht.

     
  20. 18

    @9. Chewgum „pschyrembel“
    Nein, wir sind früher lieber bei de Gruyter in der Broerstraat zum einkaufen gewesen.
    Bevor mich wieder jemand für bekloppt erklären möchte : De Gruyter war früher eine Lebensmittelkette wie AppieHeijn, mit Filiale in der Broerstraat in Nijmegen, ist aber auch der Name des#Verlags, der den Pschyrembel herausgibt, irgendwo müsste ich diesen Schinken auch noch irgendwo vom Studium in Uraltausgabe liegen haben.

    Bevor rd. wieder nach dem Sinn des bis hierhin wertlosen Wortschwalls fragt, setzen Sie sich mit another glass of Cré… hicks hin, denn das war noch der wertvollste Teil dieses Posts.

    Wenn Jack Kreuz den Zusammenhang mit den Prozessen des Angeklagten wirklich seriös meint, sollte man seine Dissertation glatt einmal durch Vroniplag jagen.
    Der Angeklagte hat sich lediglich gegen Kündigungen (höflich nennt man das „arbeitsrechliche Massnahmen“ gewehrt, und hat jedesmal vom Gericht bestätigt bekommen, dass das Recht auf seiner Seite ist, und die Prozesse astrein gewonnen.
    Diese Prozesse in die Erklärung „… in Wahn steigern und in an­haltenden ge­richtlichen Aus­ein­an­der­setzungen en­den kann.“ einzupassen, traue ich keinem professionellen approbierten Psychiater zu, es sei denn, er sei senil oder völlig überarbeitet.
    Vielleicht überdenken aber Sie lieber Chewgum ihre Psych(-ologischen oder -iatrischen) Fähigkeiten, weil in meiner laizistischen Sichtweise reicht es schon, mehrfach (#6. und #9.) auf das Gleiche Syndrom hinzuweisen, um in den Verdacht auf das Kohlhaas-Syndrom zu kommen.

     
  21. 15

    @12., jean-baptiste

    Können Sie den sachlichen Inhalt des Kommentars bitte noch einmal ohne den verwirrend emotionalen Rest wiederholen?
    Daraus könnte sich nämlich eine interessante Diskussion ergeben.

     
  22. 14

    @13. rd „was soll uns das Wortgerassel jetzt sagen“
    Lassen sie sich #6. Chewgum genüsslich, kombiniert mit einer grossen Flasche Crémant auf der Zunge zergehen, und Sie komen bestimmt auch zu der Ãœberzeugung, dass man Hobbyshrinks nur mit einer kräftigen Wortkeule begegnen sollte, oder welchen IDC10 code könnten wir Ihnen denn andichten ?.

     
  23. 12

    @6. Chewgum ; 7. rd “ psychiatrische Gutachten “
    Auf mich will ja niemand hören.
    Aber die Anwälte hätten gut daran getan, den Mandanten von der Mitwirkung an dem psychiatrischen Gutachten zusehrst abzuraten.
    Ob Gustl Mollath https://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath oder wer auch immer, die Personen, die, Unschuld oder Unbeweisbarkeit vorausgesetzt, bei Vorhandensein aller Sinne an solch einem Zirkus mitarbeiten, erfahren durch die Aussage des Shrinks immer nur gravierende Nachteile, aber niemals Vorteile.
    Sei es nur, weil sie mangels zu gestehender Tat und damit einhergehend, geforderte tätliche Reue und erforderliches Schuldeingeständnis verweigern abzugeben, was unabdingbare Voraussetzung für eine zu gewährende Milde im Urteil ist.
    Ich sage keinesfalls, dass der Angeklagte an der Tat nicht beteiligt war, bzw. vielleicht sogar der Alleintäter war, nur beweisen konnte man ihm das IMHO nicht.
    Hätte Jack Kreuz nichts gehabt, um darüber zu referieren, wären die von #7. rd angeführten Begriffe „überwertige Idee“ und Einsichtigkeit, und die von #6 Cg. angeführten klinischen Symptomen und Syndrome auch niemals im Urteil als „zoethoudertje“ (Art Beruhigungsfetisch) in Verfahren und Urteil gerutscht.
    Anders als „nichthobby-„Psychologe #6. Cg, sehe ich keinen Anlass annehmen zu müssen dass Heiner Frost Begriffe in Unkenntnis walzt, und (noch ??? 🙂 ) ganz genau weiss, worüber er schreibt.
    Er ist nicht die blöde männliche Tippse, die er in Understatement vorgibt, zu sein „Heiner Frost , Schreibkraft“,
    sondern beweist mit all seinem Output ein hoch intelligenter Beobachter von ausgesprochen akribischer Perzeption zu sein, dem auch noch so kleine Details nicht entgehen, und das selbst noch nach stundenlangen Gerichtsverhandlungen.
    Da können Sie, @Cg. noch so professionell über´s symptomatische Syndrom, ICD10, Michael Kohlhaas und Robin mit dem Hut schwadronieren, seien Sie sich sicher, dass nicht jeder, der keine 4 Semester Psych abgeleistet hat, kompletter IdiotIn ist und nicht wüsste, worüber er spricht.
    Dass Sie erklären, dass „das Ergebnis des psychiatrischen Gutachtens das Motiv erhärtet hat“ ist im beschriebenen Fall sowas von unprofessionell, das können Sie sich trotz ihrer Psych-Kenntnisse nicht vorstellen.
    Zu Allem Ãœberfluss suggerieren Sie dann auch noch, dass das Gutachten zutrifft, wovon bei einem erfahrenen Psychiater wie Jack Kreutz auszugehen sei, und verstecken nur in einem winzigen Satz den wichtigsten Conditio sine qua non („vorausgesetzt er war der Täter“) Vorbehalt.
    Sie könnten glatt, wenn auch vermuhhhhhhhhhhtlich ungewollt, den wahren emotionalen Brandstifter spielen.

     
  24. 11

    @Chewgum Ich muss das nicht entscheiden, und meine private Meinung tut hier nichts zur Sache. Was das Gericht angeführt hatte – insbesondere Google und DNA – erschien schon stichhaltig. Andererseits verwundert es schon etwas, warum jemand – so er denn die Tat so akribisch geplant hat – am Ende einen Rucksack zurücklässt, der mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit auf ihn zurückführt. Und dann nochmals gewendet: Wenn es eine Verschwörung zum Nachteil des Angeklagten war, wäre dann jemand auf die denkbar platte Idee gekommen, ebendiesen Rucksack zurückzulassen? Usw. usf. Bei allen Zweifeln und Unwägbarkeiten bleibt aber festzuhalten, dass sich das Gericht sehr viel Mühe mit der Aufklärung des Sachverhalts und den Hintergründen gemacht hat. Es gibt viele Länder, wo ein solches Verfahren anders abgelaufen wäre.

     
  25. 10

    @5. Justitias Bodyguard „So weit … noch nicht, …Talarträger sich an … Frau Handicap vergreifen“
    Für Manche mag ja schon ich in Rätseln sprechen, aber bei ihrem Text höre auch ich hier immer nur Zughaltestelle.
    Möchten Sie sich nicht einmal allgemeinverständlicher erklären ?

     
  26. 8

    @rd Ein Psychiater würde nicht sagen, dass jemand normal ist oder weniger normal. ‚Ãœberwertige Ideen‘ ist ein psychiatrischer Begriff und bezeichnet die Vorstufe zum Wahn. Insofern kann das natürlich noch ’normal‘ sein.

    Wenn der Mann der Täter ist, hätte die überwertige Idee allerdings zu einem ganz und gar nicht normalen Verhalten geführt.

    Glaubst du als Prozessbeobachter, dass das Gericht den Täter verurteilt hat oder einen Unschuldigen?

     
  27. 7

    @Chewgum Das psychiatrische Gutachten hat im Großen und Ganzen ergeben, dass der Mann normal ist. In meinem Artikel (folgt noch) spielte es keine Rolle. Der Angeklagte habe zwar diese „überwertige Idee“ entwickelt (was ja im Grunde nichts anderes heißt als: das Thema (Arbeitssicherheit) bekam nicht den ihm (per gesellschaftlicher Konvention) zustehenden Platz), aber er war weder vermindert steuerungs- und/oder einsichtsfähig. Nur in einem von ihm selbst als sehr hypothetisch charakterisierten Nebenstrang seines Gutachtens sprach Kreutz von der Möglichkeit, dass der Angeklagte leicht vermindert steuerungs- oder einsichtsfähig gewesen sei.

     
  28. 6

    Ich wüsste gerne mehr über das psychiatrische Gutachten.

    Heiner Frost walzt den Begriff ‚überwertige Ideen‘ in seinem Bericht ziemlich aus – die Frage ist, ob er weiß, dass es sich dabei nicht um die Erfindung eines Psychiaters handelt, sondern die Bezeichnung für ein klinisches Symptom (nach dem aktuell gültigen ICD) ist. Michael-Kohlhaas-Syndrom klingt auch erstmal mehr nach Robin Hood, ist aber eine der schwereren psychischen Erkrankungen, die den Persönlichkeitsstörungen zuzuordnen ist.

    https://www.psymag.de/8646/ueberwertige-ideen-zwang-wahn-hygiene/

    Das Ergebnis des psychiatrischen Gutachtens hat das Motiv erhärtet. Es erklärt auch, warum – wenn der Mann der Täter war – es kein strafmilderndes Geständnis geben konnte. Wenn das Gutachten zutrifft, wovon bei einem erfahrenen Psychiater wie Jack Kreutz auszugehen ist, und wenn der Mann der Täter ist, wird sich dieser auch jetzt noch zu Unrecht verurteilt fühlen.

     
  29. 5

    @4. jean-baptiste So weit ist es noch nicht, dass die Talarträger sich an einer Frau vergreifen, die auch noch ein Handicap hat, aber ich komme regelmäßig ins Schwitzen, um meine Chefin vor Gefahren zu bewahren. Und es gibt immer wieder welche, die es „witzig“ finden an einer der beiden Waagschalen zu ziehen.

     
  30. 4

    Biedermann als Brandstifter. Viertes Kapitel, aber endet hier die Geschichte ?
    Heiner Frost hat auch jetzt wieder 9 Stunden im kühlen Gerichtssaal ausgeharrt, um dann in der Sache — zu keinem – Ergebnis zu kommen.
    Obwohl, er kommt zu einem Ergebnis, und das ist, dass das Gericht nicht mit einem flauen Gefühl leben möchte, jemanden freigesprochen zu haben, der durchaus Motive gehabt hätte, die Tat begangen zu haben.
    Handfeste Beweise gibt´s keine, im Gegensatz sehr viele Indizien, die auf den Angeklagten deuten.
    Man stelle sich vor, der Mann hat sogar auf Maps das Gelände der Firma angeschaut, macht das ein normaler Mensch?
    Jede Menge Beweismaterial verschwunden, vernichtet, definitiv entsorgt.
    Dafür hat man aber den lokalen Shrink Dr. Jack Kreuz, der liefert den Download aus dem Kopf des Angeklagten, schön aufbereitet und auch einem Laien deutlich gemacht und mit ein bisschen Psychologie-Abrakadabra mit wertlosen, wertigen und überwertigen Ideen leichter verdaulich gemacht.
    Na, dann wird er´s ja wohl gewesen sein.
    Das Gericht und den Staatsanwalt restlos überzeugt, jain….
    Der Staatsanwalt gibt zur Sicherheit nur 7 von möglichen 10 Punkten … äh.. muss natürlich heissen, fordert nur 7 von möglichen 10 Jahren Haft.
    Das Gericht demonstriert dann seine innere Zerrissenheit, es gibt immerhin 2 Zivilisten als Laienrichter (Schöffen) und die Beratungen im Richterzimmer sollen ungemein lange angedauert haben.
    Bevor man nun aber das ganze Kasperltheater umsonst veranstaltet hat, kann man scheinbar Zweifler in der Strafkammer mit einem Urteil von viereinhalb Jahren unter den gleichen Hut bekommen.
    Was sind auch schon lächerliche 54 Monde, das kann ja so schlimm nicht sein, und Richter Scheyda ist ein erfahrener Mann im gesetzten Alter, da ist die Vorlesung mit dem „dubium“ und dem „pro reo“ schon so lange her, dass man sich daran schon kaum mehr erinnert.
    https://www.heinerfrost.de/biedermann-als-brandstifter-iv-von-ueberwertigen-ideen

    Ich kenne den Angeklagten nicht (darf man ihn schon Schuldigen nennen, bevor die Revisionsfrist verstrichen, bzw. das Urteil rechtskräftig ist?) und er ist mir genauso Schnuppe, die der Strafkammer, aber ich habe Angst um die Dame Justitia. Vielleicht sind ihr nicht alle Knochen gebrochen worden, aber krankenhausreif geschlagen wurde sie schon, und das ist nicht nur eine kräftige Ohrfeige die ihr durch das gestrige Urteil verpasst wurde.

    Dass es vor Gericht auf der Schwanenburg auch anders enden kann, zeigt der Bericht aus der RP.
    https://rp-online.de/nrw/staedte/kleve/kleve-ist-der-hafen-ein-marktplatz-fuer-drogen_aid-54215969

    Die Fakten :
    Ein 28-Jähriger steht wegen bewaffneten Drogenhandels auf der Schwanenburg vor Gericht.
    Ihm wird bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln, Urkundenfälschung, und Fahren ohne Führerschein vorgeworfen.
    Beim einschlägig Vorbestraften stellen die Beamten einer Zivilstreife in einer Brotdose 226 Gramm Amphetamin
    sicher. Google lehrt uns, dass die Einzeldosis von Amphetamin mit 5 bis 30 mg angenommen werden kann. Eine Ãœberdosierung kann schlimmstenfalls zum Tod führen.
    Selbst wenn die aufgefundene Menge von der Polizei um den Faktor 1000 falsch angegeben wurde, repräsentiert das immer noch die Menge von 8 bis 40 Einzelportionen, nach Bericht muss man aber zwischen 8.000 bis 40.000 Einzeldosen ausgehen.
    Ausserdem stellten die Beamten ein Butterflymesser, mehrere Klappmesser, und einen Totschläger sicher.
    Ausserdem führte er 100 Euro Falschgeld mit sich, und fuhr, ohne einen Führerschein zu besitzen, auf einem Roller mit gestohlenem Kennzeichen.
    Der Richter bezeichnete denn das Hochschulgelände auch als Drogenumschlagsplatz.
    Dem widerspricht die Polizei vehement. Da gebe es in Kleve aber viel schlimmere Drogenumschlagsplätze.
    Der Angeklagte gibt zwar den Besitz der Droge zu. Er sei aber durch eine unter eigener Regie durchgeführten Entziehungskur clean, und habe das Zeugs auch zuvorderst zum Eigenbedarf mit sich geführt.
    W a a s s s s ???????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
    Der Angeklagte wohnt in Rindern , die Polizei stellt fest, dass er Richtung Innenstadt unterwegs war, das bestreitet er auch nicht, behauptet aber, auf dem direkten Wege nach Hause gewesen zu sein. Ausserdem sei er mit einem jungen Mädchen verabredet gewesen, das er schon lange kennt.

    Die Verhandlung :
    Der Staatsanwalt führt aus, dass die vom Angeklagten vorgetragenen Einlassungen plausibel seien, der gebe die vorgeworfenen Taten auch vollumfänglich u.
    Zwar sei er einschlägig vorbestraft und wurde 2017 wegen verschiedener Delikte zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt wurde aber Ende 2019 unter Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung vorzeitig entlassen und habe sich seitdem nichts mehr zuschulden kommen lassen. Er lebe in einem stabilen Umfeld, unterhalte eine feste Beziehung und habe eine feste Anstellung in seinem gelernten Beruf als Restaurantfachmann.

    Urteil:
    Ein Urteil wurde nicht gesprochen, das Verfahren wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil dem Angeklagten eine derart günstige Sozialprognose bescheinigt wird.
    Die verwirkte Bewährungsstrafe muss er aber noch absitzen.
    Fragen ob der Typ der Hausdealer auf der Schwanenburg war, oder was da sonst los ist, verbieten sich natürlich vonselbst.

    Da bin ich aber beruhigt, dass Recht am Landgericht doch noch stets Recht ist, und bin froh, dass man den Angeklagten in der Mühlhoffsache mit der Verurteilung zumindest davon abhalten kann, auch noch die Stiftskirche, oder die Basilika in Kevelaer abzufackeln.

     
  31. 3

    @ 2. rd „4Jahre und 6 Monate“
    Danke, Herr Daute.
    Ich hatte es im Urin.
    Jack Kreuz als Gutachter, eigentlich ein guter Shrink, abe ein psych. Gutachter aus der duirekten Umgebung ?
    Da kann mir doch keiner erzählen, dass der nicht Vorinfo´s aus der lokalen Presse hatte.
    Ich finde das es noch schlimmer gelaufen ist, als ich von Anfang an: meine Formulierung: “ aus dem Dunstkreis herausheben „.
    Eigentlich ein Schulbeispiel von lokalem Klüngel.
    Hoffentlich ist die Verteidigung wenigstens jetzt so fair, ihn an einen in solchen Prozessen erfahrenen Kollegen weiterzuvermitteln, und fristgerecht Revision anzumelden.

    Kennen Sie den Fall Henrike Schemmer , dazu lief gerade im Fernsehen ein Bericht https://www.wunschliste.de/spielfilm/mord-ohne-beweise
    Ich würde sagen, das Gleiche in grün.

     
  32. 2

    Soeben verurteilte die 2. große Strafkammer des Landgerichts Kleve unter Vorsitz von Norbert Scheyda den Angeklagten wegen vorsätzlicher Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und sechs Monaten. Entscheidend waren DNA-Anhaftungen an Werkzeugen, die in einem Rucksack am Tatort gefunden worden waren. Sie stimmten mit denen des Angeklagten überein. Außerdem sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Rucksack selbst und eine Mütze dem Angeklagten gehörten. Auch der Suchverlauf auf dem Laptop des Angeklagten waren nach Ansicht der Kammer belastend – Tage vor der Tat war auf Google Maps das Gelände von Mühlhoff untersucht worden. Kammer war auch der Ansicht, dass in Sachen Arbeitssicherheit bei Mühlhoff „nicht alles hundertprozentig“ gelaufen ist, aber: „So schlimm war das nicht.“ Es habe keine Unfälle gegeben. Der laxe Umgang mit Arbeitssicherheit war von dem Angeklagten ins Feld geführt worden. Der Psychiater Dr. Jack Kreutz sprach von einer „überwertigen Idee“, von der der Angeklagte besessen gewesen sei. Früher habe man das Michael-Kohlhaas-Syndrom genannt.