Lange Haftstrafen für Silvester-Schläger

Der Überfall auf einen 44 Jahre alten Klever in den frühen Morgenstunden des Neujahrstages dauerte keine 5 Minuten. Die Verhandlung gegen die drei Angeklagten nahm drei Tage in Anspruch. Und sechs Jahre und sechs Monate haben die beiden Haupttäter nun Gelegenheit, darüber nachzudenken, welches Unrecht sie begingen, als sie den Passanten unvermittelt überfielen, niederschlugen, ausraubten und mit Tritten gegen Körper und Kopf malträtierten.

Sechs Jahre und sechs Monate Haftstrafe wegen Raubes in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, das war das Strafmaß, das die vierte Strafkammer des Landgerichts Kleve unter Vorsitz von Richter Ulrich Knickrehm gegen Alexander B. und André M. verhängte. Der dritte Angeklagte, Dietmar P., wurde lediglich wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt, so dass er mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon kam. Ihm hielt das Gericht zugute, dass er sich ab einem gewissen Zeitpunkt aktiv darum bemühte, seine beiden Komplizen vom Opfer wegzuzerren.

B. und M., so Knickrehm in der Begründung des Urteils, „haben auf eine hilf- und wehrlos am Boden liegende Person ohne jedes Mitgefühl brutal eingetreten und schwere Verletzungen und sogar die Gefahr des Todes in Kauf genommen“. Die Strafe hätte sogar noch höher ausfallen können, wenn das Gericht auf Totschlag erkannt hätte. Doch davon sah die Kammer ab, weil sie die ersten Schläge und das spätere Ausrauben als ein Tatgeschehen wertete, von denen die Täter, wie es in der juristischen Sprache heißt, „freiwillig zurückgetreten“ seien.

Alexander B. und André M. nahmen das Urteil sichtlich geschockt und mit versteinerten Mienen zur Kenntnis. Sie bleiben in Haft. Bei den zahlreich erschienenen Verwandten der beiden im Gerichtssaal flossen während der Urteilsbegründung die Tränen.

Richter Knickrehm hob hervor, wie wichtig die beiden Videofilme aus den Überwachungskameras des Juweliers an der Ecke Große Straße/Marktstraße zur Aufklärung des Tatgeschehens waren. „Diese Tat wäre nicht aufgeklärt worden, wenn es nicht diese beiden Videos gegeben hätte“, so Knickrehm. Auch wenn die Aufnahmen nichts über die innere Einstellung verrieten, ließen sie doch auf die Absichten schließen. Knickrehm sah „stampfende Tritte, die beinahe mit Vernichtungswillen ausgeführt wurden“.

Zu der Haftstrafe ordnete das Gericht für M. und B. auch eine Entzugstherapie an, die jedoch frühestens angetreten werden kann, nachdem ein Jahr und drei Monate der Haftstrafe verbüßt sind. Dem Opfer wurden 8000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

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3 Kommentare

  1. 3

    Ich habe das Video gesehen und lasse mich besser nicht darüber aus, welche Strafe/n hier (subjektiv) gerecht wären …

    Egal, wo diese Menschen her kommen und unter welchen Umständen sie aufgewachsen sind.

    Das war keine Tat im volltrunkenen Zustand, sondern mit Ãœberlegung und Vorsatz durchgeführt, Menschen verachtend und auf ein Menschenlebend sch…

     
  2. 2

    Ich selber habe auch recht lange gebraucht, um zu verstehen wie so etwas geht, aber leider ist der Mensch nicht so klug wie er sich gerne sieht.
    Da ich in Nordkorea, aber auch in Kasachstan oder China tätig war, mir dort eingehend ein Bild von verschiedenen Menschen machen konnte (durch berufliche Zusammenarbeit UND private Kontakte), habe ich zu verstehen gelernt.
    Es gibt zum Beispiel in Kasachstan noch zahlreiche deutschsprachige Enklave. Dort leben nicht NUR Menschen mit deutschen Wurzeln, auch andere ethnische Gruppen.
    Die Menschen mit deutschen Wurzeln haben dort einen schweren Stand, mitunter werden diese Menschen von den Verantwortlichen unbeachtet durch „gebürtige Kasachen“ gemobbt.
    Die Definition von „gebürtiger Kasache“ kann ich nicht liefern, das Land hat eigentlich so viele (23 Haupt-)Gruppen unterschiedlichster Abstammung, da blicke ich auch nicht durch.
    Wenn aber nun ein „Papierdeutscher“ dort über zig Jahre durch seine Umgebung dahingehend konditioniert wird, dass Rechtsstaatlichkeit für ihn persönlich nicht gilt, er nur durch das Recht des Stärkeren überlebt und ein Menschenleben keinen Wert hat, dann prägt das. Umdenken und Umlernen ist dann nicht einfach!

    Nein, das ist keine Ausrede, keine Entschuldigung, kein In Schutz nehmen – das ist nur (m)eine Beobachtung.

     
  3. 1

    Mit den je 6,5 Jahren sind die beiden Haupttäter wirklich noch gut bedient. Zum richtigen Nachdenken dürften sie erst in der Entzugsklinik kommen.