Lange Haftstrafen für Puppa-Räuber

Das Landgericht Kleve verurteilte die beiden Männer, die die Gastwirtin Marie-Luise Klar überfielen, zu acht und neun Jahren Haft – „Die sollen mir sagen, wo meine Handtasche ist“ (Bericht für die Rheinische Post)

Der Gerechtigkeit war genüge getan, als die 1. große Strafkammer des Landgerichts Kleve die beiden Angeklagten für lange Jahre ins Gefängnis schickte, doch ihr Opfer sorgte sich um ganz etwas anderes: „Die sollen mir sagen, wo meine Handtasche ist!“ empörte sich die Klever Kult-Wirtin Marie-Luise Klar („Puppa Schmitz“). Sie saß in den Zuschauerreihen und berichtete, dass sie nach dem Überfall 10.000 Euro investiert habe, um ihre Wohnung zu sichern: „Bei mir kommt keiner mehr rein.“

Die letzten, denen es gelungen war, saßen auf der Anklagebank und hörten regungslos zu, wie der Vorsitzende Richter Jürgen Ruby das Urteil verkündete: Beide Angeklagten seien des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung schuldig. Attile Ö. wurde zu 8 Jahren Haft verurteilt, sein Komplize Veysi K. muss für 9 Jahre hinter Gitter. Staatsanwalt Nico Kalb hatte für beide Täter neun Jahre Haft gefordert. Das unterschiedliche Strafmaß erklärt sich aus der Tatsache, dass beim ersten Täter diverse Bewährungen liefen, während der zweite gerade erst Ende vergangenen Jahres wegen anderer Raubdelikte zu einer gut sechsjährigen Strafe verurteilt worden war, die nun mit eingerechnet wurde.

Eindringlich schilderte Ruby, dass die nächtliche Begegnung mit den Kriminellen für das Opfer ein schwerer Schock gewesen sei. „Die Zeugin selbst ist trotz ihres Alters sehr ‚tough` aufgetreten“, so Ruby, doch als sie auf die Geschehnisse in jener Mainacht 2011 zu sprechen kam, sei sie regelrecht zusammengebrochen.

Die Tat selbst begann nach Auffassung der Kammer als Einbruch, so wie es die beiden Angeklagten in ihren Geständnissen auch geschildert hatten. Als die beiden Täter dann überraschenderweise Frau Klar begegneten, die in ihrer Wohnung eingenickt war, „wandelten sie den bis dahin geschehenen Einbruch in einen besonders schweren Raub um“.

„Geld her, oder du bist tot!“ Das war der Schlüsselsatz aus dem Mund von Attile Ö., den die Wirtin nur als massive Drohung verstehen konnte – aufgrund der Tatsache, dass der Täter eine Brechstange in seiner Hand hielt. Geistesgegenwärtig öffnete Marie-Luise Klar den Tresor, aus dem Ö. dann 4500 Euro Bargeld entnahm. Außerdem fiel den beiden Räubern Schmuck im Wert von 10.000 Euro in die Hände.

Ausführlich beschäftigte sich die Kammer mit der Frage, wie die Kokainsucht von Ö. zu bewerten sei. Sie kam zu dem Ergebnis, dass weder die Schuldfähigkeit beeinträchtigt sei noch die Voraussetzungen dafür vorliegen, den Mann in eine therapeutische Einrichtung zu schicken. Ruby: „Wir sind davon überzeugt, dass sich der Angeklagte nicht geändert hat und sich kein Therapieerfolg einstellen wird.“
Ö. war fünf Jahre lang in Bedburg-Hau behandelt worden, zunächst – wie es schien – mit Erfolg. Doch nach einer privaten Krise wurde er wieder rückfällig. Der Überfall auf Marie-Luise Klar diente denn auch der Beschaffung von Geld, um die Drogensucht zu finanzieren. „Es tut mir sehr leid, aber ich bin krank“, hatte Ö. in seinem Schlusswort vor der Urteilsverkündung gesagt. „Ich hoffe, dass ich eine Perspektive bekomme, ich brauche Hilfe.“ Dem mochte die Kammer gestern so nicht folgen.

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20 Kommentare

  1. 20

    Im Knast wird auch gearbeitet und zwar sehr günstig.
    Ich bin für elektronische Fussfesseln.

     
  2. 19

    @ Bratz
    Zwangsläufig sind höhere Strafen angemessen und zur Resozialisierung erforderlich.

    Die beiden Täter rechnen sich nunden aber wie ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die schaffen es zusammen auf eine Million Steuergelder.

    In Annahme der Krise wäre es denkbar günstiger gewesen, sie als vollpensionierte Touristen auf eine Insel zu setzen. Und ich meine vollpensioniert. Alkohol in Strömen, dazu ein Entertainment Programm vom allerfeinsten (damit se nicht auf krumme Gedanken kommen). Nach spätestens 2 Jahren hätte sich das dann mit der Resozalisierung gerechnet. Zu Einbrüchen wären die dann nicht mehr fähig.

     
  3. 17

    @Gordon Greenbaum
    – 2Geld her, oder du bist tot!“ –
    Auch die Drohung mit Gewalt zum Zwecke der Bereicherung ist eine Gewalttat (Raub).
    Das Strafmaß ist schon deshalb verhältnismäßig, da es die einschlägigen Vorstrafen der Täter berücksichtigt.
    Der eine Täter war zuvor erst aus sechsjähriger Haft entlassen; der andere auf Bewährung. Beide Täter haben aus den vorangegangenen Verurteilung keine Konsequenzen im Hinblick auf ein zu erwartendes Sozialverhalten gezogen. Zwangsläufig sind höhere Strafen angemessen und zur Resozialisierung erforderlich.

     
  4. 16

    @ Bratz
    Nunja, geschlagen hat sich in dem Szenario da keiner.

    Richtig bleibt unangezweifelt. Die müssen jetzt ein paar Runden aussetzen, bevor es wieder über Los geht.
    Entgegen Ruby`s Vorstellung hätte aber meiner Meinung nach, der Antrag auf therapeutische Massnahmen ins Urteil eingerahmt werden können. Die Krux liegt hier in der Verhältnismäßigkeit.

     
  5. 15

    @Gordon Greenbaum
    Es gilt der, wenn auch nicht immer konsequent befolgte, dennoch richtige Grundsatz: Wer schlägt (Gewalt anwendet), der sitzt!

     
  6. 14

    mal vollkommen unpopulistisch.

    Die Inhaftierung dieser 2ei chronischen Kleptomanen, die durch Zufall bei einem ihrer Raubzüge auf ein menschliches Opfer trafen und anstelle eines Putzeimers und Wischmop in der Hand zu halten, doch tatsächlich Einbrechwerkzeug dabei hatten, welch Ãœberraschung, bekommen zusammengerechnet 17 Jahre Haft. Soso.

    Diese Form des an den Tätern rächen, kostet den Steuerzahler nun sagenhafte:

    1*(2 Täter) x 365 Tage x 100,- € Kosten Haft/Tag x 17 Jahre, also
    1*365*100*17 = 620.500,- €

    Mit allem Respekt gegenüber dem Opfer, soon Schock ist sicher nicht leicht zu überwinden. Ich stelle mir aber trotzdem die Frage, ob das Strafmass, 620.500,- € + Spesen, nicht vl doch ein zu kräftiger Zug aus der Flasche ist.

    Das wirkliche Kapitalverbrechen beginnt ja nun beim Bürger, der nun 17 Jahre Bananen ans Bett bringen darf.

    Richter Ruby spielt hier meines Erachtens nach ein bisschen zu sehr Gott. Wie gut, das er ein Beamtenberuf inne hält. Er darf kosequenzenlos kapitale Fehler machen, ohne jemals eine Kündigung zu riskieren.

    Therapie hät`s schon sein sollen. Die Krankenkassen haben grad eeh ein bisserl Ãœberschuss auf der Haben Seite.

    Der Wirtin gegenüber, Daumen hoch und alles Gute.

     
  7. 13

    @Peter Wanders

    Das mache ich garnicht an politischer Gesinnung fest.
    Gesunder Menschenverstand hat nichts damit zu tun, ob ich durchs linke oder rechte Auge sehe oder ob ich selber nicht weiß, welches
    ich mit der Piratenaugenklappe abdecken soll.

    Bedenklich … weil es populistisch ist.

    Dumm … weil der Beitrag von Unkenntnis zeugt. Würth als wirtschaftliches Pendant heranzuziehen ist nun wirklich sehr dumm.

    Ãœberflüssig … weil der Beitrag zeigt, wie unreflektiert z.T. in die Tasten gehauen wird. Ein hastig getipptes Kläffen ist schon bei vielen Beiträgen zur Gesamtschule aufgefallen.
    Polemik- und populismusgeschwängerte, nicht zu Ende gedachte Ansätze an der Grenze zur Brandstiftung.

    Furchtbar … weil es mich fürchtet, des Menschen niedere Instinke anzusprechen. („Die Großen lässt man laufen …“ usw.)

    Unmöglich? Das nicht, wie man sieht. »Denn bei Gott ist kein Ding unmöglich.« (Lukas 1, 37)

     
  8. 12

    Lieber Günter, lieber Neu: Keineswegs, habe ich auch so hoffentlich (aber nicht überall agnekommen) klar gemacht, ging es darum die Tat gegenüber Puppa Schmitz zu verteidigen, zu rechtfertigen oder gar das Urteil zu kritisieren…
    Passiert etwas in unmittelbarer Nachbarschaft, sind wir alle ( oder die meisten jedenfalls) äußerst betroffen – passiert es weiter weg, in größeren, unvorstellbaren Dimensionen: Wird es abgehakt…
    Wo bleibt unser Augenmass für „Raub“?! Darüber nach zu denken, war mein Anliegen.
    Wenn dem einen oder der anderen mein Kommentar sauer aufgestossen ist – dann ist es halt so, beabsichtigt war es nicht. Tut mir dann leid, dass es mißverstanden wurde.

     
  9. 11

    Ach Leute, persönliche Animositäten gegenüber JUH?
    Er sieht das, wie wir wissen, bevorzugt mit dem linken Auge. Das gewichtet wirtschaftliche Straftaten ganz besonders schwer.
    Wenn es nur um’s Geld ginge, würden wir ihm doch zustimmen.
    Wenn man das mit beiden Augen betrachtet, begreift auch JUH sofort seinen Fehler.
    Wozu Aussagen wie „bedenklich, dumm, überflüssig, furchtbar, unmöglich“?

     
  10. 10

    @Günter

    Das kennen wir ja noch von seinem Vorgänger, der sich im KAS und Lokalkompass breit gemacht hat.

    Jeder scheitert so gut wie er kann und manche biegen sich halt ihre klitzekleine ach so ungerechte Welt so lange zurecht bis sie „in’t Dösken“ passt.

    Das macht aber nicht nur ein Herr Habedank oder WH sondern zum Beispiel in einem anderen Zusammenhang auch ein…ach nee das darf ich ja nicht mehr schreiben sonst bekomme ich noch ne Brief us Kölle.

     
  11. 8

    Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein auf sie

    JUH sagt seine Meinung und dann wieder diese dusseligen Kommentar
    Wo müsste dann ein z.B. ein Carsten Maschmeyer sein – 30 Jahre!
    Kleinkarrierte Puppa Kommentare

     
  12. 5

    Oh, Herr Habedank, das tut aber weh…
    Das gleiche Strafmaß hätten die beiden auch für einen Euro verdient, schließlich geht es nicht um das Geld… ODER?

     
  13. 4

    Werter Neu,

    vielen Dank für Ihren zutreffenden Kommentar zu „Habedank“, dessen Kommemtare(?) dumm und überflüssig sind!

     
  14. 3

    Dass es um die Qualität der Beiträge des Herrn Habedank bedenklich schlecht bestellt ist, liest sich allenthalben. Dieser Beitrag markiert aber einen vorläufigen Pegelniedrigstand.

     
  15. 2

    Zunächst einmal möchte ich betonen, dass ich die begangenen Staftaten gegenüber „Puppa“ Schmitz nicht gut heiße. Auch will ich nicht an dem Urteil mäkeln – gleichwohl mal aber in Relation setzen:
    Unterschlägst du 2, 20 oder gar 200 Mio Euro an Steuern ( z.B. Hr. Würth, Inhaber der Firma gleichen Namens)bekommst du 2 Jahre auf Bewährung. Ca. 15.000 Tsd. an Raub bringen dann schon 8 oder 9 Jahre…

     
  16. 1

    Krank, ja, das sind die! Nur, anders, als die es sehen! Die könnten gar nicht lange genug weg gesperrt werden!