Landgericht Kleve verurteilt Raser wegen Mordes: 5 Sekunden Autorennen, lebenslang Haft

Vor der Urteilsverkündung: S. (22, links) und H. (22) neben ihren Anwälten

(Aktualisiert, mit juristischer Erläuterung am Ende)

Ein „deutliches Signal“ hatte Rechtsanwalt Christian Stieg, Vertreter der Hinterbliebenen, vom Gericht gefordert, „damit der Wahnsinn, der sich auf deutschen Straßen abspielt, ein Ende findet“. Das Signal, das am Montag das Schwurgericht des Landgerichts Kleve an alle Raser aussendete, konnte deutlicher nicht ausfallen: Mord in Tateinheit mit der Teilnahme an einem illegalen Autorennen, so lautete der Schuldspruch gegen den 22 Jahre alten Mann, der bei einem Autorennen am Ostermontag vergangenen Jahres eine unbeteiligte Frau (43) zu Tode gefahren hatte. Beim Strafmaß lässt das Gesetz in diesem Fall keinen Spielraum zu: Der junge Mann erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Der zweite Beteiligte an dem Autorennen, das nur fünf Sekunden dauerte und in der Bismarckstraße in Moers über eine Strecke von 220 Metern durch ein Wohngebiet führte, muss für drei Jahre und neun Monate hinter Gittern. Bei ihm erkannte das Schwurgericht auf illegale Teilnahme an einem Autorennen mit Todesfolge.

Zahlreiche Verwandte und Bekannte verfolgten den Urteilsspruch im Zuschauerraum des Gerichtssaals. Die Mutter des Hauptangeklagten brach in Tränen aus, als der Vorsitzende Richter Gerhard von Gemmeren die Begründung vortrug, H. verfolgte die Ausführungen die meiste Zeit mit tief gebeugtem Haupt. In seinem Schlusswort hatte er noch gesagt: „Ich möchte mich entschuldigen, es tut mir unfassbar leid. Am liebsten würde ich alles rückgängig machen, aber leider kann ich das nicht.“

Das Gericht hob in seinem Urteil zwei Aspekte heraus – zum einen den Tötungsvorsatz, zum anderen die Tatbegehung mit einem, wie es im Juristendeutsch heißt, „gemeingefährlichen Mittel“. Und ein solches ist zumindest für die Justiz ein 612 PS starker Mercedes E 63 S AMG, der in 3,4 Sekunden von null auf hundert Stundenkilometer beschleunigt.

Die Familie des Unfallfahrers hatte den Wagen erst einige Wochen zuvor geleast, H. selbst hätte ihn zu keinem Zeitpunkt fahren dürfen, da er mehrmals durch die theoretische Fahrprüfung gefallen und somit nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. „Er wusste, was für eine Waffe er mit diesem Fahrzeug bediente“, so der Vorsitzende Richter. „Als Automonteur hatte er genaue Kenntnis davon, welche PS-Stärke mit dem Fahrzeug verbunden war.“

Die Zuschauer im Gerichtssaal und die übrigen Prozessbeteiligten erfuhren davon durch die Ausführungen Unfallsachverständigen Marc Sülflohn (DEKRA). Er konnte die Daten aus der Black Box des Autos auslesen und führte aus, dass der Mercedes AMG 1,2 Sekunden vor dem Zusammenstoß noch 167 km/h schnell war. Zu diesem Zeitpunkt war das Fahrzeug noch 101 Meter von der Einmündung Donaustraße entfernt, aus der das Opfer Sema S. im Citroen Saxo herausfuhr. Selbst eine Vollbremsung und zwei Ausweichmanöver konnten nicht verhindern, dass der Mercedes zwischen 105 und 116 km/h schnell war, als er mit dem Kleinwagen zusammenstieß. „Event: Crash“, so die Zeile der in der Back Box. (Hätte H. den Wagen mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gefahren, wäre er bereits nach 25 Metern zum Stillstand gekommen, erläuterte der Gutachter. Und selbst bei 123 km/h hätte sich eine Kollision noch vermeiden lassen.)

Dafür, dass H. den Tod der Frau billigend in Kauf genommen hat, sprach nach Ansicht der Kammer insbesondere das Verhalten nach der Tat. „Wer sofort den Unfallort verlässt, dem ist das Tatopfer egal“, so der Vorsitzende Richter, der dem Angeklagten eine „erhebliche Selbstüberschätzung“ und Imponiergehabe attestierte.

Die beiden Verteidiger des Hauptangeklagten hatten in ihren Plädoyers erreichen wollen, dass das Gericht von einer Vorteilen wegen Mordes absieht. Dafür verwiesen sie unter anderem auf die Eigengefährdung des Mannes, die mit dem Rennen verbunden gewesen sei. Dieses Argument ließ das Landgericht jedoch nicht gelten. „Er hat in einem sicheren Panzer gesessen“, so das Gericht. Trotz des schweren Aufpralls, bei dem das Heck des Kleinwagens einen Meter eingedrückt wurde, konnte H. den Unfallort unverletzt zu Fuß verlassen.

Mit seinem Urteilsspruch folgte das Gericht im wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft Kleve. Deren Vertreterinnen, Julia Pöschel und Ann-Sophie van Hall, sahen beim Hauptangeklagten die Merkmale für Mord als erfüllt an, beim zweiten hielten sie eine Bewährungsstrafe für ausreichend.

Der Hauptangeklagte habe keine gültige Fahrerlaubnis besessen, er sei auf der Gegenfahrbahn unterwegs gewesen, er habe drei Sekunden das Gaspedal voll durchgetreten und sei in geschlossener Ortschaft bei Dunkelheit mit knapp 170 km/h unterwegs gewesen. „Das Verhalten barg derartige Risiken, dass es ohne Billigung nicht denkbar war“, so van Hall.

Das Urteil fiel am dritten Verhandlungstag. Am zweiten Verhandlungstag wurden zahlreiche Zeugen vernommen (unter anderem die Gerichtsmedizinerin, die Sema S. obduzierte) und Videos vorgespielt, die am Tag vor dem Unfall und sogar noch zwei Minuten davor mit Handys aufgenommen und verschickt worden waren. Hier der Bericht vom zweiten Verhandlungstag am Mittwoch vergangener Woche:

Die beiden Angeklagten, jeweils 22 Jahre alt und geständig, haben die Arme verschränkt auf dem Tisch liegen und den Kopf darin gebeugt. In dieser Pose verharren sie die meiste Zeit, während Polizeibeamte Videos und Chat-Protokolle kommentieren, und in dieser Pose der Scham verharren sie auch, als Dr. Elke Otto, Gerichtsmedizinerin aus Duisburg, über die Verletzungen berichtet, die dazu führten, dass Sema S. rund vierzig Stunden nach dem Unfall am Ostermontag vergangenen Jahres verstarb.

Vor dem Landgericht Kleve müssen sich die beiden jungen Männer, die sich mit PS-strotzenden Autos ein Rennen geliefert hatten, das zu dem Unfall in Moers führte, wegen Mordes verantworten. Die Kammer vernahm insgesamt 13 Zeugen, darunter viele Polizeibeamte, Freunde der Unfallfahrer sowie die Gerichtsmedizinerin.

Sie führte als Sachverständige aus, dass die 43 Jahre alte Frau infolge einer Gehirnschwellung starb. Der Aufprall habe massive Einblutungen im Lendenwirbelbereich verursacht, außerdem sei die Lunge durch Rippenbrüche perforiert worden. Insgesamt habe die Frau rund 1,5 Liter Blut verloren. Das habe die Gehirnschwellung ausgelöst, die auch durch eine Notoperation nicht mehr in den Griff zu bekommen gewesen sei.

Die Tatsache, dass das Unfallopfer nicht angeschnallt gewesen war, als es zur Kollision mit dem Mercedes AMG (612 PS) kam, war für die Verletzungen von untergeordneter Bedeutung, weil der Aufprall von hinten erfolgte.

Einige Handyvideos und Auszüge aus Chat-Protokollen erhellten im Laufe der Verhandlung die Vorgeschichte des tödlichen Autorennens. Ein erstes dieser Filmchen, die im Gerichtssaal vorgeführt wurden, zeigt, wie der Fahrer des Range Rover einige Sekunden die Straße vor ihm und den Tacho filmt – er ist mit Tempo 245 auf einer deutschen Autobahn unterwegs. Die Autos, die er überholt, wirken, als würden sie auf der rechten Spur parken. Das Filmchen wird von Jauchzen begleitet.

Am Tattag um 12:19 Uhr sendete I., der Fahrer des Range Rover, eine Mitteilung an eine Bekannte: „Gleich AMG vs Range Rover“. Die Ankündigung des Rennens.

Ein weiterer Film, am Ostermontag gegen 21:30 Uhr, also rund 20 Minuten vor dem Unfall, aufgenommen, zeigt I. auf einem Parkplatz. Er sitzt in den weißen Range Rover und lässt den Motor im Leerlauf aufheulen. Wieder sind jauchzende Laute des Entzückens zu hören.

Und noch einmal greift einer aus der Clique zu seinem Mobiltelefon, um einen Film aufzunehmen. Diesmal wird aus dem Range Rover heraus der schwarze Mercedes AMG gefilmt. „Was geht ab, K.?“, ist aus dem Range Rover zu hören. K. ist der Fahrer des Unfallwagens. Laut Zeitstempel ist die Aufnahme um 21:50 Uhr entstanden – exakt zwei Minuten vor dem Unfall.

Die drei weiteren Insassen in dem Range Rover sagten als Zeugen relativ übereinstimmend aus, von dem Autorennen nichts mitbekommen zu haben. Die ehemalige Freundin des Fußballprofis, dem der Wagen gehört, war die Beifahrerin. Sie erzählte, dass die Gruppe das Krankenhaus Bethanien in Moers angesteuert habe, um die Schnittwunde einer Mitfahrerin behandeln zu lassen.

Allerdings habe man das Krankenhaus verwechselt und sei dann unterwegs gewesen zum St.-Josef-Krankenhaus, als es zu dem „Vorfall“ gekommen sei. An einer Stelle unterbrach der Vorsitzende Richter Gerhard van Gemmeren die Zeugin und herrschte sie an: „Das sind Lügengeschichten!“ Sie blieb allerdings dabei, dass der schwarze Mercedes plötzlich aufgetaucht sei.

Info: Warum Mord und nicht Totschlag oder fahrlässige Tötung?

Das Gesetz unterscheidet zwischen fahrlässiger Tötung, Totschlag und Mord. Der Totschlag unterscheidet sich von der fahrlässigen Tötung dadurch, dass ein Vorsatz hinzukommt. Totschlag wird dann zum Mord, wenn ein niedriger Beweggrund hinzukommt. Dieser niedrige Beweggrund kann in der Nutzung eines gemeingefährlichen Gegenstands liegen (als solchen wertete das Gericht das 612 PS starke Auto). Der Tötungsvorsatz wiederum kennt verschiedene Ausprägungen. In diesem Fall kam der so genannte Eventualvorsatz zur Anwendung. Dieser kann dann angenommen werden, wenn der Angeklagte den Tod einer Person für möglich gehalten hat (kognitives Element) und diesen billigend in Kauf genommen hat (das voluntative Element). Insbesondere die Gefährdungslage (geschlossene Ortschaft) und die anschließende Flucht vom Unfallort legte das Gericht dahingehend aus, dass der Tod der Frau billigend in Kauf genommen wurde.


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48 Kommentare

  1. 47

    Aktuell im Handelsblatt: BMW zeigt den i4 – Mit 530 PS auf Tesla-Jagd. BMW hat das seriennahe Design des i4 enthüllt. Das neue Elektromodell soll sich mit dem Tesla Model S messen. Dafür setzt BMW auf Sportlichkeit. —– Schöner lässt sich der Irrsinn nicht zusammenfassen! Allein das Wort „Sportlichkeit“ in diesem Zusammenhang ist einfach nur verrückt (allerdings im Motorjournalismus gang und gäbe). Und dazu zur Gewissensbereinigung die Elektromobilität, weil wir uns natürlich einig sind, dass es durchaus begrüßenswerter ist, von einem nicht mit einem Verbrennungsmotor angetriebenen Vehikel mit 250 km/h ins Jenseits befördert zu werden.

     
  2. 46

    @44. was ich noch hätte dazuschreiben sollen ist, dass ein Motorradfahrer ein Rennen wie in Moers nicht gefahren wäre, weil das für ihn ein Himmelfahrtskommando gewesen wäre.

     
  3. 45

    Der Unfall wäre definitiv schlimmer verlaufen, wenn man die Randbedingungen hinsichtlich der Fahrdaten (Aufprallgeschwindigkeit etc.) zugrunde legt.
    rd beschreibt, dass das Rennen anders verlaufen wäre: es hätte deutlich länger gedauert, ein VW Käfer wäre nicht bis 167km/h beschleunigt worden, der Bremsweg wäre deutlich länger gewesen etc. Im Ãœbrigen, und da sind wir uns einig, wäre ein Käferfahrer kaum Teilnehmer eines solchen Wahnsinns geworden.

     
  4. 44

    @40. Neu Das tückische an sehr leistungsstarken PKWs mit hohem Beschleunigungsvermögen ist das Sicherheitsgefühl des Fahrers, das teilweise gerechtfertigt ist, weil das Auto so konstruiert ist, dass die Insassen einen Crash möglichst gut überstehen, und andererseits für andere Verkehrsteilnehmer das volle Risiko besteht. Bei Motorrädern sieht das schon etwas anders aus, denn der Fahrer setzt sich selbst auch einem erhöhten Risiko aus und die meisten (erfahrenen) Motorradfahrer wissen das ganz genau. Natürlich kommt es mit Motorrädern immer wieder zu schweren Unfällen allerdings würde ein Motorradfahrer so einen Crash wie in Moers nur schwer verletzt oder gar nicht überstehen und ich glaube das ist der entscheidende Unterschied, denn selbst wenn der Verstand aussetzt ist bei den meisten irgendwie immer noch ein Funken Instinkt für Gefahr vorhanden. Wer in einem Auto mit ausgeklügelter Konstruktion und Technik, die einem im Fall eines Crashs vor dem schlimmsten bewahrt, fährt wiegt seinen Instinkt in Sicherheit zum Leidwesen anderer Verkehrsteilnehmer.

     
  5. 43

    Aus eigenen Erfahrungswerten kann ich hier nur die Frage stellen, wie man einen normalen VW-Käfer als „Waffe“ benutzen sollte? Ich glaube, wenn man irgendwie selber unverletzt geblieben wäre, hätte man ihn direkt zum Schrotthändler abholen lassen können, oder?

     
  6. 42

    Außerdem hätte die Frau bei einem viel langsamer beschleunigenden VW-Käfer noch die Chance gehabt, den Wagen u bemerken und evtl. abzuwarten und nicht einzubiegen. So hatte sie null Chance.

     
  7. 41

    @Neu Der Unfall wäre mit einem VW Käfer natürlich nicht verheerender verlaufen. Der Wagen braucht 18,7 Sekunden, um auf 100 km/h zu beschleunigen. Das Rennen dauerte 5 Sekunden. Also gehen wir mal überschlagsmäßig davon aus, dass der Wagen zum Zeitpunkt eine Sekunden) vor dem Zusammenprall (der Fahrer hat ja noch reagiert) höchstens 50-60 km/h schnell gewesen und dann nach 30 Metern zum Stehen gekommen wäre. Der „Rennfahrer“ war eine Sekunde vor dem Zusammenstoß 167 km/h schnell und ist mit der 2-Tonnen-Masse seines Fahrzeugs dann noch mit mindestens 105 km/h auf das andere Auto aufgefahren.

     
  8. 40

    Natürlich braucht niemand 600PS Autos, wie M5 oder E63.
    Natürlich sollten junge Fahranfänger solche Geräte nicht bedienen.
    Aber das ist ein anderes Thema. Nicht die Waffen töten die Menschen, sondern die Menschen töten die Menschen.
    Die Diskussion hier erinnert an das SUV-Bashing, vielleicht vorab mal mit Unfallphysik und Unfallmechanik befassen:
    Wenn diese Irren einen VW Käfer als Waffe genutzt hätten, wäre der Unfall u. U. noch verheerender verlaufen.
    @Autofan Die Beschleunigung ist für den Unfall doch unerheblich gewesen, ebenso wie die Leistung der Fahrzeuge, das Gewicht natürlich nicht – man stelle sich nur vor, die beiden hätten sich mit einem Wohnmobil bewaffnet…

     
  9. 39

    Es zeigt sich immer wieder, dass der VW-Käfer mit 34 PS fehlt. Der war zudem noch umweltfreundlich.

     
  10. 38

    @34. Andre Gerritzen Wenn jemand einen Unfall wie diesen verursacht und mit einem Fahrzeug mit manipulierter Software gefahren ist, hätte damit zweifelsfrei einen Mord begangen.
    Kartbahnen sind auch eine Möglichkeit zu rasen ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Wer kein Geld dafür ausgeben möchte sondern lieber auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen die Sau rauslässt hat, wenn es zu einem Unfall kommt, einen Mord begangen. Vielleicht hilft es, wenn Fahrschulen im Theorieunterricht immer wieder darauf hinweisen. Selbst bei Fahranfängern mit Rasermentalität ist es ziemlich uncool ein Mörder zu sein.

    @Meiner Einer Klar ist der Fahrer das Problem aber ein 50-PS-Fahrzeug braucht mindestens 4-mal so viel Zeit wie die 612-PS-Waffe mit 4 Rädern. Damit wäre der Unfall nicht tödlich gewesen und die beiden Fahrzeuge wären so ziemlich gleiche Unfallgegner was Leistung, Gewicht und Ãœberlebenschancen der Insassen angeht gewesen.

     
  11. 37

    Und dann bekommt Google mit, dass hier viel von Mercedes E63s die Rede ist und schickt mir in der personalisierten Newsauswahl folgenden Text: „Krass, krasser, Farid Bang! Am 17. April ist es soweit und Farid Bang veröffentlicht sein lang erwartetes Comeback-Album „Genkidama“. Nun verrät er den finalen Box-Inhalt…
    MANSORY
    In der Box zum Kollabo-Album „JBG3“ haben Farid Bang und Kollegah bereits zwei Mercedes Benz C63 S AMG verlost. Nun setzt der Banger noch einen drauf: Jeder Käufer seiner „Genkidama“ Box hat die Möglichkeit, den S63 AMG Mansory des Platin-Stars zu gewinnen! Das Banger-Mobil schießt mit 612 PS in nur 4 Sekunden von 0-100 km/h.“

     
  12. 36

    @ Freitag

    „…und sich über Fahrzeuge wundern, die mit Geschwindigkeiten von startenden Düsenjets durch die Innenstadt fahren“

    Das geht auch mit einem 50PS-Auto….. Das ist wie bei einem bissigen Hund. Da ist auch meistens das Problem am hinteren Ende der Leine. Wichtig ist nur, dass diese Idioten erwischt und zur Verantwortung gezogen werden. Führerschein weg, wenn es sein muss für immer. Und wer dann noch weiterfährt, Haftstrafe. Mit Änderung der Straßenverkehrsordnung und dem neuen Bußgeldkatalog ist ja jetzt schon mal ein Anfang gemacht. Ab 21km/h zuviel innerorts Lappen weg für 4 Wochen.

    Das kleinste Modell bei Tesla (Model3) fängt übrigens bei 190kw (258PS) an…. Also mit dem E-Auto wird es nicht sicherer werden.

     
  13. 35

    @19 rd.

    Dass es zur Revison kommt war zu erwarten!

    Nun können Sie mit den öffentlichen Nahverkehr zum Gericht fahren und sich über Fahrzeuge wundern, die mit Geschwindigkeiten von startenden Düsenjets durch die Innenstadt fahren. Aber wie soll sich ein Rechtssystem mit solch einer Ausuferungen von Wahnsinn rechtschaffend befassen? Irgendwo scheinen die Grenzen dann doch erreicht. Hoffentlich nicht in der Revision!

     
  14. 34

    @33
    Ob Software da die Lösung ist?
    Heute schon wird erstmal mit Software getunt, bevor es an das einbauen leistungsstärkerer Teile geht.
    Und Software lässt sich einfach hacken.

    Wenn die E-Autos in einigen Jahren immer mehr werden, wird dort sowieso alles über die Software geregelt und die E-Motoren haben ohnehin schon eine bessere Performance als Verbrennungsmotoren. Da wird das Problem ehr schlimmer.

    Vielleicht sollten um das Ruhrgebiet mal ein paar Drag-Racing-Strecken aufmachen, wo soll Spinner ihre Männlichkeit austoben können und sie nur der Betonwand am Streckenrand gefährlich werden können.

     
  15. 33

    Der PS-Fetisch wird erst überwindbar sein, wenn die Leistung der PS-starken Fahrzeuge auf den Straßen und besonders auf den Autobahnen nicht mehr ausgefahren werden kann. Also allgemeines Tempolimit und eine Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h (Software-mäßig) bei Autos mit einer Straßenzulassung in Deutschland. Damit können jetzt keine Straftaten wie diese hier verhindert werden, aber in Zukunft wäre eine solche Tat möglicherweise weniger wahrscheinlich, weil es keinen Sinn mehr machen würde ein Auto mit mehr als 100 PS zu fahren. Höhere Leistungen könnten dann eh nicht genutzt werden.

     
  16. 29

    @2 ???
    ja diese Clique traf sich früher wohl am EOC!
    Nach diversen Beschwerden und wohl Ausübung des Hausrechts seitens des Eigentümers des Parkplatzgeländes haben die wohl nun den Parkplatz Brüggemeier zu ihrem neuem Eldorado erklärt.

    Dort ging auf jeden Fall am vergangen Samstag Abend gegen 21.30 Uhr noch zur Geschäftszeit von Brüggemeier (bis 22.00 Uhr), der Drift auf dem relativ leeren Parkplatz ab und das obwohl noch Gäste des EDEKA Marktes auf dem Parkplatz unterwegs waren.
    Es ist nur eine Frage der Zeit bis hier jemand unter die Räder kommt.

     
  17. 27

    @ 25 Guenther Hoffmann: Gegenfrage zu Ihrer Äußerung: welches Urteil hätten Sie als Richter im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gefällt? In Ihrem Post 7 war der Daumen für das Urteil noch oben.
    Jeder hat das Recht gegen sein Urteil in Revision zu gehen.

    Die Politik ist gefordert, den Gerichten die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Weitere Möglichkeiten wären Führerscheinverbot, Datenbank, dass die Täter keine Autos mieten/leasen/kaufen dürfen. Leasingfirmen Autokonzerne, die wissentlich gegen das Verstossen, sind Mitwisser/Mittäter.

    Die Frage ist nur, wie viel müssen noch durch so einen Schwachsinn, Potenzersatz, sterben, bis die rechtlichen Rahmenbedingungen für drakonische Strafen geschaffen sind?

    Benno

     
  18. 26

    Entschuldigung!
    In Kommentar 2. ist mir ein Fehler unterlaufen …..

    Es sieht so aus, als hätte ich zu viel Drunkemühle gelesen. 😉

    Bei dem konkreten Parkplatz handelte es sich um Edeka Brüggemeier, Ludwig-Jahn-Str. in Kleve.

     
  19. 25

    23 ) j.b. Urteile zu dem Thema aus der letzten Zeit ,der Justiz ist ein Leben wenig bis nichts wert. Trauma für die Kinder ,sicher ein Leben lang, interessiert nicht. Mein Respekt vor der Deutschen Justiz tendiert (schon länger ) Richtung …Zero.

     
  20. 24

    @12. rd „OK. Sie werden nur konstruiert, weil sie zugelassen werden können.“
    Oder zugelassen, weil sie konstruiert wurden. So ein Teil braucht niemand.

    Das Teil kostet auch nur über 100.000 , je nach Ausführung auch 125.000 oder als Brabus 800 , die Zahl steht für die PS-Zahl, rund 250.000.
    Bei den Zahlen sehe ich fast schon eine Mitschuld der Leasingbank, wenn das Fahrzeug unautorisiert benutzt wird.

    Sinnvolle Verwendung solch eines Motors (mit Wandler) wäre allenfalls als Zugmaschine beim Traktorpulling.

     
  21. 23

    @19. rd =durch Anwalt angekündigte Revision=

    wenn man ein bisschen auf Google schmökert, wird schnell deutlich, dass das Thema bezüglich Strafwürdigung noch längst nicht ausgegoren ist.
    Auch für den 2. Täter reicht die Bandbreite von mit Bewährungsstrafe belegten Tatvorwürfen, bis hin zum gemeinsamer Tatentschluss zur Tötung.
    Hoffen wir einmal, dass auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil gegen den Mitangeklagten einlegt, sodass die Berufungsinstanz auch ein höheres Urteil fällen kann.

    @18. Autofan
    Dem Hohlkopf fehlt nicht nur die „Reife“ , wer als KFZ-Mechatroniker mit 22 Jahren noch immer keinen Führerschein hat, weil er die theoretische Prüfung nicht geschafft hat, gehört nicht in diesem Beruf zuhause.
    Und was die diversen Videos, die im Gerichtssaal gezeigt wurden betrifft, ist auch die ganze verlogene Clique keinen Deut besser und zumindest moralisch ebenso schuldig.

    A propos „Zuhause“. Da ist die Rede davon, dass „die Familie“ das Geschoss geleast hat , der Halter sollte auch vor Gericht gestellt werden, vielleicht stellt sich dann ja heraus, dass das Geschoss in Wahrheit ja für den Täter geleast wurde, nur konnte der wegen der fehlenden Fahrerlaubnis und seines jugendlichen Alters selbst nicht als Leasingnehmer auftreten.
    Sogar Autovermietungen vermieten grundsätzlich auch den kleinsten Floh erst an mindestens 23-jährige.

    https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/18-06/index.php?sz=6
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-berlin-532-ks-251-js-52-16-918-ku-damm-urteilsgruende-raser-mord-bedingter-vorsatz-eigengefaehrdung-heimtuecke/

     
  22. 22

    Bedauerlicherweise, für die Angehörigen der Getöteten, sind wir ein Rechtsstaat und das lässt nun mal viel Spielraum und Rechte vor Justitia, auch für verurteilte Straftäter, zu.
    Wie nach dem Urteil im Moerser Raserprozess nicht anders zu erwarten war, gehen die Verurteilten nun in die nächste Instanz, die Revision.
    Damit verbleibt zu mindestens einer der Verurteilten bis auf weiteres auf freiem Fuß und bis zu einer Revisionsverhandlung kann es noch Monate, bei der momentanen Ãœberlastung der Gerichte, dann dauern.

     
  23. 21

    @19. rd
    Das ist sein Recht und führt hoffentlich zu einer Bestätigung des Urteils und einer noch intensiveren Berichtserstattung über diese Straftat und ihre Folgen.

    @4. rd
    „Wer um alles in der Welt braucht 612 PS und eine Beschleunigung von 0 auf 100 km/h in 3,4 Sekunden?“
    Ich frage mich auch immer, warum die Volksbank Kleverland ein ähnliches Auto im Fuhrpark hat.

     
  24. 20

    @18 Autofan Glaube eher, dass das Risiko in Kauf genommen wird. So blöd kann keiner sein. Darauf basiert ja auch das Urteil. Und es war ein Wohngebiet.

    Tempolimit nützt bei solchen Leuten nichts.

     
  25. 19

    Der Anwalt des zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilten 22-jährigen Mannes hat Revision angekündigt. Sein Mandant war zu drei Jahren und neun Monaten wegen der Teilnahme an einem verbotenen Autorennen mit Todesfolge verurteilt worden. (Quelle: Antenne Niederrhein)

     
  26. 18

    @15. Chewgum Doch, das ist doch gerade das Problem! Es fehlt dem Unfallfahrer offensichtlich die Reife zu erkennen was er tut, wenn er sich hinter das Steuer eines Fahrzeugs im Allgemeinen und eines 600-PS-2-Tonnen-Geschosses im Besonderen setzt. Nicht trotzdem sondern deshalb ist die Tat als Mord anzusehen. Allgemeines Tempolimit sollte eingeführt werden und die Straßenzulassung eines PKWs sollte als Bedingung eine automatische Begrenzung der Geschwindigkeit auf 180 km/h Software-seitig haben.

     
  27. 16

    Kleine Ergänzung: Wie Autojournalisten die „Waffe“ (LG Kleve) beschreiben: „612 PS und 850 Nm Drtehmoment: Das sind Werte, die den E 63 S zur stärksten E-Klasse aller Zeiten machen. Die 100 km/h knackt der E 63 S bereits nach 3,4 Sekunden, was den 1880 Kilogramm schweren Viersitzer zwischen Porsche 911 S (3,9 s) und 911 Turbo (3,0 s) einordnet und klarstellt, wo sich der E 63 S längsdynamisch positioniert. Wie der AMG seine Leistung aus dem Ärmel schüttelt, ist schlicht eindrucksvoll: Schon bei niedrigen Touren setzt der Biturbo jeden Gasbefehl sofort und mit aufreizender Mühelosigkeit in heftigen Vortrieb um. Die neuen Twin-Scroll-Turbolader mit zwei Strömungskanälen für besseren Gaswechsel, schnelleres Ansprechen und niedrigeren Abgasgegendruck sind ganz leise säuselnd zu hören, Verzögerungen beim Ansprechen oder einen spürbaren Hinweis auf die Existenz der Lader gibt es nicht. Untermalt wird jede Volllastabfrage von einem Klang, der zwischen dezenter Zurückhaltung einer E-Klasse und der Erwartung an ein 612 PS-Monster einen guten Mittelweg findet: Je nach Klappenstellung kann der E 63 S zwar auch leise, spielt aber grundsätzlich eine saubere V8-Melodie, die selbst bei geöffneter Klappe im grünen Bereich bleibt.“

    Allein das Wort: „Volllastabfrage“! Von da ist es bis zum „Event: Crash“ auch gedanklich nicht mehr weit.

     
  28. 15

    @14 „Kann sein, dass es dem Unfallfahrer nicht bewusst war, aber damit hat er in der Tat den Tod von anderen Verkehrsteilnehmern billigend in Kauf genommen“

    Nicht Ihr Ernst, oder?

    Man kann nur froh sein, dass es mutige Richter gibt, wenn die Gesetzgebung schon versagt.

     
  29. 14

    Wer das Geld hat sich so eine Karre zu leasen, hat auch genug Geld, um auf dem Nürburgring zu fahren. Sportschützen üben schließlich auch nicht in einer belebten Fußgängerzone auf Zielscheiben zu schießen. Kann sein, dass es dem Unfallfahrer nicht bewusst war, aber damit hat er in der Tat den Tod von anderen Verkehrsteilnehmern billigend in Kauf genommen.
    Der ein oder andere Bleifuss-Führerscheinneuling könnte es mal mit einem Traktor aus den 50er Jahren versuchen. Eine Handvoll PS, maximale Geschwindigkeit 25km/h, minimaler Kraftstoffverbrauch.

     
  30. 13

    @j.b. Was aber alles nicht hilft, wenn es einem egal ist, ob man um Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

     
  31. 10

    Solche Autos außerhalb von Rennstrecken müssten schlicht verboten sein. Aber das ist in Autoland D anscheinend nicht möglich.

    War mal vor Jahren bei Kranenburg Richtung Tennisschläger unterwegs, als ich im Rückspiegel einen Wagen derartig schnell näher kommen sah, dass sich mir regelrecht die Nackenhaare aufstellten, Adrenalin bis in die Haarwurzeln. Ich bin sofort auf den Standstreifen gefahren und schon raste der andere Wagen mit wohl über 200 km/h an mir vorbei. Als ich nach tief Durchatmen weiterfuhr, rechnete ich damit, den Wagen am Tennisschläger aus der Kurve geflogen vorzufinden. Aber er war weg.

     
  32. 8

    @ rd:

    Hat sich das Gericht auch mit der Frage beschäftigt, ob der führerscheinlose „Hauptangeklagte“
    vorher bereits seine Tatwaffe entwendet hat und mit ihr gefahren ist –
    und ob das gegebenenfalls seinem Vater, dem Eigentümer der Tatwaffe, bekannt war?
    Gegebenenfalls ist dieser ja wohl mitschuldig,
    weil er seine Tatwaffe gegen unbefugtes Benutzen hätte sichern müssen,
    wie der Eigentümer einer Schusswaffe …

     
  33. 7

    Von Minderwertigkeit geschlagene hohle 🍐🍐 die ihre 0 „Männlichkeit“ und ihr +- 0 Selbstbewusstsein aufpolieren
    wollen wäre meine „Diagnose .“ 🤔..😁 Das Urteil 👍🏼

     
  34. 6

    @rd Die Frage ist viel eher weshalb solche Karren überhaupt eine Straßenzulassung bekommen.

     
  35. 5

    Erschütternd und absolut unverständlich, dass eine gewisse Schicht von Jugendlichen so denkt.
    Was mich auch stört, ist das vergleichsweise geringe Strafmass des zweiten Angeklagten. Dass durch seine Hand niemand verletzt wurde oder zu Tode gekommen ist ist klar ersichtlich nicht sein Verdienst, sondern pures Glück.
    In sofern finde ich das denn auch nicht das deutliche Signal an die Raser, von dem das Gericht spricht.
    Was keiner bisher angesprochen hat, ist, dass ohne seine Beteiligung ein solches Rennen zwischen den beiden Schwachköpfen nicht gegeben hätte.
    Ausserdem sollte die Politik einmal darüber nachdenken, beim B-Führerschein eine gestufte Version einzuführen, z.B. bis 24 Jahre eine Begrenzung auf 75 kw bei Fahren ohne Anhänger zu erlassen, nicht, dass man mit 100 PS nicht schon genügend Unheil anrichten kann, aber trotzem, Beschleunigungen wie die hier erreichten wären dann nicht möglich.
    Klar, bei dem, der wie hier, erst gar keinen gültigen Führerschein hat, geht das auch am Ziel vorbei.

     
  36. 4

    Meines Erachtens gehören auch sämtliche für die Entwicklung beider Autos verantwortliche Mitarbeiter der beiden Unternehmen auf die Anklagebank. Wer um alles in der Welt braucht 612 PS und eine Beschleunigung von 0 auf 100 km/h in 3,4 Sekunden?

     
  37. 3

    Richtig so!
    Wer nachts mit dem Auto im Klever Stadtgebiet unterwegs ist kennt die s…länd… idioten mit den dicken Karren die regelmäßig die Innenstadt zur Rennstrecke machen. Ãœber drakonische Strafen für Raserei sollte sich heute keiner mehr beschweren.

     
  38. 2

    Auch in Kleve fuhren mit hoher Geschwindigkeit, bisher immer wieder Exemplare solcher verantwortungslosen Idioten mit ihren aufheulenden, PS-starken Fahrzeugen.

    Man traf sich u. a. am Parkplatz vor Edeka Drunkemühle oder am jetzigen Karnevals-Zelt-Platz.

     
  39. 1

    Manchmal darf man mir nicht zuhören, wenn ich Auto fahre. Ich erkenne mich dann selber nicht wieder.

    Für diesen Fall aber fehlen einem die Worte.