Landgericht: Die Stunde des Sachverständigen

Psychiater Dr. Jack Kreutz sieht Anzeichen dafür, dass die Mutter vermindert steuerungsfähig war – Tag drei im Mordprozess gegen Stefanie K. aus Weeze.

Was veranlasste Stefanie K. (25), im September vergangenen Jahres dazu, ihre Zwillinge heimlich zur Welt zu bringen? Was trieb sie dazu, nach der Totgeburt des ersten Kindes das zweite Kind unmittelbar nach der Entbindung in der Badewanne zu erwürgen? Und wie ist sie dafür zur Verantwortung zu ziehen?

Fragen, an deren Beantwortung sich im Prozess vor dem Landgericht Kleve am Mittwoch der psychiatrische Sachverständige Dr. Jack Kreutz (59, Chefarzt der Rheinischen Kliniken im Bedburg-Hau) versuchte. Einen Mord aus niedrigen Beweggründen vermutet die Staatsanwaltschaft, laut Anklage soll die Frau aus Weeze die Enterbung gefürchtet haben, falls ihr Vater von den Umständen der Schwangerschaft erfahren hätte. Vermutlich hatte die Empfängnis in einem Swingerclub in Kamp-Lintfort stattgefunden.

Für den erfahrenen Psychiater stellte sich die Sache weitaus komplizierter dar. In seinem umfangreichen Gutachten, aus dem er knapp zwei Stunden referierte, zeichnete Kreutz das Bild eines Menschen mit einer schwierigen Kindheit, der schon früh mit seinem Leben sehr unzufrieden gewesen sei und keinerlei Leistungsorientierung an den Tag gelegt habe. Stephanie K. habe eine „sehr passive Haltung“ eingenommen und gewissermaßen eine Einstellung verinnerlicht, die Kreutz so beschrieb: „Es wird schon nichts passieren, wenn ich es mir nur lange genug anschaue.“

Eingehend beschäftigte sich der Facharzt auch mit der sexuellen Entwicklung der Angeklagten, der er eine distanzlose, sexualisierte Körpersprache attestierte. Die Unterbringung in einer Pflegefamilie endete, nachdem die Pflegemutter durch eigene Recherchen in Erfahrung brachte, dass Stefanie K. im „Niers-Express“ Männer ansprach und ihnen sexuelle Dienstleistungen offerierte. Im Alter von 18 und 19 Jahren habe sie aus Neigung Swingerclubs in ganz Deutschland besucht und dort auch gearbeitet.

Dr. Kreutz machte bei der Angeklagten Züge verschiedener Persönlichkeitsstörungen aus. „Sie hat viele Züge einer Borderline- und einer histrionischen Persönlichkeit“, so Kreutz. Borderline-Persönlichkeiten zeichnen sich in der Regel durch instabile zwischenmenschliche Beziehungen aus, häufig leiden sie an Depressionen und fügen sich selbst Verletzungen zu – beides trifft auf Stephanie K. zu. „Histrionisch“ ist der neuere wissenschaftliche Fachausdruck für eine Persönlichkeit, die früher abwertend mit „hysterisch“ bezeichnet wurde und für die ein egozentrisches, theatralisches Verhalten typisch ist.

Insgesamt handele es sich Kreutz zufolge um eine „komplexe Persönlichkeitsstörung mit Krankheitswert“, hinzu komme bei Stefanie K. eine posttraumatische Belastungsstörung, bedingt durch Übergriffe aus der Kindheit. Kreutz: „Sie konnte oder wollte nicht erwachsen werden.“

Für das Tatgeschehen erarbeitete der Sachverständige eine Hypothese, die ihm als die wahrscheinlichste erschien. Demnach habe das Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und dem – wahrscheinlichen – Überraschungsmoment der nicht mehr erwarteten zweiten Geburt fatalerweise die Steuerungsfähigkeit der Frau vermindert. Kreutz: „Ich würde von der Überforderung einer jungen Frau sprechen, die von der zweiten Geburt überrascht wurde und nicht mehr weiter wusste.“ Es spreche vieles dafür, dass die Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen sei.

Die Prognose sei keinesfalls günstig, weitere Gewalthandlungen statistisch wahrscheinlich. Kreutz äußerte jedoch die Hoffnung, dass sich durch die haltgebenden Bedingungen eines Gefängnisaufenthalts mit psychotherapeutischer Betreuung eine Nachreifung der Persönlichkeit erreichen lasse.

Die Nachfragen der Kammer konzentrierten sich um die Umstände der Geburt des zweiten Kindes und insbesondere um die Frage, ob beispielsweise vorbereitende Handlungen wie das Desinfizieren einer Nagelschere zum Durchtrennen der Nabelschnur nicht doch darauf hinweisen, dass die Angeklagte ganz rational ihre Tat ausführte. Ganz ausschließen mochte Kreutz das nicht, hielt aber seine Hypothese für wahrscheinlicher. Folgt das Gericht dieser Auffassung, kann die Strafe gemildert werden – bisher droht der Frau eine lebenslange Haftstrafe.

Stefanie K. selbst verfolgte die Ausführungen des Psychiaters ohne sichtliche Anteilnahme. Vor Gericht schweigt sie, und in den Gesprächen mit dem Arzt wollte sie zur Tat ebenfalls nichts sagen.

Der Prozess wird am Mittwoch, 2. April, um 9 Uhr mit den Plädoyers fortgesetzt, tags darauf soll das Urteil verkündet werden.

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13 Kommentare

  1. 11

    @ Friedrich Foerster

    Vielen Dank für den Bericht. Offensichtlich fehlt es an Beweisen.

     
  2. 10

    Die Staatsanwaltschaft beantragte soeben vier Jahre und sechs Monate bei Fortdauer der Haft
    wegen eines minder schweren Falles von Totschlag (Strafrahmen ein Jahr bis zehn Jahre).
    Der Verteidiger beantragte „in dubio pro rea“ Freispruch.
    Die Angeklagte Stefanie K. sagte als ihr Schlusswort: „Ich schließe mich meinem Verteidiger an.“
    Morgen um 9 Uhr wird das Urteil verkündet.

    Zu Beginn erklärte der Vorsitzende Richter Ulrich Knickrehm,
    dass man ein zweites Gutachten bei der Gerichtsmedizin Essen eingeholt habe,
    das die Eineiigkeit der Zwillinge mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit bestätigt habe.
    Außerdem gab das Gericht den Hinweis,
    dass auch ein Fall von Totschlag statt Mord in Betracht käme.

    Die Frage, ob der als zweiter geborene Säugling überhaupt lebend zur Welt kam,
    und auch, ob er überhaupt (über)lebensfähig gewesen wäre, falls er lebend zur Welt kam,
    blieb offen.
    Der Verteidiger erklärte allerdings, dass gerade bei eineiigen Zwillingen
    die (Ãœber)lebenschancen oft gleich oder sehr ähnlich seien,
    und sowohl gegenüber Zeugen als auch zuallererst nach ihrer Festnahme
    habe Stefanie K. von zwei Fehlgeburten / Totgeburten gesprochen.
    Später habe sie dann, nachdem zwischen Mitternacht und vier Uhr morgens
    immer wieder von vernehmenden Beamten Druck auf sie ausgeübt worden sei,
    „zugegeben“, beide Säuglinge kurz nach der Geburt „erwürgt“ zu haben.
    Zumindest in dem Fall des zuerst geborenen Säuglings sei dies aber
    ganz eindeutig und vom Gutachter bewiesen ein falsches Geständnis gewesen.

     
  3. 9

    @Friedrich Foerster Mit der Frage 4 stellen Sie in der Tat eine Frage, die im Prozessverlauf bisher nicht zur Sprache kam. Für das nun unterstellte Geschehen gibt es nur zwei Indizien: die erste, danach geänderte Aussage der Angeklagten bei der Polizei. Und die Aussage des Bruders bei der Polizei, er habe ein Baby schreien gehört. Das sei der Klingelton ihres Handy gewesen, habe die Angeklagte geantwortet. Vor Gericht schweigen die Angeklagte und die Verwandten (was ihr gutes Recht ist).

     
  4. 8

    @ „Fisch“:

    1.)
    Welchen Sinn soll eigentlich der Rest Ihres Beitrages mit der laufenden Nummer 6 haben,
    wenn er sich „bewusst“ nicht auf diesen „speziellen Fall“ bezieht?

    2.)
    Es ist das gute Recht eines jeden angeklagten Menschen, vor Gericht zu schweigen.
    Es hat schon Angeklagte gegeben, die geschwiegen haben, ohne dass es „verordnet“ war.
    Es hat auch schon Angeklagte gegeben, die sich ein Geschehen nachher selber nicht mehr
    erklären konnten und schon deshalb seelisch und geistig gar nicht in der Lage waren,
    es einem anderen Menschen zu erklären.

    3.)
    Warum sollte eine „schwierige Vergangenheit“ eigentlich „bewusst“ verschwiegen werden,
    wenn es sie gab?
    Etwa, weil dann der Spruch „Wer versteht, verurteilt nicht“ wichtig werden könnte?

    4.)
    Ist eigentlich ohne jeden Zweifel objektiv bewiesen, dass der nicht tot geborene Säugling
    getötet worden ist?

    5.)
    Wer hat eigentlich in diesem Fall behauptet, dass „man“ „töten“ „darf“?
    Und was heißt eigentlich „später“?
    Mit welchem zeitlichen Abstand – zu was eigentlich? – beginnt „später“?

    6.)
    „Und dazu noch wegen Erbschaften.“
    Jetzt sind es schon mehrere Erbschaften.
    Wann soll die Angeklagte eigentlich von ihrer Angst vor dem Enterbtwerden geredet haben?
    Etwa in dem gleichen Verhör, in dem sie auch gesagt hat, dass die beiden Geburten
    im Abstand von ungefähr einem Jahr stattfanden – was ja bei Zwillingen vollkommen unmöglich ist.

    7.)
    Kann es sein, dass Ihre Sichtweise keineswegs „naiv“,
    sondern bloß ohne jedes Mitgefühl ist?

    @ „Konfuzius a. D.“

    Vielen Dank für Ihren Beitrag mit der laufenden Nummer 7!
    Von dem Verein „Gefangene helfen Jugendlichen“ habe ich tatsächlich noch nie etwas gehört.

     
  5. 7

    @ Friedrich Foerster

    Ich fürchte, die Fragen interessieren weder das Gericht, noch die Massen. Bekanntlich wird in einem System hautsächlich System produziert. Und Systeme lassen nur äußerst ungerne kritische Fragen zu.

    Sie fragen ob es etwas bringt diese junge Frau einzusperren. Die junge Frau ist bereits eingesperrt. Sie ist allerdings gleichzeitig ausgesperrt. Daher ist sie dem System voll ausgeliefert wenn sie außerdem mit einem Pflichtverteidiger auskommen muss. Das Thema zu vertiefen bringt jedoch gar nichts ein.

    Jeder Mensch kann allerdings etwas unternehmen. Da gibt es zum Beispiel die Frau in Kanada, die es durchgesetzt hat das Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 bis 14 Jahren im Unterricht mit jungen Müttern und ihren Neugeborenen in Kontakt kommen. Da gibt es in Deutschland den wirklich tollen Verein „Gefangene helfen Jugendlichen”, dessen Name vermutlich Gestrigen mächtig aufstösst weil Gefangene doch sicher nicht helfen können.

    Letztendlich ist die Gesellschaft verantwortlich. Gehört die eigentlich deshalb eingesperrt? Oder ist sie schon ausgesperrt?

     
  6. 6

    @5. Friedrich Foerster

    Bewusst abgesehen jetzt von diesem speziellen Fall….

    Es gab und gibt auch Fälle, wo der Anwalt, die Anwältin, bewusstes Stillschweigen „verordnet“ hat, und bewusst eine „schwierige Vergangenheit“ hervorgeholt wurde.

    Sehr viele Menschen hatten und haben sehr schwierige Vergangenheiten (s. Kriegs- und Fluchterlebnisse), darf man deswegen später töten? Und dazu noch wegen Erbschaften……….???

    Wie ich unter Kommentar 1. schon schrieb, vielleicht ist meine Sichtweise zu naiv….?!

     
  7. 5

    Mal ein paar Fragen am Rande:

    Ist irgendwem wenigstens ein einziger Fall bekannt,
    in dem ein Sachverständiger irgendwann einmal erklärt hat,
    dass es gar nicht möglich sei,
    ein Sachverständigen-Gutachten anzufertigen,
    weil der zu begutachtende Mensch
    seine Mitarbeit daran vollständig verweigert hat?

    Was ist eigentlich von den Verhör-Methoden zu halten,
    wenn sich vor Gericht herausstellt,
    dass die einzigen halbwegs zutreffenden Aussagen
    die einigermaßen freiwillig ganz zu Beginn gemachten sind?

    Welchen Sinn soll eigentlich eine Strafe haben,
    wenn einem Menschen sein Leben schon so sehr beschwert wurde?

    Gilt eigentlich der Grundsatz „In dubio pro rea“
    (Im Zweifelsfall für die Angeklagte) auch dann,
    wenn jemand mit seinem reichlich verpfuschten Leben
    so hilflos vor Gericht steht wie in diesem Fall?

     
  8. 3

    @ rd

    Sachverständige setzt man im Thema „Sachen“ ein. Ich hoffe, die Frau wird nicht als eine Sache oder neue Kundin betrachtet, an der man fleissig doktoren kann? Die Pharmaindustrie hat vermutlich Lösungen, oder?

    Tests? Auf welcher Grundlage? Auf Grundlage von Statistiken und dem, was eine Gesellschaft heute noch glaubt! Ich glaube nur an die Wissenschaft, aber selbst dort gibt es noch eine Menge zu entdecken oder stellt sich heraus, dass über Jahre falsch „gedacht“ wurde.

    Das sich Richter heute in solchen Themen noch Sachverständige „leisten“, ist unverständlich und ein Beleg für einen Stillstand. der aus meiner Sicht auch eine Art von Behandlung erfahren sollte! Aber immerhin kommt es wohl nicht mehr vor das noch ein Geistlicher auftritt der mit dem Finger auf einen Scheiterhaufen zeigt. Vor 500 Jahren wäre das so gewesen, Damals war man sicher auch der Meinung „modern“ zu sein. Vielleicht hilft ja Voodoo? Nein, wir müssen die Kultur und das Recht in der BRD akzeptieren, denn es ist ja vermutlich eine Deutsche und die Burg steht auch in Deutschland. Wir sind noch nicht clever genug und müssen immer „bewerten“.

    Schade!

    Hier braucht es nur ein modernes Strafrecht. Mehr nicht! Leider gibt es das nicht weshalb die Berichte aus dem Gerichtsaal eigentlich langweilig sind denn dort wiederholen sich aus meiner Sicht nur eine Menge Fehler. Wer macht in Deutschland eigentlich Gesetze?

    Wann kommen die CHANGEmaker???

     
  9. 2

    @Fisch sie hat ja mit ihm gesprochen, nur nicht über die Tat, und verschiedene Tests absolviert

     
  10. 1

    Vielleicht ist meine Sichtweise naiv, aber…..

    ich stelle einfach generell nur für mich die Frage, wie man zu ausführlichen Erkenntnissen und Ausführungen mit zukunftsweisendem Hintergrund, eines Menschen kommen kann, wenn diese Person einfach Nichts sagt?