Landgericht: Die Mutter aus Weeze, die ihr Baby tötete

Medien, soweit das Auge reicht
Medien, soweit das Auge reicht

WDR und ZDF, RTL und dpa, RP und NRZ, und einige Medienvertreter mehr waren da, als gestern Morgen vor dem Landgericht Kleve der Prozess gegen Stefanie K. (25) aus Weeze begann. Sie ist angeklagt, ihre zwei neugeborenen Babys unmittelbar nach der Geburt getötet zu haben. Als die Verhandlung vor der 4. Strafkammer (Schwurgericht) unter dem Vorsitz von Richter Ulrich Knickrehm am Nachmittag eine geradezu unglaubliche Wendung nahm, waren die meisten Journalisten allerdings schon wieder weg – die Ausführungen des Duisburger Rechtsmediziners Dr. Lars Althaus hörten sie nicht mehr.

(Hinweis: Dieser Bericht enthält einige explizite Schilderungen und ist möglicherweise nicht für jeden Leser als Lektüre geeignet.)

„Ich möchte gerne schweigen.“ Das waren die einzigen Worte von Stefanie K., als sie vom Richter zu der gegen sie erhobenen Anklage befragt wird. Eben war ihr von der Staatsanwaltschaft vorgehalten worden, in den Jahren 2012 und 2013 im Abstand von zehn Monaten zwei Kinder heimlich zur Welt gebracht und unmittelbar nach der Geburt getötet zu haben. „Gefühlskalt aus rein wirtschaftlichen Gründen“, so Staatsanwalt Martin Körber, habe sie die Taten begangen, da sie befürchtet habe, wegen der von unbekannten Sexualpartnern gezeugten Kinder von ihrem Vater enterbt zu werden. Stefanie K. arbeitete als „Hostess“ in einem Swingerclub in Kamp-Lintfort.

Da die Angeklagte weder zur eigenen Person noch zum Tatgeschehen Angaben machen möchte, entscheidet die Kammer den Polizisten als Zeugen zu laden, der die Frau unmittelbar nach der Entdeckung der Tat vier Stunden lang, von Mitternacht an, vernommen hatte. Ihm gegenüber hatte Stephanie K. noch bereitwillig über das unfassbare Geschehen auf dem Bauernhof in Weeze berichtet.

Der 47 Jahre alte Polizeibeamte schildert zunächst, was er zur Person der Angeklagten in Erfahrung bringen konnte. Schwierige familiäre Verhältnisse, inklusive Trennung der Eltern, sexueller Missbrauch zum Nachteil ihrer Schwester (und möglicherweise auch zu ihrem) durch den neuen Lebensgefährten der Mutter, psychiatrische Erfahrungen, Schulabgang ohne Abschluss nach Klasse 10, diverse Versuche von Praktika und Ausbildung, die alle scheitern. Zuletzt dann die Tätigkeit als „Hostess“ in Kamp-Lintfort.

Dort verdiente Stefanie K. rund 2500 Euro monatlich. Vormittags empfing sie als normale Prostituierte ihre Kunden, an den Abenden und an den Wochenenden machte sie bei den Swingerpartys mit, da gab es dann für jeden Geschlechtsverkehr zehn Euro von der Betriebsleitung. Einige Kommentare auf Facebook und ihr Profilfoto in dem Netzwerk vermitteln eine Ahnung davon, wie es dort zuging.

Dass sie schwanger wurde, führte sie auf ein gerissenes Kondom zurück. Sie merkte, dass ihre Periode ausblieb und ließ sich von einem Kunden, der Arzt war, einen Schwangerschaftstest geben, der positiv ausfiel. Im Polizeiverhör sagte sie: „Ich wurde immer dicker. Den Kunden war es eigentlich egal.“

Mitte September, da schon hochschwanger, ließ sie sich von ihrem Vater nach Hause bringen. Sie sei krank. Nachts um zwei brachte sie stehend im Badezimmer das erste Kind zur Welt. Die Nabelschnur durchtrennte sie mit einer Nagelschere, die sie zuvor desinfiziert hatte. Doch, so schilderte sie es dem Polizisten, das Kind sei bereits bei der Geburt tot gewesen. Einen Tag später habe sie das zweite Kind zur Welt gebracht, diesmal in der Badewanne des väterlichen Hauses, wo sie das Kind dann unter Wasser gedrückt und gewürgt habe, bis es sich nicht mehr rührte.

Beide Kinder, so ihrer erste Aussage, habe sie in Mülltüten gepackt und auf dem Dachboden und im Strohspeicher versteckt. Sowohl ihr Vater wie auch ihr Bruder hätten mitbekommen, dass es diese Geburten gegeben habe. Der Bruder habe gesagt, er habe ein Baby schreien gehört, woraufhin sie seinen Verdacht zerstreute: „Das war der Klingelton meines Handys.“

Stefanie K. machte den Polizisten im Verhör den Eindruck, als wenn sie das Geschehen bereits verarbeitet hätte. In ihrer damaligen Aussage ist protokolliert: „Ich fühle mich gut, auch wenn ich weine und nachdenklich bin.“

Bei der Polizei regten sich allerdings Zweifel, ob diese Darstellung den Tatsachen entsprach. Eines der beiden toten Kinder war bereits skelettiert bzw. mumifiziert, während sich das andere noch in einem Zustand der Verwesung befand. Als der Beamte der Frau den entsprechenden Vorhalt machte, änderte sie Darstellung und räumte ein, dass es zwischen den beiden Taten einige Monate Abstand gegeben habe. Und dass auch das erste Kind noch gelebt habe, bevor es von ihr erwürgt worden sei.

Während Richter Knickrehm mit Hilfe des Polizisten das Geschehen Schritt für Schritt zu rekonstruieren versucht, ringt die Angeklagte um Fassung. Mehrfach wirkt es so, als ob sie sich Tränen aus den Augen wischt.

Nach dem Polizisten sagt der medizinische Sachverständige Dr. Lars Althaus (47, Leiter der Rechtsmedizin des Klinikums Duisburg) aus. Im ersten Teil, als er den Zustand der beiden vorgefundenen Leichen schildert, sind seine Darstellungen für alle Prozessbeteiligten sehr belastend. Dann kommt er zu den Befunden des „fäulnisveränderten Leichnams eines Säuglings“ – und präsentiert eine erste Überraschung: „Die histologischen Untersuchungen haben nicht nachweisen können, dass das bei der Geburt Kind gelebt hat; die Lungen sind nicht belüftet gewesen.“ Mit anderen Worten: Das Kind kam offenbar, wie K. in ihrer ursprünglichen Aussage behauptet hatte, tot zur Welt.

Sensationell wurde die Wendung in dem Verfahren dann, als Althaus die Ergebnisse der DNA-Untersuchung der beiden Säuglinge präsentierte: „Es handelte sich um eineiige Zwillinge.“ Er habe lange damit verbracht, nach Ursachen für den unterschiedlichen Verwesungszustand der beiden Leichen zu forschen. Das Ergebnis: Die unterschiedlichen Aufbewahrungsumstände könnten bei den sommerlichen Witterungsverhältnissen im September 2013 dazu geführt haben, dass der im Strohspeicher abgelegte Säugling binnen zwei Wochen skelettierte. Das aber heißt: Das Gericht muss jetzt wieder davon ausgehen, das das Geschehen etwa so abgelaufen ist, wie Stefanie K. es in ihrer ersten Aussage geschildert hat. Und es muss herausfinden, was es bedeutet, dass die Angeklagte die Aussage so veränderte.

Der Prozess wird am Donnerstag um 9 Uhr mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.

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2 Kommentare

  1. 2

    Update zum zweiten Prozesstag: Vater, Mutter und Bruder der Anklagten machen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Weitere Zeugen berichteten über Aussagen nach der Tat, so sagte z. B. einer der Besucher des Swingerclubs aus, ihm gegenüber habe die Angeklagte von zwei Fehlgeburten gesprochen. An der neuen Sachlage, dass es sich bei dem Vorfall um eine Zwillingsgeburt mit einem tot geborenen Kind gehandelt hat, änderten diese Aussagen nichts. Der Prozess wird am kommenden Mittwoch, 26.03., um 11 Uhr fortgesetzt.

     
  2. 1

    Kann es sein, dass die Beschuldigte in ihren Aussagen in einer vielleicht sogar subtilen Art und Weise dazu bewegt worden sein könnte, ihr Geständnis (zu welchem sie zu keiner Zeit gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft/Polizei verpflichtet gewesen wäre) so umzuformulieren?
    Welchen Sinn macht das?