Kriegerdenkmal Kalkar soll weg, stattdessen Erinnerungsstätte für Opfer des Holocausts gefordert

Das Kriegerdenkmal in Kalkar
900 Euro Strafe für Friedensaktionskunst: Wilfried Porwol (Foto: Torsten Barthel)

Ein martialisch gestalteter Adler, dessen Krallen die Klinge eines Schwerts umfassen, darunter auf dem Sockel die Inschrift: „Unseren Helden 1914-1919 1939-1945“, wobei die Jahreszahlen nicht durch einen Bindestrich, sondern durch ein gradarmiges Tatzenkreuz verbunden sind, welches in ähnlicher Form als Wehrmachtssymbol gebräuchlich war – so, reichlich aus der Zeit gefallen, präsentiert sich das Kriegerdenkmal in Kalkar.

Der Aktionskünstler Wilfried Porwol hatte es im vergangenen Jahr einer pazifistischen Grundsanierung zugeführt: Der Adler wurde in den Farben des Regenbogens bemalt, der Sockel mit drei Slogans der Friedensbewegung versehen und die Inschrift selbst mit einem weißen Peace-Zeichen überpinselt. Für die Polizei, die sich mir dem Fall beschäftigen musste, war auch ohne Initialen des Künstlers schnell klar: Das war Wilfried Porwol! Gestern bekam der Künstler die juristische Abrechnung für seine Aktion, denn sie gilt als Sachbeschädigung. Das Amtsgericht Kleve verurteilte Porwol zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro.

Noch mal aber soll das nicht passieren können, wenn nun ein Bürgerantrag realisiert wird, mit dem sich die Kalkar Bürgermeisterin Britta Schulz und der Stadtrat beschäftigen müssen. Jannik Berbalk, vielen im Kleverland als einer der Namen hinter der Fridays-for-Future-Bewegung bekannt, fordert jetzt, dass das Denkmal abgerissen wird und stattdessen eine Erinnerungsstätte für die Opfer des Holocausts und des NS-Regimes ersetzt werden.

In der Begründung heißt es: „Das Kriegerdenkmal wurde Mitte der 1930er Jahre durch die NSDAP zu Propagandazwecken eingeweiht und diente somit nur zweitrangig einem Gedenken der Gefallenen. Es enthält eine Inschrift, welche auf eine Passage aus Hitlers ‚Mein Kampf` zurückzuführen ist. Es ist somit ein reines Denkmal der Menschenverachtung.“

Den ganzen Antrag gibt es hier:

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16 Kommentare

  1. 16

    @ 10 Jean-Baptiste le Rond d`Alembert: ich wollte in meinem Post 3 darlegen, wie zwei unterschiedliche Stadtverwaltungen arbeiten. Wenn ich es richtig im Bürgerantrag gelesen habe, wurde das Kriegerdenkmal „Mitte der 1930er Jahre durch das NSDAP zu Propagandazwecken eingeweiht und diente somit nur zweitrangig einem Gedenken der Gefallenen. Es enthält eine Inschrift, welches auf eine Passage aus Hitlers „Mein Kampf“ zurückzuführen ist.“ Es ist in meinen Augen noch offensichtlicher die Verbindung zur NS-Herrschaft und dem damit verbundenen Antisemitismus. Daher wunderte ich mich, warum erst ein Aktionskünstler gerichtlich verurteilt sowie ein Bürgerantrag gestellt werden muss, bevor überhaupt die Stadt Kalkar tätig wird. Hätte sich die Stadtverwaltung nicht schon mal nach der ersten Aktion von Herrn Porwol mit der Geschichte des Kriegerdenkmals intensiver beschäftigen können?

    Nichtsdestotrotz hat sich aber auch unsere Stadt nicht gerade mit Ruhm bekleckert, dass Sie den Namen von Wilhelm-Frede-Schule durch Gesamtschule am Forstgarten ersetzt hat. Wäre Wilhelm Frede Gesamtschule nicht besser gewesen?
    Immerhin hatte er den Schneid und das Rückgrat gehabt, u.a. Kinder und Jugendliche zu ermahnen, dass es sich nicht gehört fremde Fensterscheiben einzuwerfen, auch wenn es die Scheiben jüdischer Mitbürger sind. Wie dann Wilhelm Frede`s weiterer Lebenslauf war, wissen wir ja.

    Auf der einen Seite schnell die Plakette von Beuth entfernen, auf der anderen Seite verschwindet mit Hilfe des Stadtrats ein Name eines Opfer des Naziregimes aus der Öffentlichkeit.

    Benno

     
  2. 15

    Hallo Herr Porwol,
    absolut richtige Aktion. Krieg ist unnötig. Und Faschismus ist ein Verbrechen.
    Aber die Menschen, sind für friedliche Lebensformen nicht gemacht.
    Jedenfalls die meisten Menschen nicht.
    Grüße
    Ralph

     
  3. 13

    @12. Niederrheinerin “ Der Vergleich“
    ok, für Sie breche ich das Embargo.
    Da muss ich Ihnen aber kräftig widesprechen.
    Um mal mit einem weniger beladenen Thema aus dieser Gruppe der Taten gegen den Mitmenschen zu beginnen, Fangen wir einmal mit einem einfacheren Beispiel an.
    Jede Schramme, Piekser oder sonstiger An- oder Eingriff gegen Ihren Körper ist eine Körperverletzung.
    Auch jede Spritze, die ein Artzt Ihnen setzt, erfüllt diese Merkmale einer Körperverletzung.
    Der einzige Grund, weshalb sich der Arzt nicht strafbar macht, ist, dass Sie erstens dem Eingriff zustimmen, und er zweitens eine Approbation als Arzt besitzt.
    Sonderfälle wie Heilpraktiker oder Nothilfe bei einem nicht willensbekundeten Patienten lassen wir einmal aussen vor.
    Schon eine lebensrettende Spritze, die ein Rettungsassistent gab, bevor der Artzt vor Ort war, war ( für den Helfer) höchst problematisch, weshalb man das erst kürzlich per Gesetz möglich gemacht hat.
    Ohne vorliegende Zustimmung oder Nothilfe ist sogar jede Handlung, die der Arzt an Ihnen vornimmt, juristisch betrachtet eine Körperverletzung. Weshalb diese trotzdem nicht strafbar ist, liegt einzig und Alleine an der Zustimmung durch den Patienten.
    Zu Ihrem Dilemma zurückkehrend: Wieso sind die Tatbestände Mord und Sachbeschädigung ungünstig gewählt ?
    Der finale Rettungsschuss trägt alle Merkmale des Mordes.
    Der ums Leben Kommende wurde willentlich vom den finalen Schuss abgebenden Beamten angegangen.
    Da dieser dafür Sorge tragen wollte, dass er entweder eine Dritte Person, oder sich selbst davor bewahren will, nicht unerheblich in seiner Unversehrtheit eingeschränkt zu werden , ein Laie würde sagen schwer verletzt oder getötet zu werden, fällt diese Handlung unter den Paragraphen der Notwehr, welche natürlich straffrei bleibt.
    Mord ist es trotzdem, nur gescieht dieser aus entschuldbaren Gründen, nämlich der Nothilfe.

    Nicht viel anders gestaltet sich die Aktion von W.Porwol.
    Wäre das Objekt, das er „umgestaltet“ hat, ein standard PKW, hätte er eine strafbare Sachbeschädigung begangen.
    Nun war es aber kein handelsübliches Objekt, wie z.B. ein Auto, sondern es war das Denkmal, über das die Stadt Kalkar trotz des Wortinhaltes Denk! mal! nachzudenken, sich lange Zeit geweigert hatte, ja, durch die Erstattung der Sachbeschädigungsanzeige noch stets klar dokumentiert, weigert, nachzuenken.
    Kann das Verändern eines Gegenstandes, das selbst durch Tangieren der §§ 86a und 140 StGB nicht gerade auf einer rechtlich sauberen Grundlage fussen, ein Vergehen nach § 303 (2) StGB darstellen?
    Vermutlich würde jeder Richter den EdelmännIn freisprechen, der/die ein wild in der Öffentlichkeit kopulierendes Pärchen kurzerhand mit harter Hand aus dem öffentlichen Raum bugsieren, und bis zum Eintreffen der Ordnungsbehörden einsperren würde.
    Hierbei treten die ursprünglichen Tatbestände Freiheitsberaubung und Nötigung klar zugunsten der Wiederhestellung der öffentlichen Ordnung und der Beendigung des Zustands der Erregung öffentlichen Ärgernisses in Nothilfe, zurück.
    Sie sehen, alles eine Frage der Perspektive.
    Ich sehe voraus, dass Porwol noch einige Bekanntschaft mit dem Justizapparat wirdmachen müssen, aber letztendlich sraffrei aus dem Verfahren herausgehen wird.

     
  4. 12

    @Jean-Baptiste le Rond d`Alembert Der Vergleich zwischen Sachbeschädigung und Mord ist an sich schon ungünstig gewählt. Aber btw: Wenn es sich um einen finalen Rettungsschuss handelt, ist es auch in der rechtlichen Einordnung natürlich kein Mord. Das Merkmale, die zu dieser Einordnung führen könnten, fehlen nämlich gänzlich.

     
  5. 11

    @7. Niederrheinerin „Heiner Frost“
    Schon wieder ein philosophisch geprägter Artikel von Frost. I love it.
    Ich freue mich schon auf sein nächstes Opus: Brandstiftung Uedem Fahrzeugzulieferer, REVISTED
    Allerdings ist noch Keinem ein juristischer Taschenspielertrick eingefallen, dem man in anderen Fällen schon begegnet ist.
    Aber selbst damit wäre Porwol, so wie ich ihn einschätze, nicht einverstanden.
    Der Ricter hätte die Möglickeit gehabt, die Strafbarkeit festzustellen, aber keine Strafe zu verhängen.
    Aber der hat nur Nulla poena sine culpa „Keine Strafe ohne Schuld“ gelernt.
    Nach diesem Grundsatz ist neben Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit die Schuld ein strafbegründendes und strafbegrenzendes Verbrechensmerkmal.
    Quelle: Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 43. Auflage Heidelberg 2013, Rdn. 398; Lackner/Kühl, 28. Auflage München 2014, § 46 Rdn. 1.
    Und in Bayern hat schon einmal ein Richter einen Angeklagten (nebenbei bemerkt, der war der Sohn des Staatsanwaltes, wenn ich mich recht erinnere) wegen fehlenden Schuldmerkmals vom Vorwurf des schweren Eingriffs in den Strassenvrkehrs mit Unfallfolge, freigesprochen.
    Die Urteilsbegründung war recht bemerkenswert: Wäre der verunfallte Verkehrsteilnehmer ein paar Minuten früher oder später losgefahren, wäre der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt nicht am Unfallort gewesen,
    sic : Nulla poena sine culpa. Man muss halt nur gescheid denken können.
    Nur, so kreativ ist man am unteren linken Niederrhein nicht.

     
  6. 10

    @3. Benno „Beuthplakette gegen Kriegerdenkmal“
    Mit Verlaub, die beiden miteinander zu vergleichen ist geht gar nicht.
    Die beiden Sachen sind nicht vergleichbar.
    Zum Ersten schon einmal wegen der Sache, die zur Zeiten der Errichtung geehrt werden sollte.
    Zum Zweiten, was die Normen zu der Zeit, in der die Akteure lebten und aktierten, also deren Fähigkeiten, Unrecht im der Kontext der Zeit erkennen zu können.
    Beuth ehrte man, und was mich betrifft, ehrt man auch ihn auch jetzt und in der Zukunft, für seine Verdienste um die Gewerbeförderung, die gewerbliche Ausbildung, und die universitäre Ordnung Preussens im Anfang 19. Jahrhunderts.
    Ein Professor, selbst lange Jahre ohne je Kritik zu äussern, mit der Beuth Universität verbunden, besinnt sich auf einmal 2018 auf Positionen, die nach seiner Meinung Beuth bereits Ende des 18. Jahrhunderts hätte beziehen müssen .
    Dabei ist sich Herr Professor selbst nicht einmal zu schade, sogar seine Vita ieber als käufliches Buch zu veröffentlichen und auch sonst jegliche Erkenntnisse lieber in Verlagsprodukten zum Besten gibt.
    Weil es ihm jetzt opportun erscheint,dem Christian Peter Wilhelm Friedrich Beuth (geb. am 28.12.1781) seinen Platz im Sonnenlicht der Welt (selbstverständlich in Buchform käuflich zu erwerben) in Frage zu stellen, ohne auch nur über Antisemitismus- und Rassismustendenzen in der damaligen Zeit (wir reden über die Zeit von vor 220 Jahren) informiert zu haben, sollen wir den Beuth zum furchbaren Rassisten und Antisemiten abstempeln, und sein Ansehen in den Dreck ziehen ?
    Da auch Frh. vom Stein , Goethe, Hegel, und sogar Napoleon Bonaparte sich kannten, letzteren eher als Gegner, muss wohl der ganze Zeitgeist rassistisch und antisemitisch gewesen sein, ohne dass der pedantische Beuth sich da über die Massen daran beteiligt hätte.

    Jetzt, auf der anderen Seite Heldendenkmäler, die zum Teil nach 1945 fertiggestellt wurden und die grauenhaften Zuständen und Akteuren in dieser jüngsten Greuelgeschichte gewidmet sind, gleichzustellen, ist schon die Ignoranz ansich.
    Die Geschichte des zweiten Weltkrieges und deren lokaler Akteure, die hier gehuldigt werden sollen, erspare ich mir, das sollte hinreichend bekannt sein.

     
  7. 9

    2. Niederrheinerin „rechtlich gesehen“
    Ja, das mit dem Recht ist schon so eine Sache. Dass mein diesbezüglicher Komm. in die Dautensche Presse gelandet ist, ist auch ambivalent rechtlich zu betrachten.
    Einerseits proprietäres Individualrecht (so, jetzt schnallt das doch keiner mehr, rd. , jetzt können´s auch durchwinken, anderersets Art. 11 Charta der Grundrechte der EU.
    Und das ist in Kalkar nicht anders.
    Klar, ist Porwols Tat eine Sachbeschädigung. Allerdings, ein finaler Rettungsschuss ist auch Mord.
    Wieso letzterer straffrei ist, (ich rede jetzt mal nicht von unklaren Fällen) wird jeder sofort einsehen.
    Wieso die „Sachbeschädigung“ von W. Porwol strafbewehrt sein soll, wird der redlich denkende Bürger nicht sofort einsehen.
    Warum ich die Parallele ziehe, ist ganz einfach zu erklären. Für jeden Fachmann sollten die §§ 86a und 140 StGB eigentlich schon Alles sagen, die anderen bitte ich einfach mal zu googlen.

    Und das an einem Gerichtsort, wo gerade noch ein Verfahren gegen einen geständigen Inhaber und Transportateur von BtM , ausserdem Vergehen wegen §22 StVG , und einiges Andere wegen günstiger Sozialprognose eingestellt wurde.
    Das bei einem Delinquenten, der gerade einmal Dezember 2019 auf Bewährung vorzeitig entlassen, dann innerhalb von 3 Monaten ziemlich schwer in den Abort gefasst hat, und die soziale Prognose auf einen gelernten Gastro-Beruf und ein frisches Zusammenleben mit einer gerade erst wenige Monate währende Gspusischaft begründet ist .
    Da läuft gehörig was faul im klever Gau-Bickelheim, und das ist nicht in Rheinland-Pfalz.

     
  8. 6

    @ 5. Michael Bay: auch ein Graffiti-Sprayer fügt der Gemeinschaft Schaden zu, sobald er zum Beispiel am Rathaus seine Kunstwerke hinterlässt. Diese „Kunstwerke“ müssen, wie auch beim „Kriegerdenkmal“ in Kalkar beseitigt werden. Und wer zahlt es? Der Steuerzahler.

    In Bezug auf „….Frau BM Schulz kann Ihren Worten in der PK doch Taten folgen lassen. Muss sie auch, sonst hat sie die Kalkarer Bürger*innen und alle Menschen, welche diese PK verfolgt haben, belogen….“ gehe ich mal stark davon aus, dass nun ein Sinneswandel in unserer Stadtverwaltung eingetreten ist, wenn ja schon hier der moralische Finger gegen andere Stadtverwaltungen und BM erhoben wird.

    Werden Sie dann doch im nachhinein den Antrag der OK’ler unterstützen und bei politischen Entscheidungen auf die Sitzungsteilnehmer der SPD warten und Sitzungen verschieben? Denn Klever Bürger, die die SPD gewählt haben, sollten doch auch, vertreten durch die Ratsmitglieder der SPD, zu Wort kommen. Nicht dass später der moralische Zeigefinger aus Kalkar oder Goch zu sehen ist….

    Erst bitte an die eigene Nase fassen, bevor auf Andere gezeigt wird.

    Benno

     
  9. 5

    Worin bei dem Handeln Porwols „gemeinschädliches Verhalten“ liegen soll, das erschließt sich mir nicht. Dazu müsste er ein Verhalten an den Tag gelegt haben, das einer wie auch immer gearteten Gemeinschaft Schaden zufügt. Worin besteht der Schaden, wenn er einen Haufen Gestein, das mit Nazi-onalen Motiven belegt ist, bunt anmalt?
    Insofern hätte die Stadt Kalkar, die Aktion Porwols zum Vorbild für Kindergärten und Schulen machen sollen. Es ist wichtig, die Kontamination durch die Nazizeit in unserer Demokratie aufzuheben. Wir stehen für eine freudige, lebensfrohe Gemeinschaft, die nicht auf völlig nebensächliche Merkmale gegründet ist.
    Frau BM Schulz kann Ihren Worten in der PK doch Taten folgen lassen. Muss sie auch, sonst hat sie die Kalkarer Bürger*innen und alle Menschen, welche diese PK verfolgt haben, belogen.
    Herr Berbalk als Vertreter der FFF hat meine volle Unterstützung, wenn er die Beseitigung dieses Gesteinshaufens fordert.
    Eine neue Haltung zur Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft und vor allem deren Inhalte und Ãœberzeugungen stünde der Stadt und dem Rat Kalkar sehr gut an. Die Beseitigung dieses Haufens ist als deutliches Zeichen einer Änderung unumgänglich.
    Vielleicht kann man so verhindern, das schöne Kalkar zur Versammlungsstätte rechter, nationalistischer Kräfte zu machen.

     
  10. 4

    Für mich ist Wilfried Porwol ein echter (Lokal-)held und ich kann mich der unterstützenden Forderung von Jannik Berbalk nur anschließen.

    Mit der zunehmenden sozialen Ungleichheit auf den unterschiedlichsten, oft zusammenhängenden Ebenen wird das Erstarken faschistischer Gesinnungen und nicht zuletzt auch autoritär-nationalistischer Parteien europaweit als ernstzunehmende Bedrohung mehr und mehr sichtbar. Wir müssen nicht nur nach Ungarn und Polen schauen, um dieses Phänomen zu erkennen. Zu oft muss auch ich in Kleve neo-faschistische Aufkleber, Sprüche oder Graffiti sehen und entfernen. Gruselig und skandalös finde ich, wie fest und sicher AfD-Mitglieder in den öffentlichen Strukturen der Stadt Kleve verankert sind (s. Hochschule) und wie wenig dort für eine klare, anti-rechte Positionierung und Außendarstellung getan wird.

    Ich finde die Aktion von Herrn Porwol großartig und mutig – vor allem in unseren Zeiten, in denen es für den Appell „Wehret den Anfängen“ schon zu spät ist.

     
  11. 3

    Schon Interessant, wie sich zwei Stadtverwaltungen unterscheiden. In Kleve wird kurzerhand eine Beuthplakette entfernt, in Kalkar muss erst ein Aktionskünstler gerichtlich verurteilt werden und ein Antrag bei der Stadt Kalkar eingereicht werden, damit sich die Verwaltung damit beschäftigt…

    Benno

     
  12. 2

    Rechtlich ist es Sachbeschädigung. Aber vor allem ist es Protest gegen die Heroisierung von Kriegsopfern, die kaum eine andere Wahl hatten als im Dienste des NS-Regimes zu sterben. Gegen ene sehr perfide Art der Propaganda.

     
  13. 1

    ☝🏽…wie gerne würde ich auf diesen „Friedensaktionskünstler“ 😎 reagieren. 😢 Leider würde mein Sonntagsgeld für nachfolgende Probleme ( âš– 👨🏽‍⚖️ 🔓 ) nicht reichen. 🤔