In der Tat!

Auch keineswegs der
Auch keineswegs der „klassische“ Wolkenkratzer

Was immer der Verfasser der Überschriften von Sparkassen-Immobilienangeboten beim Texten an bewusstseinserweiternden Substanzen zu sich nimmt – es wirkt! Für die Feinschmecker unter meinen Lesern sei noch auf die Anführungszeichen um das Wort klassisch hingewiesen, die ja nochmals negierend wirken (das Wembley-„Tor“, z.B.). Wir erfreuen uns also an einer Doppelhaushälfte, die nicht nicht klassisch ist – und somit vielleicht doch schon wieder klassisch. Vielleicht handelt es sich um das geheime Schicksal aller Bewohner klassischer Doppelhaushälften, das gerade ihre eigene (der eigenen Einschätzung nach) keinesfalls klassisch, wohl aber „klassisch“ ist. Womöglich möchte der unbekannte Verfasser in letzter Konsequenz andeuten, dass auch das freistehende Einfamilienhaus im Grunde nichts anderes ist als eine Doppelhaushälfte, nur halt keine klassische. Kann es sein, dass das ganze Leben eine „Doppelhaushälfte“ ist? Aber was ist das für 1 Leben?

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5 Kommentare

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    Frage: „Wann ist ein Haus ein Haus“. (Wohnhaus im Außenbereich) 1 oder 0 (eins oder keins)

    In der Tat! – Hört sich für den Laien witzig an, kann aber im richtigen Leben ganz schnell ernst werden.

    Hier bildet der „Außenbereich“, den wir hier am Niederrhein zu genügend haben mal besonders interessante Ansichten. Denn hier ist die Frage mal ganz schnell nicht mehr lustig: „Wann ist denn ein Haus ein Haus?“. (formell)

    Und es kommt die ganze Juristerei mal so richtig ins schlingern. Und nur weil es so ist wie es ist heißt es noch lange nicht, dass es so richtig ist. Und weil es da ist, heißt es auch nicht, dass dort hin gehört. usw.

    Sollte ich jemals eine ordentliche Definition erhalten, zu der oben von mir aufgeführten Frage, dann werde ich die Definition gerne für Jedermann im Kleveblog veröffentlichen.

    @HP. Lecker – Wenn ich Ihre Kommentare lese, muss ich gelegentlich an die Zeit zurückdenken, wo sie mit Ihrem Geodreieck in der hintersten Reihe sitzend mit Papierkügelchen umher geschossen haben. -Was Sie in Materborn gebaut haben gefällt mir ganz gut. Weiter so.

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  2. 2

    Ich erinnere mich noch an einen Hausentwurf, den ich vor Jahren in Weeze erstellt hatte. Das Grundstück lag im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, der auf dem zu beplanenden Grundstück nur eine Einzelhausbebauung und keine Doppelhausbebauung zuließ. Geplant werden sollte dort ein Zweifamilienhaus (was grundsätzlich zulässig war), wobei die Wohneinheiten nebeneinander liegen sollten und jede Wohneinheit eine eigene Haustür bekommen sollte. Also plante ich ein solches Haus und beantragte beim zuständigen Kreis Kleve als zuständige Genehmigungsbehoerde die Baugenehmigung. Diese wurde auch erteilt. Gegen diese Genehmigung legte die Gemeinde ein Rechtsmittel ein, weil sie der Auffassung war, dass es sich bei dem genehmigten Gebäude um ein unzulassiges Doppelhaus handele. Das Verfahren zog sich dann in die erstinstanzliche Gerichtsbarkeit und die Baugenehmigung behielt ihre Gültigkeit. Seit dem darf die Frage erlaubt sein: Was macht ein Doppelhaus zu einem Doppelhaus? Und hier bei kleveblog darf die Frage sogar erweitert werden: Was macht ein Doppelhaus zum einem „klassischen“ Doppelhaus?

     
  3. 1

    Wen man sich einmal die bauliche Ausführung dieser Immobilie ansieht versteht man sehr gut, was der Autor damit sagen möchte. Nicht die 0815 Doppelhaushälfte mit zwei Eingangstüren nebeneinander wie sie in jedem Neubaugebeit mehrfach zu finden ist.