„Ich war mir sicher, dass ich nicht mehr lebend herauskomme“

Saal A110 des Landgerichts Kleve: Links der Angeklagte, rechts sein Verteidiger. Der linke Stuhl ist für die Zeugin Kathrin B. reserviert, de rechte für ihren Rechtsvertreter Dr. Karl Haas
Saal A110 des Landgerichts Kleve: Links der Angeklagte, rechts sein Verteidiger. Der linke Stuhl ist für die Zeugin Kathrin B. reserviert, de rechte für ihren Rechtsvertreter Dr. Karl Haas

Kathrin B. (34), Sozialarbeiterin mit einem Master in Polizeiwissenschaften, spricht leise, aber mit fester Stimme. Ihre Erinnerungen an den 2. Januar 2014 sind auf eine fast bewundernswerte Art und Weise klar und präzise. Sie sagt Sätze wie: „Als er dann noch einmal ein Kissen auf mein Gesicht presste und meinen Hals noch fester zudrückte, war mir klar, dass ich nicht mehr lebend aus dieser Wohnung herauskomme.“

Seit März 2006 arbeitete Kathrin B. beim Landschaftsverband Rheinland, seit 2007 in der Forensischen Überleitungs- und Nachsorge-Ambulanz (FÜNA), und seit 2008 begleitete sie Thorsten K. auf seiner Integration in die Gesellschaft. Jene Integration, die am 2. Januar diesen Jahres jäh endete, weil der verurteilte Sexualstraftäter 17 Tage, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf die Aussetzung des Maßregelvollzugs zur Bewährung angeordnet hatte, ausgerechnet die Frau überfiel und versuchte zu töten, die sich jahrelang so intensiv um ihn gekümmert hatte.

„Ich hatte nie das Gefühl, dass er wesentliche Dinge verschweigt“, sagt Kathrin B. über den Patienten, für den sie zuständig war. Sie kümmerte sich um sein Alltagsleben, sie sprach mit ihm, als es belastende Rückschläge gab, etwa wenn ein Anhörungstermin einfach mal um sechs Monate verschoben wurde. Sie besorgte ihm sogar einen Sexualtherapeuten, und zu ihrem professionellen Berufsverständnis gehörte es auch, dass sie nicht mit ihm darüber redete, was er mit dem Arzt besprach.

„Aus dem Maßregelvollzug entlassen zu werden, das war sein großes Ziel.“ Sagt Kathrin B. Auch das Team der Klinik hatte sich letztlich dafür ausgesprochen, 15 Jahre nach den sexuellen Übergriffen, derentwegen er verurteilt worden war, und nach einer fünf Jahre währenden und insgesamt unauffällig verlaufenden Dauerbeurlaubung. Umso größer war die Enttäuschung, als die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kleve diese Entlassung verweigerte, und natürlich war die Freude enorm, als dieser Beschluss von der nächsthöheren Instanz in Düsseldorf aufgehoben wurde.

Am 2. Januar vormittags suchte Kathrin B. daraufhin K. in seiner Wohnung in Emmerich auf und unterhielt sich mit ihm über die Modalitäten seiner bevorstehenden Entlassung, die auf den 16. März festgelegt worden war. K. befürchtete immer noch, dass ihm mit für ihn unerfüllbaren Auflagen Steine in den Weg gelegt werden. Als das Gespräch zu Ende war, hatte die Betreuerin den Eindruck, „dass er deutlich erleichtert war“. Gemeinsam rauchten die beiden noch eine Zigarette, das war so ein kleines Ritual am Ende ihrer Gespräche.

Dann verließ K. das Wohnzimmer, und die Betreuerin wollte sich ihren Mantel anziehen. Plötzlich, so sagt es Kathrin B. jetzt als Zeugin vor der 4. Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Kleve, sei der Mann zurück ins Wohnzimmer gestürmt, habe ihr mit einer Hand an die Brust gefasst, die andere auf den Hals gedrückt, sie aufs Sofa geworfen, ihr ein Kissen ins Gesicht gepresst und so versucht, sie zu ersticken. Erst wehrte sie sich und es gelang ihr, den Kopf etwas zu drehen, so dass sie wieder etwas Luft bekam.

Dann kam ihr in ihrer Verzweiflung die Idee sich tot zu stellen. Aber der Täter ließ nicht von ihr ab. Sie biss in einen Finger des Mannes, konnte sich etwas Freiheit verschaffen und wurde erneut überwältigt – erneut wurde ihr ein Kissen ins Gesicht gedrückt, wieder würgte eine Hand ihren Hals.

Das war der Zeitpunkt, als B. ihren sicheren Tod vor Augen hatte. Und das war der Augenblick, als sie sich noch einmal mit aller Kraft aufbäumte und ihrem Peiniger abschütteln konnte.

In dem folgenden Kampf gelang es ihr, dem Mann einmal mit dem Fuß ins Gesicht zu treten – daraufhin zog er sich in den Flur der Dachgeschosswohnung zurück. Aus dem Fenster im zweiten Obergeschoss springen ging nicht, also musste Kathrin B. genau durch diesen Flur, wenn sie lebend aus dieser Wohnung herauskommen wollte. Sie nahm noch einmal allen Mut zusammen, und rannte an K. vorbei in die Freiheit.

Das letzte, was sie von dem Mann, den sie jahrelang betreut hatte, in der Wohnung wahrnahm, waren seine mehrfach wiederholten Worte: „Ich bin krank.“

Die Betreuerin selbst war nach dem Vorfall längere Zeit krankgeschrieben, jetzt ist sie wieder im Dienst. Doch die Welt ist eine andere. Sie sagt: „Früher habe ich mich sehr für die FÜNA eingesetzt, jetzt gehe ich jeden Tag mit Bauchschmerzen zur Arbeit.“ Der Leiter der Forensik der LVR-Klinik in Bedburg-Hau, Dr. Jack Kreutz, änderte nach dem Überfall die Vorschriften, seitdem dürfen Betreuer nur noch zu zweit in die Wohnung von Patienten.

Die Tat macht die Frau bis heute fassungslos. „Ich war diejenige, die ihn über Jahre unterstützt hat. Es gab keinen vernünftigen Grund, warum er mich angegriffen hat.“ Doch vermutlich steckt genau in diesem Unverständnis die Lösung. Wer Dinge tut, für die es keinen vernünftigen Grund gibt, ist vielleicht tatsächlich – verrückt. Also krank.

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9 Kommentare

  1. 4

    @all Gestern verurteilte das Landgericht den Täter zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und ordnete die Unterbringung in den Maßregelvollzug an.

     
  2. 3

    Wieso Verdienstkreuz?
    Die Frau hat schlicht ihr eigenes Leben gegen einen Unhold verteidigt, den sie selber für ein Leben in Freiheit rehabilitieren wollte.

     
  3. 2

    Was das Bundesverdienstkreuz damit zu tun hat, verstehe ich nicht………..

    Man kann nur hoffen, dass Frau K.B. diesen Ãœbergriff für sich und ihr Leben, verarbeiten kann!

    Ja, und wen macht man nun dafür verantwortlich?

     
  4. 1

    Man sollte nicht jede Einzelheit schildern. Es gibt Gerichte, Staatsanwälte, Gutachter, Rechtsanwälte usw. Die Besonnenheit von K.B. ist zu bewundern. Bundesverdienstkreuz für die Dame